Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der ASt. geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war." [6] 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 RVG VV...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH bedarf einiger Anmerkungen. I. Dieselbe Angelegenheit bei mehreren Verfahrensabschnitten Zurecht weist der BGH darauf hin, dass Tätigkeiten des Prozessbevollmächtigten oder Verfahrensbevollmächtigten, die mehrere Verfahrensabschnitte betreffen, in manchen Fällen zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit zusammengefasst werden. Dies kommt in der Praxis...mehr

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zfs 6/2017, Zweifel an der ... / 1 Aus den Gründen:

"Die Rechtsbeschwerde des Betr. gegen das Urt. des AG Kusel v. 9.6.2016 wird auf Kosten des Betr. als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urt. aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen den Betr. benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, §§ 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO)." Ergänzend bemerkt der Senat: Der Betr. dringt mit se...mehr

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zfs 6/2017, Festsetzbarkeit... / Leitsatz

1. Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vor bemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen

Tz. 251 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (disposal groups; etwa betriebliche Teileinheiten, zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder sogar ganze Tochterunternehmen), die zur Veräußerung gehalten sind, sind gem. IFRS 5 Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations gesondert in der Bilanz auszuweisen (IFRS 5....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Regelungszweck

Rn 1 § 209 dient vordergründig der Abwicklung von Verfahren, deren Insolvenzmasse nach § 208 vom Verwalter für unzulänglich befunden wurde. Sind zwar die Verfahrenskosten gedeckt, ist der Verwalter jedoch nicht in der Lage, sämtliche sonstigen Masseverbindlichkeiten i. S. d. § 55 zu begleichen, ist formal die Masseunzulänglichkeit nach § 208 anzuzeigen. Die Massegläubiger i....mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Bis 2000

Es dauert immer einige Zeit, bis sich die Rechtsprechung an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse anpasst; das liegt in der Natur der Sache. Lange Zeit bildete die Hausfrauenehe – trotz der dargestellten Änderungen des Gesetzes seit 1977 – auch weiterhin das Leitbild im Unterhaltsrecht mit der Folge, dass der Bedarf der Frau allein nach den Einkünften des Mannes bemessen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 112 Zweisei... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 5 In Abs. 2 sind einige Problempunkte aufgeführt, die der Gesetzgeber im Interesse einer im gesamten Bundesgebiet einheitlichen Abwicklung der Krankenhausbehandlung geregelt haben will. Die Aufzählung ist keineswegs als abschließend zu betrachten (vgl. "insbesondere"), weitere Punkte können bei Bedarf hinzukommen. Mit der vertraglichen Regelung soll sichergestellt werden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.2 Nachträgliche Änderung einer genehmigten Satzung (Abs. 2)

Rz. 6 Durch die Genehmigung der Satzung oder einzelner Satzungsbestimmungen werden Rechtsverstöße nicht geheilt (BSG, Urteil v. 25.2.1966, 3 RK 38/65, BSGE 24 S. 266 = USK 6604) und die Satzung nicht der rechtlichen Überprüfung durch die Gerichte entzogen. Ein Normenkontrollverfahren, wie z. B. § 47 VwGO, kennt das SGG allerdings nicht. Die Gerichte können aber im Rahmen ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 2.3 Inhaltsbegrenzung der Satzung (Abs. 2)

Rz. 34 Mit dem Verbot, dass die Satzung keine Bestimmungen enthalten darf, die den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen, wird § 30 SGB IV konkretisiert, wonach die Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben und die Verwaltungskosten verwenden...mehr

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Controller-Kompetenzmodell,... / 3.1 Kompetenzbegriff und Kompetenzklassen

Definition des Kompetenzbegriffs Lernen wird immer noch von vielen auf die Aneignung von Fach- und Sachwissen, von Fertigkeiten und Qualifikationen reduziert. Diese Lernprozesse sind zwar weiterhin die notwendige Voraussetzung betrieblicher Bildung, genügen aber angesichts der Anforderungen des globalen Wettbewerbs bei weitem nicht mehr.[1] Gefordert werden heute Kompetenzen...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 12 Sowohl die Verweigerung der Genehmigung als auch die Anordnung der Satzungsänderung werden als Verwaltungsakte gegenüber der Krankenkasse angesehen (vgl. BSG, Urteil v. 16.7.1996, 1 RR 3/95, SozR 3-2200 § 700 Nr. 1). Damit ist grundsätzlich die Möglichkeit des Widerspruchs eröffnet (vgl. aber Rz. 9b). Wird die Satzung nicht genehmigt und ausdrücklich abgelehnt, ist ge...mehr

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Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Leitsatz Der als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH ist nach § 166 AO im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhobe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abweichungen in Ausnahmefällen

Rn. 116 Stand: EL 25 – ET: 05/2017 Grds. ist davon auszugehen, dass auf Produktion, Vertrieb und Verwaltung entfallende "operative" Zinsen (abgegrenzt von den Finanzierungszinsen) und "Kosten- bzw. Betriebsteuern" (abgegrenzt von den "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag") auch in einer funktionsorientierten GuV aufgrund der diesbezüglichen Identität der GuV-Schemata des § 27...mehr

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Controller-Leitbild gestern... / 4.2.4 Aufgabe 5: Rationalitätssicherung

Die letzte Controller-Aufgabe des IGC-Leitbilds in Abb. 6 bezieht sich auf die eingangs beschriebene Aufgabe der Rationalitätssicherung bzw. Begrenzung des Managements und richtet sich vor allem auf das Verhindern von Fehlentscheidungen. Controller sind grundsätzlich dem nachhaltigen Erfolg des Unternehmens verpflichtet. In den "10 Kernelementen nachhaltigen Controllings" sc...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / IV. Beweisaufnahme und Widerspruch

Im Rahmen eines Prozesses werden Beweise erhoben oder aber Tatsachen unstreitig gestellt. Will eine Partei der Verwertung eines Beweises entgegentreten, so muss sie dies rechtzeitig tun, um mit ihrer Rüge wegen Verspätung nicht präkludiert zu sein. Der verspätete Widerspruch im Strafverfahren nach § 257 StPO im Rahmen des Stellungnahmerechts nach jeder einzelnen Beweiserhebu...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, da die von der Antragstellerin geltend gemachte Terminsgebühr in dem Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen war. 1. Eine Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen fällt gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3104 VV für die ...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 3 Der Praxistipp

RZV ist keine verlässliche Grundlage für die Zahlung Dem BGH kann in einer wichtigen tatsächlichen Erkenntnis nicht widersprochen werden: Der Schuldner, der es bis zum Antrag auf Abnahme einer Vermögensauskunft nicht geschafft hat, mit dem Gläubiger eine gütliche Einigung zu erzielen, und dann nicht zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint, hat sich als unzuverlä...mehr

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AGS 5/2017, Zweitschuldnerh... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner wendet sich gegen seine Inanspruchnahme als Zweitschuldner. Im zugrunde liegenden Hauptverfahren ging es um einen Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden. Nach Anhörung der Beteiligten ordnete das FamG die Einholung eines Gutachtens an, das a...mehr

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AGS 5/2017, Keine Erstrecku... / Leitsatz

Für die Prüfung der Frage, ob die Kostengrundentscheidung und damit der prozessuale Kostenerstattungsanspruch die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts – im Falle der Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV die auf Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete außergerichtliche Besprechung – erfasst, ist von Bedeutung, welche Reichweite die konkrete...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gem. §§ 85, 113 Abs. 1 FamFG, 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht erhoben. In der Sache hat die sofortige Beschwerde Erfolg. Zu Recht macht die Antragstellerin die Festsetzung der Terminsgebühr gem. VV Nr. 3104 für das Ausgangsverfahren der einstweiligen Anordnung geltend. Zwar ist in dem Ausgangsverfahre...mehr

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zfs 5/2017, Mitteilung der ... / 3 Anmerkung:

1. Ob sich Gericht und Parteien nach Durchführung der Beweisaufnahme in einem prozessualen Niemandsland oder auch nicht befinden (vgl. hierzu Greger, MDR 2016, 1057), richtet sich nach §§ 285, 279 Abs. 3 ZPO. Die Erörterungspflicht des Gerichts nach § 279 Abs. 3 ZPO und die Verhandlungspflicht der Parteien nach § 285 ZPO beziehen sich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme und ...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 5. Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Arbeitsgerichtsbarkeit wird für die Gebühren in Vorbem. 8.3 Abs. 1 GKG-KostVerz. ebenfalls zwischen den Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO und Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO unterschieden:mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / b) Verfahren über den Widerruf oder die Abänderung

Nach Art. 33 EuKoPfVO kann auf Antrag des Schuldners der Beschluss zur vorläufigen Pfändung aus den dort im Einzelnen genannten Gründen widerrufen oder abgeändert werden. Für das Verfahren über den Widerruf oder die Abänderung werden die Gebühren nach Vorbem. 1.4 Abs. 3 GKG-KostVerz. jeweils gesondert erhoben. Legt der Schuldner daher Widerspruch gegen einen Europäischen Besc...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / 6. Besonderheiten in Familiensachen

In Familiensachen (§ 111 FamFG) wird für die Gebühren in Vorbem. 1.4 Abs. 1 FamGKG-KostVerz. ebenfalls zwischen den Verfahren nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO und Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO unterschieden:mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / Leitsatz

Im Rahmen der Gesamtabwägung einer sich nach § 150 FamFG richtenden Kostenentscheidung für den Gesamtverbund ist es möglich, allein die durch eine abgetrennte Folgesache entstehenden Mehrkosten nach § 150 Abs. 4 FamFG anderweitig nach dem Ausgang der Folgesache zu verteilen. Bei der abschließenden Kostenentscheidung für die abgetrennte Folgesache nach § 150 Abs. 5 S. 1 FamFG ...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / a) Beschwerdeverfahren nach § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO, Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO

Gem. § 954 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet über den Widerruf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 33 Abs. 1 EuKoPfVO das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Wird gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, ist dieses Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 3c VV der Berufung in einem Arrestverfahren gleichg...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 1 I. Der Fall

Keine Abgabe der VA und Eintragung im Schuldnerverzeichnis Die Gläubigerin vollstreckte gegen die Schuldner aus einem Urteil sowie aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss wegen Geldforderungen von 61.106,21 EUR und verlangt die Abnahme der Vermögensauskunft. In dem vom Gerichtsvollzieher (GV) festgesetzten Termin gaben beide Schuldner keine Vermögensauskunft ab. Aufgrund der Ei...mehr

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AGS 5/2017, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 209 ff.) befasst sich Volpert mit der Anwaltsvergütung und den Gerichtskosten in Verfahren nach der Europäischen Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVODG), die zum 18.1.2017 in Kraft getreten ist. Für die Familienrechtler von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des OLG Brandenburg (S. 214). Das OLG Brandenburg bestätigt die Rechtsprechung des BGH, dass e...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / a) Variante 1 (Einfache "Geschäftsordnung" für eine Erbengemeinschaft)

Geschäftsordnung der Erbengemeinschaft nach dem am 28.2.2017 verstorbenen Otto Normalerblasser Zwischen …. wird Folgendes vereinbart: Präambel ... Im Hinblick auf den Umfang des Nachlasses, die Vielzahl der beteiligten Erben und die zu erwartende Dauer der Auseinandersetzung des Nachlasses geben wir uns die nachstehende Geschäftsordnung § 1 Grundlagen 1. Grundlage dieser Ges...mehr

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FF 5/2017, Stellungnahme des DeutschenFamiliengerichtstages zumWechselmodell

Zu: BGH, Beschluss vom 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (FF 2017, 152 m. Anm. Keuter) I. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein paritätisches Wechselmodell auch ohne entsprechenden Konsens beider Elternteile gerichtlich angeordnet werden kann. Dabei wird allein eine umgangsrechtliche Begründbarkeit einer solchen Anordnung geprüft (und – im Gegensat...mehr

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Familienarbeit im gesellschaftspolitischen Abseits

Elternschaft ist ohne stabile Partnerschaft möglich. Die "vertragliche Konstruktion" von Ehe/Partnerschaft führt dazu, dass Eltern ihre Beziehungen ohne ausreichende Rücksicht auf das Kind oder auch zu Lasten des Kindes gestalten und vor allem auch einseitig beenden können. Bricht die Familie auseinander, ist jeder Partner spätestens seit der Unterhaltsreform schnell wieder ...mehr

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AGS 5/2017, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung

Im Gegensatz zum OLG Köln[1] hat der Einzelrichter des OLG Brandenburg die Bedeutung der Sache erkannt und das Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung auf den Senat übertragen. Die am OLG Köln befasste Proberichterin war dagegen der Auffassung, dies nicht nötig zu haben und die Sache selbst entscheiden zu können. Das OLG Köln hat in seinem Beschluss die Rspr. des BGH[2] ver...mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hatte die beteiligten Eheleute mit Beschl. v. 13.12.2012 nach vorheriger Abtrennung der Folgesache Güterrecht geschieden, die Kosten des Verbundverfahrens ohne das Güterrecht gegeneinander aufgehoben und mit Beschl. v. 18.12.2012 den Verfahrenswert für Scheidung und Folgesachen ohne das Güterrecht auf 26.280,00 EUR festgesetzt (dabei wurden allerdings die im Beschlu...mehr

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FF 5/2017, Testimonials: 20 Jahre Forum Familienrecht

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Ich gratuliere Ihnen zum 20-jährigen Bestehen der Zeitschrift Forum Familienrecht, die es gestattet, in allen Bereichen des Familienrechts stets auf dem Laufenden zu sein. Die gesellschaftlichen Verhältnisse befinden sich in einem ständigen Wandel, der sich in der Änderung familienrechtlicher Gesetze widerspiegel...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Aus den Gründen

Die Berufung der Klägerin, die sich nur auf die Abweisung des Zahlungsantrags und nicht zugleich auf die für sie teilweise nachteilige Entscheidung über den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten bezieht, bleibt erfolglos. Zwar hat das Amtsgericht rechtsfehlerhaft Vortrag übergangen und aus Sicht der Kammer zugleich einen Gesichtspunkt iSv § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ...mehr

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FoVo 5/2017, Keine vorzeiti... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG hat zutreffend angenommen, dass die Voraussetzungen für die Löschung der Eintragung der Schuldner im Schuldnerverzeichnis nicht vorliegen. Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, wenn dem Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen worden ist (Nr. 1), das Fe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückerstattung von zu Unrecht gezahlter § 13b-Umsatzsteuer

Leitsatz Begehrt ein Werkunternehmer eine Änderung seiner Umsatzsteuerbescheide wegen der "Bauträger-Rechtsprechung", steht dem § 17 UStG nicht entgegen. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Malermeister einzelunternehmerisch tätig. Daneben vermietete er in seinem Alleineigentum stehende Wohnungen und erzielte insoweit steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 12 USt...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anspruch auf Änderung eines Umlageschlüssels

Leitsatz Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird. Normenkette WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 2 und Abs. 3, 21 Abs. 8 Das Problem In einer Woh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkunge... / 2 Die Trägerschaft und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 7 Die Vorschriften über die Trägerschaft (§§ 6, 6a) sind ursprünglich bereits am 1.1.2004 in Kraft getreten, jedoch durch das Kommunale Optionsgesetz nochmals erheblich verändert worden. In den Eckpunkten zum Gesetzgebungsverfahren war die Organleihe zur Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen vorgesehen, sie ist durch die Experimentierklausel ersetzt worden, die höchsten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Zweiten Kapitel Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 bis 13)

Rz. 1 Das Zweite Kapitel enthält die Anspruchsvoraussetzungen. Damit wird im Ergebnis der vom SGB II begünstigte Personenkreis trägerunabhängig konkretisiert. Die Vorschriften verdeutlichen im Zusammenhang das gesetzgeberische Konzept für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Abgrenzung u. a. zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Bei jugendlichen Leistungsbe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkunge... / 3 Die Regelungen im Ersten Kapitel

Rz. 12 Wie bei Gesetzen üblich, enthalten die ersten Vorschriften des Ersten Kapitels die Ziele, Programmaussagen und Leistungsgrundsätze. Die Regelungen räumen den Leistungsberechtigten Rechte ein und legen ihnen Pflichten auf. Auf diese Pflichten kann zurückgegriffen werden, wenn keine gebundenen Entscheidungen zu treffen sind, sondern den Jobcentern (§ 6d) Beurteilungsspi...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Streitig zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Kosten anlässlich eines Widerspruchsverfahrens im Zusammenhang mit dem Gebührentatbestand der Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV. Mit Bescheid lehnte der Beklagte den Antrag des Klägers auf Leistungen zur Grundsicherung ab. Hiergegen legte der Bevollmächtigte Widerspruch ein und forderte den B...mehr

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AGS 4/2017, Erlass eines Ve... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Das Gesetz knüpft hier gerade nicht an einen Antrag an, sondern lediglich daran, dass die entsprechende Entscheidung ergangen ist, mag sie auch verfahrenswidrig ergangen sein. Es verhält sich hier nicht anders, als bei einem Anerkenntnisurteil. Auch hier erhält der Anwalt eine Terminsgebühr – sogar in voller Höhe – wenn ein Anerkenntnisurteil...mehr

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in der Begründung. Grundsätzlich gilt auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst einmal § 128 Abs. 1 ZPO, so dass die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[1] Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 117 Abs. 1 ZPO) ist nicht vorgeschrieben, dass ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ...mehr

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FoVo 4/2017, Kein europäisc... / Leitsatz

1. Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen ist dahin auszulegen, dass in Kroatien Notare, die im Rahmen der ihnen durch die nationalen Rechtsvorschriften in Zwangsvollstreckungsverfahren übertragenen Befugnisse auf der Grundlage einer "glaubwü...mehr

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AGS 4/2017, Keine fehlende ... / 1 Sachverhalt

Der Verfügungskläger, ein Interessenverband, hatte den Verfügungsbeklagten außergerichtlich abgemahnt. Dieser ließ durch Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten die Abmahnung mit der Begründung zurückweisen, dass dem Verfügungskläger die Aktivlegitimation fehle, weil diesem mangels hinreichender Mitgliederzahl keine wettbewerbsrechtliche Relevanz beizumessen sei. Der Verfü...mehr

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AGS 4/2017, Familiengericht... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten Nr. 1) bis 3) sind die minderjährigen Kinder des weiteren Beteiligten und seiner 2012 verstorbenen Ehefrau, nach deren Tod gesetzliche Erbfolge eintrat. Die verstorbene Ehefrau war Eigentümerin einer Wohnung, welche die Beteiligten mit notariellem Vertrag zu einem Kaufpreis von 270.000,00 EUR verkauften. Mit notarieller Urkunde vom gleichen Tag haben die Bete...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / a) Von allem etwas – Leistungen aus beiden Systemen und der Aufwendungsersatzanspruch

Den größten Praxisbezug für den Erbrechtler haben die Existenzsicherungssysteme des SGB II und des SGB XII. Im ersten Teil des Beitrags wurde schon das Dauerbrennerthema "Überleitung nach § 93 SGB XII" angesprochen. Es besteht fast immer Unsicherheit, wer welchem Leistungssystem zuzuordnen ist und auf wessen Einkommen und Vermögen es ankommt. Grob und vereinfacht gesagt, geht ...mehr

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AGS 4/2017, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind rechtmäßig und verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten nach § 54 Abs. 2 SGG. Die Ablehnung der Erstattung der streitgegenständlichen Gebühr gem. Nr. 3106 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV durch den Beklagten ist formell und materiell rechtmäßig. Eine Terminsgebühr in ihrer Ausprägung als "Be...mehr