Rz. 168

In dem nachfolgenden Musterteilungsplan wird auf den Beispielsfall bei der Errechnung des Ausgleichsbetrages gem. § 182 Abs. 2 ZVG (vgl. Rdn 98) zurückgegriffen.

Er geht von der vollständigen Erbringung des Versteigerungserlöses aus. Hinsichtlich der bestehen bleibenden Rechte wird davon ausgegangen, dass eine Nachzahlungsverpflichtung gem. § 50 ZVG nicht gegeben ist.

Muster 13.8: Verteilungsterminsprotokoll und Teilungsplan

 

Muster 13.8: Verteilungsterminsprotokoll und Teilungsplan

 
Amtsgericht Musterhausen 12345 Musterhausen, den 15.10.2015

Geschäftszeichen: 10 K 23/15

Gegenwärtig:

Dipl.-Rpfl. Muster, Rechtspfleger

In dem Zwangsversteigerungsverfahren

Teilungsversteigerung A, B, C, D

erschien zum heutigen nichtöffentlichen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses: Niemand.

Der Rechtspfleger stellte fest, dass der Zuschlagsbeschluss rechtskräftig geworden ist.

Es wurden die nach dem Versteigerungstermin eingegangenen Anmeldungen zugezogen.

Der im Entwurf aufgestellte Teilungsplan lag vor.

Es wurde festgestellt, dass keine abweichende Anmeldung, die als offizieller Widerspruch zu behandeln wäre, vorliegt.

Beschlossen und verkündet:

Der Teilungsplan wird gemäß dem Entwurf festgestellt und zum Bestandteil dieses Protokolls erklärt.

Er ist auszuführen

Infolge der dem Gericht gegenüber weder schriftlich noch im Termin zu Protokoll abgegebenen übereinstimmenden Erklärungen der Miteigentümer hinsichtlich der weiteren Verwendung des Erlösüberschusses bleibt dieser unverteilt und wird hinterlegt. Insoweit ergeht ein gesondertes Hinterlegungsersuchen an die hiesige Hinterlegungsstelle.

Der Versteigerungserlös wurde wie folgt erbracht:

 
Hinterlegte Sicherheit 50.000 EUR
Bereits an die GZSt. Musterh. gezahlter Erlös 201.250 EUR
  251.250 EUR

Damit ist der gesamte Versteigerungserlös erbracht.

Die Auszahlung an die Berechtigten soll mittels gesonderter Auszahlungsanordnung erfolgen.

Der Brief III/6 wurde vom Gläubiger vorgelegt. Seine Behandlung ergibt sich aus der Anlage zum Protokoll.

Muster, Rechtspfleger

Anlage zum Protokoll vom 15.10.2015

in Sachen Teilungsversteigerung A, B, C, D

– 10 K 23/15 Amtsgericht Musterhausen –

Muster, Rechtspfleger

Teilungsplan

in dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an dem im Grundbuch von Musterhausen Blatt 5432 auf den Namen der

a) A – zu 4/10 Anteil –
b) B – zu 3/10 Anteil –
c) C – zu 2/10 Anteil –
d) D – zu 1/10 Anteil –

eingetragenen Grundstücks

Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:

Gemarkung Musterhausen, Flur 11, Flurstück 111, Gebäude- und Freifläche, Zwistweg 11, groß 11 a 11 qm

Vorbemerkungen:

 
Erste Beschlagnahme: 20.2.2015
Tag des Zuschlags: 30.8.2015
Bares Meistgebot: 250.000 EUR

Anmeldungen: wie Blatt 109 d. A. und zusätzlich

a) Gläubiger III/1 vom _________________________
b) Gläubiger III/2 vom _________________________
c) Gläubiger III/6 vom _________________________
d) _________________________

A. Teilungsmasse:

 
1. Bares Meistgebot 250.000 EUR
2. 4 % Zinsen von 250.000 EUR  
  für die Zeit vom 30.8.2015 bis zum  
  14.10.2015 (= 45 Tage) 1.250 EUR
    251.250 EUR

B. Bestehen bleibende Rechte:

(unter Angabe festgesetzter Ersatzwerte gem. § 51 ZVG)

(Es sind auch die außerhalb des geringsten Gebotes bestehen bleibenden Rechte angegeben. Nicht angegeben sind jedoch die durch Vereinbarung bestehen bleibenden Rechte)

 
III/1 – 60.000 EUR – auf dem Anteil des C
III/2 – 35.000 EUR – auf den Anteilen des A und B
III/3 – 30.000 EUR – auf sämtlichen Anteilen
III/4 – 42.000 EUR – auf den Anteilen des B, C und D
III/5 – 50.000 EUR – auf den Anteilen des A und D
  217.000 EUR  

C. Schuldenmasse:

Ein Befriedigungsrecht aus der nach Entnahme der Kosten verbleibenden Teilungsmasse haben nachstehende Ansprüche in der durch die Reihenfolge festgelegten Rangordnung:

 
1.) Stadtkasse Musterhausen _________________________:  
  Grundsteuern gem. Anmeldung 1.500 EUR
2.) Gläubiger III/1  
  – nur aus dem Anteil des C –  
  Kosten, Zinsen, pp. 9.000 EUR
3.) Gläubiger III/2  
  – nur aus den Anteilen des A u. B –  
  Kosten, Zinsen, pp. 4.900 EUR
4.) Gläubiger III/3  
  – aus allen Anteilen –  
  Kosten, Zinsen, pp. 3.000 EUR
5.) Gläubiger III/4  
  – nur aus den Anteilen des B, C u. D –  
  Kosten, Zinsen, pp. 6.000 EUR
6.) Gläubiger III/5  
  – nur aus den Anteilen des A u. D – 5.000 EUR
7.) Gläubiger III/6  
  – nur aus dem Anteil des D –  
  Kosten, Zinsen, Hauptanspruch 11.000 EUR
8.) Miteigentümer A, B, C und D  
  – in Bruchteilsgemeinschaft –  
  Erlösüberschuss  

D. Zuteilung:

Kostenvorwegentnahme:

 
Aus der Teilungsmasse in Höhe von 251.250 EUR

sind gemäß § 109 ZVG die Kosten des Verfahrens (mit Ausnahme der Anordnungs-, Beitritts- und Zuschlagskosten) vorweg zu entnehmen und an die Gerichtskasse abzuführen bzw. an den betreibenden Gemeinschafter auf gezahlte

Vorschüsse zu erstatten:

 
Gesamtkosten lt. anl. Rechnung 5.000 EUR
Mithin Restteilungsmasse: 246.250 EUR

Abzuführende bzw. zu erstattende Beträge:

 
a) Gerichtskasse für bisher nicht gedeckte Verfahrenskosten 3.000 E...

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