Themenseite

Urlaub

Urlaubsanspruch

Urlaub ist bezahlte Freizeit und soll der Erholung der Arbeitnehmenden dienen. Der gesetzliche Mindestanspruch ist durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Doch was gilt für den Urlaubsanspruch, wenn Mitarbeitende kündigen, längere Zeit krank sind oder in Elternzeit gehen? In diesem Top-Thema beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Urlaubsanspruch.























Rechtsprechung

Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Bei der Beendigung und beim Beginn von Arbeitsverhältnissen im laufenden Kalenderjahr haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sondern auf Teilurlaub entsprechend ihrer Beschäftigungsdauer. Wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr zwei Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber abgeschlossen hat? Mit der Frage, welche Auswirkungen eine kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses auf die Urlaubsdauer hat, beschäftigte sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG).   



Schulpflicht

Eltern können Kinder nicht aus Reise- oder Religionsgründen vom Unterricht befreien

Weder Urlaub noch religiöse Bedenken können die Schulpflicht aushebeln. Schulferien sind eine teure Reisezeit. Um die Urlaubskasse zu schonen oder die Reise dem Zeitplan der Familie anzupassen, befreien manche Eltern mit einem Alibi-Attest oder Vorgabe anderer fingierter Gründe ihre Kinder vom Schulunterricht. Doch eigenmächtige Urlaubsverlängerungen sind ein Verstoß gegen die Schulpflicht.


















Bundesarbeitsgericht

Arbeitgeber muss Urlaubsvergütung bei fristloser Kündigung zusagen

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung.