Entwurf eines BMF-Schreibens zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung
Nachdem der EuGH in der "Senatex"-Entscheidung eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung bejaht hat (EuGH, Urteil v. 15.9.2016, C-518/14) hat der BFH in einem Folgeurteil (Urteil v. 20.10.2016, V R 26/15) die Mindestangaben konkretisiert, die eine Rechnung enthalten muss, um berichtigungsfähig zu sein.
Die Finanzverwaltung hat nun im Entwurf eines BMF-Schreibens dargelegt, welche Konsequenzen, sie aus der jüngeren Rechtsprechung zieht. Darin wird anhand von Beispielen erläutert, wann die Mindestanforderungen an die einzelnen Rechnungsangaben erfüllt sind.
DStV regt Verbesserungen an
Der DStV hat den Entwurf in seiner Stellungnahme S 13/18 begrüßt, aber auch Verbesserungen angeregt. So wünscht sich der Verband, dass auch Kassenbons – als weit verbreitetes Rechnungsformat - rückwirkend berichtigungsfähig sein sollten. Diese wiesen regelmäßig keinen Leistungsempfänger (Mindestangabe!) aus, sodass ihre Berichtigungsfähigkeit nach dem Entwurfsschreiben fraglich sei. Relevant wird dies allerdings erst oberhalb der Grenze für Kleinbetragsrechnungen (seit 1.1.2018: 250 EUR).
Des Weiteren stört sich der DStV daran, dass rückwirkende Rechnungsberichtigungen kein rückwirkendes Ereignis i . S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen sollen.
Weitere Schreiben angekündigt
Das BMF kündigt weitere BMF-Schreiben zu höchstrichterlichen Entscheidungen betreffend die §§ 14, 15 UStG an. Dies wird vom Verband ausdrücklich begrüßt, insbesondere wird angeregt, die EuGH-Entscheidung "Barlis" (Urteil v. 15.9.2016, C-516/14) zu berücksichtigen, nach der der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb verweigert werden darf, wenn eine Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt. Dies soll zumindest gelten, wenn die Finanzverwaltung über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen.
Es stelle sich dann allerdings Frage, ob und in welchen Fällen eine Rechnungsberichtigung überhaupt noch notwendig ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026