Verständigungsvereinbarung mit Polen zur Max Weber Stiftung
Nach der am 17.8.2015 mit dem polnischen Finanzministerium auf der Grundlage von Art. 26 Abs. 3 DBA Polen getroffenen Verständigungsvereinbarung zur Anwendung von Art. 19 Abs. 4 DBA Polen in Bezug auf die Max Weber Stiftung - Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (Max Weber Stiftung) ist die in der Republik Polen durch das Deutsche Historische Institut Warschau vertretene Max Weber Stiftung als ähnliche Körperschaft gem. Art. 19 Abs. 4 DBA Polen anzusehen, so dass für diese Art. 19 Abs. 1 und 2 DBA Polen entsprechend anzuwenden ist. Demzufolge können die von der Max Weber Stiftung gezahlten Vergütungen der an das Deutsche Historische Institut Warschau entsandten Beschäftigten nach Art. 19 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Buchst. a) DBA Polen nur von der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden.
Die Vereinbarung, die dem nachfolgend verlinkten BMF-Schreiben als Anlage beigefügt ist, ist auf Besteuerungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2016 beginnen.
BMF, Schreiben v. 6.10.2015, IV B 3 - S 1301-POL/13/10001-01
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.5685
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.016
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3506
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.117
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
777
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
774
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5792
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
477
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
474
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
445
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026