Rz. 76

Da Lettland aufgrund seiner geringen Größe auf Investitionen aus dem Ausland angewiesen ist, werden ausländische Unternehmensgründungen sowohl direkt als auch indirekt maßgeblich gefördert. Zusätzlich zu Direktsubventionen, generellen Steueranreizen (siehe Rn 61) und der schnellen Bearbeitung von Registrierungsanfragen hat Lettland noch vier spezielle Wirtschaftszonen ausgewiesen, in welchen die Steuervorteile bei Gründung eines Unternehmens oder einer Zweigniederlassung sehr hoch sind. In den Sonderwirtschaftszonen von Liepāja, Rēzekne, Freihafen Rīga und Freihafen Ventspils werden u.a. Reduzierungen von bis zu 100 % auf die Grundsteuer (1,5 %), 80 % auf die Körperschaftsteuer (20 %) und 80 % auf die Quellensteuer gewährt.[14]

[14] Über Steuererleichterungen in den Sonderwirtschaftszonen informiert die Investment and Development Agency of Latvia, www.liaa.gov.lv.

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