
Bild: Michael Bamberger
Auch Forstwirte ermitteln ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG
Die Vordrucke „Anlage 13a" und „Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 wurden bekanntgegeben.
Das BMF gibt die Vordrucke
- „Anlage 13a“ und
- „Anlage 13a AV“
zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 bekannt.
Zur Übermittlung der Gewinnermittlung gem. § 13a Abs. 3 Satz 4 EStG erfolgt ein gesondertes Schreiben.
Die Vordrucke sind dem BMF-Schreiben angefügt.
BMF, Schreiben v. 22.10.2015, IV C 7 - S 2149/15/10002