BZSt: IdNr beim Kindergeld 2016

Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zusammengestellt.

Fragen zur Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab 1.1.2016 beim Kindergeld

  • Was ändert sich konkret zum 1.1.2016?
  • Wessen Steuer-Identifikationsnummern müssen angegeben werden?
  • Warum ist zur Auszahlung des Kindergelds ab dem 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?
  • Wie schnell muss ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schicken, damit Kindergeld weitergezahlt wird?
  • Wie kann ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen?
  • Kann ich die Steuer-Identifikationsnummer auch telefonisch durchgeben?
  • Stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr die Steuer-Identifikationsnummern am 1.1.2016 nicht vorliegen?
  • Muss die Steuer-Identifikationsnummer auch für Kinder angegeben werden, die vor dem 1.1.2016 geboren worden sind?
  • Mein Kind ist 52 Jahre alt und behindert. Muss ich für mein Kind die Steuer-Identifikationsnummer angeben?
  • Die Steuer-Identifikationsnummer gibt es doch erst seit 2008. Müssen die Steuer-Identifikationsnummern auch für Kinder angegeben werden, die vor 2008 geboren worden sind?
  • Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer von mir und meinem Kind?
  • Ich finde die Steuer-Identifikationsnummern nicht. Muss ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer beantragen?
  • Kann ich den Kindergeldantrag für mein neugeborenes Kind auch schon stellen, bevor meinem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt wurde?
  • Ich habe Kindergeld schon vor Jahren beantragt. Dabei habe ich meine Steuer-Identifikationsnummer und die meiner Kinder angegeben. Muss ich jetzt noch etwas tun, um weiterhin ab 1.1.2016 Kindergeld zu erhalten?
  • Wir leben getrennt. Mein Ex-Partner hat alle Unterlagen. Ich bekomme das Kindergeld. Ich bin nicht sicher, ob der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer bereits bekannt ist. Muss ich etwas tun, um weiterhin ab 1.1.2016 Kindergeld zu erhalten?
  • Ich habe die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates. Wie erhalte ich für mich und mein Kind eine Steuer-Identifikationsnummer?
  • Mein Kind lebt im Ausland und hat keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer. Was muss ich tun?

Die Antworten finden Sie auf der Seite des BZSt.

BZSt v. 27.10.2015

Schlagworte zum Thema:  Kindergeld, Familienkasse