Rz. 130

Die überwiegende Anzahl der Angelegenheiten in der Personenschadensregulierung endet im außergerichtlichen Vergleich. Die außergerichtlichen Gebühren des Rechtsanwalts nehmen daher eine große Bedeutung ein. Die nachfolgenden Ausführungen sollen auf gebührenrechtliche Probleme hinweisen, die im Rahmen der Regulierung von Personenschäden immer wieder eine Rolle spielen.

 

Praxistipp

Generell kann gesagt werden, dass sich sowohl erfahrene Anwälte als auch Berufsanfänger mit dem Thema der Rechtanwaltsgebühren intensiv beschäftigen sollten, da je nach Gegenstandswert derselbe Fall durchaus 1.000 EUR bis 2.000 EUR mehr Gebühren einbringen kann, wenn die Rechtsprechung im Hinblick auf die einzelnen RVG-Tatbestände bekannt ist. In diesem Zusammenhang sollten auch Fortbildungsveranstaltungen zum Gebührenrecht immer wieder auf der Tagesordnung der Kanzleien stehen – sie werden sich sehr schnell in der Praxis bezahlt machen.

 

Praxistipp

Ferner empfiehlt es sich beim Abschluss eines Mandats – entweder in der Abfindungserklärung selber oder im Begleitschreiben an den Versicherer – die vereinbarten Parameter für das Rechtsanwaltshonorar mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer schriftlich festzuhalten, da so Streit über die Höhe der Vergütung vermieden werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn es zum Sachbearbeiterwechsel auf Versichererseite kommt. Der neue Sachbearbeiter kennt die lediglich mündlich verhandelten Vereinbarungen zur Vergütung nicht und der Anwalt muss erneut in die Verhandlung um sein Honorar einsteigen.

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