Rz. 61
Ein als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung formuliertes Rechtsschutzbegehren ist unter Berücksichtigung des sinngemäß verfolgten Rechtsschutzzieles als Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs auszulegen.[50] Allerdings ist an die Antragstellung durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten ein strenger Maßstab anzulegen.
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