Teilzeitantrag für den Ferienmonat August ist rechtsmissbräuchlich
Der Kläger, bei der Beklagten als Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr beschäftigt, hat eine Reduzierung seiner jährlichen Arbeitszeit um 1/12 beantragt. Hierbei sollten die arbeitsfreien Tage allesamt in den Monat August fallen. Der Kläger hat ein schulpflichtiges Kind. Die Beklagte lehnte den Antrag jedoch mit entgegenstehenden betrieblichen Gründen ab, da der Monat August der umsatzstärkste Monat im Jahr sei. Zudem wäre sein Ausfall in dieser Zeit auch aufgrund von Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter nicht kompensierbar. Der Kläger erhob hiergegen Klage.
Teilzeit steht den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer entgegen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat entschieden, dass dem Teilzeitverlangen des Klägers betriebliche Gründe im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG entgegenstehen.
Die Beklagte gewährt ihren Arbeitnehmern im August grundsätzlich maximal 10 Urlaubstage, weil sie aufgrund des erhöhten Arbeitsvolumens im August nicht allen Urlaubswünschen für die Sommerferien nachkommen kann. Der Wunsch des Klägers, jedes Jahr im August den ganzen Monat Urlaub nehmen zu können, ist zwar nachvollziehbar, steht aber den Urlaubswünschen der anderen Arbeitnehmer entgegen.
Teilzeitwunsch ist rechtsmissbräuchlich
Der Teilzeitwunsch des Klägers stellt nach Ansicht des LAG außerdem eine unzulässige Rechtsausübung nach § 242 BGB dar. Mit der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit, verbunden mit dem Wunsch, den gesamten August arbeitsfrei zu haben, bezweckt der Kläger eindeutig, die Urlaubsregelung der Beklagten zu unterlaufen. Durch seinen Antrag wollte der Kläger eine bestimmte Verteilung seiner Arbeitszeit erreichen, auf die er ohne die Arbeitszeitreduzierung keinen Anspruch hätte (LAG Nürnberg, Urteil v. 27.8.2019, 6 Sa 110/19).
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.151
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8351
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
7392
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
450
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
447
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
443
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
4203
-
Entgelttabelle TV-L
402
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
327
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
253
-
Forschungsausschuss billigt Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
24.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026