Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 6/2015, Reichweite eine... / 4 Anmerkung:

Das Urteil des LG ist durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig geworden. Zum Abgeltungsumfang beim Abfindungsvergleich, den Lösungsmöglichkeiten und der Nachforderung von Schadensersatzforderungen vgl. BGH zfs 2009, 144 m. Anm. Diehl; OLG München zfs 2007, 350 m. Anm. Diehl; LG Kaiserslautern zfs 2007, 336 m. Anm. Diehl. Nach § 278 Abs. 1 ZPO soll das Gericht in jeder Lage ...mehr

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ZFS 5/2015, Ablehnung eines... / 3 Anmerkung:

Die von dem Kl. geführten Angriffe gegen die Reputation des Sachverständigen, wonach dieser "Lobbyist" der Tabakindustrie sei, enthielt konkludent den Vorwurf, dass der Sachverständige bewusst ein der Tabakindustrie günstiges, sachlich unrichtiges Gutachten abgegeben habe. Dass dieses Verhalten des Kl. ihm einen "Hebel" zur Ausschaltung des Sachverständigen gegeben hat, kann...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

BGB § 263; GVG § 132 Abs. 3 und 4 Leitsatz 1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) sind weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten noch die des Schädigers zu berücksichtigen. 2. Der Senat fragt bei dem Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten des BGH an, ob an entgegenstehen...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 3 Anmerkung:

1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dokumentiert der Vorlagebeschluss als ständige Praxis der Rspr. (Rn 11, 19 und 20). Auch der vorlegende Strafsenat hatte noch im Jahre 1998 unter Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen von Strafsenaten des BGH betont, dass bei der Bestimmung...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 2 Aus den Gründen:

[10] "Der Senat ist insoweit der Ansicht, dass es entgegen der bisherigen Rspr. des BGH (nachfolgend II.) bei der Bemessung der Entschädigung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten und des Schädigers ankommen darf (nachfolgend III.). Er hat die beiden Verfahren zur Durchführung des Anfrage- und Vorlageverfahrens verbunden, um durch die Zugrundelegung de...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / Sachverhalt

Im Rahmen von Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und einem weiteren Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen waren die Angekl. im Rahmen von Adhäsionsverfahren jeweils zur Zahlung von Schmerzensgeld von 12.000 EUR und 5.000 EUR verurteilt worden. Das LG hatt...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 4 Anmerkung

Überwiegend, aber nicht ganz richtig ist die Entscheidung des OLG. Die strafgerichtliche Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche löst Wertgebühren aus. Nach Nr. 3700 GKG-KostVerz. entsteht eine Gebühr für jeden Rechtszug nach dem Wert des zuerkannten ruchs. Die Wertfestsetzung hat insoweit von Amts wegen zu erfolgen (§ 63 Abs. 1 GKG). Macht beispielsweise der Nebenklä...mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Verurteilten wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Ferner hat es den Angeklagten verurteilt, an den Nebenkläger M. N. ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 EUR zu zahlen. Darüber hinaus hat das LG festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Nebenkläger M. N. sämtliche materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen, soweit dieser Anspruc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (cc) Schmerzensgeld

Rz. 986 Da die Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich kongruent zum Verdienstausfallschaden ist, ist sie auch dann nicht auf das Schmerzensgeld anzurechnen, wenn der Verletzte keinen Erwerbsschaden erlitten hat.[595] Die aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente bleibt bei der Schmerzensgeldbemessung außer Betracht.[596] Rz....mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / d) Schmerzensgeld

Rz. 36 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrags noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[35]mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Fehlberatung und Schmerzensgeld

Rz. 30 Erteilt ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit eine falsche Auskunft (z.B. zu Haftung oder Höhe der Ansprüche) und führt dieses zu Angstzuständen beim Mandanten, hat letzterer keinen Schmerzensgeldanspruch gegen seinen Berater.[31] Rz. 31 Rücksichtnahme auf die psychische Befindlichkeit des Mandanten ist Ausdruck sozialer Kompetenz und Verständnisfähigkei...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Einkommen

Rz. 1073 Grundsätzlich wird jedes Einkommen und Vermögen angerechnet (zur Berechnung im Einzelnen siehe §§ 82 ff. SGB XII, §§ 76 ff. BSHG). Einige Vermögensgegenstände und Einnahmen sind allerdings geschützt. Rz. 1074 Schmerzensgeld gehört zum Schonvermögen i.S.d. Sozialhilferechtes und ist nur eingeschränkt mit Sozialhilfeleistungen verrechenbar. Entschädigungen nach § 253 I...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / F. Rechtsänderungen

Rz. 699 Rechtsänderungen prägen die Personenschadenregulierung, die sich häufig notgedrungen über Jahre hin erstreckt. Während das Haftungs- und Deckungsrecht dauerhaft am Unfalltag festmacht, unterliegt das u.a. Drittleistungsleistungsrecht, das sich am jeweils aktuellen Recht orientiert, einem sich häufig wandelnden Recht. Rz. 700 Anzuwendendes Recht (Unfallzeitpunkt, aktue...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Verkehrsunfälle

Rz. 36 Die Fallgruppe mit den meisten Schäden stellen die Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen nach § 7 StVG (gegen den Halter aus der Gefährdungshaftung) oder § 18 StVG (gegen den Fahrer aus vermutetem Verschulden). Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ist nicht Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches, sofern da...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Berechnung

Rz. 611a Gemäß § 110 I 1 SGB VII hat der vorsätzlich oder grob fahrlässig Handelnde den SVT die infolge des Sozialversicherungsfalls entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Rz. 611b Die Berechnung der Anspruchshöhe vollzieht sich in 4 Schritten:[556]mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Immaterieller Schaden

Rz. 339 Nicht jede Vermögenseinbuße stellt einen erstattungsfähigen Schaden dar. Verlust an Freizeit ist schadenrechtlich nicht zu ersetzen.[419] Die Einbuße einer Freizeitmöglichkeit als solche stellt keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar, weil der Freizeit kein Vermögenswert zukommt.[420] Einbußen von Freizeit – mit der Freiheit, die eigene Freizeit in einer subje...mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / (2) Hilfegewähr

Rz. 27 Ein Forderungsübergang ist von der tatsächlichen Hilfegewährung abhängig.[18] Der BGH verhält sich – ohne weitere Aufklärung und Hinweis – widersprüchlich zur Kongruenzfrage: Nach BGH[19] v. 22.9.1970 wird neben der zeitlichen[20] Kongruenz auch sachliche Kongruenz für den Forderungswechsel verlangt, nach der späteren Entscheidung v. 3.4.1973[21] (welche die frühere E...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 5. Körperverletzung

Rz. 54 Die Körperverletzung ist zunächst nur ein immaterieller – und damit allenfalls zum Schmerzensgeld führender – Personenschaden. Erst später kann daraus auch ein materieller Schaden werden, wenn die Verletzung und/oder ihre Behandlung zu Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen führt. a) Verletzung Rz. 55 Der Schadensersatzanspruch im Körperschadenrecht setzt eine Rechtsgutv...mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage einschließlich Erstattung vorgerichtlicher Kosten in Höhe einer 2,5-Geschäftsgebühr beantragt. Das LG hat den Antrag zurückgewiesen, soweit ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR und eine höhere Geschäftsgebühr als 1,3 beantragt wurden. Die dagegen erhobene Beschwerde hatte hi...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / b) Einmalige Leistungen

Rz. 25 Schadenersatzansprüche können (gänzlich oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, wenn und soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[24] Rz. 26 Nach §§ 2 I, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen (nur) "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen", der...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Sachliche Kongruenz

Rz. 575 Sachliche Kongruenz ist anzunehmen, wenn sich die Ersatzpflicht des Schädigers und die Leistungsverpflichtung des SVT ihrer Bestimmung nach decken. Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen.[504] Rz. 576 Die sachliche Kongruenz von Ver...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Voraussetzungen des Leistungsanspruchs

Rz. 157 Der nicht-versicherte Unternehmer ist mit sämtlichen zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Schädiger ausgeschlossen und erhält insbesondere auch kein Schmerzensgeld. Er erhält unter den besonderen Voraussetzungen des § 105 II SGB VII einen Leistungsanspruch gegenüber dem gesetzlichen UVT, obwohl er an diesen zuvor keinerlei Leistungen (anders als der versicherte ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Anspruchsgrund

Rz. 25 Der Umstand, dass jemand nach einem schadenstiftenden Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht zugleich automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein Anderer Schadenersatz und billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Haftungsnorm (Anspruchsnorm), die einen Dritten dem Grund...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / c) Primäre Anspruchsberechtigung

Rz. 120 Die aus einem Haftpflichtgeschehen resultierenden Ansprüche stehen nicht nur der unmittelbar betroffenen Person (Verletzter) zu, sondern können – je nach Anspruch – auch anderen Personen als primär Anspruchsberechtigten zugewiesen sein. Ein Forderungswechsel kann nur vom ursprünglichen Forderungsinhaber (Rechtsvorgänger) erfolgen. Dazu ist festzustellen, wer überhaup...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Verhandlungen mit dem Unfallbeteiligten

Rz. 680 Bei Abfindungsverhandlungen mit einem Schwerverletzten muss u.U. auch die Möglichkeit einbezogen werden, dass dieser unfallkausal später verstirbt und danach seinen Hinterbliebenen einen Unterhaltsschadenersatzanspruch eröffnet. Ein Vergleich, der nur mit dem unmittelbar Verletzten geschlossen wird, betrifft nicht automatisch zugleich auch die Ersatzansprüche der mit...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / B. Prozesskostenhilfe

Rz. 7 Im Rahmen der auch nach § 115 ZPO gebotenen Abwägung zwischen Interessen des Antragstellers und denen der Allgemeinheit ist die Zumutbarkeit einer Eigenvorsorge vor der Antragstellung bedeutsam. Rz. 8 Selbstständige und Gewerbetreibende müssen für das Risiko der Notwendigkeit gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen oder der Verteidigung gegen gerichtliche Inanspruchna...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / H. Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Rz. 108 Hinweis Vgl. auch die Ausführungen unten (siehe § 18 Rn 73 ff.). Rz. 109 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 401 ff.; Jahnke "Steuern und Schadensersatz" r+s 1996, 205. Rz. 110 Ist der Anspruchsberechtigte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die auf die Anwaltskosten entfallende MwSt ebenfalls zu übernehmen. Rz. 111 Kann der Ans...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / g) Zusammenfassung

Rz. 40 Übersicht 18.1: Versteuerung von Schadenersatzmehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 1. Die wichtigsten Rechtsgebiete

Rz. 54 Das Institut der Prozessfinanzierung ist noch zu wenig bekannt. Insbesondere aber ist nicht bewusst, welche potenziellen Rechtsstreitigkeiten für die Prozessfinanzierung geeignet sind, jeweils immer unter dem Aspekt, dass eine Deckung des Kostenrisikos durch eine Rechtsschutzversicherung nicht gegeben ist. Rz. 55 Wichtige Rechtsgebiete, die für eine Prozessfinanzierung...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / III. Teilerledigung

Rz. 56 Sind Teile des Anspruchs bereits vor Abschluss des Abfindungsvergleiches durch Abrechnung erledigt, bleiben sie bei der Ermittlung des Gegenstandswertes für die Vergleichsgebühr unberücksichtigt.[65] Rz. 57 Hatte der Ersatzpflichtige z.B. vor einem Vergleichsgespräch, aufgrund dessen für Schmerzensgeld und Wertminderung weitere 4.000 EUR gezahlt werden, bereits einen B...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Personenschaden

Rz. 1026 Der Anspruchsausschluss für Personenschäden beschränkt sich nicht nur auf diejenigen Ansprüche, denen deckungsgleiche Soziallleistungen gegenüberstehen, die den Schaden kompensieren,[634] sondern erstreckt sich auf jeglichen Personenschaden. Zum ausgeschlossenen Personenschaden zählen neben Heilkosten,[635] verletzungsbedingt beschädigte Kleidung[636] vermehrten Bedü...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Rz. 51 Entschädigungsansprüche nach dem StrEG sind keine Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern als Entschädigung nach einer Aufopferung anzusehen. Versicherungsschutz für die Geltendmachung dieser Ansprüche besteht somit nicht.[20] Anderer Ansicht ist Stahl.[21] Er sieht in den Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafver...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 4. Anwaltskosten

Rz. 88 Nur soweit ein Geschädigter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist auf Anwaltskosten entfallende MwSt zu übernehmen. Unterliegen bei Vorsteuerabzugsberechtigtem Positionen nicht der MwSt (z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld), ist diese verhältnismäßig zu erstatten.[75] Rz. 89 Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Anwälte in Form gezahlter ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 4. Tier

Rz. 48 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 286 ff. Rz. 49 § 90a BGB – Tiere 1Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. 2Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. § 960 BGB – Wilde Tiere (1) 1Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in ...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / V. Vermögenssteuer

Rz. 71 Die deutsche Vermögensteuer war eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wurde, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. Ihre Bewertungsmethodik wurde 1995 für verfassungswidrig [63] erklärt und wird daher seit 1997 nicht mehr erhoben. Die Wiedere...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / II. Umfang des Versicherungsschutzes

Alle großen Versicherer bieten die Fahrerschutzversicherung an. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sei verwiesen auf Allianz, HUK, R+V, Generali, AXA und VHV. Es gibt allerdings kein einheitliches Bedingungswerk,[4] was letztlich dazu führt, dass ein sehr unterschiedliches Vertragswerk vorgefunden wird. Allen Bedingungswerken ist gemein, dass der berechtigte Fahrer Versicheru...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 7. Reiserücktrittsversicherung

Rz. 1317 Zum Thema Pietsch "Die Rechtsprechung rund um die Reiserücktrittsversicherung" DAR 2013, 608. Rz. 1318 Teilweise[830] wird die Reiserücktrittsversicherung nicht als Schaden-, sondern als Summenversicherung betrachtet, so dass bereits von daher ein Forderungsübergang nach § 86 VVG entfalle. Rz. 1319 Selbst wenn man die Reiserücktrittsversicherung zu den Schadenversiche...mehr

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AGS 08/09/2015, Angemessenh... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, soweit die Antragstellerin ein höheres Schmerzensgeld als 15.000,00 EUR begehrt. … (wird ausgeführt) … Eine Abänderung des Beschlusses war veranlasst hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV ist eine Rahmengebühr nach § 14 RVG, die der Anwalt grundsätzlich nach billigem Ermessen festsetzen darf, wobei insb...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Schaden, aber kein Anspruch

Rz. 17 Der Umstand, dass Fremdverhalten Schäden herbeigeführt hat, bedeutet nicht automatisch, dass hierfür stets auch jemand anderer einzustehen hat. Materielle Vermögenseinbußen und immaterielles Schmerzensgeld sind nur dann zu zahlen, wenn eine Anspruchsnorm einen Ersatzanspruch dem Grunde nach dem Beeinträchtigten zuweist und einen Dritten zum Ersatz verpflichtet (siehe ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 4. Drittleistungsträger und kongruente Leistungen

Rz. 584 Übersicht 2.22: Drittleistungsträger und kongruente Leistungenmehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (d) Prinzip

Rz. 1025 Die Prinzipien und Aspekte, die der BGH[623] (unten Beispiel 12a siehe Rn 1025a) für den Schulunfall herausgearbeitet hat, sind zwangslos auf Unfälle während einer Tätigkeit (Arbeitsunfall) zu übertragen. Rz. 1025a Beispiel 4.12a Der Kläger (ein im Unfallzeitpunkt fast 11 Jahre alter Gymnasiast) kam am 26.3.2009 beim Sportunterricht (Fangen-Spiel) zu Fall und verletz...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Eigener Eingriff in den Schadenlauf

Rz. 115 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 263 ff.; van Bühren/­Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 391 ff., 460 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 166 ff. Rz. 116 Der Verletzte oder Getötete kann sowohl an der ursprünglichen Schadenentstehung mitgewirkt haben (haftungsbegründend z.B. durch überhöht...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 5. Kein Abgleich von Ansprüchen wegen Verletzung und Tötung

Rz. 692 Hinweis Zum Abgleich von Ansprüchen siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung) (vgl. Rn 121). Rz. 693 Die Ansprüche bei Verletzung und Tötung weisen Parallelen auf. Rz. 694 Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung)mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / E. Klageantrag – Rentenantrag

Rz. 19 Aus dem Klageantrag muss deutlich hervorgehen, ob der Geschädigte Rente oder Kapitalabfindung begehrt.[11] Rz. 20 Höhe und Dauer der Rente muss der Kläger nicht bestimmt beziffern. Es genügt, wenn der Kläger nach ausreichendem Tatsachenvortrag Höhe und Dauer ins richterliche Ermessen stellt.[12] Die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdie...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Unfallausgleich (§§ 30 II Nr. 3, 35 BeamtVG)

Rz. 1903 Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, erhält er erhöhte Leistungen nach §§ 30 ff. BeamtVG, u.a. einen Unfallausgleich (§§ 30 II Nr. 3, 35 BeamtVG). Rz. 1904 Ist der Verletzte infolge eines Dienstunfalls länger als 6 Monate in seiner Erwerbsfähigkeit wesentlich eingeschränkt, erhält er neben den Dienstbezügen oder dem Ruhegehalt einen (steuerfreien, § 3 Nr. 1b, 6 E...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Verletzung

Rz. 231 Beispiel 3.10 Abwandlung von Beispiel 3.9 (siehe Rn 229). S wurde durch Verschulden des X verletzt und überlebt den Unfall 1 Jahr im Koma. Nach seinem Tode wollen V und M (zugleich seine Erben) den Hof nicht fortführen und veräußern ihn mit Verlust. Ergebnis:mehr

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§ 7 Insassenbelastung / A. Problematik

Rz. 1 Nach leichten Auffahrunfällen steht die Schuldfrage meistens nicht im Vordergrund. Hier geht es in der Regel darum, ob die Insassen in dem angestoßenen Fahrzeug eine Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule erlitten haben können und ob hierfür die Zahlung eines Schmerzensgeldes gerechtfertigt ist. In solchen Fällen ist zunächst die biomechanische Insassenbelastung...mehr

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§ 12 Reha-Management / B. Reha-Management

Rz. 3 Zum Thema Budel/Buschbell "Neue Wege bei der Rehabilitation Schwerverletzter" VersR 1999, 158 (160 unter Hinweis auf die Angaben des VDR für das Jahr 1996); Budel/Rischar/Tille "Rehabilitationsmanagement der Haftpflichtversicherer – Ein Instrument zur Regulierung von Personenschäden" in: Himmelreich, Jahrbuch Verkehrsrecht 2000, 332; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 2...mehr