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Vorsteuerabzug


BMF Kommentierung

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2016

Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit nicht verbunden sind, ist die Aufnahme von einigen BFH-Entscheidungen für die Praxis wichtig.



Rechnungsstellung

Wann die Korrektur einer Rechnung als rückwirkend eingestuft wird

Die korrekte Rechnungsstellung und eine eventuelle Korrektur einer Rechnung sind oft Gegenstand von Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Hierbei geht es immer darum: Wann muss Umsatzsteuer gezahlt werden, wann darf der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden und muss der jeweilige Betrag verzinst werden? Der Europäische Gerichtshof hatte kürzlich einen Fall zu diesem Thema zu entscheiden, das die deutsche Finanzverwaltung umsetzen muss. 



Praxis-Tipp Vorsteuerabzug

Europäischer Gerichtshof muss über Rechnungen entscheiden

Eingangsrechnungen und Ausgangrechnungen und die daraus resultierende Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer sind oft Grundlage eines Streits mit der deutschen Finanzverwaltung. Nun beschäftigt sich auf europäischer Ebene der EuGH mit Eingangsrechnungen und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Der EuGH hat zu klären, ob für die Vorsteuerabzugsberechtigung die Briefkastenadresse oder der Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit zählt.






















BMF

Vorsteuer-Vergütungsverfahren bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen

Der liefernde Unternehmer muss die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nachweisen. Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung bzw. innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind.