Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / Sachverhalt

Die Kl. beabsichtigte mit ihrer Familie das Skifahren zu erlernen. Sie begab sich in die Skischule des Bekl. und buchte für ihre Familie eine Unterrichtsstunde. Der bei dem Bekl. angestellte Skilehrer K führte die Kl. und ihre Familie auf die an diesem Tage vielbefahrene blaue Piste, die die Familie bis kurz vor der Talstation hinab fuhr und stehen blieb. Der Skilehrer wies ...mehr

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AGkompakt 12/2015, Mehrere ... / II. Beispiele

Beispiel 1 Gesamtschuldner Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt. Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des Schmerzensgeldes bei schwerwiegenden Unfallverletzungen mit alsbaldiger Todesfolge

BGB § 253; StVG § 7 § 17; StVO § 1 § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; VVG § 115 Leitsatz Erleidet ein 47 Jahre alter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall schwere Hirnverletzungen, die ein apallisches Syndrom zur Folge haben, das sechs Monate später den Tod des Verletzten nach sich zieht, ist unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR ...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / 2 Aus den Gründen:

" … III. Schmerzensgeldhöhe: 1. Zutreffend weisen die Bekl. darauf hin, dass sich der Tatrichter bei der Bemessung des Schmerzensgeldes um eine dem Schadensfall gerecht werdende Entschädigung bemühen muss. Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rspr. in vergleic...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / Leitsatz

Erleidet ein 47 Jahre alter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall schwere Hirnverletzungen, die ein apallisches Syndrom zur Folge haben, das sechs Monate später den Tod des Verletzten nach sich zieht, ist unter Berücksichtigung einer Mitverantwortung des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 45.000 EUR angemessen. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Naumburg, Urt. v. 26.3.2015 – 2...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

1. Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei alsbaldigem unfallbedingten Tod mit dem häufig damit verbundenen Verlust der Wahrnehmungsfähigkeit des Verletzten wird durch zwei neuere Umstände geprägt. Zum einen ist das Schmerzensgeld nach Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. vererblich ausgestaltet worden. Bis zur Aufhebung dieser Bestimmung ging der Schmerzensgeldanspruch a...mehr

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zfs 11/2015, Bemessung des ... / Sachverhalt

Die Kl. zu 1) ist die Ehefrau des Geschädigten, der Kl. zu 2) dessen Sohn. Die Kl. sind je zur Hälfte die Erben des Geschädigten, der am 16.8.2010 in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Er befuhr an diesem Tag mit seinem Pkw die bevorrechtigte Bundesstraße. Als sich der Erblasser der Kreuzung mit einer untergeordneten Straße näherte, fuhr der Bekl. zu 1) mit dem von ihm g...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / Sachverhalt

Der Kl. beabsichtigte, mit seinem Fahrzeug von der von ihm befahrenen Linksabbiegerspur nach links in eine Zufahrt einige Meter vor einer Straßenkreuzung abzubiegen. Aus zwischen den Parteien streitigen Gründen fuhr der Bekl. mit seinem Fahrzeug auf das Fahrzeug des Kl. auf. Der Kl. hat behauptet, unter rechtzeitigem Setzen des linken Fahrtrichtungsanzeigers sich mit seinem F...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Immaterieller Schadenersatz

Rz. 949 Ist Schmerzensgeld geschuldet, kann dieses zwar grundsätzlich beansprucht werden, ist aber der Höhe nach so zu bemessen, dass der schädigende Ehegatte dieses ohne unverhältnismäßige Minderung der der Familie zur Verfügung stehenden Mittel aufbringen kann.[830]mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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§ 4 Güterstände / aa) Zusammensetzung des Anfangsvermögens (Art. 8)

Rz. 1564 Anfangsvermögen ist das Vermögen jedes Ehegatten am Tag des Eintritts des Güterstands. Verbindlichkeiten werden im Anfangsvermögen berücksichtigt, auch wenn sie das Aktivvermögen übersteigen (Art. 8 Abs. 1). Maßgebend ist also der Bestand des Vermögens entweder bei der Heirat oder durch späteren Vertrag bei entsprechender Rechtswahl. Art. 8 Abs. 2 rechnet dem Anfang...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / VII. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche unter Ehegatten (§ 3 J. und K.)

Rz. 159 Beispiel Der Ehemann hat gegenüber der Ehefrau eine gefährliche Körperverletzung begangen. Sie nimmt ihn auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe einer bezifferten Forderung in Höhe von 25.000 EUR und Feststellung in Anspruch, dass der Ehemann verpflichtet ist auch weitere, aus der Körperverletzung entstehende, Schäden zu ersetzen. Die Verfahrensbevollmächtigten der Be...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Grundstruktur des Güterstands (Art. 2)

Rz. 1556 Entscheiden sich Eheleute (oder eingetragene Lebenspartner) für den deutsch-französischen Wahlgüterstand, bleiben ihre Vermögen – wie bei der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht – während der Ehe getrennt (Art. 2 S. 1). Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt sein Vermögen allein (Art. 4 S. 1). Er verfügt auch allein über sein Vermögen, wobei Art. 5 und Art. 6 dies...mehr

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§ 8 Familienvermögensrecht ... / 3. Ausgleichszahlungen/Schadensersatzansprüche

Rz. 9 In einigen Ländern existiert neben oder an Stelle eines Unterhaltsanspruches auch ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.[32] Im türkischen Recht gibt es neben dem Anspruch auf Unterhalt einen Anspruch auf Schadensersatz von dem Ehepartner, der an der Scheidung nicht oder weniger schuld ist.[33] Er soll eine Entschädigung sein für den Verlust des Ehegatten, des Erbans...mehr

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§ 4 Güterstände / b) Positives und negatives Endvermögen (§ 1375 Abs. 1 BGB)

Rz. 550 Endvermögen ist gemäß § 1375 Abs. 1 S. 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört. Dazu zählen alle rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin neben den den Ehegatten gehörenden Sachen alle ihnen zustehenden, objektiv bewertbaren Rechte, die am Stichtag bereits entstanden ...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / a) Grundlagen

Rz. 16 Nach dem bisherigen bis zum Inkrafttreten des FamFG geltenden Rechts ging man davon aus, dass auch solche Verfahren Familiensachen seien, die zwar nicht vom Wortlaut der Zuständigkeitskataloge erfasst wurden, aber mit einer aufgeführten Familiensache sachlich eng zusammenhingen.[25] Grundsätzlich seien auch alle diejenigen Ansprüche zu erfassen, deren Zuweisung in den...mehr

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§ 4 Güterstände / a) Güterrechtlicher Vermögensbegriff

Rz. 52 Beim güterrechtlichen Vermögensbegriff geht der Gesetzgeber in den §§ 1374 ff. BGB jeweils vom Bruttovermögen und nicht vom Nettovermögen eines Ehegatten als Summe aller ihm zustehenden, rechtlich geschützten Positionen von wirtschaftlichem Wert, mithin aller ihm gehörenden Sachen und objektiv bewertbaren Rechte aus.[19] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der §§ 1374 A...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Erhöhung des Anfangsvermögens durch privilegierten Erwerb (§ 1374 Abs. 2 BGB)

Rz. 509 Gemäß § 1374 Abs. 2 BGB wird Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder Ausstattung erwirbt, seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile einer Ausgleichspflicht zu entziehen, die in keinem Zusammenhang mit ...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 1 Gründe:

[1] I. Der Kläger ist der Vater des am … 2006 geborenen Kindes X. Sorgeberechtigt für das Kind war zunächst vorläufig und dann seit dem 4.11.2009 die Mutter des Kindes, Frau X2. [2] Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.12.2010 wurde dem Kläger ein Umgangsrecht mit X alle 14 Tage mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingeräumt. Zugleich wurde beschlossen, dass die ...mehr

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FF 10/2015, Schmerzensgelda... / 2 Anmerkung

Problematik der Entscheidung Der Beschluss des OLG Köln vom 16.10.2014 ist am Ende wohl zum im konkreten Fall zutreffenden Ergebnis gekommen, zeigt aber zugleich auch, wie gering der Schutz des Umgangsberechtigten ist, wenn der mit der elterlichen Sorge ausgestattete Elternteil sich – ungeachtet der Kindesrechte – querstellt und sich den im konkreten Fall einem Umgangspfleger...mehr

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zfs 10/2015, Europäische Verkehrsrechtstage

Nachdem sie viele Jahre in Luxemburg beheimatet waren, haben die Europäischen Verkehrsrechtstage dieses Jahr eine Ortsveränderung erfahren. Die 16. Ausgabe der internationalen Tagung ist in Richtung Osten Europas gewandert und wird in Budapest stattfinden. Eines der zentralen Themen der diesjährigen Tagung ist der wichtigen Frage gewidmet, ob wir eine Aktualisierung der kodif...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Technisches Hilfswerk

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Katastrophenschutz. Helfer des THW sind nicht dessen ArbN; ihnen wird während ihres Einsatzes für das THW der Arbeitslohn vom ArbG weitergezahlt; der ArbG hat Anspruch auf Ersatz (vgl § 3 THW-Gesetz). > Auslagenersatz, > Verdienstausfall. Für eine Entschädigung nach § 18 EinsatzWVG idF vom 04.09.2012 (BGBl 2012 I, 2070) gibt es keine besondere St...mehr

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zfs 9/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

Die Kl. macht gegen die Bekl. Anspruch auf den Ersatz von Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht der Bekl. für künftige Schäden nach einem Verkehrsunfall v. 17.1.2015 geltend. Sie saß am Unfalltag als angeschnallte Beifahrerin in dem von ihrem Ehemann gesteuerten Pkw. Als ihr Ehemann an einer Rotli...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Sachverhalt

Der Betroffene stand seit 1997 wegen einer neurologischen Behinderung und einer psychiatrischen Erkrankung bei gleichzeitig vorliegender Querschnittslähmung unter Betreuung. Er lebte seit dem 15.10.2006 im Seniorenheim L., nachdem er auch vorher schon in Pflegeheimen untergebracht war. Neben der Beschwerdeführerin zu 1., der Schwester des Betroffenen, als Betreuerin wurde de...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / III. Wirkungen der Adhäsionsentscheidung

Wird in einem Zivilurteil über einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgelds befunden, ist das in der Regel abschließend.[44] Der zugesprochene Betrag stellt die angemessene Entschädigung dar.[45] Es können daher mit einer weiteren Klage keine Nachforderungen etwa mit der Begründung erhoben werden, dass die bereits der ersten Klage zugrunde li...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. Antragstellung

Gegenstand des Adhäsionsverfahrens sind Ansprüche, die aus Vermögenswerten abgeleitet werden oder auf vermögenswerte Leistungen gerichtet sind, v.a. Schmerzensgeld-[15] und Schadensersatzansprüche.[16] Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt den Geschädigten bereits als Nebenkläger in dem Verfahren vertritt. Auch ein isoliertes Adhäsionsverfahren ist anerkannt.mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / Sachverhalt

Der Angekl. und Adhäsionsbeklagte M. verpflichtete sich in einem am 27.3.2014 vor der Jugendkammer des LG Berlin geschlossenen Vergleich unter anderem, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Vergleich enthielt folgende Kostenregelung: "Der Angekl. trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens, … , sowie die Kosten dieses Vergleichs...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Leitsatz

Einem Rückzahlungsanspruch der aus der Staatskasse geleisteten Betreuervergütung gemäß den §§ 1908 i Abs. 1, 1836 e Abs. 1, 1835 a, 1836, 1836 c BGB steht es nicht entgegen, dass das ererbte Vermögen ausschließlich aus zu Lebzeiten des Betreuten als Schonvermögen geltenden Schmerzensgeldes aus ärztlicher Falschbehandlung besteht. Nach dem Tod des Betroffenen kann die Sühne- ...mehr

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zfs 9/2015, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

" … Die statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg." I. Das LG ging im Ergebnis zutreffend davon aus, dass die von der Kl. geklagten Beschwerden jedenfalls ab 16.1.2012 nicht mehr mit der erforderlichen, aber auch ausreichenden Wahrscheinlichkeit gem. § 287 ZPO dem Unfallereignis zuzuordnen sind. D...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / E. Muster

Der (schriftliche) Adhäsionsantrag orientiert sich wesentlich an einer Klage. Das nachfolgende Muster soll als mögliche Formulierungshilfe dienen. Anmerkungen und Erläuterungen sind zur besseren Übersichtlichkeit in die Fußnoten aufgenommen worden. Hinweis Formulierungsbeispiel An das Gericht In der Strafsache gegen A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr legitimiere ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 3 Anmerkung

Seit dem 1.8.2002 haben Insassen bei einem Schadensereignis auch Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzensgeldes nach Gefährdungshaftungsgrundsätzen. Wird dem Anwalt von Fahrer/Halter und Insassen ein Mandat zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner erteilt, dann wäre der Anwalt nach dem Grundsatz der mandantengerechten Beratung verpfl...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache ist ihr jedoch der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Amtsgericht gemäß § 168 Abs. 1 FamFG entschieden, dass wegen der aus der Staatskasse erfolgten Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung der ehemaligen Betreuer für die letzten drei Jahre in Höhe von insgesamt 5.258 EUR Rückgriff gegen die Erben zu nehmen ist. Der Rückgriff findet seine ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zfs 8/2015, Zurechnung eine... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Verurteilung der Bekl. zum Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Vorfalls im Straßenverkehr geltend. Die Kl. war Beifahrerin in einem von ihrem Ehemann gefühlten Fahrzeug, der Bekl. zu 1) war Fahrer eines bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeugs. Die Fahrzeuge fuhren in entgegengesetzter Richtung. Der Bekl. zu 1) beabsichtigte, nach lin...mehr

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zfs 8/2015, Haftung des Sch... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… 1. Revision der Kl." [6] a) Ohne Erfolg wendet sich die Revision allerdings dagegen, dass das BG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allein die durch den Unfall verursachte Magersucht – und diese nur bis Ende 2007 – berücksichtigt hat und nicht auch die übrigen von der Kl. geltend gemachten Beeinträchtigungen, weil diese nicht über das hinausgingen, was Nahestehende...mehr

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zfs 8/2015, Zurechnung eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz oder eines Schmerzensgeldes wegen des Vorfalls v. 13.1.2014. Unabhängig davon, ob die von der Kl. behaupteten Verletzungen überhaupt im Sinn von § 7 Abs. 1 StVG dem Betrieb des vom Bekl. zu 1 geführten und bei der Bekl. zu 2 haftpflichtversicherten Kfz...mehr

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zfs 8/2015, Haftung des Sch... / 3 Anmerkung:

Unter Fortführung der Ausführungen des BGH zu den Anforderungen an die Annahme eines unfallbedingten ersatzfähigen Schockschadens (zfs 2015, 282) geht der BGH davon aus, dass psychische Beeinträchtigungen bei Tod oder schwerer Verletzung naher Angehöriger nur dann eine Gesundheitsbeeinträchtigung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen, wenn sie pathologisch fassbar sind und über...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG ist mit Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund der im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen Verurteilung des Bekl., an den Kl. aufgrund des Schadensereignisses vom 28.5.2011 ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR zu zahlen, eine erneute Klage zwischen denselben Parteien über denselben Streitgegenstand gem. § 322 ZPO unzulässig ist." [6] 1. Der Antrag...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / Sachverhalt

Nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien machte der Kl. bereits im Ermittlungsverfahren unter Verwendung eines von der Landesjustizverwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks "2 in 1 – Schadensersatz im Strafprozess" unbezifferte Anträge auf Ersatz seines finanziellen Schadens und Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Weiterhin beantragte er...mehr

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zfs 7/2015, Anforderungen a... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis von Schockschäden vgl. BGH zfs 2012, 376 (kein ersatzfähiger Schockschaden bei Tötung eines Hundes); OLG Frankfurt zfs 2004, 452; OLG Frankfurt zfs 2013, 202 m. Anm. Diehl. 1. Schockschäden sind solche seelischen Erschütterungen, die ein bei einem Unfallereignis selbst nicht körperlich Verletzter durch das Miterleben des Unfalls, den Anblick des Unfallopfers oder...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Schmerzensgeldforderung

Wird ein Schmerzensgeld gefordert, ist diese Forderung mit dem vollen Wert anzusetzen (§ 3 ZPO).mehr

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zfs 7/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

In der Revisionsinstanz verfolgt der Kl. die Verurteilung des beklagten Haftpflichtversicherers zum Ersatz weiteren immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall. Der VN der Bekl. W befuhr mit dem haftpflichtversicherten Pkw unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 58 km/h bei erheblicher Alkoholisierung eine innerörtliche Straße. ...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / I. Die Entwicklung der Gesetzgebung

Die güterrechtlichen Vorschriften des BGB sind zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts grundlegend geändert worden. Die Neuerungen sind vielfach dargestellt und besprochen worden.[1] Sie sind seit mehr als fünf Jahren in Kraft und sollen daher nicht erneut behandelt werden. Der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngem...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / 3 Anmerkung:

Zur Rechtskraftwirkung eines Urteils im Adhäsionsverfahren vgl. BGH zfs 2013, 287 m. Anm. Diehl. 1. Die Entscheidung macht die Gefahr eines unbezifferten Schmerzensgeldbetrags auch im Adhäsionsverfahren deutlich. Dass das Adhäsionsverfahren keine Klageabweisung bezüglich des zivilrechtlichen Anspruchs zulässt, sondern lediglich das Absehen von einer Entscheidung (§ 406 Abs. 1...mehr

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AGS 7/2015, Gesonderte Ange... / 2 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat der Rechtspfleger des LG der Beklagten und ihrer Streithelferin lediglich einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Klägerin in Höhe einer 1,3-Verfahrensgebühr nebst 0,3-Erhöhungsgebühr, einer 1,2-Terminsgebühr und Auslagenpauschale zuerkannt. Vielmehr stehen der Beklagten sowie der Streithelferin jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren zu, weil es sich bei i...mehr

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zfs 7/2015, Ansprüche beim ... / Sachverhalt

Der Kl. kam zu Fall, als er im Winter versuchte, auf schneeglatter Fahrbahn das liegengebliebene Fahrzeug des Bekl. zu 1) anzuschieben, das seine Fahrspur blockierte. Der Kl. brach sich das linke Sprunggelenk und musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Weiterhin verrenkte er sich zwei Finger der linken Hand und erlitt Schürfwunden. Der Kl. hat mit der Klage die Verurt...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Quotenbildung

Rz. 220 Es ist davon auszugehen, dass die Versicherer im Regelfall die Hälfte der Entschädigungsleistung erbringen werden. Es sind aber auch Kürzungen bis auf Null ebenso denkbar wie eine vollständige Schadenregulierung, wenn die grobe Fahrlässigkeit sich im Randbereich der einfachen Fahrlässigkeit bewegt. Rz. 221 § 81 Abs. 2 VVG entspricht der Regelung in der Schweiz (Art. 1...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / V. Bearbeitungshinweis

Rz. 346 Praxistipp Für die Praxis empfiehlt sich im Regelfall folgende Bearbeitung:mehr