Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kfz des Arbeitnehmers
Die gesetzliche Regelung findet sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG.
Das zum 2. Leitsatz des BFH-Urteils vom 27.6.1991 (Az. VI R 3/87) ergangene BMF-Schreiben vom 31.3.1992 „Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz“ wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hat der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für die seinen Arbeitnehmern gehörenden Kraftfahrzeuge abgeschlossen, so führt die Prämienzahlung des Arbeitgebers auch weiterhin nicht zum Lohnzufluss bei den Arbeitnehmern (vgl. BFH Urteil vom 27.06.1991 - VI R 3/87, 1. Leitsatz).
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5055
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.595
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.211
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3586
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.229
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.158
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.156
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
838
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
547
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
517
-
Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
-
Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
13.01.2026
-
Gegenseitigkeit bei Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen mit Bahrain
09.01.2026
-
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1.1.2026
09.01.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.1.2026
09.01.2026
-
Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
09.01.2026
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026