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14.10.2015
Ländererlasse Kommentierung
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 23.6.2015 die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlagen für mit der Verfassung unvereinbar erklärt. Als Grund führt das Gericht an, dass die Regelung zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Steuerschuldnern führt, deren Grunderwerbsteuer auf der Grundlage der Regelbemessungsgrundlage erhoben wird.
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