Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die §§ 12–22 wurden durch das Justizmitteilungsgesetz (JuMiG) v 18.6.97 (BGBl I, 1430) eingefügt. Sie regeln die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für verfahrensfremde Zwecke (vgl zur Einführung des Gesetzes den Aufsatz v. Bär in CR 98, 767). Rn 2 Die §§ 12–22 tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Minderjährigenschutz.

Rn 56 Minderjährige bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen. Der Bereich für die freie Entfaltung von Kindern muss daher umfassender geschützt sein, als bei Erwachsenen (BVerfG NJW 00, 1021 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96]; 08, 39 [BVerfG 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05]; 08, 1793 [BVerfG 26.02.2008 - 1 BvR 1602...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verbreitung von Tatsachen.

Rn 94 Die Verbreitung wahrer, aber geschäftsschädigender Tatsachen (zB kritischer Berichte oder zutreffender Bonitätsauskünfte) stellt grds keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am Unternehmen dar, da sie idR von Art 5 I GG gedeckt ist (BGH NJW 87, 2746 f mwN; BGHZ 138, 311, 320 f; NJW 05, 2766, 2769 f; 11, 2204 Rz 18 ff; Brandbg MDR 18, 738, 739). Anderes gilt nur, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhörung der Beteiligten.

Rn 5 Nach Abs 1 S 2 muss den Beteiligten (§ 7) vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt werden. Die Bestimmung konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör in Art 103 Abs 1 GG. Anzuhören sind nur die Beteiligten, die dem Gericht zur Zeit der Verweisung bekannt sind; es besteht daher vor der Verweisung keine Pflicht zur Ermittlung aller Beteiligten. Ggf kann dies auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Öffentlich-rechtlich.

Rn 16 Öffentlich-rechtlich bestehen keine Ansprüche der Parteien oder Dritter. Eine Sonderbeziehung besteht nur zwischen SV und Gericht (s dazu § 413 Rn 4), diese entfaltet keine drittschützende Wirkung (Ddorf NJW 86, 2891 [OLG Düsseldorf 06.08.1986 - 4 U 41/86]). Der SV ist nicht Träger hoheitlicher Gewalt; ein Anspruch gem § 839 BGB iVm Art 34 GG kommt nur ausnahmsweise im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vorlagepflicht der Behörde, weiteres Verfahren.

Rn 8 Nach Art 35 I GG ist die Behörde ggü dem ersuchenden Gericht zur Amtshilfe verpflichtet. Die Behörde muss hierzu nach dem für sie geltenden Verfahrensrecht prüfen, ob sie die Urkunde dem Prozessgericht zur Verfügung stellen darf oder sogar muss. Dabei können auch Persönlichkeitsrechte Dritter eine Ablehnung des Gesuches rechtfertigen. Das Prozessgericht ist an die Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Auseinandersetzungen um die Wirksamkeit von Vergleichen.

Rn 6 Probleme ergeben sich im Zusammenhang mit der Frage, welches Gericht bzw welcher Richter bei einem Streit um die (anfängliche) Unwirksamkeit des Vergleichs, letztlich also um die Frage einer Fortsetzung des Verfahrens in derselben Instanz, zur Entscheidung berufen ist. Beschränken sich die Einwände auf den Verstoß gegen § 16 GVG (Art 101 I GG), so dürfte eine (ablehnend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufungsinstanz.

Rn 4 Für die Frage, ob in der Berufungsinstanz entgegen § 398 I eine Pflicht zur erneuten Vernehmung besteht, gelten die Regeln des § 529 (BGH NJW 04, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03]). Insbesondere muss das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders würdigen oder den Sinngehalt seiner protokollierten Aussage anders verstehen, würdigen oder werten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsverletzung.

Rn 2 Der Antragsteller muss schlüssig darlegen, Adressat eines erlassenen Justizverwaltungsaktes zu sein oder (selbst) einen Rechtsanspruch auf Erlass eines konkreten unterlassenen oder abgelehnten Justizverwaltungsaktes zu haben. Ferner muss sich aus dem Antrag die Möglichkeit ergeben, dass dadurch Individualrechte des Antragstellers unmittelbar verletzt wurden. Es ist mind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Willkürverbot.

Rn 47 Das BVerfG hat aus Art 3 I GG ein allgemeines Willkürverbot entwickelt (BVerfGE 52, 161; 69, 254; 71, 204 und 271; 80, 51; 81, 137; 83, 82; 84, 227; 86, 59; 87, 273; 89, 141; 96, 39; 97, 27; 107, 407; zuletzt NJW 14, 3147). Dieses Willkürverbot ist vom Gericht auch für die konkrete Ausgestaltung von Verfahrensnormen fruchtbar gemacht worden (BVerfG NJW 94, 2279; 98, 34...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhaltenspflichten zur Wahrung der Unabhängigkeit.

Rn 18 Das in diesem Zusammenhang anzusprechende verfassungsrechtlich verankerte Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, iE dazu unten § 16 I GVG) hat in Deutschland historische Hintergründe und wird in anderen zweifellos ebenfalls demokratisch organisierten Staaten und bei internationalen Gerichten oft als Misstrauen ggü den Richtern in Deutschland missverstanden....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Betrachtungen.

Rn 15 Die Tätigkeit des Richters ist bei der gebotenen Beachtung seiner sachlichen Unabhängigkeit (§ 1 GVG) allenfalls in sehr eingeschränktem Maße und am Maßstab des Art 97 I GG sicher nicht in inhaltlicher Hinsicht den heute in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes ›zeitmodernen‹ betriebswirtschaftlichen Betrachtungen und den ursprünglich zur Effizienzsteigerung der Ko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der überlebende Ehegatte ist neben den Verwandten gesetzlicher Erbe und besitzt ein eigenes Erbrecht, ohne in eine bestehende Ordnung einbezogen zu sein. Die Höhe der Beteiligung am Nachlass bestimmt sich nach dem Güterstand (Lange/Kuchinke § 12 I 1). Rn 2 Das Erbrecht des Ehegatten soll seine wirtschaftliche Existenz entspr dem Lebenszuschnitt der Eheleute während der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsschluss.

Rn 19 Der Abschluss eines Zahlungsdiensterahmenvertrags richtet sich nach allgemeinen Regeln. Während auf Kundenseite (Zahlungsdienstnutzer) jede natürliche oder juristische Person sowie eine entspr zu behandelnde Personenvereinigung (zB OHG, GbR) stehen kann, ist die Kontoführung den Zahlungsdienstleistern vorbehalten (§ 1 I ZAG). Ein Kontrahierungszwang besteht grds nicht....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Im Inland ausgeübte oder verwertete Tätigkeit

Rn. 174 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Ausübung einer Tätigkeit im Inland ist dann gegeben, wenn ihre wesentlichen Merkmale dort ausgeübt werden (vgl Gosch in Kirchhof/Seer, § 49 EStG Rz 51, 21. Aufl). Die Tätigkeitsart beeinflusst den Ausübungsort, so dass dieser individuell zu bestimmen ist (Bsp vgl Haiss in H/H/R, § 49 EStG Rz 672, August 2019). Zu bejahen ist eine Ausübu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. §§ 823 ff BGB.

Rn 4 Sämtliche Tatbestände der §§ 823 ff BGB fallen unter § 32 (allgM; BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; Zö/Schultzky Rz 5; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; ThoPu/Hüßtege Rz 1), also auch Verletzungen des Apr (vgl BGH NJW 77, 1590 f [BGH 03.05.1977 - VI ZR 24/75]; vgl jetzt auch § 823 II iVm § 201a StGB), Ansprüche aus § 826 BGB wegen unrichtiger Vollstreckungstitel (s dazu näher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Versorgungsausgleich.

Rn 143 § 50 I FamGKG und § 50 II FamGKG bestimmten in der Erstfassung Festbeträge von 1.000 und 2.000 EUR. Für Altverfahren gelten altes und neues Recht mit der Zeitgrenze 1.9.09 (Frankf JurBüro 10, 476; Schlesw FamRZ 11, 133: neues Recht nach Aussetzung). In der Fassung des VAStrRefG vom 3.4.09 sind nach Abs 1 für jedes Anrecht Prozentsätze von 10 und 20 % des in drei Monate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz [3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bezugspersonen.

Rn 3 Gem II 1 sind alle engen Bezugspersonen des Kindes umgangsberechtigt, vorausgesetzt sie tragen für das Kind tatsächlich Verantwortung oder haben dies getan (KG FamRZ 12, 647; Bambg FamRZ 13, 710; Bremen FamRZ 21, 435). Dabei bedarf es keiner aktuellen persönlich vertrauten Beziehung zum Kind, vielmehr genügt es, wenn die umgangsbegehrende Person für das Kind in der Verg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1303 BGB – Ehemündigkeit.

Gesetzestext 1Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe nicht wirksam eingegangen werden. Rn 1 Die §§ 1303 ff regeln die Voraussetzungen für die Eingehung der Ehe. Sie gelten nach dem Eröffnungsgesetz für die Eheschließung verschieden – wie gleichgeschlechtlicher Person...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung.

Rn 19 Besondere Bedeutung wird § 242 zukünftig auch bei der Durchsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zukommen. Die insoweit meist einschlägigen EG-Richtlinien gelten unter Privaten grds nicht unmittelbar (Calliess/Ruffert, Art 288 AEUV Rz 47 ff). Allerdings hat der Europäische Gerichtshof das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung in jüngerer Zeit erheblich ausgeweitet (Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 26 Hat die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg und gibt das Revisionsgericht mithin der Beschwerde statt, wird das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgeführt (§ 544 VIII 1). Die Revision gilt als durch die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (§ 544 VIII 2). Die Revisionsbegründungsfrist (§ 551 II) beginnt mit der Zustellung des der Beschwerde stattgebenden Beschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eheschließung seit dem 1.7.98.

Rn 5 Seit dem 1.7.98 bigamisch geschlossene Ehen sind nach § 1314 I aufhebbar, jedoch wirksam bis zur Rechtskraft der Aufhebungsentscheidung (§ 1313; Hamm FamRB 23, 6; BVerfG FamRZ 18, 1624 Rz 63). Für die Vergangenheit bleibt die Ehe gültig (BGH FamRZ 01, 685). Nach dem Tod eines Ehegatten ist eine Aufhebung nicht mehr möglich: § 131 FamFG. Das Verbot der Doppelehe setzt vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungshaft.

Rn 28 Alternativ zur Verhängung eines Ordnungsgeldes kann das Gericht den Schuldner wegen einer Zuwiderhandlung zu einer Ordnungshaft von mindestens einem Tag (Art 6 II 1 EGStGB) und höchstens sechs Monaten je Festsetzung (Abs 1 S 1) verurteilen. Als Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art 2 II, Art 104 GG) muss die Ordnungshaft dem Grundsatz der Verhältnismä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kündigungsschutz, Abs 4.

Rn 16 IV nimmt allg und besonderen Kündigungsschutz vom AGG aus. Allg Kündigungsschutz iSv IV sind KSchG und BGB (§ 620 BGB Rn 51 ff, 53, 54 ff), besonderer Kündigungsschutz weitergehende Schutzvorschriften zugunsten bestimmter Personengruppen (s § 620 BGB Rn 91 ff). Diskriminierungsverbote finden jedoch iRd KSchG als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit Anwendung (BAG NZA...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen der öffentlichen Hand

Rz. 438 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung wollte unentgeltliche Zuwendungen der öffentlichen Hand bislang generell nicht erfassen.[2] Höchst ausnahmsweise können sie, so die amtlich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Meinung des BFH,[3] aber doch schenkungsteuerbar sein – bei eindeutiger Kompetenzüberschreitung der verantwortlichen Behörde.[4] Im Übrigen handele d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung anderer Staatsorgane.

Rn 22 Die materielle Rechtskraft einer zivilgerichtlichen Entscheidung nach § 322 ist nicht allein auf zivilprozessuale Verfahren beschränkt. Rechtskräftige Entscheidungen der streitigen Gerichtsbarkeit binden auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und umgekehrt (BGHZ 40, 338, 341 = NJW 64, 863; Frankf ZEV 16, 275, 276; München NJW 16, 2512). Die materielle Rechtskraft ist auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Parteivertretung (Nr 4).

Rn 27 Wg Sachnähe ist der Richter ausgeschlossen, der als Vertreter eine Partei in ders ›Sache‹ vertritt oder vertreten hat. ›Sache‹ ist rein prozessual als Verfahren zu verstehen (s Rn 21) so dass es nicht ausreicht, dass eine Vertretung bei identischem Streitgegenstand schon in einem anderen Verfahren stattgefunden hat. Der Gegenmeinung (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 11; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrenzen zu § 321a: Fortgeltung der außerordentlichen Gegenvorstellung und Beschwerde?

Rn 18 Gegen einen instanzabschließenden und rechtskräftig gewordenen Beschl ist keine Gegenvorstellung, sondern nur die Gehörsrüge zulässig (BGH NJW 20, 3377, 3378 [BGH 30.04.2020 - I ZB 61/19], Stuttg OLGR 08, 421). Das gilt aber nur soweit, wie der geltend gemachte Verstoß zulässigerweise mit § 321a gerügt werden kann (Rn 6). Bei anderen Verfahrensverstößen als einer Gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fortdauer der Zuständigkeit.

Rn 62 Diese kann nach Abs 4 für einen einzelnen Richter oder Spruchkörper hinsichtlich einer Sache, in der er tätig geworden ist, vom Präsidium angeordnet werden, wenn er nach neuem Geschäftsverteilungsplan in dieser Sache an sich nicht mehr zuständig wäre. Die Anordnung der Fortdauer dient der Effizienz der Rspr durch Wahrung der Kontinuität des gesetzlichen Richters, der i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übernahme durch die Kammer.

Rn 7 Der originäre Einzelrichter (Rn 2) muss die Sache in den in Abs 3 S 1 bestimmten Fällen der Kammer zur Übernahme vorlegen. Das gilt insb dann, wenn der Einzelrichter die Sache gem Art 100 I GG dem BVerfG (BVerfG Beschl v 15.11.10 – 1 BvL 12/10) oder gem Art 267 II AEUV dem EuGH vorlegen möchte (BGH WM 20, 838 Rz 15; Stuttg Beschl v 1.7.20 – 16a W 3/20; offengelassen von...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überprüfung durch den BGH.

Rn 15 Innerhalb der Zulassungsgründe überprüft der BGH lediglich iRv §§ 576, 577, ob dem OLG bei seiner Entscheidung ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Im Rahmen seiner Überprüfung kann er den Schiedsspruch, der der Rechtsbeschwerde zugrunde liegt, eigenständig auslegen und rechtlich einordnen. Er ist hierbei nicht an das Auslegungsergebnis des OLG gebunden. Bei Rügen zu § 29...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schutzobjekt.

Rn 82 Schutzobjekt war ursprünglich der Betrieb bzw das Unternehmen, für das eine Unternehmenssubstanz (insb RGZ 58, 24, 30) sowie nach der Rspr eine verfestigte Organisation (BGH NJW 92, 41, 42 [BGH 24.04.1990 - VI ZR 358/89]: GbR reicht aus; weitergehend zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 205) charakteristisch war. Heute ist anerkannt, dass die gesamte unternehmerische Tätigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Elektronischer Zivilprozess.

Rn 2 Der Gesetzgeber hat wichtige normative Voraussetzungen für einen elektronischen Zivilprozess geschaffen. Neben § 128a lassen §§ 130a, 130b, 130c sowie § 130d elektronische Dokumente zu. Gleiches gilt für die elektronische Rechtsmitteleinlegung (§§ 519 IV, 520 V, 525, 549 II, 551 IV). Das Protokoll in elektronischer Form sieht § 160a mit § 130b vor. Für die Beweisaufnahm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verspätete Mitteilung tatsächlichen Vorbringens oder neuer Sachanträge (Nr 3).

Rn 7 Diese Vorschrift, die nur bei Säumnis des Bekl Bedeutung hat, schließt die in § 331 I angeordnete Geständnisfiktion aus, soweit diesem tatsächliches Vorbringen oder Sachanträge nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind (MüKoZPO/Prütting Rz 10; Wieczorek/Schütze/Büscher Rz 19). Rn 8 Tatsächliches Vorbringen sind die anspruchsbegründenden Tatsachen, die das Versäumnisurteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Möglichkeit der Verfahrensfortführung.

Rn 5 Das Verfahren wird nach dem Tod eines Beteiligten fortgesetzt, wenn ein anderer Beteiligter dies innerhalb einer Monatsfrist durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt. Dieser Fortsetzungsantrag ist eine Verfahrenshandlung. Das Gericht trifft eine Hinweispflicht bezüglich des Wahlrechts, der es vorzugsweise – allerdings nicht zwingend – durch förmliche Zustellung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vorrang der Gefahrabwehr durch die Eltern.

Rn 10 Neben der Gefährdung des Kindeswohls ist weitere Voraussetzung für ein staatliches Eingreifen gem § 1666 I, dass die Eltern entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr abzuwenden (vgl Brandbg FamRZ 14, 1790; BverfG FamRZ 15, 2120; 17, 1577, 1580; 21, 749). Dieses Gefahrabwendungsprimat folgt unmittelbar aus dem in Art 6 II 1 GG verfassungsrechtlich v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vorbehalt für andere Ansprüche, Abs 5.

Rn 20 Gem V bleiben Ansprüche gegen den ArbG aus anderen Rechtsvorschriften unberührt. In Betracht kommen deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB va bei Eingriffen in die Gesundheit oder das allg Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB Rn 24 ff, 104), aus § 823 II BGB bei Verletzung von Schutzgesetzen (zur abzulehnenden Schutzgesetzqualität von §§ 7, 11, 16, 19 AGG s § 7 Rn 2). Hat de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 9 MediationsG – Übergangsbestimmung.

Gesetzestext (1) Die Mediation in Zivilsachen durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens, die vor dem 26. Juli 2012 an einem Gericht angeboten wird, kann unter Fortführung der bisher verwendeten Bezeichnung (gerichtlicher Mediator) bis zum 1. August 2013 weiterhin durchgeführt werden. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Mediation in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelrichter.

Rn 2 Seit Inkrafttreten des ZPO-RG besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit in der Berufungsinstanz auf den Einzelrichter zu übertragen (§ 526 ZPO; vgl auch § 527 ZPO zum bloß vorbereitenden Einzelrichter); das gilt auch bei der Beschwerde in Familiensachen (§ 68 IV FamFG). Davon machen die Senate, soweit ersichtlich, zwar sehr unterschiedlich, aber überwiegend zurückhalten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.4.13 (BGBl I, 795) neu eingefügt worden und am 19.5.13 in Kraft getreten. Nach der bis zum 18.5.13 geltenden Regelung des § 1626a I BGB aF stand nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nur dann gemeinsam zu, wenn sie üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sonstige Rechtfertigungsgründe.

Rn 16 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Verfahren ist grds rechtmäßig und kommt daher als Rechtfertigungsgrund in Betracht (s nur BGHZ 36, 18, 20 ff; NJW 04, 446, 447; NJW-RR 05, 315, 316 f mwN; BVerfG NJW 87, 1929); unberührt bleibt jedoch die Haftung auf Schadensersatz nach § 826 sowie nach §§ 717 II, 945 ZPO. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verdrängung und Ausschluss des Herausgabeanspruchs nach § 985.

Rn 22 1. § 985 ist bei einer Pfändung durch den Gläubiger des Besitzers subsidiär ggü § 771 ZPO. Der Gläubiger wird zwar durch die Pfändung mittelbarer Besitzer, der Eigentümer kann aber nicht unmittelbar vom Gläubiger die Herausgabe der Sache verlangen, sondern muss Drittwiderspruchsklage erheben und mit Hilfe eines Urteils nach §§ 775 Nr 1, 776 ZPO vorgehen. Gleichzeitig m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist seit 1.1.1900 unverändert. Sie regelt mit dem Namensrecht ein wichtiges einzelnes Persönlichkeitsrecht aus dem Kreis der sog besonderen Persönlichkeitsrechte (s.u. Rn 26). Das BGB kennt aber weder eine vollständige Regelung der besonderen Persönlichkeitsrechte noch das allg Persönlichkeitsrecht (s.u. Rn 31). Daher ist § 12 zu einer wichtigen normativen Basi...mehr