Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessualer Unternehmerbegriff.

Rn 14 Der Beklagte muss idR Unternehmer sein, ggf dessen Insolvenzverwalter (München NZI 20, 912). Der Gesetzgeber hat es jedoch versäumt, neben dem prozessualen Verbraucherbegriff auch einen prozessualen Unternehmerbegriff zu schaffen (Bening VuR 19, 455). Auch diesbezüglich ist auf das in § 14 BGB enthaltene Erfordernis eines Rechtsgeschäfts zu verzichten, dh, die Musterfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Art 2 GG verbietet grds Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt auch zugunsten von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten. In Abstammungsfragen erlauben es § 372a und die wortgleiche Vorschrift des § 178 I FamFG demgegenüber, – verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 07, 753, 754 [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] zu § 372a aF) – die gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Durchführung.

Rn 27 In den Fällen, in denen weder der Schuldner noch eine andere in Abs 2 genannte Person anwesend ist oder die Bereitschaft des Schuldners zur Entgegennahme des Räumungsgutes fehlt (Hambg NJW 66, 2319 [OLG Hamburg 19.07.1966 - 6 W 77/66]; Karlsr DGVZ 74, 114), darf der GV die wegzuschaffenden Sachen nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern muss sie in Verwahrung nehmen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bis zu einem best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 11. Politische Parteien.

Rn 16 Schiedsinstitutionen der politischen Parteien sind idR keine Schiedsgerichte iSd 10. Buchs der ZPO (Ddorf NJW-RR 03, 142; Köln NJW 92, 122; Frankf NJW 70, 2250 [OLG Frankfurt am Main 29.07.1970 - 18 W 32/70]; vgl BVerfG NJW 02, 2227 [BVerfG 28.03.2002 - 2 BvR 307/01]). Zwar können politische Parteien gemäß Art 21 GG, § 2 ParteiG Streitigkeiten einem echten Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Scheidung nur durch richterliche Entscheidung.

Rn 3 Die Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung durch Beschl geschieden werden. Das gilt auch für nach ausländischem Recht in Deutschland zu scheidende Ehen (BGH FamRZ 82, 44) oder für Ehescheidungen im Ausland, auf die deutsches Recht anwendbar ist (München FamRZ 13, 1484 zur Anerkennung einer in Ägypten, KG FamRZ 13, 1484 zu einer in Thailand oder Nürnbg FamRZ 17, 36...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilnahme der Parteien.

Rn 11 Den Parteien ist Gelegenheit zur Anwesenheit zu geben, soweit nicht Rechte der Beteiligten entgegenstehen (vgl § 357; Art 103 I GG). Dies können insb Persönlichkeitsrechte sein (zB bei körperlichen Untersuchungen, s § 406 Rn 16 aE) oder die Grundsätze eines fairen Verfahrens (s Hamm MDR 15, 301 und Kobl VersR 12, 922 zur vermuteten Beeinflussung des Beweisergebnisses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendung der §§ 53–58 ZPO (Abs 5).

Rn 10 Abs 5 ordnet die entsprechende Anwendung der §§ 53–58 ZPO an und trägt damit den prozessualen Besonderheiten einer Betreuung und Pflegschaft (§ 53 ZPO), der Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen ohne Ermächtigung (§ 54 ZPO) und der Prüfung der Verfahrensfähigkeit von Ausländern (§ 55 ZPO) Rechnung. Beteiligte können ferner zur Verfahrensführung unter Vorbehalt zugela...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beachtung der Hinderung.

Rn 13 Ist ein Richter gem § 41 ausgeschlossen oder scheidet er wg eines begründeten Befangenheitsgesuchs aus, hat er sich jeder weiteren richterlichen Tätigkeit in dieser Sache sofort zu enthalten. Auch nur vorbereitende Maßnahmen, zB Terminbestimmung oder Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens, sind ihm ebenso untersagt wie nebensächliche, zB Versendungsverfügungen. Das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstliche Beurteilungen.

Rn 16 Zulässig ist es dagegen, iR dienstlicher Beurteilungen, die als solche ebenso wie der Erlass sog Beurteilungsrichtlinien verfassungsrechtlich (Art 97 GG) unbedenklich sind (BGH DRiZ 02, 14), eine vergleichende Betrachtung von Erledigungszahlen anzustellen, sofern die zugrunde liegenden Verfahren bei den Betroffenen in sachlicher Hinsicht tatsächlich vergleichbar sind. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1782 ist Ausfluss des Elternrechts Art 6 II GG und ermöglicht es den Eltern, iR ihres Sorgerechts für den Fall, dass eine Vormundschaft nötig werden sollte, bereits im vorhinein sicherzustellen, dass eine bestimmte Person als Vormund bestellt oder von der Vormundschaft ausgeschlossen wird. Die Benennung führt nicht zu einer Erweiterung des Rechtskreises des Benannten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 117 Die Überlassung der Mietsache – die es nicht geben muss (Rn 116) – vermittelt dem Mieter nach hM ein Besitzrecht, das wie Eigentum iSv Art 14 I 1 GG behandelt wird (BVerfG NJW 00, 2658, 2659 [BVerfG 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99]; 93, 2035 [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93]; BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 33; NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vergleichbar bspw dem GenDG regelt das PatientenRG systematisch zunächst die Einwilligung und sodann (§ 630e) die Aufklärung (krit Olzen/Metzmacher JR 12, 271, 274). Das Erfordernis der Einwilligung ist Ausdruck des verfassungsrechtlich geschützten APR (Art 2 I iVm Art 1 I GG) des Patienten, seines Rechts auf Selbstbestimmung und Achtung der persönlichen Würde. Im Delik...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verdinglichte SNRe.

Rn 12 Ein SNR ist verdinglicht, wenn es nach §§ 5 IV 1, 10 III zum Inhalt des SonderE gemacht wurde. Die Eintragung muss dem Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechtes genügen (BGH NZM 12, 464 Rz 10; NJW 12, 676 Rz 13). Sind die Grenzen nicht zu ermitteln, gibt es kein SNR (Hambg ZMR 06, 468; LG Hamburg ZMR 10, 62, 63). Rn 13 Das eingetragene SNR ist weder selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanfechtbarkeit der Wiedereinsetzung (Abs 2).

Rn 4 Nach Abs 2 ist die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht anfechtbar, weil dafür die Beschwer fehlt und Zwischenstreitigkeiten vermieden werden sollen (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Zudem wird durch die Vorschrift die Harmonisierung mit den Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in anderen Verfahrensordnungen (§§ 238 Abs 3 ZPO, 60 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt nur für Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (§ 5b DRiG), wobei es nicht auf das Bestehen eines Beamtenverhältnisses ankommt. Sie soll den in der praktischen Ausbildung insb bei den Gerichten befindlichen Referendaren bereits frühzeitig ein Erlernen richterlicher Tätigkeiten in dem im Tatbestand abschließend beschriebenen Rahmen ermögliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 9 Rechtsmittel gegen die Übernahme wie auch gegen die nicht erfolgte Übernahme oder Vorlage an die Kammer sind nicht eröffnet. Auch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung kann hierauf grds nicht gestützt werden (Abs 4; Kobl Beschl v 10.9.18 – 12 U 1245/17). Anderes gilt, wenn eine nicht mehr verständliche oder offensichtlich unhaltbare Missachtung der Zuständigkeitsno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung der Rechtspfleger.

Rn 30 Für Rechtspfleger, die als Beamte im Justizdienst ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben iRd Rechtspflege wahrnehmen (§ 1 RPflG), enthält § 9 RPflG eine eigene Gewährleistung sachlicher Unabhängigkeit (Selbstständigkeit). Der Rechtspfleger ist zwar im verfassungsrechtlichen Sinne (Art 92, 97 Abs. 1 GG) kein Richter. Er ist aber nach § 9 RPflG in seiner Amtsausübung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlage.

Rn 2 Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art 35 GG, wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Die §§ 156 ff gelten für die ordentliche Gerichtsbarkeit (§ 2 EGGVG). Zivilsachen sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 13). Bestimmungen, wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geistliche.

Rn 17 Geistliche iSd § 383 I Nr 4 sind Seelsorger anerkannter Religionsgemeinschaften (Art 140 GG; Art 137 WRV; für andere ›Seelsorger‹, zB von Sekten, kommt nur Nr 6 in Betracht). Auf die kirchliche Weihe kommt es nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob der Seelsorger tatsächlich eigenverantwortlich und selbstständig eine seelsorgerische Tätigkeit ausübt (Musielak/Voit/Hube...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Grundsätze des § 1794 gelten für alle Vormünder. Beim Amtsvormund konkurriert die Haftung aus § 1794 mit der Amtshaftung nach § 839 iVm Art 34 GG, wobei sich der Mündel bei der Haftung nach § 1794 ggf besser steht, da hier die längere Verjährungsfrist gilt (30 Jahre) und § 839 III keine Anwendung findet (BGH FamRZ 87, 904). Beim Vereinsvormund haftet der Verein nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Übergabe der Sache bzw des Briefs gilt nicht erst mit Ablieferung an den Gläubiger, sondern bereits im Zeitpunkt der Wegnahme durch den GV als erfolgt. In diesem Moment wird der Schuldner deshalb von seiner Verpflichtung befreit. Gleichzeitig geht die Gefahr auf den Gläubiger über, so dass dieser bei einem späteren Untergang oder einer Beschädigung auf Ansprüche aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht/EU-Recht

Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bzgl des inländischen Anknüpfungspunkts in § 49 Abs 1 EStG wird teilweise vertreten, dass es zu kaum noch erklärbaren Besteuerungsunterschieden und Besteuerungslücken kommt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen und gegen das Willkürverbot der Besteuerung verstoßen (vgl Loschel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhältnismäßigkeit.

Rn 6 Die Sanktionierung einer Äußerung wegen Ungebühr setzt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist. Ferner sind die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit gem Art 5 GG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die durch das RPflVereinfG eingefügte und zuletzt durch das G zur Änderung des Sachverständigenrechts (s dazu auch § 404 Rn 10) modifizierte Vorschrift konkretisiert die Pflichten des SV (Abs 1–5) und enthält eine korrespondierende Hinweispflicht des Gerichts (Abs 6, s.a. § 404a). Bei (zu vertretenden) Pflichtverletzungen kann der SV seinen Vergütungsanspruch verlieren,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 124 GVG – [Besetzung].

Gesetzestext Der Bundesgerichtshof wird mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt. Rn 1 Die Regelung entspricht der für die Besetzung der Spruchkörper der Land- und Oberlandesgerichte (§§ 59 I, 115, vgl § 115 Rn 2). Die weiteren Richter müssen gem § 125 Abs 1 zu Richtern am BGH auf Lebenszeit (§ 28 Abs 1 DRiG) ernannt sein. Nach § 37...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 42 Auch der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist im Zusammenhang von Rechtsstaatsprinzip und Art 3 I GG entwickelt worden. Dieser Grundsatz fordert eine gleichmäßige Belastung der Parteien mit dem Prozessrisiko und den Prozesskosten (BVerfGE 51, 131, 144; 74, 92, 94). Er verpflichtet den Richter, die Gleichstellung der Parteien durch eine objektive und faire Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 556e I, der nach hM verfassungsgemäß ist (BGH ZMR 20, 629 Rz 79), ist Ausdruck des Bestandsschutzes und Folge aus Art 14 GG, § 556e II privilegiert hingegen vorausgegangene Modernisierungsmaßnahmen. Sind § 556e I und II jew tatbestandlich erfüllt, kann eine Miete nach der günstigeren Vorschrift verlangt werden. Unzulässig ist nach Sinn und Zweck eine Kombination, also...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesetzesbindung.

Rn 38 Aus dem unmittelbaren Wortlaut von Art 20 III GG und damit aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Gesetzesbindung der Gerichte, deren Bedeutung und Gewicht oftmals unterschätzt wird. Die Gesetzesbindung wird durch die Verpflichtung der Gerichte zur Auslegung und zur Fortbildung des Rechts nicht aufgehoben. Vielmehr zeigt der Zusammenhang, dass eine richterliche Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntnis- und Schlussu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auseinandersetzung.

Rn 39 Wird eine nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet, werden hiervon die Beziehungen zu Dritten nicht berührt. Von Bedeutung ist die Auflösung deshalb vorrangig für das Verhältnis der Partner zueinander. Haben sie den Fall der Beendigung nicht vertraglich geregelt, sind Ausgleichsansprüche wegen der dem anderen gewährten Leistungen grds ausgeschlossen, weil die nichtehel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Säumnis des Antragsgegners (Abs 2).

Rn 7 Der Antragsgegner einer Ehesache ist vor Erlass einer gegen ihn gerichteten Säumnisentscheidung geschützt. Da gem § 113 IV Nr 3 die Vorschriften über das schriftliche Vorverfahren nicht anwendbar sind, darf ein Säumnisbeschlusses auf der Grundlage von §§ 276 I 1, II, 331 III ZPO nicht ergehen. Erscheint der Antragsgegner unentschuldigt nicht im Termin, ordnet § 130 II a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung im Vollstreckungsverfahren.

Rn 5 Es muss eine Entscheidung vorliegen, die im Vollstreckungsverfahren ergangen ist. Das Vollstreckungsverfahren muss bereits begonnen haben. Das Verfahren der Erteilung der Vollstreckungsklausel gehört noch nicht zu den Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 3). Auch Entscheidungen über eine Räumungsfrist nach § 721 oder § 794a erfolgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gegen deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Rechtsmittel.

Rn 26 Der Beschl über die Aussetzung des Verfahrens ist mit der sofortigen Beschwerde angreifbar (§ 252). Wurde der Antrag auf Aussetzung erst in der die Instanz beendenden Entscheidung abgelehnt, kann dies nur iRd gegen die Entscheidung eröffneten Rechtsmittels angegriffen werden (umstr für das Rechtsmittel der Revision: abl BGH LM Nr 1 zu § 252 ZPO; aA BAG NJW 68, 1493 [BA...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe (Abs 3).

Rn 24 § 526 III schließt die Überprüfung einer erfolgten oder unterlassenen Übertragung, Vorlage oder Übernahme iRe Rechtsmittels aus. Damit ist die Rechtsbeschwerde gegen einen entsprechenden Beschl (§ 574 I Nr 2) genauso ausgeschlossen, wie eine auf einen der genannten Fehler gestützte Revisionsrüge iRd Anfechtung des Endurteils (§ 557 II) oder eine Wiederaufnahmeklage (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren, Entscheidung und Rechtsbehelfe.

Rn 10 Ob der Rechtspfleger die Parteien vor seiner Entscheidung anhört, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das freilich den rechtsstaatlichen Grundsätzen eines fairen Verfahrens (nicht Art 103 I GG) zu genügen hat (BVerfGE 101, 397 mit Anm Gottwald FamRZ 00, 1477). Er muss nach diesem Maßstab anhören, bevor er den Antrag auf Erteilung einer qualifizierten Klausel zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 115). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Der im Termin übergebene Schriftsatz.

Rn 5 Wird ein Schriftsatz unmittelbar vor Beginn eines Termins oder im Termin überreicht, so sind die Fristen des § 132 nicht gewahrt, wegen der Grundsätze der Mündlichkeit (§ 128 I) und des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) kann auf solche Schriftsätze auch nicht Bezug genommen werden (§§ 137 III, 297 II). Damit handelt es sich nach richtiger Ansicht nicht mehr um vorbereit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuales.

Rn 32 Vor dem Rückgriff auf die ergänzende Vertragsauslegung durch den Richter hat immer der Versuch zu stehen, eine privatautonome Lösung durch Verhandlungen der Parteien herbeizuführen. Hierauf hat das Gericht auch noch in der Verhandlung hinzuwirken. Rn 33 Die ergänzende Auslegung wird, jedenfalls soweit es sich um Individualverträge handelt, trotz ihres normativen Charakt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Destinatsleistungen

Rz. 330 [Autor/Stand] Nach amtlicher Publizierung des erwähnten BFH-Urteils, das zwar zu Leistungen einer Schweizer Familienstiftung erging, aber auch für Destinatsleistungen inländischer Stiftungen relevant ist,[2] gilt offiziell: Satzungsmäßige Leistungen sind keine freigebigen Zuwendungen. [3] Einschätzungsprärogative: Es ist primär Sache der Stiftung einzuschätzen, ob eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.

Rn 45 Eine Rechtssache hat zum einen dann grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291). Zum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Ehewohnung steht unter dem besonderen Schutz des Art 6 Abs 1 GG. Deshalb entfalten die Vorschriften der §§ 200 ff Sperrwirkung. Durch § 205 soll dem Wohl des Kindes Rechenschaft getragen werden, das, würde Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB begehrt werden können, nicht hinreichend geschützt wäre (BGH Beschl v 28.9.16 – XII ZB 487/15, openJur 18, 270 = BGHZ 212, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 31 Maßnahmen im Arbeitskampf können nur bei Hinzutreten besonderer Umstände sittenwidrig iSd § 826 sein, zB bei Verletzung des Prinzips der fairen Kampfführung (BGHZ 70, 277, 282; BB 79, 1377; NK-BGB/Katzenmeier § 826 Rz 60) oder beabsichtigter wirtschaftlicher Vernichtung des Gegners (BAG NJW 71, 1668). Schwierig kann die Beurteilung bei Sympathiearbeitskämpfen sein; völ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß.

Rn 7 Eine unter Verstoß gegen § 185 angeordnete öffentliche Zustellung verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361 [BVerfG 26.10.1987 - 1 BvR 198/87]; BGH MDR 13, 484 Rz 15 mwN). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit auch keine Frist in Lauf, (jedenfalls) wenn die Fehlerhaftigkeit für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Landgerichte sind eine Gerichtsart der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§ 12). Ihre Einrichtung nach Zahl, Ort und Besetzung ist Aufgabe der Landesjustizverwaltungen. Insoweit gibt das GVG nur vor, dass in jedem Bundesland mindestens ein LG bestehen muss. Der hierzu nach der Kompetenzverteilung des GG berufene Landesgesetzgeber ist in der Ausgestaltung des allgemeinen Just...mehr