Verkündung zu zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Mit der Verkündung der Verordnung (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung – AltvPIBV) im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2015 S. 1413) beginnt auch die Frist nach § 14 Abs. 2a S.3 AltZertG. Innerhalb dieser Frist müssen für alle vor dem 1.1.2014 erteilten Zertifikate nach dem AltZertG die Änderungen durch das AltvVerbG und damit auch die Änderungen der Kostenstruktur nach § 2a AltZertG durch eine Änderungsanzeige nachvollzogen werden.
Werden die Änderungen nicht bis zum Ablauf des Tages, der dem 1. Tag des 18. Kalendermonats, der auf die Verkündung der Verordnung folgt (1.1.2017), nachvollzogen, wird der Verzicht auf das Zertifikat kraft Gesetzes fingiert.
BZSt v. 21.8.2015
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.0795
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.642
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6716
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.574
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.473
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.271
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
873
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
833
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
698
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025
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Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
29.12.2025
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
23.12.2025
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
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Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025