Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachprüfung im Instanzenzug.

Rn 15 Es handelt sich überwiegend um Fragen der Beweiswürdigung, so dass die Überprüfung in der Berufung (näher Seibel BauR 09, 574), va aber in der Revision nur eingeschränkt möglich ist, s §§ 511 ff, 529 ff, 542 ff, 559 II, 546; s.a. § 411 Rn 33–35, § 412 Rn 6; zu Zweifeln gem § 529 I Nr 1 (Unvollständigkeit des Gutachtens) nach Berücksichtigung neuen Vorbringens gem § 531...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung, so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeitsrecht (Art 2 I GG) abgeleitetes Interesse an der Feststellung der Vaterschaft (BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übermittlung des Antrags (Abs 2).

Rn 6 Die Übermittlung des Antrags an die Beteiligten iSv § 7 soll das Gericht veranlassen. Dies ist formlos möglich. Zur Ausnahme bei Termins- oder Fristbestimmungen vgl § 15. Die Übermittlung ist keine Voraussetzung der Rechtshängigkeit. Die fG trennt nicht zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit. Daher ist der Antrag mit dem Eingang bei Gericht wirksam gestellt. Die Übe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermessen.

Rn 12 Es liegt grds im Ermessen des Prozessgerichts, ob es eine schriftliche Vernehmung des Zeugen anordnet. Angesichts des Umstandes, dass eine Ladung zur mündlichen Vernehmung stets auch einen Eingriff in eine grundrechtlich geschützte Position des Zeugen (allgemeine Handlungsfreiheit, Art 2 I GG) mit sich bringt, kann sich in Ausnahmefällen dieses Ermessen des Gerichts ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Faires Verfahren.

Rn 41 Im Zusammenwirken von materiellen Grundrechten (insb Art 2 I GG) und dem Rechtsstaatsprinzip hat das BVerfG das verfassungsrechtlich verankerte Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren entwickelt. Ausgangspunkt waren die berühmten Zuschlagsbeschlüsse im Vollstreckungsrecht gewesen (BVerfGE 42, 64; 46, 325; 49, 220; 51, 150). Der Grundsatz soll sicherstellen, dass das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindung ohne rechtliches Gehör.

Rn 2 Das Gesetz sieht für den Anmelder keine Möglichkeit von Eingaben oder Stellungnahmen an das Prozessgericht vor. Er kann auch nicht ohne Weiteres die Verfahrensakten einsehen, wenn er nicht den Weg des § 299 II geht (s.o. § 609 Rn 7). Will er sich über den Fortgang des Verfahrens informieren, so hat er ansonsten nur die Möglichkeiten der allgemeinen Öffentlichkeit, zB al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 26 Mit der Revision oder, soweit diese nicht gegeben ist, (wegen der Verletzung des Art 103 GG) mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann die fehlerhafte Nichtfeststellung von Tatsachen durch das Berufungsgericht. Die unberechtigte Neufeststellung von Vorbringen dagegen ist unanfechtbar (BGH NJW 19, 2169 [BGH 07.02.2019 - VII ZR 274/17]; 05, 1583 [BGH 09.03.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Fachliche Anforderungen an den Insolvenz- und den Restrukturierungsrichter.

Rn 8 Abs 6 S 2 u. 3 sind Sollvorschriften, deren Nichtbeachtung folgenlos ist. Sie beinhalten insbesondere keine zwingenden Anforderungen an die Auswahl des gesetzlichen Richters iSv Art 101 I 2 GG. ›Belegbare‹ Kenntnisse sind solche, die durch vorangegangene Tätigkeiten, Lehrgänge oder Prüfungen nachgewiesen sind; ›alsbald‹ iSv Abs 6 S 3 bedeutet regelmäßig innerhalb höchst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck/Systematik.

Rn 1 Zweck. Nach der Verhandlungsmaxime bringen die Parteien die zur Ausfüllung der Rechtsnormen (mit den gewünschten Rechtfolgen) erforderlichen Tatsachen selbst bei (da mihi facta, dabo tibi ius; s § 286 Rn 86). Sie bestimmen dadurch über den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legenden Prozessstoff. Grds ist keine Partei gezwungen, im Erkenntnisverfahren vorzutrage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen der Volljährigkeit.

Rn 3 Zentrale Wirkung der Volljährigkeit ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit (vgl §§ 104 ff). Weiterhin tritt die Prozessfähigkeit (§ 52 ZPO), die Ehemündigkeit (§ 1303 I), die unbeschränkte Testierfähigkeit (§ 2247 IV mit § 2229 I) sowie das passive Wahlrecht (Art 38 II GG) ein. Es endet ab diesem Zeitpunkt die elterliche Sorge bzw eine Vormundschaft (§§ 1626 I, 1806 m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachteilige bauliche Veränderungen (§ 14 I Nr 2).

Rn 40 Eine Beeinträchtigung iSv § 20 III liegt vor, wenn sie über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (dazu iE § 14 Rz 42). Bei Auslegung und Anwendung des Nachteilsbegriffs sind nach hM Art 14 I 1, 13 I GG zu beachten (BVerfG NJW 10, 220 [BVerfG 06.10.2009 - 2 BvR 693/09] Rz 19). Das Zusammenleben in einer WE-Anlage verlangt bei Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Hinweispflicht (S 2).

Rn 36 Zur Wahrung des Anspruchs der Parteien, insb des Berufungsklägers, auf Gewährung rechtlichen Gehörs ( Art 103 I GG) müssen sie auf die beabsichtigte Zurückweisung der Berufung durch Beschl hingewiesen werden. Dies kann durch den Vorsitzenden oder das Berufungsgericht, also den gesamten Spruchkörper, erfolgen. Selbstverständlich kann der Vorsitzende den Hinweis nicht ert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Privatautonomie.

Rn 18 Auf der Basis einer bürgerlich-liberalen Grundhaltung und einem sehr individualistischen Menschenbild hat sich das BGB ganz selbstverständlich für die Privatautonomie als Grundprinzip der Privatrechtsordnung entschieden. Das BVerfG bezeichnet die Privatautonomie als ›Strukturelement einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung‹ (BVerfGE 81, 242, 254). Wesentliche Ausprägu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Erörterungstermin (Abs 1).

Rn 1 Die Soll-Vorschrift des Abs 1 ist auf die Ehegatten beschränkt; für andere Verfahrensbeteiligte, insb die Versorgungsträger, gilt die Kann-Vorschrift des § 32 I 1. Zweck der infolge der VA-Reform bedeutsamer gewordenen Erörterung ist die vAw zu betreibende Aufklärung des Sachverhalts (§ 26), die Wahrung rechtlichen Gehörs, insb angesichts der erweiterten Spielräume für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 27 Jeder WEigtümer muss nach (§ 14 I Nr 2 Fall 1) das Betreten/Benutzen des SonderE dulden, soweit dies vereinbart und/oder beschlossen ist. Die Verpflichtung berührt Art 13 GG, der bei Auslegung und Anwendung zu beachten ist (BGH ZWE 15, 337 Rz 9; Zweibr NJW-RR 01, 730 [OLG Zweibrücken 24.11.2000 - 3 W 184/00]; BayObLGZ 96, 146). Bsp: Tatsächliche Erhaltung des gemE, sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unverzügliche Entscheidung (Abs 3 S 1).

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat gem Abs 3 S 1 nach Eingang der Akten unverzüglich nach Aktenlage zu entscheiden; die Beschwerdeentscheidung ›soll‹ spätestens nach einem Monat ergehen. Die Entscheidung ergeht mithin (abweichend von § 68 III) regelmäßig ohne persönliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten; diesen sollte vor einer Entscheidung rechtliches Gehör gegeben werden (A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einschränkungen des § 831 I 2 und ›Verlagerung‹ der Haftung auf andere Vorschriften.

Rn 6 Die rechtspolitisch umstrittene Entlastungsmöglichkeit für den Geschäftsherrn nach § 831 I 2 wird eingeschränkt durch hohe Pflichtenanforderungen an den Geschäftsherrn (s.u. Rn 17 ff) sowie eine Lockerung der Kausalitätsanforderungen (der Schaden muss nicht gerade durch das Verhalten bzw die Eigenschaft des Gehilfen, welche dem Geschäftsherrn zum Vorwurf gemacht werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c)

Rn 9 Die gleichwohl nicht unerhebliche Bedeutung von Privatgutachten in der Praxis ergibt sich aus ihrer Rolle bei der Beweiswürdigung gerade auch in Bezug auf ein gerichtliches Gutachten, etwa wenn Widersprüche bestehen (BVerfG NJW 97, 122, 123: Art 103 I GG; BGH VersR 14, 895, 897; NJW 15, 411, 412 = MedR 15, 420, 421; NJW-RR 19, 841; BGHZ 222, 44, 53 f = NJW 19, 3001, 300...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fortbildung des Rechts (Abs 2 Nr 2 Fall 1).

Rn 10 Eine höchstrichterliche Entscheidung ›zur Fortbildung des Rechts‹ ist nach der Vorstellung des Reformgesetzgebers dann erforderlich, wenn der zu entscheidende Fall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder des formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BTDrs 14/4722, 104). Dies setzt voraus, dass fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterbliebene Vorlage.

Rn 8 Die Verletzung der Vorlagepflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Entscheidung, kann bei willkürlicher Verletzung der Vorlagepflicht aber einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art 101 I S 2 GG) begründen (BVerfG NJW 14, 532, 535). Ein solcher Verstoß ist dann nicht anzunehmen, wenn die Abweichung von der Rspr eines anderen Senates im Vergleich z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Spruchkörperreduzierung.

Rn 7 Das Spruchkörperplenum hat, wenn es nicht mit der Mindestzahl der in den Verfahrensordnungen für die Rspr der Kammern oder Senate gesetzlich vorgeschriebenen Richter (Festzahlspruchkörper), sondern überbesetzt ist, aus der Summe der vorhandenen Richterköpfe die nach der Verfahrensordnung vorgeschriebene Richterbank der Kammern und Senate einzurichten, mithin die so gena...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 4 Inhaltlich ist etwa bei der Protokollierung einer Klage darauf zu achten, dass die Anforderungen gem § 253 erfüllt sind (Zö/Herget Rz 3), ebenso wie bei sonstigen Erklärungen die der §§ 130 ff (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 4). Rn 5 Der Protokollierende hat insoweit eine Beratungspflicht, er muss grds auch auf sachdienliche Erklärungen und Anträge vAw hinwirken (MüKoZPO...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Eltern ohne Ehenamen folgt das Recht zur Bestimmung des Kindesnamens aus der elterlichen Sorge. Die Vorschrift ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BGBl I 2002, 950). Eltern ohne Ehenamen waren nie miteinander verheiratet oder haben keinen Ehenamen bestimmt. Die Vorschrift kommt auch zur Anwendung, wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und nur zumindest ein Ehegatte den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Der steuerliche Entgeltbegriff

Rz. 69 [Autor/Stand] Soweit die Gegenleistung des Erwerbers Entgelt der Leistung des Schenkers und der Erwerb daher nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG schenkungsteuerbar ist, kann der Vorgang – unter weiteren Voraussetzungen – der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) und der Grunderwerbsteuer (§ 1, § 8 Abs. 1 GrEStG) unterliegen.[2] Während das GrEStG die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschichtliches und Rechtspolitisches.

Rn 2 Mit der Verweisung auf das Recht der Gesellschaft griff das BGB die bis dahin herrschende Rechtslage auf und sicherte das System der Normativbestimmungen ab, nach dem rechtsfähige Idealvereine durch Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aufgrund Eintragung entstehen. Im Jahr 1900 hatte die Verwaltungsbehörde ein Einspruchsrecht gegen die Eintragung (sozial-)politis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung der Anordnung.

Rn 24 Der Beschluss über die Sicherungsanordnung bildet gem § 794 I Nr 3 einen Vollstreckungstitel. Die Vollstreckung ist aber erst nach Ablauf der gesetzten Frist zulässig. Es handelt sich um einen Titel über eine vertretbare Handlung unabhängig davon, ob es um die Erbringung einer Bürgschaft oder die Hinterlegung geht (LG Hagen BauR 11, 569; aA BeckOKZPO/Bacher § 283a Rz 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 5 Die Frist beginnt beim Arresturteil bereits mit Verkündung, nicht erst mit der Amtszustellung. Dies gilt auch dann, wenn trotz Antrages eine Urteilsausfertigung nicht fristgerecht erteilt wurde (Hamm MDR 87, 63, 64). Den Interessen des Gläubigers wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er sogleich erneut eine einstweilige Rechtsschutzmaßnahme erwirken kann. Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Recht auf Kenntnis der Abstammung.

Rn 3 In zahlreichen Entscheidungen hat das BVerfG (FamRZ 07, 441, 444; 89, 255) aus dem allg Persönlichkeitsrecht (Art 2 I iVm Art 1 GG) das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hergeleitet, ohne dass ein Anspruch auf Verschaffung, sondern nur ein Schutz vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen besteht. Denn für die Individualitätsfindung eines Menschen ist die g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ergänzung und Erläuterung.

Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s dort Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4); auch zu Privatguta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahmen, Abs 2 S 2.

Rn 10 II 2 ist 1990 zur Sonderstellung von Tieren in § 90a eingeführt worden. Danach kann die Herstellung (Heilung) eines verletzten Tieres nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ihre Kosten den Wert des Tieres erheblich übersteigen. Das berücksichtigt aber letztlich nur die Bindungen des Eigentümers an das Tier (AG Düsseldorf 3.2.22 – 27 C 40/21 spricht vom Affektionsi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelrichter.

Rn 3 Ebenso wie der Kl (§ 253 III) soll sich der Bekl zur Übertragung auf den Einzelrichter (§§ 348, 348a) äußern. Eine Übertragung vor Eingang der Klageerwiderung verletzt den Bekl in seinem Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, der zum Entzug des gesetzlichen Richters (Art 103 Abs 1 GG) führt mit der weiteren Folge, dass die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtliche Voraussetzungen.

Rn 3 Bei der Ermessensausübung muss das Gericht beachten, dass die Justizgewährungspflicht eine Wertfestsetzung verbietet, die einen Beteiligten mit einem unverhältnismäßigen Kostenrisiko belastet (BVerfGE 85, 337 [BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 1/89]; NJW-RR 00, 946 [BVerfG 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94]; NJW 97, 311; eingehend § 6 Rn 2). Das ist insb bei Klärung der Frage zu berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pauschale Besteuerung (§ 49 Abs 3 EStG)

Rn. 311 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 3 EStG beinhaltet eine Sonderregelung für beschränkt stpfl Einkünfte aus dem gewerblichen Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG, auch dann, wenn diese Einkünfte durch eine inländischen Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter erzielt werden, § 49 Abs 3 S 2 EStG. Es erfolgt eine unwiderl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verweigerung ohne Grund.

Rn 8 Eine Verweigerung ist der andere denkbare Haftgrund. Er liegt zum einen vor, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft ganz oder teilweise ablehnt. Auch wissentliche Falschangaben, ein unvollständiges Verzeichnis (LG Kleve JurBüro 13, 46) oder die Erklärung, keine Kenntnis über die eigenen Vermögensverhältnisse zu haben, stellen eine Verweigerung dar. Wenn der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die europarechtlichen Rechtsquellen zum Verbraucherbegriff.

Rn 2 Ihren Ursprung finden die G gewordenen Komplementärbegriffe des Verbrauchers und des Unternehmers in den europäischen Vorgaben, wie sie sich in der HaustürwiderrufsRL (RL 85/577/EWG), der VerbraucherkreditRL (RL 87/102/EWG; zuletzt geändert durch RL 98/7/EWG), der FernabsatzRL (RL 97/7/EG), der PauschalreiseRL (RL 90/314/EWG), der Time-Sharing-RL (RL 94/47/EG), der Miss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Verfassungsgerichtsbarkeit und zur kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Rn 3 Die §§ 17 ff GVG gelten nicht im Verhältnis zu den Verfassungsgerichten (OVG Bln/Bbg NStZ-RR 12, 55 [OVG Berlin-Brandenburg 26.09.2011 - OVG 3a B 5.11]; OVG Koblenz Beschl v 20.10.00 – 11 C 11303/00; OVG Lüneburg NdsVBl 97, 208). Die Bestimmungen setzen eine konkurrierende Rechtswegzuständigkeit voraus und die Formulierung in § 90 II BVerfGG verdeutlicht, dass es sich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristsetzung.

Rn 5 Wegen Abs 1 S 2 ist eine Fristsetzung zur Beibringung der Vollmacht oder der Genehmigung notwendig (BAG VersR 08, 559 [BAG 26.07.2007 - 8 AZR 707/06]; KG KGR 02, 226, 227), die nach Zeitabschnitten zu bemessen ist (OVG Kobl NJW 93, 2547: nicht ausreichend ›umgehend‹). Die Frist muss ausreichend lang sein, eine zu kurze Frist kann Art 103 I GG verletzen. Die Fristsetzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kollisionsrecht.

Rn 4 Bei Fällen mit Auslandsbezug wird das anzuwendende Erbrecht nach dem Haager Testamentsabk v 5.10.61 (BGBl II 65, 1144) bestimmt. Es verdrängt für alle nach dem 31.12.65 errichteten letztwilligen Verfügungen die Kollisionsvorschriften des EGBGB (BGH NJW 95, 58). Die Regelungen des Abkommens sind im Wesentlichen identisch in Art 26 EGBGB eingegangen. Rn 5 Eine in der DDR e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Prozessgericht.

Rn 2 Die Abfassung des Vorlagebeschlusses ist gem Abs 2 Sache desjenigen Gerichts, bei dem der erste bekannt gemachte Musterverfahrensantrag eingegangen ist, dh anders als im früheren Recht kommt es nun nicht mehr auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht an. Dieser Zeitpunkt ist – anders als bisher der Tag der Bekanntmac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestandsberichtigung.

Rn 8 Kann eine Partei eine Berichtigung des Tatbestands wegen § 320 IV 3 und Richterverhinderung nicht erreichen, obwohl das Gericht aus sachwidrigen Gründen eine Änderung abgelehnt hat, so kann es Art 2, 20 III GG gebieten, die Beweiswirkung des Tatbestands außer Acht zu lassen (BVerfG NJW 05, 657, 658 [BVerfG 01.10.2004 - 1 BvR 786/04]; Zö/Feskorn Rz 7 aE).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres vom 20.8.90 (BGBl I 1762) geschaffene Vorschrift will die formale Gleichstellung des Tieres mit der Sache beseitigen um der gesellschaftlichen Anschauung, dass Tiere Mitgeschöpfe und schmerzempfindliche Wesen sind, Rechnung zu tragen. Durch die entspr Anwendung der für Sachen geltenden Regelungen hat si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzulässige Anknüpfungspunkte.

Rn 22 Eine Verletzung des Verbots von Ausnahmegerichten (§ 16 S 1 GVG) und damit gleichzeitig die Entziehung des gesetzlichen Richters (S 2) wäre allerdings in der Einrichtung besonderer Spruchkörper in Anknüpfung an bestimmte Personen von Beteiligten zu sehen. Gleiches hätte für den Bereich des Strafrechts zu gelten, wenn nach Begehung einer Tat zur Entscheidung eines konkr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Völkerrechtliche Vereinbarungen (Nr 2).

Rn 24 Staatsvertragliche Regelungen, die nicht nur, wie zB das EVÜ, die Staaten zur Schaffung einer mehr oder weniger genau vorgegebenen Regelung verpflichten, sondern nach Transformation selbst Rechte und Pflichten für die Privatrechtssubjekte erzeugen, schaffen unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht. Dieses hat nach Nr 2 Vorrang vor dem EGBGB. Soweit – wie dies bis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragsfreiheit; Gestaltungsfreiheit; Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 22 Im Prinzip ist der Vermieter gem Art 2 I GG, § 305 frei, ob und an wen er zu welchen Bedingungen vermietet, der Mieter, ob und von wem er zu welchen Bedingungen mietet (Vertragsfreiheit; s.a. Vor §§ 145 ff Rn 12 ff). Der Vermieter ist zu einer Gleichbehandlung der Mieter grds nicht verpflichtet. Etwas anders gilt im Einzelfall, zB für Bundesbedienstete (BayObLG NZM 99,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zugangsfiktion.

Rn 4 Beim Postversand wird vermutet, dass bei Aufgabe zur Post ein Brief, auch sog Einwurf-Einschreiben (Stuttg StRR 09, 402), innerorts am nächsten Tag zugegangen ist, im Fernverkehr am übernächsten Tag. Dies ist nicht bindend, wenn die Partei glaubhaft (§ 294) machen kann, dass sie den Brief nicht oder erst später erhalten hat (VerfG des Landes Brandbg 20.5.10 – 28/09). Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen.

Rn 2 Die Zulässigkeitsprüfung vAw steht unter dem verfassungsrechtlichen Postulat (Art 19 IV GG), den Parteien den Zugang zu der Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht gebotener Weise zu erschweren (s nur BVerfGE 88, 118, 124 [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92]); hieraus folgt, dass die Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung nicht in einer mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Das GVG, dessen Entstehung unter der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 im Zusammenhang mit der Schaffung einheitlicher Verfahrensordnungen zu sehen ist, enthält zunächst Teilregelungen zur Gerichtsverfassung unmittelbar nur für die deutsche ordentliche Gerichtsbarkeit (Art 2 EGGVG, zum Begriff § 12 GVG), also Zivil- und Strafgerichte und damit nur für einen Teil...mehr