Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte

Die Vordrucke „Anlage 13a" und „Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 wurden bekanntgegeben.

Das BMF gibt die Vordrucke

  • „Anlage 13a“ und
  • „Anlage 13a AV“

zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 bekannt.

Zur Übermittlung der Gewinnermittlung gem. § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG erfolgt ein gesondertes Schreiben.

Die Vordrucke sind dem BMF-Schreiben angefügt.

BMF, Schreiben v. 22.10.2015, IV C 7 - S 2149/15/10002