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Vorsteuerabzug



BFH Kommentierung

Vorsteuerabzug für die Renovierung eines Home-Office

Bei Aufwendungen zur Renovierung eines an den Arbeitgeber vermieteten Home-Office besteht der für den Vorsteuerabzug erforderliche direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den Vermietungsumsätzen nur, soweit das Home-Office beruflich genutzt wird. Bei einer Bürotätigkeit kann sich die berufliche Nutzung auch auf einen Sanitärraum erstrecken, nicht jedoch auf ein mit Dusche und Badewanne ausgestattetes Badezimmer.


Aktualisierung

Herausforderungen durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes 2020

Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets den Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Diese Maßnahme wirft vielen Bereichen Fragen auf und macht umfassende und rechtzeitige Beratung notwendig. Die Finanzverwaltung hat zeitnah zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) ein Anwendungsschreiben zur befristeten Steuersatzsenkung veröffentlicht.

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