Urlaub für Beamte bei Pflege von Familienangehörigen
Das hat die Landesregierung in Hannover beschlossen. Bisher habe es keine klare Regelung für den Pflegefall gegeben, teilte das Innenministerium mit.
Sonderurlaub bis 15 Tage möglich
Der bezahlte Urlaub könne dazu genutzt werden, die Pflege für nahe Angehörige zu organisieren. Erkranke ein Kind schwer, können die Beamten einen Sonderurlaub von bis zu 15 Tagen beantragen, um es beispielsweise bei einer Kur zu begleiten. Das Gehalt werde dann für fünf Tage weitergezahlt. Alleinerziehende erhalten zehn bezahlte Urlaubstage. Um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten, können die Beamten laut Ministerium künftig unbezahlten Urlaub bekommen.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
1.610
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8241
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