Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.1 Güterstandsbegriff

Der Güterstandsbegriff ist autonom auszulegen.[1] Der eheliche Güterstand erfasst "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten". Entsprechendes gilt für eingetragene Partnerschaften. Der europäische Güterrechtsbegriff ist damit sehr weit gefasst und erfasst laut d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / I. Allgemeines

Rz. 392 Vorauszuschicken ist, dass sich der Pflichtteilsberechtigte im Grundsatz den Pflichtteilsanspruch nicht durch Ausschlagung der Erbschaft eröffnen kann. Lediglich in zwei Fällen eröffnet die Ausschlagung den Pflichtteilsanspruch: (1) im Falle des § 1371 Abs. 3 BGB für den überlebenden Ehegatten bei bestanden habender Zugewinngemeinschaft und (2) im Falle des § 2306 Abs....mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Beratungs- und Belehrungspflicht

Rz. 51 Häufig ergeben sich Haftpflichtansprüche gegen den Rechtsanwalt aus einem Verstoß gegen die ihm obliegenden Belehrungspflichten. Nach Ansicht des BGH[59] ist der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Auskunftserteilung einschließlich der Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet. Im Einzelnen führt der BGH hierzu aus...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.2 Auffangzuständigkeit, Art. 9 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO

Erklärt sich ein Gericht für unzuständig, können die Ehegatten/Partner stets eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 7 EuGüVO bzw. Art.7 EuPartVO schließen. Weiter können sie einen der in Art. 9 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 2 EuPartVO genannten Gerichtsstände auswählen.mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (5) Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 144 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.2.2016 Das OLG Düsseldorf hat in einem obiter dictum die Möglichkeit der Umdeutung wechselbezüglicher Verfügungen eines wegen Testierunfähigkeit des einen Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in wirksame Verfügungen eines Einzeltestaments des testierfähigen anderen Ehegattens dargestellt:[122] Zitat "Aber auch die Eigensch...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Grundsatz der Nachlasseinheit

Rz. 294 Eines der Ziele der Erbrechtsverordnung ist die Verwirklichung des Grundsatzes der Nachlasseinheit, also Nachlassspaltungen in bewegliches und unbewegliches Vermögen oder nach dem Belegenheitsort des unbeweglichen Vermögens zu verhindern. Dieses Ziel wurde mit Art. 23 EuErbVO für das Erbstatut umgesetzt, der die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen entweder dem Re...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / C. Prüfung der Bindung durch frühere letztwillige Verfügungen/Prüfung von Pflichtteilen

Rz. 3 Insbesondere bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften, an denen verwitwete Partner beteiligt sind, ist zu prüfen, ob einer der Partner durch bindendes gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag mit einem verstorbenen Ehegatten gebunden ist. In diesen Fällen sind lebzeitige Zuwendungen an den neuen Partner im sog. lebzeitigen Eigeninteresse zur Versorgung des neuen Pa...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.10 Beschränkung des Verfahrens, Art. 13 EuGüVO/EuPartVO

Art. 13 EuGüVO bzw. Art. 13 EuPartVO ergänzt Art. 12 EuErbVO, welcher ebenfalls eine Beschränkung des Verfahrens auf den in der EU belegenen Nachlass gestattet. Die Vorschrift gilt nur für güterrechtliche Verfahren, die sich wie bei Art. 4 EuGüVO/EuPartVO auf den Nachlass eines Ehegatten/Partners beziehen.[1]mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Zurückbehaltungsrecht wegen Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 342 Gegenüber einem Anspruch auf (Teil-)Auskehrung des hinterlegten Versteigerungserlöses für einen früher gemeinschaftlichen Vermögensgegenstand geschiedener Ehegatten – bspw. des gemeinsamen Hauses nach der Teilungsversteigerung – kann wegen eines noch nicht titulierten Anspruchs auf Zugewinnausgleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.[369] Dies gilt auc...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft

Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die Frage, welche Gegenstände zum gesetzlichen Voraus des § 1932 BGB gehören: "Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstän...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament, § 2292 BGB

Rz. 529 Der unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB, § 10 Abs. 4 LPartG. Drittbegünstigende müssen hierbei, solange sie nicht auch den Erblasser bindende Vertragspartner waren, nicht mitwirken...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Zeitpunkt der Schenkung

Rz. 38 Nur eine Schenkung, die nach Abschluss des Erbvertrags vorgenommen wird, kann einen Anspruch nach § 2287 BGB auslösen. Dieser wiederum kann erst mit Anfall der Erbschaft entstehen. Beim gemeinschaftlichen Testament kommt eine beeinträchtigende Schenkung erst nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten und damit eingetretener Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfü...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / XIII. Steuerrecht

Rz. 131 Der Erwerb des Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testamtens i.S.v. § 2269 Abs. 1 BGB (Berliner Testament) aufgrund eines Anspruchs nach § 2287 BGB gegen den vom überlebenden Ehegatten in der Absicht Beschenkten, den Schlusserben zu benachteiligen, unterliegt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG der Erbschaftsteuer. Beim Beschenkten, der die erhaltenen Vermögenswerte nach ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Mitteilung des Sterbefalls an Standesamt

Rz. 68 Stirbt eine Person, stellt ein Arzt den Tod in einer Todesbescheinigung nach den jeweiligen Landesbestattungsgesetzen fest. Nach §§ 28, 29 PStG ist jeder, der mit dem Toten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, der beim Tod zugegangen war oder davon Kenntnis erlangt hat, verpflichtet, den Sterbefall kurzfristig dem ...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / II. Entgegennahme von Erklärungen

Rz. 14 Damit das Nachlassgericht zuverlässig die Erbfolge beurteilen kann, weil beispielsweise ein Erbschein zu erteilen ist (§ 2353 BGB, §§ 352 ff. FamFG), sind ihm gegenüber folgende Erklärungen abzugeben (Amtsempfangsbedürftigkeit):mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.2 Vorrangige staatsvertragliche Regelungen

Nach Art. 62 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 62 Abs. 1 EuPartVO bleiben völkerrechtliche Verträge, an denen die teilnehmenden Mitgliedsstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung beteiligt waren, von der Verordnung unberührt. Für Deutschland ist allein das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929[1] zu beachten, welches im Verhältnis zum Iran den beiden Verordnung...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / D. Bestattungspflicht

Rz. 27 Die Bestattungspflicht ist öffentlich-rechtlicher Natur und der Bestattungspflichtige wird nach öffentlich-rechtlichen Normen bestimmt und verpflichtet. Mit der Bestattungspflicht wird dem Grundsatz der Nachrangigkeit des öffentlichen Handelns entsprochen. Die Verwaltung soll eine Bestattung erst und nur vornehmen, wenn kein Privater verpflichtet ist. Die Person des Be...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / i) Die erbrechtlichen Veränderungen durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz/Rechtslage vor dem 1.4.1998

Rz. 227 Bis 31.3.1998 galt unterschiedliches Recht in den alten Bundesländern einerseits und den neuen Bundesländern andererseits. Die beiden wesentlichsten Unterschiede bestanden darin, dassmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 105 Vorherrschend ist, dass § 1371 BGB, obwohl eine mit dem Erbrecht sehr enge Verzahnung besteht, noch immer als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist.[221] Dabei ist jedoch beachtlich, dass über § 1371 BGB der schematisierte Zugewinnausgleich, welcher im Güterrecht der Ehegatten seinen Ausgangspunkt hat, erbrechtlich realisiert wird.[222] Unerheblich ist dabe...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Schenkungsteuerliche Gesichtspunkte der Übertragung

Rz. 633 Steuerlich gilt bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1, 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Bedachten, soweit sie der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt.[702] Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenle...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Folgen der Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 198 Die Erbunwürdigkeit hat zur Folge, dass der Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist und der Pflichtteilsberechtigte (Erbe) somit auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Mitumfasst ist auch der Anspruch auf den Voraus nach § 1932 BGB und den Dreißigsten nach § 1969 BGB. § 2339 BGB hat, auch wenn dies dem BGB ansonsten fremd ist, Strafcharakter. Rz. 199 Die Fests...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 64 Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den oder die Erben geltend machen, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat. Berücksichtigt werden in der Regel gemäß § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB nur Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden. Für Erbfälle ab dem 1.1...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.10 Vermögenseinheit

Ungeachtet seiner Belegenheit unterliegt das gesamte Vermögen der Ehegatten/Partner dem durch das Güterstatut zur Anwendung berufenen Recht, unabhängig davon, ob es objektiv angeknüpft oder durch Rechtswahl bestimmt wird, Art. 21 EuGüVO bzw. Art. 21 EuPartVO. Eine gespaltene Einzelanknüpfung, wie sie in Art. 3a Abs. 2 EGBGB vorgesehen ist, ist / Verb ausgeschlossen, ebenso e...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 38 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offen gehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliege...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 259 Die Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht oder durch erhebliche Verschuldung des erbenden Abkömmlings gefährdet ist. Die Beschränkung ist hierbei nicht nur auf den Pflichtteil bezogen, sie kann vielmehr auch den gesetzlichen Erbteil und mehr umfassen (vgl. § 863 ZPO). Rz. 260 Eine so...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 334 Nach einer früheren Entscheidung des BGH[358] sollte der Sozialhilfeträger bei gegenseitiger Erbeinsetzung von Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche eines behinderten Kindes unabhängig von dessen eigener Entscheidung auf sich überleiten und geltend machen können. Die Auslegung sog. Behindertentestamente ergebe jedoch regelmäßig, dass für ...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 5. Pflichtteilsverjährung

Rz. 63 Der ordentliche Pflichtteil verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010[34] grundsätzlich gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Dies gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Vervollständigungsanspruch gemäß § 2316 Abs. 2 BGB sowie den Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß §§ 2325 ...mehr

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§ 9 Der Pflichtteilsberecht... / III. Die Ausgleichung nach §§ 2050 ff., 2316 BGB unter Abkömmlingen

Rz. 11 Die Anwendbarkeit der Ausgleichungsvorschrift des § 2316 BGB ist dann gegeben, wenn mehrere Abkömmlinge vorhanden sind, die im hypothetischen Falle, wenn es zu einer gesetzlichen Erbfolge kommen würde, gesetzliche Erben geworden wären. D.h., es ist hier nicht ausschlaggebend, welche letztwillige Verfügung der Erblasser hinterlassen hat, ob er einen Abkömmling enterbt ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Bestimmung nach Gewohnheitsrecht

Rz. 24 Fehlt es an einer Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten durch den Betroffenen, greifen die allgemeinen – gewohnheitsrechtlichen – Regeln. Danach sollen die Angehörigen totenfürsorgeberechtigt sein.[15] Zur Bestimmung einer Reihenfolge unter den Angehörigen wird auf die Bestattungsgesetze der Länder zurückgegriffen, in denen die öffentlich-rechtliche Bestattungspfli...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Entziehung wegen Lebensnachstellung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 251 Der Erblasser kann den Pflichtteil entziehen, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet. Dies ist dann der Fall, wenn der ernsthafte Wille betätigt wird, den Tod des anderen herbeizuführen, wobei ein einmaliger Versuch genügt. Beharrlich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / A. Einleitung

Rz. 1 Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversi...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / B. Die Verfügung zugunsten des nichtehelichen Lebenspartners

Rz. 2 Ein Erbrecht für den nichtehelichen Partner kann nach deutschem Recht nur im Wege einer letztwilligen Verfügung geschaffen werden. Hierbei kommt nur ein einseitiges Testament oder aber ein Erbvertrag in Betracht. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern möglich. Falls trotzdem ein gemeinschaftliches Testament errichtet ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Bedingte und befristete Rechtswahl

Rz. 21 Sowohl eine bedingte als auch eine befristete Rechtswahl ist gemäß Art. 22 EuErbVO zulässig.[38] Denkbar ist also als möglicher praktischer Anwendungsbereich einer bedingten bzw. befristeten Rechtswahl, dass in einer wechselseitigen Verfügung von Todes wegen die getroffene Rechtswahl der Ehegatten nur für den ersten Erbfall (Todesfall) gelten soll. Auf den Erbfall des...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Beschränkte Zulässigkeit der Rechtswahl

Rz. 613 Dem Erblasser steht es nach der EuErbVO frei, seinen gesamten Nachlass (eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl ist indes nicht mehr möglich[670]) durch Rechtswahl dem Recht des Staates zu unterwerfen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, Art. 22 Abs. 1 EuErbVO. Dabei ist es auch möglich, das Erbrecht eines Nicht-EU-Staates zu wählen. Vielseitige erbrechtliche G...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Auskünfte vom Standesamt

Rz. 70 Der Antragsteller muss für den Erlass des Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge insbesondere das Verwandtschafts- und Ehegattenverhältnis zwischen Erben und Erblasser durch öffentliche Urkunden nachweisen. Liegen diese öffentlichen Urkunden nicht vor, können sie vom Standesamt nach §§ 62 Abs. 1, 55 PStG eingeholt werden. Das Standesamt führt nach § 3 PStG Geburtenregis...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / cc) Auskunftsansprüche des Beschenkten

Rz. 98 Stehen dem Beschenkten als überlebendem Ehegatten Pflichtteils- und/oder Zugewinnausgleichsansprüche zu, bspw. aus § 1371 Abs. 2 BGB, so hat er auch Auskunftsansprüche gem. § 2314 BGB – wegen des Pflichtteilsanspruchs – und/oder § 1379 BGB – wegen des Zugewinnausgleichsanspruchs. Solche Ansprüche könnten, wenn eine Herausgabeklage von Seiten des/der Vertrags- bzw. Sch...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Nichtehelichen-Erbrecht in den alten Bundesländern

Rz. 226 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles Erbrecht an ihrer Mutter. Insofern hat sich auch nichts geändert.mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 3. Zu verneinendes Fürsorgebedürfnis

Rz. 26 Ein Fürsorgebedürfnis wird meistens zu verneinen sein, wenn ein Testamentsvollstrecker oder ein Bevollmächtigter vorhanden ist, dessen Vollmacht über den Tod hinaus reicht.[5] Dies gilt jedoch nicht, wenn auch die Person des Testamentsvollstreckers ungewiss ist oder Zweifel an der wirksamen Bevollmächtigung oder der Neutralität des Bevollmächtigten bestehen.[6] Rz. 27...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Ausschluss der Anfechtung

Rz. 355 Ausgeschlossen ist die Anfechtung regelmäßig, wenn der Erblasser die letztwillige Verfügung trotz Kenntnis des Anfechtungsgrundes bewusst weiter bestehen ließ.[364] Das Gleiche gilt, wenn er sich überhaupt keine Gedanken über seine Motive gemacht hat. Zwar kann nach § 2083 BGB der Erbe die Erfüllung eines anfechtbaren Vermächtnisses auch dann verweigern, wenn er die A...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 432 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die beiden Verordnungen treten gem. Art. 70 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 70 Abs. 1 EuPartVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anwendbar sind sie jedoch gem. Art. 69 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 69 Abs. 1 EuPartVO grundsätzlich nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche, die am 29.1.2019 oder danach eingeleitet, ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 31 Für Unterhaltsgläubiger gelten besondere Regeln: Der Anspruch auf Verwandtenunterhalt (z.B. eines Kindes) erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Vom Erben als Nachlassverbindlichkeit zu erfüllen ist der Unterhaltsanspruch des Verwandten nur, wenn er auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gericht...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Unterschiedlicher Umfang der beiden Ansprüche

Rz. 139 Ist der erbvertraglich bzw. in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament Bedachte zugleich auch Pflichtteilsberechtigter, so können mit den Ansprüchen nach § 2287 BGB auch Pflichtteilsergänzungsansprüche nach §§ 2325, 2326 BGB gegen den Erben oder gem. § 2329 BGB gegen den Beschenkten konkurrieren. Unterschiede:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / g) Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts

Rz. 294 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt, §§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1468 BGB. Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Rolle. Zur ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Allgemeines

Rz. 35 Grundsätzlich kann gemäß § 2229 Abs. 1 BGB ein Testament errichten,[50] wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (beachte §§ 2233 Abs. 1, 2247 Abs. 4 BGB). Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, somit die Vollendung des 18. Lebensjahres, notwendig (§ 2275 BGB). Ein Minderjähriger konnte bis zum 21.7.2017 bei Zustimmung seines gese...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 5. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 24 Die Vorlage eines Erbscheins ist aber nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht nämlich die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die öffentlich beurkundet wurde, und ist die Erbfolge aus dieser Urkunde ersichtlich, so reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer Abschrift der betreffenden Verfügung von Todes wegen zusammen mit einer Abschrift ...mehr