Rz. 397
Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.
Rz. 398
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
▪ | Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) |
▪ | Kaskoversicherung (A.2) |
▪ | Autoschutzbrief (A.3) |
▪ | Kfz-Unfallversicherung (A.4) |
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung?
A.1 | Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen | ||||||||||||||||
A.1.1 | Was ist versichert? Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Regulierungsvollmacht
Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahrzeugen
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A.1.2 | Wer ist versichert? Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. |
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A.1.3 | Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? Höchstzahlung
Übersteigen der Versicherungssummen
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A.1.4 | In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Versicherungsschutz in Europa und in der EU
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