Beispiel 1

Gesamtschuldner

Der Anwalt wird von zwei Gesamtschuldnern mit der Abwehr einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt.

Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.

 
1. 1,6-Geschäftsgebühr, Nrn. 2300, 1008 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   892,80 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 912,80 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   173,43 EUR
Gesamt 1.086,23 EUR
 

Beispiel 2

Pflichtteilsgläubiger

Der Anwalt wird von zwei Pflichtteilsberechtigten beauftragt, jeweils einen Pflichtteilsanspruch i.H.v. 10.000,00 EUR geltend zu machen.

Es liegen verschiedene Gegenstände zugrunde. Der Anwalt erhält eine einfache Geschäftsgebühr aus dem addierten Wert beider Forderungen, also aus 20.000,00 EUR.

 
1. 1,3-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV (Wert: 20.000,00 EUR)   964,60 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 984,60 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   187,07 EUR
Gesamt 1.171,67 EUR
 

Beispiel 3

Gesamtgläubiger

Der Anwalt wird von zwei Gesamtgläubigern mit der Durchsetzung einer Forderung i.H.v. 10.000,00 EUR beauftragt.

Es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Der Anwalt erhält eine um 0,3 erhöhte Geschäftsgebühr aus 10.000,00 EUR.

 
1. 1,6-Geschäftsgebühr, Nrn. 2300, 1008 VV (Wert: 10.000,00 EUR)   892,80 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 912,80 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   173,43 EUR
Gesamt 1.086,23 EUR
 

Beispiel 4

Erbengemeinschaft

Der Anwalt vertritt eine aus drei Personen bestehende Erbengemeinschaft und soll Pflichtteilsansprüche i.H.v. 5.000,00 EUR abwehren.

Die Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähig. Daher liegen drei Auftraggeber vor. Der Gegenstand ist allerdings derselbe. Der Anwalt erhält eine um (2 x 0,3 =) 0,6 erhöhte Geschäftsgebühr aus dem einfachen Wert der Forderung.

 
1. 1,9-Geschäftsgebühr, Nrn. 2300, 1008 VV (Wert: 5.000,00 EUR)   575,70 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 595,70 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   113,18 EUR
Gesamt 708,88 EUR
 

Beispiel 5

Mehrere Gegner

Der Anwalt vertritt den Vermieter, der gegen die beiden Mieter (Eheleute) rückständige Mieten i.H.v. 5.000,00 EUR geltend machen soll.

Es liegt nur ein Auftraggeber vor. Für die (eigene) Gebührenberechnung ist insoweit unerheblich, wie viele Personen auf der Gegenseite vorhanden sind.

 
1. 1,3-Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV (Wert: 5.000,00 EUR)   393,90 EUR
2. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 413,90 EUR  
3. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   78,64 EUR
Gesamt 492,54 EUR
 

Beispiel 6

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Der Anwalt vertritt eine aus drei Personen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf Zahlung i.H.v. 5.000,00 EUR verklagt worden ist.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechts- und parteifähig, so dass bei der Vertretung der Gesellschaft nur ein Auftraggeber vorliegt. Der Anwalt erhält also eine einfache Verfahrensgebühr aus dem einfachen Wert der Forderung.

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 5.000,00 EUR)   393,90 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 (Wert: 5.000,00 EUR)   363,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 777,50 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   147,73 EUR
Gesamt 925,23 EUR
 

Beispiel 7

Mehrere Gesellschafter

Der Anwalt vertritt die drei Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die auf Zahlung i.H.v. 5.000,00 EUR verklagt worden sind.

Dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechts- und parteifähig ist, spielt dann keine Rolle, wenn die Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden. Es liegen daher drei Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vor. Der Anwalt erhält also eine um 0,6 erhöhte Verfahrensgebühr aus dem einfachen Wert der Forderung.

 
1. 1,9-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV (Wert: 5.000,00 EUR)   575,70 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 (Wert: 5.000,00 EUR)   363,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 959,30 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   182,27 EUR
Gesamt 1.141,57 EUR
 

Beispiel 8

Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Gesellschafter

Der Gläubiger verklagt sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als auch die drei Gesellschafter persönlich, die auf Zahlung i.H.v. 5.000,00 EUR in Anspruch genommen werden.

Jetzt hat der Anwalt zum einen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Auftraggeber, daneben auch die drei Gesellschafter persönlich. Es liegen daher insgesamt vier Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vor. Der Anwalt erhält also eine um 0,9 erhöhte Verfahrensgebühr aus dem einfachen Wert der Forderung.

 
1. 2,2-Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV (Wert: 5.000,00 EUR)   666,60 EUR
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 (Wert: 5.000,00 EUR)   363,60 EUR
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.050,20 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV   199,54 EUR
Gesamt 1.249,74 EUR
 

Beispiel 9

Mehrere Geschädigte aus Verkehrsunf...

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