Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1.2 Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Abs. 2 S. 3ff.)

Rz. 72 Bei einem Depotwechsel ohne Gläubigerwechsel [1] überträgt der Gläubiger die ihm gehörenden Wertpapiere auf ein anderes für ihn geführtes Depot. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn der Kunde Wertpapiere von seinem privaten Depot auf sein betriebliches Depot überträgt oder umgekehrt. Rz. 72a Übertragungen zwischen Einzel- und Gemeinschaftsdepots von Ehepartnern ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsumwandlung bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Leitsatz Werden im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses knapp 50% des Arbeitslohns über eine Gehaltsumwandlung in eine überbetriebliche Unterstützungskasse eingezahlt, sind diese Zahlungen nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. Sachverhalt Die Ehefrau war als Verkaufsleiterin im Betrieb ihres Ehemanns angestellt. Wegen des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses wurde sie nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.4 Renten an Hinterbliebene und Beihilfen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 27 Renten an Hinterbliebene (Ehegatten, Kinder sowie eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner) sollen den Familienangehörigen von verstorbenen Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Die Hinterbliebenen erhalten eine Witwen-/Witwerrente, solange sie zur Zeit des Todes mit dem wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit Verstorbenen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.5 Zumutbarkeit

Rz. 16 Ob und wieweit dem Verpflichteten die Tragung der Bestattungskosten finanziell zuzumuten ist, richtet sich ausschließlich nach seinen individuellen Verhältnissen. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher die Verpflichtung zum Einsatz des Einkommens. Zur Bestimmung der Zumutbarkeit ist auf die Einkommensgrenze des § 85 abzustellen (BSG, Urteil v. 29.9.2009, B 8 SO...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.6.5 Sterbegeld, Überführungskosten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 30 Stirbt der Unfallversicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, zahlt der Unfallversicherungsträger an die Witwe oder den Witwer, an die Kinder (einschl. Stiefkinder und Pflegekinder), die Enkel, die Geschwister, an den früheren Ehegatten oder an seine Verwandten der aufsteigenden Linie Sterbegeld in Höhe eines Siebtels der im Zeitpunkt des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 5 Mit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes entstand für den Bereich der Unfallversicherung Versicherungszwang für alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer. Der unfallversicherte und damit leistungsberechtigte Personenkreis wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert (vgl. Komm. zu § 2 SGB VII). Unfallversichert – und damit nach Eintritt des Versicherungsfalls...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) Der Unterhaltsverzicht vorsorglich "für alle Fälle": Regelungsinteresse, Beweissicherungsinteresse

Rz. 70 Es gibt Fälle, in denen ein Unterhaltsanspruch auf einer Seite oder auch auf beiden Seiten weder besteht noch zu erwarten ist, dass er künftig entstehen wird. Wenn sich ein Ehegatte in der gleichen Vereinbarung zur Zahlung von Unterhalt an den anderen Ehegatten oder zur Zahlung einer Unterhaltsabfindung verpflichtet und dann noch auf seinen eigenen Unterhaltsanspruch ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / III. Vermögen

Rz. 16 Die Vermögensverhältnisse der Parteien sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es besteht Einigkeit, dass nur das Nettovermögen in Betracht kommt. Ein Haus ist zum Verkehrswert zu berücksichtigen, auch wenn es im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe als "Schonvermögen" nicht mitgerechnet wird. Es besteht weiter Einigkeit, dass nur solche Vermögensverhältnisse werterhöhend wirk...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / II. Freistellung

Rz. 142 Es handelt sich um Anträge auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die entweder ein Ehegatte um des anderen Ehegatten Willen allein eingegangen ist oder die er zusammen mit dem anderen Ehegatten gesamtschuldnerisch eingegangen ist. Hierher gehört auch der Antrag auf Freistellung von einer Bürgschaftsverpflichtung. Ebenso können Eltern/Schwiegereltern beteiligt sein. ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Freistellung von Verbindlichkeiten im Innenverhältnis

Rz. 144 Zur Freistellung zwischen Gesamtschuldnern werden unterschiedliche Vorschläge gemacht: Die eine Ansicht will den Anteil des jeweiligen Antragstellers an der Gesamtschuld im Innenverhältnis ansetzen.[216] Die andere Meinung setzt i.d.R. die Forderung, von der freigestellt werden soll, an, wenn nicht Umstände vorliegen, die eine Geringerbewertung des Freistellungsinter...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Mehrere Mandanten im Beratungsgespräch

Rz. 52 Im Familienrecht kommt der Mehrvertretungszuschlag (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG) nur ausnahmsweise vor, z.B. wenn Ehegatten gemeinsam Vermieter oder Mieter sind, also Gesamtgläubiger/Gesamtschuldner, oder aber, wenn beide zusammen wegen eines Trennungs- oder Scheidungsvertrages beraten werden wollen. Wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt geltend gemacht werden, ist das kei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Auseinandersetzung von Gesamthand-/Bruchteilsberechtigung an Immobilien, beweglichen Sachen und Forderungen

Rz. 92 Beispiel 1 Die Ehegatten sind zu je ½ Miteigentümer zu Bruchteilen einer Eigentumswohnung. Der Anwalt hat vom Ehemann den Auftrag, das Miteigentum auseinanderzusetzen. Keiner der Ehegatten will übernehmen. Es wird verkauft. Der Anwalt hat die Korrespondenz mit der Ehefrau geführt, den Kaufpreis mit dem Käufer ausgehandelt und den Notarvertrag geprüft. Rz. 93 Beispiel ...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 79 Ein Freistellungsversprechen ist nicht einklagbar, so dass § 23 Abs. 1 RVG nicht in Betracht kommt, der dann § 42 FamGKG führen würde. § 23 Abs. 3 S. 1 RVG kommt in Betracht. Er verweist auf den ersten Blick an § 52 GNotKG ("Bewertungsvorschrift des GNotKG"). Dennoch ist er nicht heranzuziehen. Er spricht zwar von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber von Freistellun...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Der Mandant als Verbraucher

Rz. 44 Das familienrechtliche Mandat ist Verbrauchermandat.[28] § 13 BGB, der den Verbraucher definiert, ist in diesem Punkt eindeutig.[29] Wenn der Mandant neben seiner Familiensache auch noch in einer anderen Sache beraten werden will, die mit dem geschäftlichen Leben zu tun hat, handelt es sich (mangels innerem Zusammenhang) um zwei Angelegenheiten. Im ersten Fall liegt e...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / I. Zweck der Regelung

Rz. 3 Der Gesetzgeber will die Gegenstandswerte der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit für Fälle harmonisieren, in denen die außergerichtliche Tätigkeit möglicherweise in eine gerichtliche Tätigkeit übergehen kann. Es sollen für solche Fälle keine unterschiedlichen Regeln gelten.[1] Die in § 23 Abs. 3 RVG angesprochene Rechtspflege betrifft demgemäß Fälle, in den...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Vorkommen in der Praxis

Rz. 77 Teil einer Trennungs-/Scheidungsvereinbarung ist nicht selten die Freistellung des anderen Elternteils – i.d.R. der Mutter – vom Unterhalt für volljährige Kinder; eine Freistellung für minderjährige Kinder kommt gelegentlich vor, wenn der freistellende Ehegatte – i.d.R. der Vater – den Mehr- und/oder Sonderbedarf allein übernimmt, an dem die Mutter sonst mit beteiligt...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Schuldübernahme/Freistellung

Rz. 89 Beispiel M übernimmt im Innenverhältnis die gemeinsamen Bankschulden der Ehegatten und stellt F frei. Es wird vereinbart, dass sich die Ehegatten bemühen, die Freistellung von F auch im Außenverhältnis zu erreichen. a) Vorliegen einer Einigung Rz. 90 Ob eine solche Vereinbarung eine Einigung ist, hängt von der konkreten Situation ab (zur Bewertung eines entsprechenden g...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / V. Der Mehrvertretungszuschlag gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG

Rz. 43 In Nr. 1008 Abs. 4 VV RVG sind die Nrn. 2300 und 2302 VV RVG genannt, nicht aber Nr. 2301 VV RVG. Das einfache Schreiben ist eine reduzierte Geschäftsgebühr und kein eigener Gebührentatbestand, daher ist Abs. 4 der Nr. 1008 VV RVG anzuwenden.[43] Rz. 44 Der Mehrvertretungszuschlag kommt im Familienrecht selten vor. Insbesondere ist die Geltendmachung des Ehegatten- und...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Beispiele aus dem Familienrecht zum Mehrvertretungszuschlag

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / F. Die Vermögensauseinandersetzung bei Bruchteilsgemeinschaft, §§ 749 ff. BGB (Immobilien, bewegliche Sachen, Forderungen)

Rz. 84 Die Auseinandersetzung ist Familiensache im Rahmen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.[127] Die Vermögensauseinandersetzung darf nicht mit dem Zugewinnausgleich verwechselt werden. Beim Letzteren geht es – unabhängig von dem beiderseitigen Vermögen – allein um die Ausgleichsforderung. Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es – nicht anders als bei der eben (s. Rdn 82) be...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / B. Ehesachen § 121 Nr. 1, 2, 3 FamFG i.V.m. § 43 FamGKG; Verfahren gem. §§ 1564 ff., 1313 ff. BGB; § 15 LPartG; §§ 269, 270 FamFG, § 5 Nr. 1, 2 FamGKG

Rz. 9 Der Gegenstandswert dieser Verfahren wird in § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 43, 5 Nr. 1 und 2 FamGKG geregelt. Der Bewertungszeitpunkt ist dem § 34 FamGKG zu entnehmen. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der ersten Antragstellung im jeweiligen Rechtszug, für das Einkommen also die drei Monate vor Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens. Rz. 10 3.000,00 EUR s...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / B. Unbezifferte Forderungen: Unterhalt und Zugewinn, § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, §§ 51, 35 FamGKG

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 RVG verweist auf die Regelung für das gerichtliche Verfahren. In den Fällen von Unterhalt und Zugewinn hat der Mandant i.d.R. keine Vorstellung, wie seine Ansprüche zu berechnen sind. Er kann aus seinem Tatsachenwissen nicht die nötigen rechtlichen Schlüsse ziehen. Er erwartet vom Anwalt nicht nur, dass er die Rechte durchsetzt, sondern zunächst, dass ...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 1. Abgrenzung zu Nrn. 2300, 3100 VV RVG

Rz. 7 Ob ein Mandat nach § 34 RVG oder ein Mandat nach Nr. 2300 oder Nr. 3100 VV RVG vorliegt, hängt von dem Auftrag des Mandanten ab. Rz. 8 Die Abgrenzung zum Prozessmandat (Nrn. 3100 f. VV RVG) dürfte keine Probleme bereiten. Erteilt jemand z.B. den Auftrag, Scheidungsantrag einzureichen, wird ihm die Auskunft gegeben, dass er noch nicht lange genug getrennt gelebt hat, und...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / a) Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen – Problemstellung, Lösungen

Rz. 14 Beispiel 1 Der Anwalt soll außergerichtlich die Trennungsunterhaltsansprüche der Ehefrau und den Kindesunterhalt durchsetzen oder abwehren (Werte: 500,00 EUR und 300,00 EUR monatlich); er entfaltet eine überdurchschnittlich umfangreiche Tätigkeit. Wie ist abzurechnen?mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / A. Anwendungsbereich

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Die Verfahrensgebühr

Rz. 55 Anwendungsbereich: Die Ehefrau schickt den Scheidungsantrag ihres Ehemanns zum Rechtsanwalt und will vertreten werden.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Bewertungsmaßstab: 10 % – 20 % des Einkommens

Rz. 109 Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen den VA-Verfahren vor der Scheidung, d.h. im Scheidungsverbund, und den VA-Verfahren nach der Scheidung. Letzteres betrifft nur die Verfahren gem. §§ 20 ff. VersAusglG, also nur den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich (nicht etwa abgetrennte VA-Verfahren, über die erst nach der Ehescheidung entschieden wird! Auch nicht Ver...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 5. Antrag/Widerantrag

Rz. 72 Lauten beide Anträge auf Zahlung, sind die Werte zusammenzurechnen. Im übrigen ist zu differenzieren: Es kommt darauf an, mit welchem Ziel der Auskunftsantrag gestellt wird: Soll er die Zahlungsforderung an die Gegenseite vorbereiten oder soll er solide Grundlagen für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs der Gegenseite an den auskunftsfordernden Ehegatten schaffen. Je...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Rechtsverhältnis

Rz. 4 Das "Rechtsverhältnis" ist im weitesten Sinn zu verstehen. Es umfasst neben schuldrechtlichen und dinglichen auch familien- und erbrechtliche Verhältnisse und wird demgemäß in familienrechtlichen Sachen kaum je fehlen. Wird z.B. durch die Vereinbarung die Nutzung der Eigentumswohnung, die im Miteigentum der Ehegatten steht, geregelt und dabei die vorher streitige Nutzu...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / VII. Kein Mindestwert wegen beiderseitiger ratenloser Prozesskostenhilfe

Rz. 23 Verschiedentlich war vertreten worden,[31] dass in den Fällen, in denen beiderseits ratenlose Prozesskostenhilfe bewilligt ist, grundsätzlich nur der Mindestwert von 3.000,00 EUR anzusetzen sei. Wenn die Einkommensverhältnisse der Ehegatten derart schlecht seien, dass ihnen die Vergünstigungen der Prozesskostenhilfe gewährt werden müssen, dürfe dies beim Wertansatz ni...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Gegenstandswert

Rz. 108 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 50 FamGKG. Bezieht sich die Vereinbarung nur auf einzelne Anrechte, sind die entsprechenden Teilwerte zu berücksichtigen. Auf die Kapitalwerte kommt es nicht an. Auch hier gilt, dass Wert ist, "worüber" und nicht "worauf" man sich geeinigt hat. Beispiel Das OLG Hamm[126] hatte einen Teilvergleich über Startgutschriften zu bewerten...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / I. Auseinandersetzung der Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 85 Gegenstandswert ist das Interesse des Antragstellers an der Verteilung, also der Wert seines Anteils am gemeinschaftlichen Gegenstand wie bei der Gesamthand,[128] i.d.R. also die Hälfte des Verkehrswertes (§ 742 BGB), § 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 42 Abs. 1, 3 FamGKG; ein Abzug wegen Verbindlichkeiten, die auf der Immobilie dinglich gesichert sind, findet nicht statt.[129] ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Der Antrag auf Aufhebung der Gütergemeinschaft, §§ 1447 ff., 1469 ff. BGB

Rz. 81 Der Antrag zielt auf die Beendigung des Güterstandes und Herbeiführung der Gütertrennung. Sie ist nach dem Interesse des Antragstellers an der Aufhebung des Güterstandes zu bewerten (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 42 Abs. 1, 3 FamGKG). Der Wert des Aktivvermögens kann als Anhaltspunkt dienen, wobei aber nicht schematisch eine bestimmte Quote des Aktivvermögens festgelegt wer...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / a) Beratungen im Familienrecht

Rz. 17 Die Frage ist nun, welche Vereinbarungsart sich für die Beratung im Familienrecht eignet. Hierzu muss man sich verdeutlichen, wie Beratungen im Familienrecht aussehen. Es handelt sich um die Vorgänge, die oben im "Anwendungsbereich" (s. Rdn 1) dargestellt wurden. Die an erster Stelle genannte Beratung (1), was "im Falle einer Trennung oder Scheidung auf den Mandanten z...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / II. Mehrere Gegenstände

Rz. 50 In einer Vereinbarung können mehrere Gegenstände stecken, auf die sich die Vereinbarung erstreckt. Diese werden dann zusammengerechnet. Beispiel 1 Zur Abgeltung von Unterhaltsrückständen (25.000,00 EUR) und Zugewinnausgleich (60.000,00 EUR) werden 50.000,00 EUR bezahlt. Der Wert der Einigung ist die Summe der Forderungen auf Unterhaltsrückstände und Zugewinnausgleich (...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / A. Anwendungsbereich

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / V. Bedeutung der Sache

Rz. 19 Dieser Gesichtspunkt kommt in der Rechtsprechung selten vor. Gemeint ist, dass sich eine große Bedeutung streitwerterhöhend, eine geringe Bedeutung streitwertmindernd auswirken kann. Als Beispiel wird die besonders lange Ehedauer genannt, welche die Bedeutung des Scheidungsprozesses für die Parteien und damit den Gegenstandswert erhöhen soll; genannt wird auch die Pos...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / C. Unterhaltssachen, §§ 1360, 1361, 1601 ff., 1615l BGB, §§ 5, 12, 16 LPartG; §§ 231 ff., 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG i.V.m. §§ 51, 5 Nr. 3 FamGKG

Rz. 29 Unterhalt ist der gesetzliche Unterhalt zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und der Anspruch aus § 1615l BGB. Ihm steht der vertraglich vereinbarte Unterhalt gegenüber. Dieser Unterhalt kann gesetzlicher Unterhalt sein (wenn er nur den gesetzlichen Unterhalt ausgestaltet), kann aber auch ein selbstständiger vertraglicher Unterhalt sein (Leibrente), wenn die...mehr

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§ 10 Die Werte im außergeri... / 1. Rechenwerk

Rz. 7 Beispiel 1 Es soll ein Ehevertrag abgeschlossen werden: Der gesetzliche Güterstand wird ausgeschlossen, Gütertrennung vereinbart. Der künftige Ehemann hat ein Auto im Wert von 3.000,00 EUR und Schulden von 7.000,00 EUR; die künftige Ehefrau hat kein Aktivvermögen, aber Schulden von 1.000,00 EUR. Die Schulden des Ehemannes werden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezog...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Die Aussöhnungsgebühr, Nr. 1001 VV RVG

Rz. 48 Der Anwalt erhält die Gebühr für die Mitwirkung bei der Aussöhnung von Ehegatten/Lebenspartnern mit einem Gebührensatz von 1,5. Die Aussöhnung muss nicht von Dauer sein;[69] der Anwalt muss mitgewirkt haben; ist das Ehescheidungsverfahren bereits anhängig, gelten Nrn. 1003, 1004 VV RVG. Der Wert richtet sich nach dem Wert der Ehesache, Begleitgebühr ist die Verfahrens...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Verfahren zur Erteilung einer familienrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 14 Genehmigungsverfahren im Familienrecht sind die Verfahren gem. §§ 1643, 1821 und 1822 BGB. Zustimmungen des Gerichts werden weder beantragt noch erteilt. Es kommen nur die Zustimmungsersetzungen vor. Diese betreffen den gesetzlichen Güterstand (§§ 1365 Abs. 2, 1366 Abs. 3 S. 3, 1369 Abs. 2 BGB) und die Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452 BGB). Nicht betroffen sind di...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Der Verzicht auf einen wirklich oder vermeintlich bestehenden Unterhaltsanspruch

Rz. 56 Auf nachehelichen Ehegattenunterhalt kann verzichtet werden (§ 1585c BGB, ebenso § 16 Abs. 2 LPartG), nicht aber auf künftigen Verwandtenunterhalt, Familienunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und den Unterhalt der nichtehelichen Mutter (§§ 1614 Abs. 1, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4, 1615l Abs. 3 S. 1 BGB). Rz. 57 In vielen Scheidungsvereinbarungen findet sich die Klausel: Zi...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / a) Gegenstandswert

Rz. 95 Der Gegenstandswert ist grundsätzlich der Wert des Anteils des Mandanten (ohne Schuldenabzug) an dem betreffenden Gegenstand, wenn der Anwalt den Anteil des Mandanten aus der gesamthändischen/Bruchteilsberechtigung herauslösen soll. Wenn der Mandant die Vermögensauseinandersetzung in der Weise betreiben möchte, dass er den Anteil des anderen Ehegatten erwirbt, ist des...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / aa) Der geforderte und/oder gerichtlich geltend gemachte nacheheliche Unterhalt

Rz. 58 Nach dem Grundsatz, dass die Vereinbarung nach dem bewertet wird, "über was" man sich geeinigt hat und nicht "auf was", entsteht dann ein Problem, wenn der Gebührenwert nicht dem wirklichen Wert entspricht. Dies ist bei allen wiederkehrenden Leistungen – Unterhalt, Versorgungsausgleich – der Fall. Beide sind aus sozialen Gründen – um das Unterhalts- und das Versorgung...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Gesprächspartner

Rz. 25 In Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG heißt es, dass Besprechungen mit dem Auftraggeber die Terminsgebühr nicht auslösen. Im Gegensatz zu dem früheren § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO fehlt der Begriff des "Dritten", der seinerzeit in der Auslegung so große Schwierigkeiten gemacht hat.[23] Dem Auftraggeber kann sicher sein gesetzlicher Vertreter, wohl auch noch sein gewillkürte...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / A. Anwendungsbereich

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Berücksichtigungsfähige Anrechte

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags, Vorb. 2.3 Abs. 3 VV RVG

Rz. 7 Der zweite Teil des Gebührentatbestandes betrifft die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Unter "Mitwirkung" ist jede Tätigkeit des Anwalts zu verstehen: Das Entwerfen des Vertrags im Ganzen oder in Teilen; die Überprüfung und Bearbeitung von Entwürfen im Ganzen oder in Teilen, die die Gegenseite vorgelegt hat; Verhandlungen mit der Gegenseite; bloße Unterstü...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Der Prozess mit zwei Anwälten (Korrespondenzanwalt oder Unterbevollmächtigter)

Rz. 46 Es gibt zwei Möglichkeiten: Der Korrespondenzanwalt ist der Anwalt am Sitz der Prozesspartei, der die Korrespondenz mit dem Anwalt führt, der am Ort des Gerichts tätig ist und als Prozessanwalt das Verfahren betreibt. Der Korrespondenzanwalt erhält (höchstens) eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3400 VV RVG). Er erhält (wenn er nicht auf besonderen Wunsch des Mandanten zum...mehr