Gericht hält Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam
Die Hessischen Mietschutzverordnung zur Mietpreisbremse in Hessen war auf fünf Jahre beschränkt. Ende November 2025 wäre sie ausgelaufen – das Land Hessen verlängerte sie um ein Jahr bis zum 25.11.2026.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main ist der Ansicht, dass die Verordnung nicht hätte verlängert werden dürfen, da sie auf fünf Jahre begrenzt gewesen sei. Das geht aus einem Urteil von Mitte Juni hervor. Zuerst hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Verlängerung der Mietpreisbremse: Was das Gericht moniert
Nach Ansicht des Amtsgerichts endete die Mietpreisbremse im November 2025, als die alte Verordnung auslief.
Die Verlängerung sei daher gleichzustellen mit einem Neuerlass der Verordnung: Sie müsse daher auch alle Anforderungen erfüllen, die für eine neu erlassene Verordnung gelten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verordnung diesen Anforderungen nicht gerecht wurde.
Als Grundlage für die Verlängerung Ende 2025 habe das Land Daten von 2014 bis 2019 herangezogen, obwohl aktuellere Zahlen vorgelegen hätten. Die seien aber nicht genutzt worden, so das Gericht. Das komme einer "Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung der Verordnung gleich".
Streit über Miethöhe: Welche Auswirkungen hat das Urteil?
In dem Verfahren klagte eine Frankfurter Mieterin gegen ihre Vermieterin, weil sie der Ansicht war, zu viel Miete gezahlt zu haben. Zudem wollte sie erreichen, dass sie auch in Zukunft weniger Miete zahlen muss. Dabei berief sie sich auf die Mietpreisbremse. Für vergangene Mietzahlungen gab das Gericht der Klägerin recht. Doch bei der Feststellung der künftigen Mietzahlungen wies das Amtsgericht die Klage ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht bindend für andere Gerichte – das Urteil könnte aber zur Orientierung herangezogen werden. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sagte, das Urteil habe eine "enorme Strahlwirkung" für ganz Hessen. Die Mieterschutzverordnung sei auch für andere Kommunen nicht mehr haltbar. Die Landesregierung hat damit eine erhebliche Verunsicherung in alle Mietverhältnisse in den betroffenen Kommunen getragen.
( AG Frankfurt, Urteil v. 10.6.2026, 33029 C 130/25)
ECLI:DE:AGFFM:2026:0610.33029C130.25.00
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