Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 4. Radfahrer auf einem Deich

Eine Radfahrerin fuhr mit ihrem Rad auf dem Weserdeich in Bremen. Ein Fußgänger gelangte mit seinem Fahrrad über ein privates Grundstück über einen unbefestigten Weg auf den Deich und kam ihr dort in die Quere. Sie stürzte und verletzte sich. Ob der Unfallgegner fuhr oder sein Fahrrad schob, war streitig. Das Landgericht Bremen wies die Schadensersatzklage der Radfahrerin we...mehr

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AGS 11/2014, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle 2015. Mit praxisorientierter Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 11. überarbeitete und aktualisierte Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XIII 845 S., 99 EUR.

Die Beck´sche Schmerzensgeldtabelle von Slizyk hat sich zwischenzeitlich mit ihren elf Auflagen in der Praxis etabliert. Das Werk wendet sich an alle Berufsgruppen, also an Rechtsanwälte, die beauftragt sind, das Schmerzensgeld durchzusetzen, an Schadensbearbeiter der Versicherer, die Schmerzensgeldansprüche zu regulieren und an die Richter, die über das Schmerzensgeld zu en...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Betroffene Rechtsstreitigkeiten; Umfang der Unterbrechung

Rn 2 Die Vorschrift gilt, falls die Insolvenzmasse irgendwie betroffen ist (dazu sogleich), nicht nur für zivilprozessuale Klageverfahren jeder Art (Leistungs-, Feststellungs-, Gestaltungs- und Unterlassungsklagen) und in jedem Rechtszug, sondern (entsprechend) auch für Mahnverfahren (ab Zustellung des Mahnbescheids),[6] Verfahren zur Erwirkung eines Arrestes oder einer eins...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer Vergleichszahlung auf Schmerzensgeld als Vermögen

ZPO §§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, 120 Abs. 4 a.F., 120a Leitsatz Die Zahlung eines Vergleichsbetrags führt nicht zu einer die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (nunmehr § 120a ZPO), wenn der Vergleichsbetrag zweckgebunden auf einen Schmerzensgeldanspruch geleistet wurde oder Ausgaben ...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig; insbesondere ist sie nach § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaft sowie innerhalb der Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO eingelegt worden. Das Rechtsmittel ist auch begründet. Die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin haben sich infolge des Vergleichsabschlusses und daran anschlie...mehr

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AGS 10/2014, Einsatz einer ... / Leitsatz

Die Zahlung eines Vergleichsbetrags führt nicht zu einer die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung rechtfertigenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (nunmehr § 120a ZPO), wenn der Vergleichsbetrag zweckgebunden auf einen Schmerzensgeldanspruch geleistet wurde oder Ausgaben ausgleichen sollte, die für den Antragsteller eine besondere...mehr

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zerb 9/2014, Keine Vererbun... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es könne dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Veröffentlichungen überhaupt einen Geldentschädigungsanspruch zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen begründen könnten. Denn der Anspruch sei höchstpersönlicher Natur und deshalb nicht vererblich. Ob dies anders zu beurteilen sei, wenn der Anspruch noch zu Lebze...mehr

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zfs 10/2014, Darlegungs- un... / Sachverhalt

Der Kl., der mit einem geliehenen Quad auf schnurgerader Strecke aus zwischen den Parteien streitigen Gründen verunglückte, erlitt hierbei multiple Gesichtsfrakturen, eine Schädelbasisfraktur, Stirnhöhlenwandfraktur, Nasenbeinfraktur und multiple Frakturen in den Schädel- und Gesichtsschädelknochen. Nach Ablehnung der von dem Kl. geltend gemachten Ansprüche auf Zahlung eines...mehr

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zfs 9/2014, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 15. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Diese sind nunmehr seit vielen Jahren in Luxemburg beheimatet, wo auch das Institut für Europäisches Verkehrsrecht, einst gegründet vom deutschen Europaabgeordneten und jetzigen Ehrenpräsidenten Willi Rothley, seinen Sitz hat. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derze...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / II. Krasses Missverhältnis

Die Grenze der vertraglich vereinbarten Regelung wird erreicht, wenn das Verhältnis zwischen ausgezahltem Betrag und eingetretenem Schaden in krassem Missverhältnis zur Abfindungssumme steht. Nach der Rechtsprechung des BGH wird dieses Verhältnis definiert als "derart krasses Missverhältnis, das mit Treu und Glaube schlechterdings nicht mehr vereinbar ist und ein nicht mehr ...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / C. Fazit

Will ein Vertragspartner sich vom Vergleich wieder lösen, sieht er sich kaum zu überwindender Hürden ausgesetzt. Behauptet er, dass die eingetretenen Unfallverletzungen sich derart verschlimmert haben, dass der Abfindungsbetrag in keinem vernünftigen Verhältnis (mehr) zur Heftigkeit seiner Leiden steht, wird ihm im Rahmen der geltenden BGH-Rechtsprechung entgegengehalten wer...mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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§ 4 Gewaltschutzsachen / III. Nicht erfasste Ansprüche

Rz. 5 Löhnig [5] kritisiert die nach wie vor bestehende Zuständigkeitsspaltung in Gewaltschutzsachen, die § 210 GewSchG sogar noch ausweite, weil die Halbjahresfrist als familiengerichtliche Zuständigkeitsgrenze entfallen sei und § 210 FamFG nun alle Verfahren nach §§ 1, 2 GewSchG als Familiensache einordne, weiterhin aber nicht auf vergleichbare Ziele gerichtete Ansprüche au...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Schmerzensgeld

Ein Blick nach Europa[1] 1 Beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar warf RA Oskar Riedmeyer in seinem Vortrag einen Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in verschiedenen europäischen Ländern. Dieser fördert zum Teil deutliche Unterschiede in der Regulierungspraxis zu Tage, die für den mit der Bearbeitung von Schadensfällen befassten Rechtsan...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / 1

Beim 52. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar warf RA Oskar Riedmeyer in seinem Vortrag einen Blick auf die unterschiedlichen Regelungen zum Schmerzensgeld in verschiedenen europäischen Ländern. Dieser fördert zum Teil deutliche Unterschiede in der Regulierungspraxis zu Tage, die für den mit der Bearbeitung von Schadensfällen befassten Rechtsanwalt von großer Bedeutung sind.mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / B. Polnisches Recht

Im polnischen Recht[4] besteht ein Schmerzensgeldanspruch nach Art. 445 § 1 ZGB bei einer Verletzung der Rechtsgüter, die in den Art. 444 und 448 ZGB aufgezählt werden. Dies ist beispielsweise bei einer Körperverletzung oder einer Gesundheitsschädigung nach Art. 444 ZGB der Fall.[5] Eine Körperverletzung ist gegeben, wenn die Funktionen des Organismus beeinträchtigt wurden. ...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / E. Spanisches Recht

Im spanischen Recht besteht seit 1995 ein Tabellensystem zur Ermittlung der Ersatzansprüche bei Personenschäden (Baremo).[31] Dieses Tabellensystem hat Gesetzescharakter. Es findet in regelmäßigen Abständen eine Anpassung statt. Damit wird auch das Schmerzensgeld weitgehend nicht durch die Gerichte bewertet, sondern durch den Gesetzgeber detailliert bestimmt.[32] Das Tabellen...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / A. Einleitung

Bei der Regulierung von Unfallschäden besteht innerhalb der Rechtssysteme der Staaten der Europäischen Union hinsichtlich der Schadenshöhe weitgehend Einigkeit, dass der Substanzschaden nach dem Grundprinzip der Wiederherstellung der vorherigen Vermögenssituation zu ersetzen ist. Wesentliche Unterschiede im Bereich des Sachschadens ergeben sich hinsichtlich der Schadensfolge...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / G. Zusammenfassung

In Europa besteht kein einheitliches Prinzip zur Bewertung des immateriellen Schadens. Allerdings lässt sich eine vorsichtige Tendenz in Richtung einer gewissen Schematisierung erkennen. Wiewohl gerade im Bereich des immateriellen Schadens die Einzelfallbewertung betont wird, suchen die Instanzgerichte und die Regulierungspraxis nach Kriterien, anhand derer eine objektive Ei...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / C. Englisches Recht

Im Recht von England und Wales sowie im nordirischen Recht werden der immaterielle Schaden als damages for non-pecuniary loss or general damages erstattet. Dabei handelt es sich nicht um ein reines Schmerzensgeld, sondern der Anspruch umfasst sowohl den Ausgleich für erlittene Schmerzen (compensation for pain and suffering) als auch den Ausgleich für den Verlust von Annehmli...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / D. Österreichisches Recht

Der Ausgleich des immateriellen Schadens (in Österreich Schmerzengeld genannt) ist in § 1325 ABGB geregelt, der lautet: "Wer jemanden an seinem Körper verletzt, … bezahlt ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld." Wie das deutsche Recht enthält auch das österreichische Recht keine Legaldefinition des Schmerzengeldes.[21] Der von der Re...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / F. Harmonisierungstendenzen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission befasste sich im Jahre 2008 in einer Studie[35] mit den Schadensersatzansprüchen, die bei internationalen Verkehrsunfällen entstehen. Gegenstand der Studie waren auch die unterschiedlichen Systeme zum Ausgleich eines immateriellen Schadens in den Mitgliedstaaten. Aufbauend auf der Studie fand eine öffentliche Konsultation statt. In dieser Konsultati...mehr

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / b) Schadensersatz

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FF 6/2014, Sonstige Familie... / 5. Ansprüche aus dem Umgangsrecht, § 266 Abs. 1 Nr. 5 FamFG

Unter diese Vorschrift fallen nicht die das Umgangsrecht selbst betreffenden Verfahren, nämlich die Kindschaftssachen gemäß § 151 Nr. 2 FamFG. Betroffen sind die mit dem Umgangsrecht verbundenen Nebenansprüche, insbesonderemehr

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zfs 6/2014, Wussow: Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 1.573 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-452-26285-1

Lange Jahre nach der Vorauflage erscheint die Gesamtdarstellung zum Unfallhaftpflichtrecht unter einem elfköpfigen Autorenteam aus Anwaltschaft und Justiz in runderneuerter 16. Auflage mit einem Umfang von fast 1.600 Seiten. Eine Online-Zugriffsmöglichkeit besteht inzwischen unter www.jurion.de . Schon in der kurzen Einführung werden wichtige verkehrsrechtliche Aspekte angespr...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 1 Sachverhalt

Die bei einem Verkehrsunfall geschädigten Eheleute hatten den Anwalt beauftragt, die ihnen entstandenen Schadensersatzansprüche (Sachschaden und Schmerzensgeld) außergerichtlich durchzusetzen. Nach Abschluss der Regulierungen rechnete der Anwalt eine 1,5-Geschäftsgebühr (Mittelgebühr) ab und begründete dies mit dem erhöhten Umfang wegen der verschiedenen Gegenstände. Der Haf...mehr

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zfs 5/2014, Nichttragen ein... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… Die von der Kl. erhobene Feststellungsklage ist nach wie vor zulässig, da ihr Feststellungsinteresse zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LG im Dezember 2011 vorgelegen hat. Zu jenem Zeitpunkt war es der Kl. noch nicht möglich, eine bezifferte Leistungsklage zu erheben, weil ihre ärztliche Behandlung und ihre berufliche Wiedereingliederung noc...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 2 Aus den Gründen

Zwischen den Parteien besteht zunächst Streit darüber, ob der Anwalt des Klägers berechtigt war, die Vertretung des Klägers und seiner Ehefrau in dieser Unfallsache jeweils als getrennte Angelegenheit abzurechnen oder ob er sie als gemeinsame Angelegenheit behandeln musste, weil so geringere Kosten entstanden wären. Letztere Auffassung der Beklagtenseite ist jedoch unzutreffe...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / F. Unzulässige Mehrfachvertretung

Die Vertretung mehrerer Unfallbeteiligter ist stets dann unzulässig, wenn die Schadenregulierung eines Mandanten sich unmittelbar auf einen der anderen Mandanten auswirkt und diese Beeinträchtigung von Anfang an vorhanden oder erkennbar ist. Unzulässig ist die Mehrfachvertretung dann, wennmehr

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zfs 4/2014, Fehlerhafte Abl... / 3 Anmerkung:

Wird der Eintritt einer HWS-Verletzung nach einem Unfall behauptet, muss der Anspruchssteller und angeblich Geschädigte mit dem Beweismaß des § 286 ZPO sowohl das Vorliegen einer HWS-Verletzung wie auch den rechtlichen Zusammenhang der Verletzung mit dem Unfallereignis nachweisen. Liegt eine Verletzung mit dem behaupteten Schweregrad I nach Erdmann "Schleuderverletzungen", 1...mehr

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zfs 4/2014, Interessenkonfl... / 2. Quotale Haftung des Unfallgegners

Problematisch kann die Vertretung aller Unfallbeteiligten sein, wenn davon auszugehen ist, dass die Ansprüche beim Gegner nur mit einer Quote durchzusetzen sind. Dies ist regelmäßig bei einem Zusammenstoß zwischen einem Überholenden und einem nach links abbiegenden Fahrzeug der Fall. Die gemeinschaftliche Vertretung von Halter und Fahrer wirkt sich nicht nachteilig aus, da b...mehr

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zfs 3/2014, Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 7. Aufl. 2014, Luchterhand Verlag, 1.332 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-472-08562-1

Sieben Auflagen in nur 10 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: Dieses Werk ist nicht nur akzeptiert, sondern auch zur ständigen Nutzung prädestiniert, selbst unter dem Druck zahlreicher Konkurrenzwerke zum Thema Schmerzensgeld. Die Neuauflage, erhältlich auch als Online-Werk bei www.jurion.de , vereint auf knapp über 1300 Seiten die Qualitäten eines Handbuchs mit denen ein...mehr

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zfs 3/2014, Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, 1. Aufl. 2013, Bundesanzeiger Verlag, 486 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89817-964-5

Die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich aktuell in Deutschland im Wesentlichen an Entscheidungen der Obergerichte, die in Tabellen verschiedener Autoren gesammelt werden. Diese Form der Bemessung hat ihre Schwächen (ausführlich dazu Teil A § 2 Rn 42 ff., Teil B § 1 Rn 1 ff.; auch Luckey, Tagungsband des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags) und das Werk will den Auf...mehr

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AGS 3/2014, Streitwert bei ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Celle ist unzutreffend. Zutreffend ist, dass sich die auf Erhöhung des Schmerzensgeldes gerichtete Berufung der einen Partei und die auf Herabsetzung des Schmerzensgeldes gerichtete Berufung der anderen Parteien dergestalt wechselseitig ausschließen, dass nur einer Berufung stattgegeben werden kann, nicht aber beiden Berufungen. Der wechselseitige Auss...mehr

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zfs 3/2014, Mithaftung bei ... / Sachverhalt

Der Kl. befuhr mit seinem Pkw ein Parkplatzgelände eines Einkaufsmarktes in Richtung der Ausfahrt. Der Weg war durch eine unterbrochene Linie in zwei Fahrspuren unterteilt, die durch Richtungspfeile gekennzeichnet waren. Von der linken Fahrspur zweigen rechtwinklig Zuwege zu den Stellplätzen ab. Der Kl. kollidierte mit seinem Kfz mit dem Pkw des Bekl. zu 1), das von dem Bekl...mehr

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zfs 3/2014, Mithaftung bei ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Das Urt. des AG beruht auf einer Rechtsverletzung und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO)." 1. Zu Recht ist das Erstgericht allerdings zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als auch der Kl. grds. für die Folgen des streitgegenständlichen Unfallgeschehens gem. §§ 7, 17 Abs. 1, 2 StVG i....mehr

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zfs 3/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag 29. bis 31.1.2014 in Goslar

EMPFEHLUNGEN Arbeitskreis I: Grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU Mit Blick auf die geltenden EU-Instrumente, nämlich den Rahmenbeschluss Geld und die Richtlinie zum Halterdatenaustausch, begrüßt der Arbeitskreis das damit verfolgte Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Straßen der Europäischen Union zu erhöhen. Mittelfristig ist mit Blick auf die Praktika...mehr

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zfs 3/2014, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2014, 32. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 792 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1289-3

Immer wieder erstaunlich ist es, dass alljährlich die SchmerzensgeldBeträge aktualisiert erscheinen können: um rund 200 Entscheidungen reicher ist der aktuelle Band. Es ist eine Anschaffung, die jedenfalls für den bei der Schmerzensgeldbemessung tätigen Rechtsanwalt und die entsprechenden Gerichte unentbehrlich ist. Die diesjährigen Empfehlungen des 52. Deutschen Verkehrsger...mehr

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FF 3/14, Zuständigkeit der ... / 1 Gründe:

I. Die Antragstellerin hat bei dem AG – Familiengericht – Alsfeld im November 2013 einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag eingereicht, mit welchem sie den Antragsgegner – ihren inzwischen von ihr getrennt lebenden Ehemann – auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch nimmt. Sie macht geltend, dass es am 13.4.2012 in der ehelichen Wohnung zu ei...mehr

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zfs 3/2014, Haftungsausschl... / Sachverhalt

Die Zeugin R fuhr mit dem Kfz ihres Großvaters beim TÜV vor, um die Hauptuntersuchung vornehmen zu lassen. Im Rahmen der Lichtprüfung, die der Kl. als Prüfingenieur vorzunehmen hatte, bat der Kl. die im Fahrzeug sitzende Zeugin, die Lichter ein- und auszuschalten. Nachdem der Kl. die Zeugin aufgefordert hatte, das Abblendlicht einzuschalten, ließ die Zeugin das Fahrzeug unte...mehr

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zfs 3/2014, Ehrenamtliche T... / Sachverhalt

Im Juni 2007 fand auf dem Gelände der freiwilligen Feuerwehr O1 eine Veranstaltung des Polizeikommissariats O2 statt. Der Ortsbrandmeister A1 spritzte dabei Spiritus auf die Grillkohle, wodurch eine Stichflamme entstand, die den damals minderjährigen B schwer verletzte. Die Kl. war gesetzlicher Krankenversicherungsträger des B. Frau A2 unterhält bei der Bekl. eine Privathaft...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vorprozessual durch seinen Anwalt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls i.H.v. 65.865,86 EUR geltend gemacht. Der Schädiger hatte jegliche Zahlung abgelehnt. Daraufhin hatte er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt. Das LG hatte ihm Prozesskostenhilfe für Forderungen i.H.v. 19.000,00 EUR bewil...mehr

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FF 3/14, Abgrenzung Privile... / 2 Anmerkung

(zu Leitsatz 2) 1. Sedes materiae ist insoweit § 1374 Abs. 2 BGB, der im 1. Halbsatz vier Tatbestände enthält, in denen ein Vermögenserwerb des Ehegatten während des bestehenden Güterstandes grundsätzlich seinem in § 1374 Abs. 1 BGB definierten (tatsächlichen) Anfangsvermögen bei Eintritt des Güterstandes hinzuzurechnen ist: beim Erwerb von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein ...mehr

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AGS 3/2014, Streitwert bei ... / 1 Aus den Gründen

I. Die von den Beschwerdeführern gegen die Wertfestsetzung des Senats eingelegte Beschwerde ist bereits unzulässig, da gegen die Wertfestsetzung durch ein OLG ein Rechtsmittel nicht statthaft ist, § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 S. 3 GKG. Dementsprechend ist die Eingabe der Beschwerdeführer nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz als Gegenvorstellung auszulegen, da sie mit ...mehr

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AGS 3/2014, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist (nunmehr) unbegründet. Der Anspruch des Antragstellers auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 RVG, Nr. 3100 VV ist vorliegend durch Anrechnung der für die außergerichtliche Vertretung entstandenen hälftigen Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV erloschen, nachdem die Beklagte zwischenzeitlich die unter Nr. 2 des Ver...mehr

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zfs 2/2014, Zeitpunkt des A... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG nimmt entgegen der Auffassung der Berufung des Bekl. zu Recht an, dass der Kl. aktivlegitimiert ist. Dem steht § 116 Abs. 1 SGB X und die von der Berufung des Bekl. zitierte Entscheidung des BGH v. 24.4.2012 – VI ZR 329/10 – VersR 2012, 924 nicht entgegen. Danach findet der in § 116 Abs. 1 SGB X normierte Anspruchsübergang in aller Regel bereits im Zeitpunkt des s...mehr

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zfs 2/2014, Zeitpunkt des A... / Sachverhalt

Dem Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Arzt- und Behandlungskosten bei einem zugrunde zu legenden Mitverschulden des Kl. aus Tierhalterhaftung zu. Der gesetzlich krankenversicherte 72 Jahre alte Kl. erlitt bei dem Unfall eine Rotatorenmanschettenteilruptur. Er begab sich in die auf Schulterchirurgie spezialisierte Privatklinik A, in der die Operati...mehr

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zfs 2/2014, Anforderungen a... / Sachverhalt

Die Fußgängerin hat von ihrem Unfallgegner, der sie bei dem Unfall mit seinem bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Pkw erfasst hatte, Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zum Ersatz künftiger Schäden begehrt, wobei sie sich einen Mitverschuldensanteil von 75 % aufgrund ihrer bei dem Unfall bestehenden Alkoholisierung von 1,75 ‰ hingenommen...mehr

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zfs 2/2014, Umfang der Mitw... / Sachverhalt

Die Kl. hat die Bekl. auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes und Verdienstausfalls sowie auf Erstattung eines Hauhaltsführungsschadens wegen eines Unfalls in Anspruch genommen. Die als Lehrerin tätige Kl. erlitt hierbei eine HWS-Distorsion, als ein bei der Bekl. versicherter Lkw vor einer roten Ampel auf ihren Pkw auffuhr. Zwischen den Parteien ist die volle Einstandspflicht ...mehr