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Urlaub




Bundesarbeitsgericht

BAG ruft EuGH zur behördlich angeordneten Quarantäne während des Urlaubs an

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet, um die Frage klären zu lassen, ob aus dem Unionsrecht die Verpflichtung des Arbeitgebers abzuleiten ist, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, der zwar während des Urlaubs selbst nicht erkrankt ist, in dieser Zeit aber eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte.






Coronapandemie

Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur noch für Geimpfte

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne gewährt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Arbeitnehmenden einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt aber nicht, wenn durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können. Seit November 2021 bekommen Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr erstattet, weil spätestens seit diesem Zeitpunkt jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

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Corona-Urlaub daheim

Rechtsfragen zum Urlaub in Balkonien: Grillen, Party, Nacktsonnen, Balkonanbau

In Zeiten von Corona wird der Balkon immer öfter zum Urlaubsort. Ob in Balkonien Urlaubsfreude aufkommt, kann davon abhängen, was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht. Hüllenloses Sonnenbaden, abendlicher Grillgenuss mit Freunden und Musik – alles auch bester Stoff für nachbarschaftliche Rechtsstreitigkeiten. Fehlt der Balkon und soll angebaut werden, gibt es ebenfalls Rechtsfragen.











Hinweispflicht des Arbeitgebers

Wenn Arbeitnehmer den Urlaub verfallen lassen - Rechtsfolgen und Sonderfälle

Betriebliche Probleme um das Thema Urlaub gibt es viele: Urlaubssperre, Urlaubsberechnung, Urlaub und Krankheit etc. Wie aber sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer den Urlaub verfallen lässt? Ist das sein eigenes persönliches Pech oder ist der Arbeitgeber zuständig dafür, dass alle Mitarbeiter in den Genuss ihres Erholungsurlaubs kommen. Hierzu sind einige neue Rechtsentwicklungen zu beachten.