Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) – Stand 17.2.2014

Rz. 397 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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Jung, SGB XII § 133 Übergan... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 führt die bislang in § 119 Abs. 7 BSHG geregelte Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland, die in dem in Art. 116 Abs. 1 GG genannten Gebiet geboren sind und dort leben, als eine spezielle Form von Hilfegewährung fort. Abweichend von § 24 Abs. 1 ist diese Hilfegewährung nicht von der Rückkehr ins Inland abhängig. Es müssen auch die Voraussetzungen des § ...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 3. Die Problematik alternativer Reparaturmethoden bei fiktiver Schadensabrechnung

Hinweis Fall 6: G lässt sein beschädigtes Fahrzeug begutachten. Der von ihm beauftragte Sachverständige S kalkuliert Reparaturkosten von 1.000 EUR netto. G verlangt die kalkulierten Netto-Reparaturkosten.[76] H weist die Forderung zurück und legt ein Gutachten der Sachverständigengesellschaft D bei. Darin wird auf eine gleichwertige Reparaturmethode hingewiesen, die lediglic...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig. …" [12] Die Revision ist jedoch unbegründet. Das LSG hat die Berufung des Bekl. zu Recht zurückgewiesen und damit zutreffend die Entscheidung des SG bestätigt, dem Kl. stehe ein Freistellungsanspruch i.H.v. 309,40 EUR gegen den Bekl. zu. … [15] 2. Der Kl. hat den gelten...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / II. Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB)

Kehren wir zum Ausgangspunkt unserer Überlegungen zurück und zu der Frage, ob nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verweisungsmöglichkeit auf eine günstigere Reparatur in einer anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt auf die vorliegende Problematik übertragbar ist. Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass die Problematik alternativer Reparaturm...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / III. Fiktive Schadensabrechnung

Der Geschädigte kann in Ausübung seiner Dispositionsfreiheit seinen Sachschaden[45] aber auch fiktiv abrechnen.[46] Der Geschädigte macht dabei unabhängig von den tatsächlich entstandenen Aufwendungen – meist auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags – Geldentschädigung für Restitutionsmaßnahmen geltend, die nach seiner Auffassung zur S...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / a) Keine Beschwerde

Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar (OLG Jena MDR 2010, 1211; OLG Düsseldorf AGS 2009, 455 = JurBüro 2009, 542). Die Beschwerde nach § 68 GKG (s.u. 6.) ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können daher nur im Beschwerdeverfahren nach § 67 GKG...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 1. Überblick

Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ist subsidiär Ist das gerichtliche Verfahren gerichtsgebührenfrei, etwa bei einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 8 S. 1 KV GKG), in Verfahren über eine Räumungsfrist nach den §§ 721, 794a ZPO, oder sind für die Gerichtsgebühren Festwerte vorgesehen, z.B. in bestimmten Beschwerdeverfahren oder in der Zwangsvollstrec...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Der BGH hat bereits in seinem Beschl. v. 22.11.2006 (RVGreport 2007, 110 (Hansens)) ausgeführt, dass im Kostenfestsetzungsverfahren grds. nicht zu prüfen sei, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten im Innenverhältnis die geltend gemachten Gebühren und Auslagen nach den bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächl...mehr

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zfs 6/2015, Burhoff: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, ZAP Verlag, 4. Auflage 2015, 1.605 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-89655-783-4

Die Neuauflage des Handbuchs ist inzwischen auf über 1.600 Seiten inklusive Verzeichnissen angewachsen. Die im Werk enthaltenen Muster (lobenswert etwa die Muster zur Herbeiführung der gerichtlichen Entscheidung nach § 62 OWiG zur Akteneinsicht, S. 151 ff., oder zur Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung, S. 1383 ff.) befinden sich auch auf einer beigefügten CD. I...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Naturalrestitution nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Die praktische Bedeutung der Schadensbehebung durch den Ersatzverpflichteten nach § 249 Abs. 1 BGB ist gering.[10] Denn die meisten Geschädigten haben aus verständlichen Gründen kein Interesse daran, dem Haftungsschuldner, also meistens dem Schädiger, die Art und Weise der Schadensbehebung zu überlassen. Deshalb gewährt § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei der Verletzung einer Person u...mehr

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AGS 6/2015, Aktenversendung... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Staatskasse ist gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, weil das LG sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. 1. Zwar wird nach den §§ 1 Nr. 1d i.V.m. 4 Abs. 1 Nr. 7b der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.10.1995 (BayVertrV; BayGVBl...mehr

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zfs 6/2015, Alternative Rep... / 2. Die Problematik alternativer Reparaturmethoden bei konkreter Schadensabrechnung

Hinweis Fall 1: Bei einem von H allein verschuldeten Unfall wird die Motorhaube des Fahrzeugs von G beschädigt. G fährt daraufhin in seine markengebundene Fachwerkstatt, wo die Motorhaube durch eine neue ersetzt wird, und verlangt nach Maßgabe der Reparaturrechnung Ersatz der angefallenen Kosten. H wendet nun ein, es hätte die Möglichkeit einer alternativen Reparatur bestand...mehr

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Jansen, SGB IV § 28n Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift wurde dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine umfassende Ermächtigungsnorm eingeräumt. Mit Zustimmung des Bundesrates kann das BMAS zu vielen Punkten, die mit der Beitragsabrechnung und der Abrechnung und Weiterleitung der Beiträge zusammenhängen, Rechtsverordnungen erlassen. Der Umfang der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnu...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.2 Prüfung zugunsten des Bundesversicherungsamts

Rz. 3a Nach § 28r Abs. 1 und 2 haftet bei schuldhafter Verletzung einer nach diesem Abschnitt auferlegten Pflicht die Einzugsstelle u. a. gegenüber dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Verwalter des Gesundheitsfonds für einen diesem zugefügten Schaden. Bisher fehlte eine ausdrückliche Prüfberechtigung des BVA als Verwalter des Gesundheitsfonds, insbesondere für die Teile der...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten. Die Regelung verpflichtet den Arbeitnehmer, gegenüber dem Arbeitgeber alle notwenigen Angaben zu machen, die eine richtige und rechtzeitige Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragsentrichtung ermöglichen. Zu den Angaben des Beschäftigten hinsichtlich der Beitragszahlung zählen insowe...mehr

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Jansen, SGB IV § 28r Schade... / 2.2 Zinsen bei verspäteter Weiterleitung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Rz. 3 Die Einzugsstelle hat die eingegangenen Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge nach § 28k Abs. 1 arbeitstäglich an den zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten. Dies gilt entsprechend für die Weiterleitung der Beiträge an den Gesundheitsfonds. Kommt die Einzugsstelle dies...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4 Beitragsnachweise bei zentraler Lohn- und Gehaltsabrechnung

Rz. 11 Wegen der Neuordnung des Kassenwahlrechts sind die Vorschriften über den zentralen Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber, die mit mehreren Orts-, Betriebs- oder Innungskrankenkassen Beiträge abzurechnen haben, der neuen Rechtslage angepasst worden. Die Neufassung des Abs. 4 soll den zentralen Beitragseinzug für die Arbeitgeber ermöglichen. Die Ar...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1 Prüfung bei den Einzugsstellen

Rz. 3 Die Träger der Rentenversicherung und die BA sind nach Abs. 1 verpflichtet, die Einzugsstellen mindestens alle 4 Jahre (vgl. § 25) hinsichtlich der Aufgaben zu prüfen, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 erhalten. Sog. "ad-hoc"-Prüfungen sind möglich, insbesondere bei der Feststellung gravierender Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Weiterleitung der Bei...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XV. Abrechnung

Zitiergebot beachten Zur ordnungsgemäßen Abrechnung gehört nach § 10 RVG die Angabe der Nummern des Vergütungsverzeichnisses. Da dies bei einer Beratung aber nicht möglich ist, verlangt die Rspr. die Angabe des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG sowie der in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 675, 612 BGB. Praxis-Beispiel Ist für die Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, s...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des Betreuers nach dem RVG

Leitsatz Kann in einer Betreuungssache ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, weil die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war, bestimmt sich die Höhe seiner Vergütu...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße Abrechnung einer Beratungsgebühr

Leitsatz Ist für die Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, so gehört zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Beratungsgebühr die Angabe der gesetzlichen Grundlage des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB. AG Remscheid, Urt. v. 1.4.2015 – 8 C 59/14 1 Sachverhalt Die Beklagte hatte die Klägerin mit einer anwaltlichen Beratung zu Kündigungsfragen beauftragt. In de...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnung von Beratungsmandaten unter besonderer Berücksichtigung der seit dem 1.7.2006 ergangenen Rechtsprechung

I. Überblick Keine Gebühren im Vergütungsverzeichnis/Gebührenvereinbarung geboten Die Gebühren des Anwalts für Beratungstätigkeiten waren nur bis zum 31.6.2006 im Vergütungsverzeichnis geregelt. Seit dem 1.7.2006 enthält das RVG hierfür keine eigenen Gebühren mehr. Es gilt vielmehr § 34 RVG. Der Anwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird keine V...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / Leitsatz

Ist für die Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen worden, so gehört zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Beratungsgebühr die Angabe der gesetzlichen Grundlage des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB. AG Remscheid, Urt. v. 1.4.2015 – 8 C 59/14mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) begehrt als anwaltlicher Verfahrenspfleger der Betroffenen die Festsetzung einer Vergütung nach dem RVG. Die Betroffene steht seit 2001 unter umfassender Betreuung. Im März 2011 hat der Beteiligte zu 3) als Betreuer der Betroffenen für Vermögensangelegenheiten einen Antrag auf Genehmigung von drei Mietverträgen gestellt, mit denen Grundstücke, die im Mitei...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / Leitsatz

Kann in einer Betreuungssache ein Rechtsanwalt, der zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, weil die Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss festgestellt wurde oder in dem konkreten Einzelfall die Wahrnehmung anwaltstypischer Aufgaben erforderlich war, bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung nach ...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Der restliche Vergütungsanspruch in Höhe von 201,30 EUR ist seit dem 29.1.2015 fällig, also seit dem Zeitpunkt, zu dem der Beklagten der Schriftsatz der Klägerin vom 26.1.2015 nebst der als Anlage beigefügten Kopie der geänderten zweiten Vergütungsrechnung zugegangen ist. Gem. §§ 8 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 S. 1 RVG ist der Vergütungsanspruch fällig, wenn der Auftrag erledigt is...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / X. Keine Formbedürftigkeit

Keine Formvorschriften Die Vereinbarung einer Beratungsgebühr bedarf keiner bestimmten Form. Insbesondere sind die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG nicht anwendbar (§ 3a Abs. 1 S. 4 RVG), solange sich die Vereinbarung nur über die für die Beratung zu zahlende Gebühr verhält. Sofern die Vereinbarung auch weitere Vergütungen regelt, etwa Auslagen oder eine Einigu...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Eine besondere Art der "Beratung" ist in Teil 2 Abschnitt 1 VV geregelt. Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 2100 VV (Wertgebühr) oder nach Nr. 2102 VV (Rahmengebühr). Erforderlich ist der Auftrag zur Prüfung eines Rechtsmittels, also zu einer Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Für die Prüfung von ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / I. Überblick

Keine Gebühren im Vergütungsverzeichnis/Gebührenvereinbarung geboten Die Gebühren des Anwalts für Beratungstätigkeiten waren nur bis zum 31.6.2006 im Vergütungsverzeichnis geregelt. Seit dem 1.7.2006 enthält das RVG hierfür keine eigenen Gebühren mehr. Es gilt vielmehr § 34 RVG. Der Anwalt soll eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird keine Vereinbarung ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / IX. Gebührenvereinbarung

Gebührenvereinbarung geboten Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der Anwalt für Beratungstätigkeiten mit seinem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung treffen. In welcher Art er seine Gebührenvereinbarung trifft, bleibt ihm unbenommen. Er kann – wie früher – eine bestimmte Gebühr nach dem Gegenstandswert vereinbaren, einen Betragsrahmen, eine Pauschale, Zeitvergütungen o.Ä. Auch K...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / V. Beratung anlässlich einer anderen Angelegenheit

Ist der Anwalt bereits mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung beauftragt, so sind mit der dadurch entstehenden Geschäfts- oder Verfahrensgebühr auch die Beratungsleistungen des Anwalts mitabgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VII. Mehrere Beratungen

Wird der Anwalt mit mehreren Beratungen beauftragt, so kann er diese gesondert abrechnen. Mehrere Beratungstermine oder Gespräche in derselben Angelegenheit lösen dagegen die Beratungsgebühr nach § 15 Abs. 2 RVG nur einmal aus. Praxis-Beispiel Bei mehreren Beratungen mit mehreren Gesprächsterminen in der gleichen Angelegenheit entsteht die Beratungsgebühr nur einmal (§ 15 Abs...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung nach § 70 Abs. 1 FamFG statthaft und konnte von dem Beteiligten zu 5) nach § 10 Abs. 4 S. 2 FamFG ohne Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden. Sie hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, grundsätzlich erhalte ein Verfahrenspfleger, der – wie...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVI. Kein Kammergutachten

Kammergutachten im Rechtsstreit nicht erforderlich Zwar wird die Höhe der Beratungsgebühr vom Anwalt bestimmt, wobei er seine Bestimmung an den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszurichten hat; allerdings ist § 14 Abs. 2 RVG nicht anzuwenden, da in § 34 Abs. 1 S. 3, 2. Teils. RVG nur auf § 14 Abs. 1 RVG verwiesen wird, nicht aber auf § 14 Abs. 2 RVG. Daher ist die Einholung ein...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / IV. Ausnahme: Mitwirken an der Gestaltung eines Vertrags

Mitwirkung bei Verträgen ist Geschäftstätigkeit Eine Geschäftstätigkeit nach Teil 2 Abschnitt 3 VV liegt dagegen trotz fehlender Außenwirkung dann vor, wenn der Anwalt den Auftrag erhalten hat, bei der Gestaltung eines Vertrages mitzuwirken. Hierfür entsteht eine Geschäftsgebühr (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Erforderlich ist aber eine "Mitwirkung an der Gestaltung". Der Anwalt muss...mehr

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AGS 5/2015, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte hatte die Klägerin mit einer anwaltlichen Beratung zu Kündigungsfragen beauftragt. In der Folgezeit beriet die Klägerin die Beklagte hierzu mehrfach. Eine Gebührenvereinbarung wurde nicht getroffen. Nach Erledigung des Auftrags rechnete die Klägerin wie folgt ab: Praxis-Beispielmehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XX. Kostenerstattung

Kostenerstattung ist strittig Nach zutreffender Ansicht kann eine Beratungsgebühr, die in einem gerichtlichen Verfahren angefallen ist, erstattungs- und festsetzungsfähig sein, wenn die Partei auf eine anwaltliche Vertretung verzichtet hat. Die Beratungsgebühr ist dann bis zur Höhe der an sich erstattungsfähigen anwaltlichen Vertretungskosten erstattungsfähig. Praxis-Beispiel...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIII. Werbung mit unentgeltlicher Beratung oder geringfügiger Beratungsgebühr

Werbung mit unentgeltlicher Beratung ist zulässig Auch wenn grundsätzlich von einer vergütungspflichtigen Tätigkeit auszugehen ist, darf der Anwalt unentgeltlich beraten (s.o. XII.). Er darf daher auch mit einer unentgeltlichen Beratung oder einer Beratung zu einem "Spottpreis" werben. Praxis-Beispiel 1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes, für den Pauschalbetrag von 20,00 EUR ei...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVII. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Einigungs- und Erledigungsgebühr neben Beratungsgebühr möglich Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung oder einer Erledigung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr nach den Nr. 1000 VV oder eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV verdienen. Praxis-Beispiel Führt die Beratung des Anwalts zum Abschluss einer Einigung, erhält er neben der Beratungsgebühr nach § 34 RV...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIX. Anrechnung

Beratungsgebühr ist grundsätzlich anzurechnen Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Betriebsgebühr (Geschäfts- oder Verfahrensgebühr) einer nachfolgenden Tätigke...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / II. Definition der Beratung

Wie es sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft zu verstehen. Die Grenze zwischen Rat und Auskunft ist fließend. Auf die Unterscheidung kommt es in der Praxis jedoch nicht an. Ein Rat ist die für die Beurteilung einer Rechtsangelegenheit bedeutsame Empfehlu...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / VIII. Auftrag

Anwalt ist beweispflichtig für Beratungsauftrag Will der Anwalt eine Beratungsgebühr abrechnen, muss er darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, dass ihm ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist. Praxis-Beispiel Behauptet ein Rechtsanwalt nach einem Telefonanruf eines potenziellen Mandanten den Abschluss eines vergütungspflichtigen Beratungsvertrages, so hat er dessen Z...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XVIII. Auslagen

Auslagen können anfallen Neben der Einigungsgebühr erhält der Anwalt auch Erstattung seiner Auslagen nach Teil 7 VV, wobei eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV nur entstehen kann, wenn tatsächlich auch Post- oder Telekommunikationsentgelte beim Anwalt angefallen sind, was bei einer mündlichen Beratung i.d.R. nicht vorkommen wird. Sofern im Rahmen einer mündlichen Beratu...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / III. Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit

Beratungstätigkeit hat keine Außenwirkung Zur Geschäftstätigkeit (Teil 2 Abschnitt 3 VV) wird die Beratung dadurch abgegrenzt, dass sich die Beratung auf Tätigkeiten im Verhältnis zum eigenen Auftraggeber beschränkt, während die Geschäftstätigkeit auf die Vertretung nach außen hin gerichtet ist. Sobald also der Anwalt gegenüber einem Dritten tätig wird, ist der Anwendungsbere...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XI. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Vergütung nach BGB bei fehlender Vereinbarung Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig sind in diesem Fall die §§ 675, 612 Abs. 2 BGB. Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Verg...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XII. Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit der Beratung

Keine Hinweispflicht auf Entgeltlichkeit Auch wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wird, ist bei einem Beratungsmandat von einer entgeltlichen Tätigkeit des Anwalts auszugehen. Der Mandant darf nicht annehmen, bloß weil er lediglich telefonisch beraten worden sei und der Anwalt auch gar nichts geschrieben habe, sei dessen Tätigkeit kostenlos. Es besteht daher auch keine ...mehr

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIV. Begrenzung bei Beratung eines Verbrauchers

Kappungsgrenzen bei Verbrauchern Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB berät (§ 34 Abs. 1 S. 3, 1. Teilsatz RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein erstes Beratungsgesprächs, ist die Beratungsgebühr auf 190,00 EUR beschränkt (§ 34 Nr. 1 S. 3, 3. Teilsatz RVG). Unter einem ersten Beratungsgespräch (sog. Erstber...mehr

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FoVo 5/2015, Behandlung von... / Leitsatz

Nachzahlungen von Arbeitseinkommen sind durch eine nachträgliche fiktive Abrechnung betreffend den maßgeblichen Zeitraum, für den sie und nicht in dem sie geleistet werden, bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen. Das gilt bei der Pfändung von Arbeitseinkommen ebenso wie bei der Pfändung eines P-Kontos. AG Chemnitz, 23.2.2015 – 2 M 1200/14mehr