Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Kenntnisse und Fähigkeiten, Ausbildung und Erfahrungen

Rz. 163 In einigen Bedingungen ist geregelt, dass der Verweisungsberuf den Kenntnissen und Fähigkeiten oder der Ausbildung und Erfahrung des Versicherungsnehmers entsprechen muss. Es sind daher der alte Beruf und der Vergleichsberuf miteinander zu vergleichen und es ist zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer hinsichtlich Kenntnissen, Fähigkeiten, Ausbildung und Erfahrung wede...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 1. Plötzlich

Rz. 10 "Plötzlich" bedeutet, dass das Unfallereignis innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraumes auf den Körper des Versicherungsnehmers einwirkt (vgl. BGH VersR 1988, 952). Insofern grenzt man den Begriff des "Plötzlichen" von dem Gegenbegriff des "Allmählichen" ab. "Allmählich" bedeutet, dass über einen längeren Zeitraum oder eine längere Dauer auf den Körper eingewirkt wir...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / I. Bisherige Praxis der Schmerzensgeldbemessung

Rz. 1 In der Vorauflage zu diesem Buch befinden sich Ausführungen zur Schmerzensgeldbemessung, die sich im Wesentlichen in der Rechtspraxis nicht verändert haben. Stichwortartig mögen die dortigen Ausführungen zusammengefasst werden unter dem Begriff "herkömmliches Schmerzensgeldbemessungsmodell". Rz. 2 Ausgangspunkt für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind verschiedene Kr...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Untersuchungsobliegenheiten nach § 9 IV AUB 88/94

Rz. 114 Oftmals taucht die Frage des Mandanten auf, ob er verpflichtet ist, den vom Versicherer beauftragten Arzt aufzusuchen, um sich untersuchen zu lassen. Nach der Rechtsprechung ist dies so (vgl. OLG Stuttgart VersR 2004, 323; OLG Düsseldorf VersR 2004, 503). Lediglich dann, wenn die Untersuchungsmethode für den Versicherungsnehmer gefährlich ist oder gar mit einem Eingr...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / I. Allgemeines

Rz. 85 Die Bezifferung des Erwerbsschadens erfordert keine mathematisch hochtrabenden Kenntnisse. Sie erfordert jedoch ein Denken in Zeitfenstern. Die zeitlich systematische Erfassung des Erwerbsschadens in den denkbaren Zeitfenstern reduziert Fehlerquellen und schafft bei der Bezifferung eine Übersichtlichkeit. Auf diese Weise kann der Erwerbsschaden, welcher bis zum Eintri...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 99 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 100 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschade...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Tötungsfälle sind in der Praxis bei der Bearbeitung von Personenschäden äußerst "unbeliebt", da sie sehr kompliziert zu rechnen sind, viel Zeitaufwand in der Bearbeitung bedeuten und für den Anwalt vergütungsrechtlich wenig lukrativ sind. Rz. 2 Bis dato gab es keine umfangreichen Berechnungsmuster, in denen die einzelnen Tötungsfälle mit ihren verschiedenen Konstell...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 138 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 5. Die Gleichheit vor dem Schmerz

Rz. 27 Die Gleichheit vor dem Schmerz ist ein wesentlicher Punkt des neuen Schmerzensgeldsystems. Der Schmerz unterscheidet nämlich nicht zwischen arm und reich. Es spielt also keine Rolle, ob ich wohlhabend oder bedürftig bin. Wenn ich einen Dauerschaden habe, habe ich Schmerzen, egal welche Einkommensklasse ich habe. Insofern darf es auch kein unterschiedlich hohes Schmerz...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / b) Formelle Voraussetzungen (Fristen)

Rz. 21 Die Fristen bei der Invaliditätsentschädigung sind eines der Problemfelder, mit denen sich die Gerichte immer wieder im Bereich der privaten Unfallversicherung beschäftigen müssen. Nach § 7 I (1) Abs. 2 AUB 94 bzw. Ziff. 2.1.1.1 AUB 2008 muss die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monat...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / (2) Kinder (Waisen)

Rz. 120 Auch insofern wird auf die Ausführungen im vorherigen Beispiel verwiesen (siehe Rdn 114). Sollten Kinder vorhanden sein, müssen diese im Haushalt ab einem bestimmten Lebensjahr mithelfen (§ 1619 BGB). Die Rechtsprechung nimmt bei 14-jährigen Kindern eine Mithilfepflicht von 7 Stunden wöchentlich an.mehr

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§ 12 Personenversicherungen / II. Zweck der BUZ

Rz. 124 Zweck der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist es, für den Fall, dass der Versicherungsnehmer durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mehr imstande ist, seinen Beruf auszuüben, eine vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten, um somit seinen bisherigen sozialen Status erhalten zu können. Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist eine Summenversicherun...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Schmerzensgeld

Rz. 10 Wenn der Anwalt die Komplikationen/Spätfolgen/Risiken in Bezug auf die einzelnen Verletzungsfolgen seines Mandanten kennt, kann dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes erheblichen Einfluss haben. In diesem Zusammenhang ist auf die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.2.2006 (VI ZR 322/04, zfs 2006, 381) hinzuweisen. Nach dieser Rechtsprechung gebietet es "der Grundsatz...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Da die Liste naturgemäß nicht abschließend sein kann, empfiehlt sich als Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde,...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 4. Berechnung des Anspruchs innerhalb der einzelnen Zeitfenster

Rz. 228 Nun wird vom ersten bis zum dritten Zeitfenster jeweils der Anspruch einzeln ermittelt. Der wöchentliche Zeitaufwand im unverletzten Zustand bildet die Ausgangslage. Dieser wird mit dem Grad der MdH multipliziert (gebildet anhand der IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 8 Rn 2, § 9 Rn 2, Tabelle 5 oder 6). Dieser Wert wird mit dem Nettostundenverrechnungssatz (IFH-Tabelle/Schah...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / I. Einleitung

Rz. 2 Gerade bei Personenschäden spielt der Abfindungsvergleich eine entscheidende Rolle, da rund 95 % der Personen(groß)schäden außergerichtlich abgeschlossen werden. Dies gilt zumindest für den Verkehrsunfallbereich; im Arzthaftpflichtbereich sind es deutlich weniger Fälle, die außergerichtlich abgeschlossen werden. Vielfach haben sich die Gerichte dort bereits mit der Fra...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / aa) Außerhalb des Straßenverkehrs

Rz. 90 Außerhalb des Straßenverkehrs gibt es keine festen Promillegrenzen, anhand welcher sich Aussagen dazu treffen ließen, ab wann von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1993, 960). Der Versicherungsnehmer muss aber jedenfalls erheblich alkoholisiert sein. Die Rechtsprechung reicht von 2,4 ‰ (OLG Nürnberg r+s 2000, 437) bis 2,67 ‰ (OL...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / a) Geistesstörungen

Rz. 88 In der Rechtsprechung spielt die Geistesstörung keine große Rolle, da § 3 I AUB 88/94 bereits festlegt, dass Personen wie etwa Geisteskranke nicht versicherbar und demzufolge nicht versichert sind.mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 9. Mitverschulden

Rz. 64 Auch auf den Schmerzensgeldanspruch muss sich der Geschädigte ein etwaiges Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen. Keinesfalls ist es jedoch richtig, das angemessene Schmerzensgeld um die im Übrigen mit dem Versicherer ausgehandelte Quote des Mitverschuldens zu kürzen. Der mathematische Kürzungsvorgang erfolgt bei allen anderen Schadensersatzpositionen, jedoch...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / bb) Selbstständige

Rz. 35 War der Getötete selbstständiger Unternehmer, sollte der Anwalt mehrere Dinge beachten. In diesem Fall gibt es keinen Arbeitsvertrag, keine Gehaltsabrechnungen oder sonstigen feststehenden monatlichen Größen (Ausnahme: Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH). Es ist vielmehr anhand der letzten 3 bis 4 Jahre zu prüfen, welchen durchschnittlichen Gewinn der Selbstständige ...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Grundlagen

Rz. 171 Von einer Querschnittslähmung spricht man immer, wenn eine Kombination von Symptomen vorliegt, die bei der Unterbrechung der Nervenleistung auftritt. Es kann zu einer kompletten oder inkompletten Schädigung des Rückenmarks kommen mit entsprechenden Lähmungserscheinungen. Statistisch gesehen ist die häufigste Ursache mit 40 % ein Verkehrsunfall mit Frakturen der Wirbe...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / 2. Stellungnahme

Rz. 113 Es ist fraglich, ob nicht auch der tatsächlich geleistete Unterhalt anstelle des gesetzlich geschuldeten Unterhalts anzusetzen ist, da die Rechtsprechung auch nicht unterscheidet, ob die Verhältnisse einer nicht intakten Ehe genauso zu bewerten sind, wie bei einer intakten Ehe (z.B. getrenntlebende Partner). Auch ist der erneute Abzug des ersparten Unterhalts für den...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 3. Vorteilsausgleich

Rz. 105 Der Vorteilsausgleich bezieht sich auf Ersparnisse während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit, die daraus resultieren, dass ein geschädigter Arbeitnehmer in diesem Zeitraum keine Aufwendungen für die Berufsausübung hat und gegebenenfalls während Zeiten stationärer Aufnahme die Kosten für die Ernährung zuhause gespart hat. Rz. 106 Den Vorteilsausgleich kann man nicht in j...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / bb) Innerhalb des Straßenverkehrs

Rz. 91 Liegt dagegen ein Unfall im Straßenverkehr vor, so setzt die Rechtsprechung die alkoholbedingte Bewusstseinsstörung mit der aus dem Strafrecht bekannten relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit gleich. Anders als im Strafrecht setzt der BGH bei der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung nach den AUB dagegen die untere Grenze bei 0,8 ‰ an. Demgegenüber reicht die obere ...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 2. Haushaltsführungsschaden

Rz. 17 Auch der Haushaltsführungsschaden kann sich erheblich durch medizinische Komplikationen, Spätfolgen oder Risiken erhöhen. Für diese Schadenspositionen gilt das bereits oben Gesagte. Nur dann, wenn der Anwalt weiß, welche Komplikationen, Spätfolgen oder Risiken im jeweiligen Verletzungsbereich eintreten können, kann dieser sie auch gegenüber dem Haftpflichtversicherer ...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

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§ 12 Personenversicherungen / 4. Alkohol oder andere berauschende Mittel

Rz. 248 In den Bedingungen ist zudem oftmals als Obliegenheit festgehalten, dass das Fahrzeug nicht gefahren werden darf, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Auch hier ist in den einzelnen Bedingungen nachzulesen, was konkret vertraglich vereinbart wurde, da in den neueren Bedingung...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 127 Hüftkopfnekrosen treten häufig mit den sich daraus ergebenden Problemen bis zur Totalendoprothese und der bereits erwähnten Spätfolge in Form einer erneuten Operation auf, da die Prothesen nicht dauerhaft halten und ausgetauscht werden müssen. Es können Bewegungseinschränkungen, Kraftverlust, Beinverkürzungen und vorzeitige Arthrose (siehe Rdn 244 ff.) auftreten. Es ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Einwirkung von außen

Rz. 13 Dieses plötzliche Ereignis muss von außen auf den Körper einwirken. Im Verkehrsbereich sind geradezu klassische Beispiele für die Einwirkung von außen, wenn es zu Zusammenstößen im Straßenverkehr kommt. Man spricht immer dann von "außen", wenn die Kräfte, die auf den Körper einwirken, außerhalb des Einflussbereichs des eigenen Körpers liegen. Genauso verhält es sich b...mehr

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / 1. Zahlungsschwierigkeiten/Regulierungsverhalten des Ersatzpflichtigen

Rz. 17 In der Rechtsprechung ist es zum Beispiel als wichtiger Grund angenommen worden, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten des Ersatzpflichtigen kommen kann. Da jedoch in der Mehrzahl der Fälle hinter dem Schädiger eine Haftpflichtversicherung steht und kein großes Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig wird, hat der Geschädigte fast nie einen "wichtigen Grund" im Sinne vo...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / b) Bewusstseinsstörungen

Rz. 89 Die Bewusstseinsstörung spielt in der Rechtsprechung dagegen eine ganz entscheidende Rolle und ist gerade im Bereich des Straßenverkehrs von erheblicher Bedeutung. Bewusstseinsstörung bedeutet eine krankheitsbedingte oder auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme beruhende Störung der Aufnahme- oder Reaktionsfähigkeit. Der Grund für diesen Leistungsausschluss de...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Grundlagen

Rz. 128 Das Schleudertrauma, welches auch Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule genannt wird, ist sicherlich die umstrittenste Verletzung bei Verkehrsunfällen überhaupt. In der Medizin ist das HWS-Syndrom ein Sammelbegriff für Beschwerden, welche von der Halswirbelsäule ausgehen. Es wird auch als Zervikalsyndrom oder Halswirbelsäulensyndrom oder auch Tension-Neck-Syndrom...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 2. Straftat gem. § 2 I (2) AUB 88/94

Rz. 96 Nach den Bedingungen besteht kein Versicherungsschutz, wenn Unfälle entstehen, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt oder dieses versucht. Straftaten sind deswegen vom Unfallschutz ausgeschlossen, weil es dabei statistisch zu einem erhöhten Unfallrisiko kommt. Sei es, dass die Straftat als solches ausgeübt wird oder dass der...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / VI. Muster: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten

Rz. 129 Muster 22: Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Umfassendes Aufklärungsschreiben an den Mandanten Frau _________________________ (Geschädigte) A-Straße 1 12345 Musterstadt 1.2.2017 Unser Zeichen: _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________ (Geschädigte), in Ihrer Unfallangelegenheit übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Abfindungserkl...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 5. Ortswechsel

Rz. 166 Auch ein Wohnungs- oder Ortswechsel wird nach der Rechtsprechung danach beurteilt, ob dieser dem Versicherungsnehmer zumutbar ist. Hierbei ist die Gesundheit des Versicherungsnehmers, das Alter, der finanzielle Hintergrund, aber auch die familiäre Bindung, die Anzahl der Kinder sowie die Wegstreckenentfernung für den Pendler zu berücksichtigen. Praxistipp Auch hier mu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / b) Ehelicher Zugewinnausgleich

Rz. 81 Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1981, 1836) ist Schmerzensgeld in den Zugewinnausgleich einzubeziehen. Begründet wird dies damit, dass das Schmerzensgeld einen Vermögenswert darstellt, der wie alle anderen Vermögenspositionen objektiv und objektivierbar ist. Ausnahmefälle von diesem Grundsatz finden sich in der Härtefallregelung nach § 1381 BGB. Rz. 82 Nicht s...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 7. Auszubildende/Schüler

Rz. 157 Bei Auszubildenden und Schülern stellt sich das Problem, dass diese noch nicht in ihrem angestrebten Beruf arbeiten, sondern sich noch in der "Ausbildung" befinden. Die Rechtsprechung stellt beim Azubi darauf ab, ob er voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen "Beruf" auszuüben, wobei auf das zuletzt bestehende Ausbildungsverhältnis zu schauen ist (vgl. OLG Dre...mehr

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / I. Einleitung

Rz. 130 Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine Rolle spielen...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 3. Anwartschaftsversicherung

Rz. 236 In seiner Entscheidung (BGH VersR 1992, 477) erklärte der BGH die Regelung des § 15 Abs. 1b) MB/KT 94 für unwirksam. Der Eintritt der Berufsunfähigkeit benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen. Daher wurde § 15 Abs. 2 MB/KT 94 hinzugefügt, der u.a. bei Eintritt von Berufsunfähigkeit den Versicherten die Möglichkeit gibt, eine Anwartschaftsversicherung abzus...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / b) Rechtsfolge – Anerkenntnis?

Rz. 183 Hält eine solche Vereinbarung den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen nicht stand, kann sich der Versicherer nicht auf eine solche berufen. Er handelt dann rechtsmissbräuchlich. Ob deswegen ein Leistungsanspruch besteht, hängt dagegen vom Einzelfall ab. Praxistipp Dass eine rechtsmissbräuchliche Vereinbarung die Folgen eines Anerkenntnisses auslöst, ist...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Im Bereich des Straßenverkehrs werden mehr als 90 % der Personenschäden außergerichtlich reguliert. Nicht ganz so hoch ist die Quote bei der Regulierung von Privathaftpflicht- sowie Tierhalterhaftpflichtschäden. Im Bereich des Arzthaftpflichtrechts ist das Verhältnis eher umgekehrt: Die wenigsten Fälle werden außergerichtlich reguliert, hingegen muss der Geschädigte se...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / IV. Verweisungsrecht des Versicherers auf einen anderen Beruf

Rz. 160 Nachdem feststeht, dass der Mandant nicht mehr in der Lage ist, seinem bisher konkret ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, muss jedoch noch die zweite Hürde übersprungen werden. Dies ist die sog. Verweisklausel. Praxistipp Jeder Standardvertrag enthält zumindest die konkrete Verweisungsklausel. Ältere Bedingungen enthalten zudem auch häufig die Möglichkeit der abstrak...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / V. Ausschlüsse

Rz. 251 Ein Leistungsausschluss besteht unter anderem, wenn der Schaden vom berechtigten Fahrer vorsätzlich verursacht worden ist. Konkret fällt hierunter z.B. der Fall, in dem ein Suizident einen Unfall verursacht und folglich die Hinterbliebenen Ansprüche geltend machen wollen oder aber der potentielle Selbstmörder den Unfall überlebt und er seinen Personenschaden gegenübe...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Konsequenzen

Rz. 20 Die Rechtsprechung des BGH bedeutet, dass es für die Bemessung des Schmerzensgeldes in erster Linie auf die Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen und des Leidens ankommt, also insgesamt auf die Lebensbeeinträchtigung. Erst wenn diese Frage bei der Bemessung des Schmerzensgeldes geklärt ist, können zusätzlich andere Umstände des Einzelfalls hinzutreten, allerdings ...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VII. Verjährung

Rz. 253 Da es sich bei dem Fahrerunfallschutz um einen Schutz handelt, der ähnlich eines Haftpflichtversicherers an der Maßgabe der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen orientiert ist, ist es nur konsequent, dass in der Mehrzahl der Fälle vertraglich festgehalten ist, dass die Ansprüche nach 3 Jahren verjähren, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres beginnt, in welc...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / IV. Ausschlüsse

Rz. 87 Obwohl alle sonstigen Voraussetzungen für eine Leistungspflicht gegeben sind, gibt es eine Vielzahl von Gründen, durch die der Leistungsanspruch gleichwohl entfällt, wenn der Leistungsausschlusskatalog aus den AUB greift. In § 2 AUB 88/94 und Nr. 5 AUB 99/2010/2014 ist eine Aufzählung der Ausschlüsse festgehalten. Vorliegend soll sich lediglich auf einige Probleme bes...mehr

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§ 6 Ansprüche bei Tötung / II. Das geerbte Schmerzensgeld

Rz. 152 Schadensersatzrechtlich ist an den Schmerzensgeldanspruch zu denken, den der Verletzte inne hatte und der nach seinem Tod auf die Erben übergegangen ist. Nach heutiger Rechtslage ist es so, dass der Schmerzensgeldanspruch auf die Erben übergeht, ohne dass vertraglich ein Anerkenntnis gegeben sein muss oder die Sache rechtshängig gemacht werden müsste. § 847 Abs. 1 S....mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / c) Komplikationen, Spätfolgen und Risiken

Rz. 107 Die Rate der Kahnbeinpseudarthrosebildung ist ausgesprochen hoch. Dies muss bei der Abfindungserklärung und auch bei der Schmerzensgeldzahlung berücksichtigt werden, da dann eine Folgeoperation notwendig ist und dies wieder ein Eingriff ist, der mit den normalen Risiken, wie Infektionen, Nervenschädigungen und Thrombose (siehe Rdn 264 f., 298 f.) einhergeht. Wie bere...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / 4. Arbeitsmarktlage

Rz. 165 Schwierig für den Versicherungsnehmer zu verstehen, aber durch die Rechtsprechung des BGH entschieden, ist die reale Nichtverfügbarkeit des Arbeitsplatzes. Der BGH hat entschieden, dass es nicht darauf ankomme, ob der Versicherungsnehmer einen Arbeitsplatz gefunden habe, da die Sicherheit des Arbeitsplatzes in der Vergleichsbetrachtung nicht zu berücksichtigen sei (v...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / VII. Entscheidung über Leistungspflicht

Rz. 174 Nach § 173 Abs. 1 VVG muss sich der Versicherer, wenn ein Leistungsantrag vorliegt, bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt oder nicht. Nach der Neuregelung des § 173 VVG und den entsprechenden Bedingungen hat der Versicherer daher drei Möglichkeiten:mehr