Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung

Vor dem FG Düsseldorf klagte der Insolvenzverwalter einer AG. Nach den Vorschriften der Insolvenzordnung wurde ein Gläubigerausschuss eingerichtet. Dieser Ausschuss beauftragte einen externen Kassenprüfer.
Wem steht der Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Kassenprüfers zu?
Fraglich war nun in dem Streitfall, wem der Vorsteuerabzug aus der Rechnung, die der Kassenprüfer ausstellte, zusteht. Der Kläger wollte den Vorsteuerabzug geltend machen. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Leistung gegenüber den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter erbracht wurde. Deshalb stünde dem Insolvenzverwalter kein Vorsteuerabzug zu. Das FG Düsseldorf entschied jedoch zugunsten des Klägers.
Die Revision ist unter dem Az. V R 18/19 beim BFH anhängig.
FG Düsseldorf, Urteil v. 19.7.2017, 5 K 1959/15 U, veröffentlicht mit dem November-Newsletter des FG Düsseldorf
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