Erneuter Fehler bei ELStAM
Die OFD Karlsruhe äußert sich dazu wie folgt:
"Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (sogenannte ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit.
Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt.
Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Deshalb müssen zur Fehlerberichtigung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die feststellen, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, die Korrektur bei ihrem Finanzamt formlos beantragen.
Zu Beginn des auf die Antragsstellung folgenden Monats erhalten die Arbeitgeber die dann wieder zutreffende Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.
Um bis zu diesem Zeitpunkt den richtigen Lohnsteuerabzug zu gewährleisten und einen finanziellen Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden, erhalten diese zusätzlich von ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Papierbescheinigung mit der zutreffenden Steuerklasse zur Abgabe beim Arbeitgeber. Diese Bescheinigung tritt für den Arbeitgeber vorübergehend an die Stelle der elektronischen ELStAM. Die auf der Bescheinigung eingetragene Steuerklasse ist für den Lohnsteuerabzug maßgebend.
Die Finanzverwaltung bedauert den aufgetretenen Fehler außerordentlich. Wir hoffen, dass der Fehler für alle Beteiligten zu keinem gewichtigen Mehraufwand führt und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe."
Hinweis der Haufe Online Redaktion: Erst kürzlich hatte es bei ELStAM technische Probleme gegeben, in deren Folge es teilweise zu "negativen Arbeitslöhnen" gekommen war, weil Arbeitnehmer versehentlich in die Steuerklasse I (statt III) eingestuft worden waren.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
-
Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
-
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024
-
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024