Rz. 228

Nun wird vom ersten bis zum dritten Zeitfenster jeweils der Anspruch einzeln ermittelt. Der wöchentliche Zeitaufwand im unverletzten Zustand bildet die Ausgangslage. Dieser wird mit dem Grad der MdH multipliziert (gebildet anhand der IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 8 Rn 2, § 9 Rn 2, Tabelle 5 oder 6). Dieser Wert wird mit dem Nettostundenverrechnungssatz (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 10 Rn 2, Tabelle 7) multipliziert. Dann steht der wöchentliche Schadensersatzanspruch fest. Im genannten Tabellenwerk wurden die Tabellen so angelegt, dass ohne Umrechnungsfaktor ein Schadensersatzanspruch pro Tag, pro Woche oder aber pro Monat gebildet werden kann. Bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs auf der Basis des Fragebogens (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 11), der auf Wochen-Angaben basiert, muss zur Erreichung des Monatswerts der gefundene Wochenbetrag mit dem Faktor 4,33 multipliziert werden.

 

Praxistipp

Oftmals scheut der Versicherer die Einholung eines spezialisierten Sachverständigengutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem hauswirtschaftlichen Bereich und drängt den Rechtsanwalt dazu, die MdH durch einen Klinikarzt feststellen zu lassen. Häufig geht dies zu Lasten des Geschädigten. Das liegt bereits darin begründet, dass der Klinikarzt (in der Regel ein Chirurg oder Orthopäde) regelmäßig den Begriff der MdH überhaupt nicht kennt und ihn deshalb fahrlässigerweise mit der sozialversicherungsrechtlichen MdE verwechselt oder aber eine eigene "Auslegung" vornimmt. Fernerhin dürfen erhebliche Zweifel daran bestehen, dass jeder beliebige Arzt dazu in der Lage ist, Behinderungen in der Haushaltsführung festzustellen. Welcher (Klinik-)Arzt ist schon mit der Haushaltsführung im Mehrpersonenhaushalt vollumfänglich und in allen Details vertraut, um sich im Metier der MdH fehlerfrei zu bewegen? Die Einschaltung eines x-beliebigen (Klinik-)Arztes zur Ermittlung der MdH ist also keinesfalls sachgerecht. Sie ist daher abzulehnen. Da es mittlerweile öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens gibt, sind diese den Medizinern bereits wegen § 404 Abs. 3 ZPO vorzuziehen.

 

Rz. 229

In der zuvor beschriebenen Weise verfährt man für sämtliche Zeitfenster und addiert die jeweils in den Zeitfenstern gefundenen Endbeträge. Auf diese Weise kann man den Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens mit wenig Aufwand sogar für einen mehrjährigen Zeitraum in der Vergangenheit beziffern. Im letzten Zeitfenster stellt der ermittelte Monatsbetrag die Größenordnung für die wiederkehrenden Leistungen dar, zu deren Leistung der Schädiger verpflichtet ist.

 

Rz. 230

 

Praxistipp

Bei der Anwendung der IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 4 Rn 1 ff., Tabelle 1, ist einerseits darauf zu achten, ob die Tabelle für den täglichen Schadensersatzanspruch, den Wochenanspruch oder den Monatsanspruch angewendet werden soll. Sodann ist auf das Haushaltsnettoeinkommen sämtlicher Haushaltsmitglieder abzustellen, um innerhalb der Tabelle 1 die richtige Untertabelle A, B oder C zu finden. Die Tabelle A bezieht sich auf Haushaltskonstellationen mit einem Nettoeinkommen von unter 2.000,00 EUR pro Monat und entspricht dem Haushaltstyp 1. Die Tabelle B bezieht sich auf ein Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2.000,00 EUR und unter 3.200,00 EUR im Monat und entspricht damit dem Haushaltstyp 2. Die Tabelle C bezieht sich auf die Arbeitszeit in Haushalten mit einem Nettoeinkommen von mehr als 3.200,00 EUR pro Monat und entspricht damit dem Haushaltstyp 3. In allen drei Tabellen erfolgt dann nochmals die Untergliederung in die tägliche Arbeitszeit, die wöchentliche Arbeitszeit und die monatliche Arbeitszeit. Damit kann dann fehlerfrei ohne Umrechnung der Tagessatz, Wochensatz oder Monatsbetrag ermittelt werden.

 

Rz. 231

 

Praxistipp

Wenn nach dem Tabellenwerk der Schadensersatzanspruch ermittelt werden soll, ist zu berücksichtigen, dass in Familienhaushalten mit Kindern die Kinderzuschläge den jeweiligen Beträgen in der Tabelle 1 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 4 Rn 1 ff.) hinzugefügt werden. Die Kinderzuschlagstabelle ist die Tabelle 4 (IFH-Tabelle/Schah Sedi, § 7 Rn 6 ff.). Auch hier wiederum sind die Zeitzuschläge für Kinder als Tagessatz, Wochenbetrag oder Monatsbetrag ausgewiesen.

 

Praxistipp

Kinder, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Waschmittelallergien, ADS/ADHS leiden – was immer häufiger der Fall ist – benötigen einen erhöhten Betreuungsaufwand. Vielfach ist es auch erforderlich, dass für diese Kinder besondere Nahrungsmittel gekauft werden müssen, die dann individuell zuzubereiten sind, so dass ggf. mehrere warme Gerichte parallel gekocht werden müssen. Bei Hautallergien muss die Wäsche dieser Kinder gesondert mit speziellen Waschmitteln gereinigt werden. Dies ist ein erhöhter Zeitaufwand in der Haushaltsführung. Kinder, die unter ADS/ADHS leiden, stehen oftmals unter starker Medikation und es gibt einen erheblichen therapeutischen Betreuungsaufwand, der im Haushalt organisiert werde...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge