BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.7.2015 werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 bekannt gemacht.

Gem. § 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a i. V. m. § 52 Abs. 32a und 37b EStG sowie § 6 Abs. 14 SolzG 1995sind dies

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2015 und
  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer).

Auf die Erläuterungen unter "1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines" wird gesondert hingewiesen.

BMF, Schreiben v. 08.09.2015, IV C 5 - S 2361/15/10001.

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