Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung

Die Mitteilungsverordnung (MV), die ihre Ermächtigungsgrundlage in § 93a AO hat, regelt die Übermittlung von (Kontroll-)Mitteilungen von Behörden und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an die Finanzbehörden ohne Ersuchen. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilenden Stellen, was zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang welchem Finanzamt mitzuteilen ist. Damit geht sie über die Regelung des § 93 AO hinaus, der lediglich Mitteilungen im konkreten Einzelfall und auf Anfrage (Auskunftsersuchen) vorsieht.
Einzelheiten zur Anwendung der MV hat die Finanzverwaltung mit Schreiben v. 25.3.2002 geregelt. Dieses Schreiben enthält auch eine Anlage, in der die bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht aufgelistet sind. Diese Anlage ist nun durch das BMF-Schreiben vom 29.9.2015 neu gefasst worden.
BMF, Schreiben v. 29.9.2015, IV A 3 - S 0229/08/10001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.7285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.917
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.521
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.898
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.309
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.125
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.597
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.32745
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.283
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UStAE zum Vorliegen einer einheitlichen Reiseleistung geändert
17.03.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
17.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns
14.03.2025
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Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels
14.03.2025
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Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
14.03.2025
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Steuerfahndung deckt Betrug in Corona-Testzentren auf
14.03.2025
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
13.03.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
12.03.2025
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Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung
12.03.2025
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Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds
12.03.2025