Erneuter Fehler bei ELStAM

Die OFD Karlsruhe weist auf einen erneuten Fehler in der ELStAM-Datenbank hin. Durch den Fehler wurde bei einzelnen Arbeitnehmern die Steuerklasse 3 automatisch auf Steuerklasse 4 geändert und dies den Arbeitgebern Anfang September elektronisch gemeldet. Das Problem ist bundesweit aufgetreten.

Die OFD Karlsruhe äußert sich dazu wie folgt:

"Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (sogenannte ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit.

Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.

Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.

Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.

Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.

Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe."

Hinweis der Haufe Online Redaktion: Erst kürzlich hatte es bei ELStAM technische Probleme gegeben, in deren Folge es teilweise zu "negativen Arbeitslöhnen" gekommen war, weil Arbeitnehmer versehentlich in die Steuerklasse I (statt III) eingestuft worden waren. 

OFD Karlsruhe, Mitteilung v. 18.9.2015

Schlagworte zum Thema:  ELStAM, Lohnsteuer