Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kfz des Arbeitnehmers
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG.
Das zum 2. Leitsatz des BFH-Urteils vom 27.6.1991 (Az. VI R 3/87) ergangene BMF-Schreiben vom 31.3.1992 „Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz“ wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hat der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für die seinen Arbeitnehmern gehörenden Kraftfahrzeuge abgeschlossen, so führt die Prämienzahlung des Arbeitgebers auch weiterhin nicht zum Lohnzufluss bei den Arbeitnehmern (vgl. BFH Urteil vom 27.06.1991 - VI R 3/87, 1. Leitsatz).
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.787
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0866
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
991
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
981
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
767
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6382
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
474
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
463
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
-
Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
-
Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026