Rz. 12

Die Gründung einer GmbH könnte in kürzester Zeit abgewickelt werden, vorausgesetzt es existiert bereits ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft (die Verfügbarkeit des gewählten Gesellschaftsnamens sollte vorab beim RCS überprüft werden). Grund für die Existenz eines Bankkontos ist die notwendige Einzahlung des Stammkapitals (in bar, respektive durch Sacheinlagen[9]) und Erstellung einer diesbezüglichen Bankbescheinigung, die vor Gesellschaftsgründung dem Notar auszuhändigen ist. Der Unternehmer kann sich an eine in Luxemburg oder im Ausland niedergelassene Bank wenden, wobei eine in Luxemburg niedergelassene Bank zur Verfahrenserleichterung führt. Um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, bedarf es eines Satzungsentwurfs der zu gründenden Gesellschaft, Kopien der Ausweisdokumente der Vertreter der Gesellschaft und der möglichen Bevollmächtigten. In der Regel möchte die Bank die Adresse des Gesellschaftssitzes, ggf. die abweichende Postanschrift, die gesetzliche Adresse der Vertreter und Bevollmächtigten und ggf. die Niederlassungsgenehmigung sehen. All diese Dokumente sind ebenfalls für die Gründung der Gesellschaft selbst notwendig und dem Notar auszuhändigen. Normalerweise wird der mit der Gründung beauftragte Notar entweder ein Vorgespräch mit dem Klienten führen oder die Anweisungen der Bank, der Rechtsanwaltskanzlei oder der Wirtschaftsprüferfirma analysieren und ggf. erörtern. Sofern der Notar sämtliche Dokumente vorliegen hat und der Klient persönlich vor ihm erscheint bzw. wirksam vertreten ist, entsteht mit Unterzeichnung der Urkunde die Gesellschaft. Die Eintragung ins RCS ist lediglich deklaratorischer Natur.

 

Rz. 13

Die unterzeichnete Urkunde wird samt erforderlicher Dokumente durch den Notar beim RCS einregistriert, welches die Veröffentlichung im RESA vornimmt. Die Weiterleitung an das RCS durch den Notar erfolgt üblicherweise erst mit erfolgter Zahlung der Notarkosten. Gesellschaften mit einem kommerziellen Zweck sind außerdem verpflichtet, eine Handelsermächtigung zu beantragen. Dies nimmt sechs bis acht Wochen in Anspruch.

[9] Im Fall einer Einzahlung des Stammkapitals durch Sacheinlage ist zusätzlich der Bericht eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.

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