Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 1 Rechtsquellen des Fahre... / G. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung

Rz. 21 Die Begutachtungsleitlinien können gleichfalls als Richtlinien angesehen werden. Sie beruhen auf der Zusammenführung des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr", 5. Auflage, Stand: August 1996 [66] und des Psychologischen Gutachtens Kraftfahreignung.[67] Rz. 22 Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung[68] werden im Vorwort dementsprechend als 6. Auflage des Gu...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Unter § 2039 BGB fallende Ansprüche

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Genehmigungsbedürftige Geschäfte

Rz. 123 Im Zusammenhang mit besonders wichtigen oder riskanten Geschäften bedarf es zur Legitimation des gesetzlichen Vertreters einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung. § 1643 BGB ist zwingendes Recht, wobei ein Elternteil den dort genannten Beschränkungen aber nur unterliegt, wenn er als gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen auftritt. Davon ist etwa dann nicht ausz...mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / 2. Auszug aus dem Streitwertkatalog 2013

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / I. Vorrang des Strafverfahrens

Rz. 2 Nach § 3 Abs. 3 S. 1 StVG darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand eines Strafverfahrens ist, in dem die Entziehung der FE durch das Strafgericht in Betracht kommt, solange nicht in einem Verwaltungsverfahren, das seinerseits den Entzug der FE zum Gegenstand hat, berücksichtigen, wie das Strafverfahren anhängig ist. Das bedeutet, dass der Verkehrsbe...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / III. Psychologischer Teil

Rz. 10 Der psychologische Teil der MPU gliedert sich in die Leistungstestung und das psychologische Untersuchungsgespräch. Mitunter werden zur Vorbereitung des Untersuchungsgesprächs in einem Fragebogen die Umstände zur Situation des Betroffenen abgefragt (z.B. über den Umgang mit Alkohol). Diese schriftlichen Angaben werden mit den Angaben im Untersuchungsgespräch abgeglich...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 3. Sonderfall Bayern: Fahrerlaubnisentzug als "personenbezogene Prüfungsentscheidung"

Rz. 3 In Bayern ist seit 1.7.2007 ein Widerspruchsverfahren grundsätzlich nicht mehr statthaft (Art. 15 Abs. 2 BayAGVwGO). Nur in einem Katalog eng begrenzter Rechtsgebiete kann ein Betroffener entweder Widerspruch einlegen oder direkt Klage erheben (sog. fakultatives Widerspruchsverfahren, Art. 15 Abs. 1 BayAGVwGO). Zu diesem Katalog zählen auch personenbezogene Prüfungsent...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / 2. Aufklärung über Nachfrage im Ausstellerstaat zulässig

Rz. 17 Der Aufenthaltsstaat darf keine eigenen Ermittlungen dazu anstellen und beurteilen, ob das Wohnsitzerfordernis eingehalten worden ist. Der Aufenthaltsstaat darf aber bei Behörden des Ausstellerstaates nachfragen, ob der Betroffene dort mit Wohnsitz gemeldet war und sich ggf. zu den Umständen der Führerscheinerteilung erkundigen. Das ist auch über eine Anfrage etwa bei...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / I. Rechtsnatur und Vollstreckbarkeit; Wegfahrgebot

Rz. 1 Verkehrszeichen sind Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen (§ 39 Abs. 2 S. 2 StVO). Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 3 StVO), ebenso Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen (§ 39 Abs. 5 StVO). Es gelten §§ 40 StVO i.V.m. Anlage 1, 41 StVO i.V.m. Anlage 2, 42 StVO i.V.m. Anlage 3 zur StVO. Bei Verkehrszeichen, die ein Gebot oder ...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / V. Rücknahme und Widerruf der Fahrerlaubnis

Rz. 62 Geht es nicht um die "Nichteignung" bzw. "Nichtbefähigung", sondern um andere FE-Erteilungsvoraussetzungen, die nicht oder nicht mehr vorliegen, so bemisst sich die Frage der Aufhebung der FE nach den allgemeinen Regelungen des VwVfG über Widerruf (§/Art. 49 des jeweiligen Landes VwVfG) und Rücknahme (§/Art. 48 des jeweiligen LandesVwVfG) eines Verwaltungsaktes (der F...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VIII. Faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes (§ 80 Abs. 5 VwGO entsprechend); Auslegung des Rechtsschutzbegehrens

Rz. 69 Stellt eine Fahrerlaubnisbehörde – ohne die sofortige Vollziehung anzuordnen – fest, dass eine FE (im Fall: EU-Fahrerlaubnis) nicht zum Führen von Kfz im Bundesgebiet berechtigt und weist in der Entscheidung auf die Strafbarkeit weiterer Verkehrsteilnahme hin, so liegt ein faktischer Vollzug eines feststellenden Verwaltungsaktes vor. Rechtsschutz hiergegen ist in ents...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Schriftformklauseln nach altem Recht

Rz. 2 Formularbedingungen sehen oft vor, dass alle mündlichen Nebenabreden der Schriftform bedürfen. Kommt es dann zum Streit über ergänzende oder abändernde mündliche Vereinbarungen, verweist eine Seite auf die Schriftformklauseln, die andere auf die mündliche Vereinbarung. Rz. 3 Genauer betrachtet gibt es verschiedene Sachverhalte:mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / VI. Muster: Verteilungsterminsprotokoll und Teilungsplan

Rz. 168 In dem nachfolgenden Musterteilungsplan wird auf den Beispielsfall bei der Errechnung des Ausgleichsbetrages gem. § 182 Abs. 2 ZVG (vgl. Rdn 98) zurückgegriffen. Er geht von der vollständigen Erbringung des Versteigerungserlöses aus. Hinsichtlich der bestehen bleibenden Rechte wird davon ausgegangen, dass eine Nachzahlungsverpflichtung gem. § 50 ZVG nicht gegeben ist....mehr

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§ 14 Internationales Erbrecht / 3. Sonderregelung für Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler

Rz. 81 Für volksdeutsche Vertriebene ist das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen (VFGüterstandG) zu beachten. Zwar gilt für Personen, die nach §§ 1–4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) unter den dort festgelegten Begriff des Vertriebenen fallen, im Hinblick auf die ausländische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung grundsät...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 3 Anmerkung:

Die zutreffende Entscheidung des OLG hat über die Vergütung in Eilverfahren hinaus grundsätzliche praktische Bedeutung für alle die Sachverhalte, in denen demselben Rechtsanwalt hinsichtlich desselben Sachverhalts eine Geschäftsgebühr und nacheinander mehrere Verfahrensgebühren entstehen. Das kann nach außergerichtlicher Vertretung beispielsweise für den Verfahrens-/Prozessb...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 92 Aus § 1631b BGB folgt, dass eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Kindes nur auf der Grundlage einer entsprechenden familiengerichtlichen Genehmigung zulässig ist (zur jugendhilferechtlichen, mit Freiheitsentziehung verbundenen Inobhutnahme siehe § 12 Rdn 107 ff.).[306] Erfasst wird hiervon primär die Unterbringung in einem Heim, einem Kranke...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / E. Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Rz. 63 § 2 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 5 StVG verlangt neben der Eignung auch die Befähigung zum Führen von Kfz, d.h., es werden Kenntnisse des Verkehrsrechts, der Gefahrenlehre, notwendige technische Kenntnisse sowie Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verlangt. Bislang war das Vorhandensein dieser Kenntnisse vom Begriff der Eignung mit umfasst. Rz. 64 Im ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / D. Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides

Rz. 118 Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen,[144] mit einer Rechtsbehelfsbelehrung [145] zu versehen und zuzustellen,[146] § 70 Abs. 3 VwGO. Rz. 119 Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der im VwZG bestimmten Form (§ 1 Abs. 1 VwZG).[147] Die Behörde hat die Wahl zwischen den einzelnen Zustellungsarten (§ 1 Abs. 3 VwZG). Als Z...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / B. Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich zu beachten; Ausnahme: Nichtigkeit

Rz. 96 Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG). Rechtswidrige Verkehrszeichen müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Sie sind gültig und rechtsverbindlich.[163] Das Gebots- und Verbotszeichen und damit der Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. So wurde e...mehr

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§ 38 Wirksamkeit und Bekann... / A. Wirksamkeit durch Bekanntgabe – Bekanntgabe durch Aufstellen des Verkehrsschildes

Rz. 1 Der VA wird gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird.[1] Die Bekanntgabe erfolgt nach den bundesrechtlichen Vorschriften der StVO durch Aufstellen des Verkehrsschildes.[2] Dies ist eine besondere Form der öffentlichen Bekanntgabe.[3] Rz. 2 § 45 Abs....mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Keine Sorgerechtsausübung oder Billigung

Rz. 110 Die Rückgabepflicht entfällt nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a HKÜ, wenn das Sorgerecht zur Zeit des Verbringens oder Zurückhaltens tatsächlich nicht ausgeübt wurde und der Sorgeberechtigte dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. Diese tatsächliche Frage unterliegt der Beurteilung des Zufluchtstaates im HKÜ-Verfahren. In ...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VII. Begrenzung auf Entscheidungsrahmen der Hauptsache

Rz. 129 Nach h.M. darf im Eilverfahren nicht über den Entscheidungsrahmen des Hauptsacheverfahrens hinausgegangen werden. Dies ist vor allem beachtlich im Zusammenhang mit Entscheidungen, die im Ermessen der Behörde stehen. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen wird zumeist mit einer Hauptsacheklage nur eine Neu-Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts e...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 65 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Davon ist nur dann auszugehen, wenn dem ASt. ohne die begehrte Erteilung schwerwiegende Nachteile drohen, die ihm nicht zuzumuten sind. Hierfü...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / b) Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs: § 45 Abs. 1 S. 1 und Abs. 9 StVO

Rz. 37 Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wennmehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die gesetzlich in § 2 StVG geregelte Grundkonstellation ist die Erteilung einer FE, wenn noch keine FE erteilt war. Rz. 2 Für die Neuerteilung der FE gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, § 20 Abs. 1 FeV. Rz. 3 Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht, so hat der FE-Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der FE (Art. 2 Abs. 1 GG) und auf die ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / IV. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher

Rz. 183 Die wichtigsten Regelungen hinsichtlich der Zwangsvollstreckung in den Nachlass gegen den Erben sind seit dem 1.9.2013 in den §§ 52, 53 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) enthalten. Da diese Vorschriften weitgehend unbekannt sind, werden sie nachfolgend aufgeführt: 4. Zwangsvollstreckung in einen Nachlass gegen den Erben § 52 Zwangsvollstreckung auf ...mehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 2. Rechte von Anliegern und Straßenbenutzern bei Aufpflasterungen

Rz. 32 Aufpflasterungen, welche den einschlägigen Regeln des Straßenbaus und den sonstigen einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen, erfüllen den Tatbestand des § 32 Abs. 1 StVO nicht.[78] Unsachgemäß durchgeführte Aufpflasterungen können allerdings zu Ansprüchen aus Amtshaftung führen. Rz. 33 Für Teilaufpflasterungen der Fahrbahn in einer Zone mit zulässiger Höchstg...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / h) Weitere Fälle der Widmung i.S.d. Straßenrechts

Rz. 32 Neben der zuvor beschriebenen förmlichen Widmung (vgl. z.B. §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 SStrG; §§ 2 Abs. 1, 5 StrG BW) kann einem Weg aber auch auf andere Weise Widmung zugeschrieben werden. Denkbar ist auch eine konkludente Widmung/Widmungsfiktion. Werden im Rahmen eines aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften durchgeführten förmlichen Verfahrens der Bau oder die Änderun...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder (§ 19 SGB VIII)

Rz. 38 § 19 SGB VIII richtet sich an die für ein Kind tatsächlich sorgenden Mütter und Väter, wobei hinsichtlich der Mütter auch der Zeitrahmen vor der Geburt des Kindes als Schutzbereich umfasst wird. Mit dem Verweis auf die tatsächliche Sorge wird klargestellt, dass für den Leistungsanspruch nicht die rechtliche Sorge entscheidend ist. Im Rahmen der "Soll-Regelung" haben d...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / I. Rechtsnatur, mögliche Regelungsgehalte der Fahrtenbuchanordnung, Rechtsschutz

Rz. 9 Bei der Anordnung des Fahrtenbuchs handelt es sich um einen (Dauer-)Verwaltungsakt [24] i.S.d. Landesverwaltungsverfahrensgesetze[25] (§ 35 VwVfG).[26] Damit gelten die dort geregelten Voraussetzungen zum Erlass eines Verwaltungsakts (vgl. z.B. Anhörung, § 28 VwVfG; Bestimmtheit und Form, § 37 VwVfG; Begründung, § 39 VwVfG; Ermessen, § 40 VwVfG).[27] Rz. 10 Mögliche Rege...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / III. Bedingte Eignung

Rz. 15 Ist der Bewerber nur bedingt geeignet (siehe auch unten § 20 Rdn 3), kann jedoch durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen zur FE das sichere Führen des Kfz gewährleistet werden, so hat der FE-Bewerber letztendlich mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einen Rechtsanspruch auf eine entsprechend modifizierte FE,[16] § 2 Abs. 4 S. 2 StVG; §§ 11 Abs. 2 S....mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / 3. Zweck und dogmatische Einordnung der Verzugspauschale

Die Verzugspauschale dient nach Erwägungsgrund 19 der ZVRL 2011 dazu, die internen Beitreibungskosten des Gläubigers, in denen etwaige Verwaltungskosten enthalten sind, abzugelten. Damit fußt die Pauschale auf dem Gedanken einer Kompensation, die dem Gläubiger für die entstandenen Unannehmlichkeiten zustehen soll. Überdies handelt es sich bei der Pauschale um ein Druckmittel...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / I. Gegenstand des Begehrens; Vorverfahren

Rz. 20 Das Interesse des Bürgers kann auch darin liegen, dass die Behörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnet bzw. anordnen sollmehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die Beistandschaft

Rz. 150 Zum 1.7.1998 ist das sog. Beistandschaftsgesetz[514] in Kraft getreten. Die bis dahin bestehende gesetzliche Amtspflegschaft wurde durch die Beistandschaft ersetzt, die unverändert jedoch durch das Jugendamt wahrgenommen wird. Während sich die ursprüngliche Amtspflegschaft allein auf Kinder erstreckte, die außerhalb einer formgültigen Ehe geboren waren, kann die Beis...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / IV. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO)

Rz. 61 Ein als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung formuliertes Rechtsschutzbegehren ist unter Berücksichtigung des sinngemäß verfolgten Rechtsschutzzieles als Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs auszulegen.[50] Allerdings ist an die Antragstellung durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten ein strenger Maßs...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / IV. Antragsbefugnis

Rz. 43 Sowohl beim vorläufigen Rechtsschutz gegen das Aufstellen als auch beim Eilrechtsschutz zum Aufstellen eines Verkehrsschildes muss der ASt. jeweils antragsbefugt sein (§ 42 Abs. 2 VwGO analog). Hier gelten die oben zu Widerspruchs- und Klagebefugnis entwickelten Grundsätze (siehe Rdn 8 ff.).mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Spezial-/Sonderzuweisungen

Rz. 39 Spezial-/Sonderzuweisungen ("aufdrängende Sonderzuweisung") enthalten z.B. § 54 BeamtenstatusG, der die Regelung des § 126 BRRG übernimmt;[57] § 82 SoldG.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Tatsächliche Rechtsverletzung oder Rechtsbeeinträchtigung des Widerspruchsführers

Rz. 117 Der Widerspruchsführer muss durch den rechtswidrigen/zweckwidrigen VA (Anfechtungswiderspruch, §§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO analog, 68 Abs. 1 S. 1 VwGO) oder durch die rechtswidrige Ablehnung oder Unterlassung des VA (Verpflichtungswiderspruch, §§ 113 Abs. 5 S. 1 analog, 68 Abs. 2 VwGO) in seinen Rechten verletzt worden sein.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / a) Zuständigkeit

Rz. 99 Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / e) Unbeachtlichkeit von Form- und Verfahrensfehlern (§ 46 VwVfG)

Rz. 111 Ist offensichtlich, dass die Verletzung von Verfahrens-, Form- und Zuständigkeitsvorschriften (örtlich) die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, und liegt kein Fall der Nichtigkeit vor, so kann die Aufhebung des VA jedenfalls auf diese Fehler nicht gestützt werden.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis/Widerspruchsinteresse

Rz. 52 Dies ist selten problematisch. Es ist nur dann nicht gegeben, wenn:[73]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / IX. Handlungsfähigkeit

Rz. 90 Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Sie ist vergleichbar der Geschäftsfähigkeit, vgl. §§ 79, 12 VwVfG (entspricht inhaltlich § 62 VwGO).[129]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Formelle Erfordernisse

a) Zuständigkeit Rz. 99 Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135] b) Form Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelungen beachten, z.B.: § 10 Ab...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage

Rz. 115 Die Rechtsgrundlage selbst muss rechtmäßig, d.h. insbesondere verfassungskonform sein. Wenn eine Rechtsverordnung Rechtsgrundlage des Verwaltungsaktes ist, vgl. Art. 80 GG, sowie entsprechende Regelungen in den jeweiligen Landesverfassungen.[139]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / f) Umdeutung (§ 47 VwVfG)

Rz. 112 Ein fehlerhafter VA kann unter bestimmten Voraussetzungen in einen rechtmäßigen VA umgedeutet werden. Er muss insbesondere auf das gleiche Ziel gerichtet sein, von der erlassenden Behörde erlassen werden können, und es müssen die Voraussetzungen für den Erlass des VA gegeben sein. Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nic...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / VIII. Beteiligtenfähigkeit

Rz. 89 Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit, am Verfahren beteiligt zu sein; sie ist vergleichbar der Rechtsfähigkeit, vgl. §§ 79, 11 VwVfG (entspricht inhaltlich § 61 VwGO).mehr