Rz. 99

Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135]

[135] Zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes vgl. dazu Schnapp/Henkenötter, Wann ist ein VA fehlerhaft?, JuS 1998, 524 ff., 624 ff; Schnapp/Cordewener, Welche Rechtsfolgen hat die Fehlerhaftigkeit eines VA?, JuS 1999, 39 ff., 147 ff.

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