Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Nichtigkeit.

Rn 20 Wirksam ist eine Verfügung von Todes wegen, wenn der testierfähige Erblasser sie höchstpersönlich und formgerecht errichtet hat und sie sich weder inhaltlich von Anfang an als nichtig erweist noch nachträglich nichtig wird. In gleicher Weise nichtig ist ein Testament, wenn es ›vollkommen unbestimmte, widersinnige, rechtlich und tatsächlich unmögliche Bestimmungen und B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Aufhebung des angefochtenen Urteils setzt voraus, dass der Rechtsstreit in der Revisionsinstanz überhaupt angefallen ist (vgl § 557 Rn 2) und entscheidungsreif ist. An der Entscheidungsreife fehlt es, wenn über die Begründetheit der Revision nicht abschließend entschieden werden kann, weil eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Duldung.

Rn 5 Duldung meint im konkreten Fall, dass der Besitzer der Sache eine Begutachtung bzw einen Augenschein duldet. In Betracht kommen hier insb unbewegliche Sachen oder Sachen von einer Größe und einem Gewicht, die eine normale Vorlegung unzweckmäßig erscheinen lassen. Die gesetzliche Ausnahme im Falle der Wohnung ist Art 13 GG geschuldet (BGH NJW 13, 2687). Daher werden vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis in Zeiten von Corona.

Rn 14a Der Umgang mit der Gefahr einer Ansteckung mit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) stellt auch das Sachverständigenrecht vor Herausforderungen. Zwar ist in diesem Bereich prinzipiell eine ausschließlich schriftliche Beweiserhebung möglich (§ 411 I, III 2). Häufig erfordert jedoch die Begutachtung selbst oder ihre anschließende Bewertung den – mehr oder weniger engen – p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermessen.

Rn 6 Bei der Verfahrensgestaltung selbst ist der Amtsrichter grds im Rahmen billigen, also pflichtgemäßen Ermessens völlig frei (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 12). ›Sein Verfahren‹ iSd § 495a umfasst das gesamte Verfahren von dessen Einleitung bis zu dessen Abschluss (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 11). Eine Beschränkung des amtsrichterlichen Ermessens erfolgt insoweit alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufigkeit.

Rn 2 Wegen dieser Beschränkung der Verteidigung des Bekl darf dessen Verurteilung, wenn er dem Anspruch widersprochen hat, freilich nur eine vorläufige sein. Ihm ist die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten, der Rechtsstreit bleibt im Nachverfahren als ordentlichem Verfahren anhängig (§§ 599, 600). Umgekehrt wird auch die Klage nicht endgültig, sondern nur als in der gewäh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit.

Rn 6 Voraussetzung für den Schuldnerverzug ist die Fälligkeit der Leistung. Die Pflicht ist fällig, wenn der Schuldner sie erfüllen muss, nicht, wenn er sie schon erfüllen darf (s § 271 sowie § 475 I und dazu Kohler NJW 14, 2817, 2819). Die Fälligkeit kann durch eine Frist oder ein Datum bestimmt sein. Möglich ist auch, dass der Gläubiger die Fälligkeit als Bestimmung des Le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Keine Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (Nr 4).

Rn 34 Die Neufassung übernimmt inhaltlich die Regelung in § 130a VwGO. Obwohl das hier – anders als dort – im Gesetzestext nicht zum Ausdruck kommt, ist die Sichtweise des Berufungsgerichts maßgeblich dafür, ob eine mdl Verh nicht geboten ist. Das ist zB der Fall, wenn der Sachverhalt – auch unter Berücksichtigung neuer zulässiger Angriffs- und Verteidigungsmittel (§ 531 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Effektiver Rechtsschutz.

Rn 40 Weiterhin wird aus dem Rechtsstaatsprinzip (iVm Art 2 I GG) das Gebot des effektiven Rechtsschutzes entwickelt, das eine möglichst wirksame Kontrolle durch die Gerichtsbarkeit verlangt (BVerfGE 35, 361; 40, 275; 42, 132; 61, 109; 67, 58; 77, 284; 79, 84; 85, 345; 88, 123; 93, 107; 97, 185; zuletzt NJW 13, 3630; 14, 3771; ZIP 14, 2141; NJW 15, 3779; NJW 18, 3699). Aus d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsbehelfe.

Rn 16 Anordnungen nach § 404a sind Bestandteil oder Ergänzungen des Beweisbeschl und daher wie dieser grds nicht selbstständig anfechtbar (BGH MDR 09, 645; Köln NJW-RR 10, 1368; Schlesw NJW 18, 1174 m Anm Walter; nachfolgend BGH NJW 20, 1074 [BGH 01.10.2019 - VI ZR 164/18]: kein Beschwerderecht bei Ablehnung einer beantragten Weisungserteilung; dazu Laumen MDR 20, 589 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergebnis.

Rn 19 Die Schaffung eines beweisrechtlichen Geheimverfahrens unter Abwägung aller kollidierenden und gegenseitigen Schutzgüter und Interessen (effektiver Rechtsschutz und prozessuale Waffengleichheit, Recht auf den Beweis und freie Beweiswürdigung, Öffentlichkeit, rechtliches Gehör, materieller Geheimnisschutz aus Art 12 I GG) ist daher Aufgabe des Gesetzgebers; dazu s.u. § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die bisherige Rechtslage.

Rn 18 Das deutsche Recht geht von der Beweislastverteilung aus und schützt zunächst die nicht beweisbelastete Partei vor Offenbarung (BGH NJW 07, 155 [BGH 26.10.2006 - III ZB 2/06]; 97, 128; 90, 3151 [BGH 11.06.1990 - II ZR 159/89]; 58, 1491 [BGH 26.06.1958 - II ZR 66/57]). Darüber hinaus gibt das deutsche Recht der beweisbelasteten Partei Auskunftsansprüche nach materiellem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Kostenpflicht des Insolvenzverwalters.

Rn 7 Die Frage, ob der Insolvenzverwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter ist, ist streitig. Er ist Massegläubiger wegen seines Vergütungsanspruchs, dennoch wird eine Vorschussverpflichtung überwiegend verneint. Selbst wenn das Verfahren nur dazu dient, der Insolvenzmasse Mittel zur Begleichung des Vergütungsanspruchs zu verschaffen, ist es ihm nicht zuzumuten, die Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeitsgebot.

Rn 5 Abs 1 S 1 bestimmt, dass die Durchsuchung der Wohnung des Schuldners grds nur aufgrund einer richterlichen, inhaltlich hinreichend bestimmten (BVerfG NJW 00, 943 [BVerfG 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97]) Durchsuchungsanordnung erfolgen darf. Zum Begriff der Durchsuchung s § 758 Rn 2; zu dem der Wohnung s § 758 Rn 3. Die Wohnungsdurchsuchung muss dem Grds der Verhältnismäßigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Privatautonomie.

Rn 1 Die Regelungen des Rechtsgeschäfts in den §§ 104 bis 185 bilden ein Kraftzentrum des Bürgerlichen Rechts. Vorausgesetzt ist das nicht im BGB definierte, im Kern aus den Art 2 I, 14 I GG (BVerfG NJW 94, 38 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]) als Teil der Handlungsfreiheit abzuleitende Prinzip der Privatautonomie, das als Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnungsdurchsuchung.

Rn 3 Verweigert der Schuldner dem Gerichtsvollzieher bei einer Sachpfändung den Zutritt, so darf eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung wegen Art 13 II GG, § 758a I 2 nur bei Gefahr in Verzuge erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die Verzögerung, die mit der vorherigen Einholung der richterlichen Erlaubnis verbunden ist, den Erfolg der Durchsuchung gefährden würd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf Parteiantrag.

Rn 34 Einem wiederholten Antrag muss das Berufungsgericht stattgeben, wenn die Bindung an die erstinstanzlich festgestellten Tatsachen entfallen ist, zB nach § 529 I Nr 1 Hs 2 bei fehlerhafter Zurückweisung eines Antrags in 1. Instanz (Art 103 I GG; BGH VersR 05, 1555; VersR 06, 950; MDR 09, 1184; VersR 13, 1558). Stattgabe auch bei einem erstmalig in der Berufungsinstanz ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 183 ist zuletzt zum 12.11.22 neu gefasst. Die Vorschrift gilt für alle Zustellungen, die außerhalb des deutschen Staatsgebiets durchzuführen sind. Sie soll Zustellungen im internationalen Rechtsverkehr erleichtern und beschleunigen. Unverändert gelten der Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen (Abs 2 S 1; Abs 3). Wird an einen Adressaten gem § 177 zugestellt, der si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zustellung des Beschlusses.

Rn 10 Eine Entscheidung über die Prozesskostenhilfe wird mit ihrer Verkündung wirksam. Beschlüsse, die in der mündlichen Verhandlung ergehen, werden dem Antragsteller durch die Verkündung mitgeteilt. Beschlüsse, in denen dem Antragsteller PKH bewilligt wird und er nicht zu Zahlungen an die Staatskasse verpflichtet wird, sind dem Antragsteller formlos mitzuteilen. Einer Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung über die Akteneinsicht.

Rn 9 Die Entscheidung ist unter Abwägung der widerstreitenden Interessen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 - 1Z BR 167/94]). Dabei ist zu prüfen, ob der Akteneinsicht schutzwürdige Interessen des Beteiligten aus dessen Persönlichkeits- und Vermögenssphäre, der Öffentlichkeit oder Dritter entgegenstehen. Trotz Art 5 Abs 1 S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einstweilige Anordnungen.

Rn 11 In den §§ 23 ff ist die Möglichkeit, vor einer endgültigen Entscheidung eine einstweilige Anordnung zu treffen, nicht ausdrücklich vorgesehen. Dass ein solcher vorläufiger Rechtsschutz in Ausnahmefällen aber zulässig sein muss, ergibt sich aber aus Art 19 IV GG. Drohen einem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile, die auch durch die En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsanwendungsrecht.

Rn 2 Das IPR liefert nicht die materielle Lösung des Falles, sondern ›verweist‹ lediglich auf ein Recht, nach dessen Vorschriften (›Sachvorschriften‹, die die Rechtsfrage selbst inhaltlich beantworten, dazu Art 4 II 1) dann die materielle Lösung zu erfolgen hat. Die Überschrift zu Art 3 aF lautete dieser übergeordneten Funktion entspr ›allgemeine Verweisungsvorschriften‹. Da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 7 Der Begriff der Rechtsfähigkeit ist im Gesetz nicht festgelegt, sondern er wird vorausgesetzt. Nach heute weithin anerkannter Auffassung wird Rechtsfähigkeit verstanden als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (abw früher Fabricius Relativität der Rechtsfähigkeit, 1963, S 31 ff). Dieser allg und umfassende Begriff der Rechtsfähigkeit steht im Einklang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 758a gilt für alle Vollstreckungsmaßnahmen, die der GV in der Wohnung des Schuldners oder zur Nachtzeit bzw an Sonn- und Feiertagen vornimmt. Die Vorschrift ist sowohl bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung, als auch bei der Pfändung einer beweglichen Sache und nach hM bei der Herausgabevollstreckung sowie bei einem Arrestbefehl anwendbar (Schuschke/Wal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtskontrolle.

Rn 6 Die fehlerhafte Anwendung von § 161 ist nicht isoliert, sondern nur zusammen mit der sodann ergangenen Entscheidung anfechtbar. Jedoch bleibt eine rechtsfehlerhaft unterlassene Protokollierung zum einen dann folgenlos, wenn die gebotenen Feststellungen in einem Aktenvermerk des Vorsitzenden oder Berichterstatters dokumentiert wurden. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort (Abs 2).

Rn 3 Bei der Versteigerung vor Ort (§ 814 II Nr 1) legt der GV der Versteigerungsort nach den Vorgaben von Abs 2 nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Der GV hat sich dabei an dem Ziel zu orientieren, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen und die Kosten gering zu halten (vgl Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3). In der Wohnung des Schuldners darf die Versteigerung wegen Art 13 I G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Das Gericht entscheidet über eine Aussetzung nach § 149 vAw. Den Parteien ist zuvor rechtliches Gehör zu gewähren (Art 103 I GG). Der Beschl ist zu begründen und unterliegt der Anfechtung nach § 252, weshalb er nach Maßgabe des § 232 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Eine Darstellung des Sachverhalts ist nicht erforderlich (Bremen MDR 11, 881 [OLG Bremen 16.12...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 In Ermangelung einer einheitlichen Vertretungsregelung wird die Bundesrepublik durch den jeweils zuständigen Bundesminister innerhalb seines Ressorts vertreten (BGH NJW 67, 1755; vgl Art 65 S 2 GG, § 6 I Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Nur soweit ein Vorgang keinem Ressort zugewiesen ist, obliegt die Vertretung dem BMF (BGH NJW 67, 1755 [BGH 15.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags.

Rn 6 Abs 5 regelt die in § 28 I DRiG vorgesehene Ausnahme, neben Richtern auf Lebenszeit weitere Richter einzusetzen. Wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift darf die Zahl der Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) die der Richter auf Lebenszeit grds nicht übersteigen (Kissel/Mayer Rz 8). Der Richter auf Probe und der Richter kraft Auftra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Privatgutachten.

Rn 8 Sind Sachverständigengutachten, die nicht vom Gericht (§ 404 I), sondern idR von einer Partei oder deren Versicherer vor oder während des Prozesses in Auftrag gegeben werden. Sie sind kein Sachverständigenbeweis iSd §§ 402 ff – werden auch nicht durch Einverständnis der Parteien dazu (Zö/Greger vor §§ 402 ff Rz 3; aA BGH NJW 97, 3381, 3382; R/S/G § 122 Rz 14) – und könn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 4 § 23 erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die nach den §§ 13–17 keinen allg Gerichtsstand im Inland haben (MüKoZPO/Patzina § 23 Rz 14). Dabei werden auch ausländische Staaten und deren rechtsfähigen Gebilde erfasst, wofür der – einschränkungslose – Normtext spricht, ohne dass es eine Rolle spielt, dass diese per se keinen Sitz im Inland begründen könnten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung (Abs 1).

Rn 2 Vor Erlass eines Beschlusses, durch den ein Ordnungsmittel festgesetzt oder unmittelbarer Zwang angeordnet wird, ist der Verpflichtete zu hören. Dadurch wird dem Verfassungsgebot des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) entsprochen. Die Anhörung kann persönlich oder schriftlich, per Telefon oder E-Mail erfolgen (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 1). Ist der Verpflichtete anwaltli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Körperschaftsklausel I (§ 16 Abs 3 S 4 EStG)

Rn. 1801 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die sog Körperschaftsklausel I in § 16 Abs 3 S 4 EStG schließt die Buchwertfortführung aus, soweit einzelne WG in ein BV übertragen werden, an dem eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 1 Abs 1 KStG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; das betrifft vor allem KapGes als übernehmende Realteiler. Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die durch das 1. EheRG zum 1.7.77 umgestaltete Vorschrift ist an die Stelle der bis dahin geltenden Regelung über die sog Schlüsselgewalt getreten. Dieser lag das Leitbild der Hausfrauenehe zu Grunde, das aufgegeben ist. Die Norm erfasst einen nicht nur auf den Haushalt bezogenen erweiterten Wirkungskreis (›Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bindungswirkung.

Rn 8 Nach Abs 2 S 2 ist der Verweisungsbeschluss auch bei Rechtsirrtum, Verfahrensfehlern oder Abweichung von einer nahezu einhelligen Rechtsauffassung (BGH ZIP 98, 792, 793) für das als zuständig erklärte Gericht bindend. Die Bindungswirkung entfällt allerdings nicht durch eine auf einem bloßen Rechtsirrtum beruhende fehlerhafte Entscheidung des verweisenden Gerichts (Hambg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nichteheliche Lebensgemeinschaft-GbR.

Rn 44 Gleiches wie für Verlobte gilt im Ergebnis für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Konkludent geschlossene Gesellschaften sind nicht schon aufgrund der faktischen Willensübereinstimmung anzunehmen (BGH WM 06, 974, 977; BRHP/Schöne § 705 Rz 178). Insb finden die zur Ehegatten-GbR dargestellten Grundsätze vor dem Hintergrund des Schutzes der Ehe in Art 6 GG sowie der Tat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 891 regelt das Verfahren für Entscheidungen, die das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan nach §§ 887–890 zu treffen hat. Zu beachten ist allerdings, dass die Terminsbestimmung nach § 889 I keine solche ›Entscheidung‹ darstellt (hM). § 891 dient durch den fehlenden Verhandlungszwang der Prozesswirtschaftlichkeit, also der Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zeitpunkt und Form der Verfahrensleitung (Abs 3, 4).

Rn 6 Bereits Abs 1 verlangt ein Hinwirken des Gerichts darauf, dass sich die Beteiligten ›rechtzeitig‹ erklären. Dies wird in Abs 3 dadurch konkretisiert, dass gerichtliche Hinweise ›so früh wie möglich‹ zu erteilen sind. Im Einzelnen bedeutet dies, dass unabhängig von der Verfahrenssituation und von der Mündlichkeit oder Schriftlichkeit des konkreten Verfahrensabschnitts da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 S 2 hat keinen Regelungsgehalt, sondern verweist nur auf die ohnehin bestehende Geltung der Tierschutzgesetze. Hierzu zählen auch die ebenfalls neu eingefügten §§ 251 II 2, 903 2 sowie die §§ 765a I 2 u 811c I ZPO. S 3 Hs 1 stellt klar, dass Tiere trotz 1 keine Rechtssubjekte sind, sondern als Rechtsobjekte weiterhin Gegenstand von Rechtsgeschäften sein können. Dementsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Staatshaftung.

Rn 10 Neben dem Anspruch aus Amtspflichtverletzung, der bereits durch Art 34 GG iVm § 839 BGB erfasst ist (vgl Rn 4), fallen unter § 32 wegen der Weite des Anwendungsbereichs auch Ansprüche aus enteignungsgleichen und aufopferungsgleichen Ansprüchen, nicht dagegen Aufopferungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem Eingriff, da Letztere auf rechtmäßigem staatlichen Handeln ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Öffentlich-rechtliche Verwahrung.

Rn 10 Neben der Hinterlegung sind zahlreiche andere Fälle der öffentlichen Fürsorge und Obhut in Bezug auf Privatvermögen denkbar, die als öffentlich-rechtliche Verwahrung anzusehen sind (BGHZ 34, 349). Auf das Rechtsverhältnis der öffentlich-rechtlichen Verwahrung finden die Vorschriften der §§ 688–699 und § 280 entspr Anwendung; nicht jedoch § 690 (BGHZ 4, 192). Der Amtsha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung der Verbraucherschlichtungsstelle (Abs 1).

Rn 2 Nach Abs 1 muss eine Verbraucherschlichtungsstelle mit mindestens einem Streitmittler und einem Vertreter besetzt sein (also faktisch mit mindestens zwei Personen). Die Abwicklung der Tätigkeiten wird vom Träger der Verbraucherschlichtungsstelle geregelt. Es wird wohl in aller Regel eine Geschäftsstelle mit dem nötigen Personal erforderlich sein. Eine Geschäftsordnung, ...mehr