Rz. 124

Bewegungseinschränkungen;
Hüftkopfnekrosen mit Gefahr der Totalendoprothese;
Ankylose;
Pseudarthrose;
Ferner kann es bei der Totalendoprothese auch zu Prothesenlockerungen kommen, so dass dann in der Zukunft weitere Probleme entstehen werden. Darüber hinaus ist, wie bei allen Prothesen, immer an die Haltbarkeit der Prothesen zu denken, d.h. es entstehen eventuell Folgeoperationen in den darauf folgenden Jahren, da die Prothesen ausgetauscht werden müssen. Bei älteren Patienten und entsprechenden Unfällen kann es zu Komplikationen mit anderen Begleitverletzungen oder Problemen kommen, wie z.B. der Osteoporose. Dann müssen die Patienten zusätzliche Medikamente einnehmen, die eventuell auch wieder Nebenwirkungen verursachen. Hier ist aber auch auf die Rechtsprechung des BGH hinzuweisen, wonach der Schädiger den Verletzten so hinnehmen muss, wie dieser zum Zeitpunkt des Unfalls war. Es kann daher einem älteren Geschädigten nicht vorgeworfen werden, dass dieser nicht mehr über solch intakte Knochen verfügt wie ein junger Mensch. Ferner ist bei älteren Menschen daran zu denken, dass für diese eine längere Bettruhe erheblich gefährlicher sein kann, da sie für die Komplikationen, wie Thrombose, Embolie (siehe Rdn 298 f., 253 f.), Pneumonie und Dekubitus (Hautschaden durch längeres Liegen), anfälliger sind.

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