Rn 8

Kann eine Partei eine Berichtigung des Tatbestands wegen § 320 IV 3 und Richterverhinderung nicht erreichen, obwohl das Gericht aus sachwidrigen Gründen eine Änderung abgelehnt hat, so kann es Art 2, 20 III GG gebieten, die Beweiswirkung des Tatbestands außer Acht zu lassen (BVerfG NJW 05, 657, 658 [BVerfG 01.10.2004 - 1 BvR 786/04]; Zö/Feskorn Rz 7 aE).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge