Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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zerb 4/2018, Testierwille d... / Aus den Gründen

I. Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 7, 8 und 9 haben in der Sache Erfolg und führen zur Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines neuen, dem eingezogenen Erbschein vom 28.11.2014 gleichlautenden Erbscheins (gemeinschaftlicher Erbschein, der bezeugt, dass die Erblasserin von den Beteiligten zu 7, 8 und 9 zu je 1/3 beerbt wurden). 1. Der Senat teilt nicht ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / VII. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

1. Zur Entstehung des Ausgleichsanspruchs nach § 426 BGB: Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat – wenngleich ein gesetzliches Schuldverhältnis betreffend – entschieden, dass der interne Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bereits in dem Augenblick entsteht, in welchem die mehreren Schadensersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden.[32] Dies f...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / XIII. Kraftfahrzeuge

Das OLG Frankfurt hat einen Ausgleichsanspruch nach § 1568b BGB in einem Fall verneint, in welchem der Pkw fremdfinanziert war und die hieraus resultierenden Lasten nach der Trennung vom anderen Ehegatten getragen wurden. Gab es in der Ehe nur ein Fahrzeug, spricht dies für seine Qualität als Haushaltsgegenstand.[52]mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist teilweise begründet. 1. Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs beträgt lediglich 500,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. Das AG ist bei ...mehr

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zfs 4/2018, Kein Wegfall de... / 2 Aus den Gründen.

" … [18] II. 1. Die vom LG zutreffend bejahte volle Haftung des Kl. dem Grunde nach für die durch das Schadensereignis vom 12.3.2015 verursachten Schäden des Bekl. zu 1) gem. §§ 7, 18 StVG hat die Berufungserwiderung ausdrücklich außer Streit gestellt." [19] 2. Über die erstinstanzlich bereits zuerkannte Widerklageforderung hinaus steht dem Bekl. zu 1) nach dem sich im Berufu...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Zugewinn als Teilantrag

Will man die Zinsnachteile vermeiden, empfiehlt es sich, den Zugewinn außerhalb des Verbundes zu verfolgen. Vor allen Dingen aus Kostengründen geschieht dies im Rahmen eines Teilantrages. Gerade beim Zugewinn spielt als Motiv für eine derartige Vorgehensweise eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Schwierige Bewertungen von Grundstücken, Firmenbeteiligungen etc. können hierf...mehr

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AGS 4/2018, Entwerfen von T... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht (ZEV 2017, 712 [= AGS 2017, 556]) hat ausgeführt: Das AG habe den Klägern zu Recht ein Honorar auf der Grundlage einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV zugesprochen. Die Tätigkeit der Kläger habe nicht lediglich eine Be...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt und Umfang der Anzeigepflichten

Rz. 13 [Autor/Stand] Anzuzeigen sind sämtliche Vermögensgegenstände und Forderungen des Erblassers, die sich an seinem Todestag im Gewahrsam des Anzeigepflichtigen befanden bzw. gegen ihn gerichtet waren (§§ 33 Abs. 1 Satz 1, 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV). Geldvermögen ist detailliert per Vordruck mitzuteilen (§ 1 Abs. 1 Sätze 1, 3 ErbStDV).[2] Formula...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 568 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (i.S.d. LPartG) ist gehemmt, solange diese Gemeinschaft besteht (Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens).[549] § 207 S. 1 und § 207 S. 2 Nr. 1 BGB entsprechen dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht (§ 204 S. 1 und 3 BGB a.F.[550]). Rz. 569 Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Eheschließung bzw. Begründun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / g) Ehegatten

aa) Allgemeines Rz. 652 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Gütergemeinschaft

Rz. 656 Diese familienrechtliche Rechtsfigur findet man heute eigentlich nur noch bei Landwirten. Bei vertraglich vereinbarter Gütergemeinschaft (§ 1415 BGB) kommt es darauf an, ob die Schadenersatzansprüche zum Gesamtgut (§ 1416 BGB) oder zum Sondergut (§ 1417 BGB) gehören. Rz. 657 Ansprüche, die zum Sondergut gehören, kann der verletzte Ehegatte eigenständig ohne erforderli...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zugewinngemeinschaft

Rz. 654 Beim gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen selbstständig (§ 1364 BGB; Ausnahme: § 1365 BGB). Rz. 655 Einer Zustimmung des anderen (nicht verletzten) Ehegatten zum Abfindungsvergleich bedarf es nicht.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 652 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses gilt aber nur ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Wiederheirat

Rz. 462 Beim hinterbliebenen Ehegatten endet der Schadenersatzanspruch zwar nicht mit der Wiederheirat,[340] die Unterhaltspflichten des neuen Ehepartners sind aber zu berücksichtigen. Nur soweit der neue Ehegatte den Unterhaltsbedarf nicht vollständig abdeckt, bleibt der Ersatzanspruch gegen den Schädiger bestehen.[341] Gleiches gilt, wenn der Unterhaltsanspruch gegen den n...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 484 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 485 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c SGB VII) wird nach dem To...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / II. Kirchensteuer

Rz. 40 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 41 Soweit der BGH[40] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 425 Krankengeld,[298] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[299] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[300] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 426 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Verletzungsfall

Rz. 404 Nach §§ 1356, 1360 BGB regeln die Eheleute Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit im wechselseitigen Einvernehmen.[278] Ihnen obliegt es, die mit der Haushaltsführung verbundenen Pflichten untereinander aufzuteilen. Der Ersatzanspruch des verletzten Ehepartners bestimmt sich in zwei Stufen:[279] Zunächst wird die Begrenzung auf den gesetzlich unterhaltsberechtigten Pe...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / a) Steuerklassenwahl

Rz. 33 Der Regulierung sollte die aus den Lohn- und Einkommensteuertabellen ermittelte Monatssteuer nicht ohne Überprüfung der konkreten Fallumstände zu Grunde gelegt werden.[35] Rz. 34 Die Monatssteuer berücksichtigt die unterhalb des Jahres von den Ehegatten gewählte Steuerklasse (IV/IV, III/V) und die vorgenommene Verteilung von Kinder- und sonstigen Freibeträgen. Dabei ha...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / c) Splittingtarif

Rz. 36 Der gegenüber dem Grundtarif günstigere Splittingtarif gilt für Verheiratete mit Zusammenveranlagung (§ 32a Abs. 5 EStG). Rz. 37 Verwitwete Personen erhalten ihn letztmals im Jahr nach dem Tod des Ehegatten (§ 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG). Auf geschiedene und getrennt lebende Ehegatten findet dieser Tarif nur ausnahmsweise Anwendung; wegen der Einzelheiten ist auf § 32a Abs....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 845 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[738] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Rz. 846 Immer dann, wenn unterschiedliche Rechtsfolgen vom Vorliegen oder Fehlen bestimmter Voraussetzungen von einem Stichtag abhängen, können im Einzelfall Härten auftrete...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekte / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 72 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[79] Rz. 73 Steuerrechtliche Umstände sind auch bei der Ermittlung des...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 419 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[295] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Hinterbliebene

Rz. 410 Für den hinterbliebenen Ehegatten gelten Erwerbsobliegenheiten. Rz. 411 Zu berücksichtigen sind die gesetzlich geschuldeten Mitarbeitsverpflichtungen von Kindern und Ehegatten unabhängig davon, ob diese ohne den Tod des Haushaltsführenden ansonsten tatsächlich erbracht worden wären. Soweit vor dem Tod eine familienrechtliche Mithilfepflicht der Unterhaltsgeschädigten ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Veränderungen im Verlauf der hypothetischen Unterhaltsberechtigung

Rz. 448 Bei der Ermittlung des künftigen Unterhaltsschadens sind wirtschaftliche Veränderungen bei den Einkommensverhältnissen von Getötetem und Hinterbliebenen (z.B. hypothetische Verrentung/beamtenrechtliche Pensionierung) ebenso zu beachten, wie Veränderungen im familiären Umfeld (Herausfallen der Kinder aus der Unterhaltsberechtigung, Wiederaufnahme – auch hypothetische ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Hemmung aufgrund familiärer und ähnlicher Gründe

Rz. 563 § 207 BGB – Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen (1) 1Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. 2Das Gleiche gilt für Ansprüche zwischenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Schadenaufnahme (Übersicht)

Rz. 234 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 285 ff., § 6 Rdn 170 ff. Rz. 235 Übersicht 2.11: Informationen154mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Anspruch

Rz. 475 Den Eltern eines getöteten Kindes kann grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch zustehen. Dabei kommt es aber nicht auf individuelle Versorgungsabsprachen, sondern allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt an.[362] Rz. 476 Der Wegfall bzw. die Schmälerung von Kinder-, Erziehungs- und Elterngeld sind nicht ersatzfähig. Pflegeleistungen werden nicht als Unterhalt ...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 199 BGB ff.)

Rz. 16 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / V. Differenzberechnung bei Mehrheit von Anspruchsberechtigten

Rz. 565 Hinweis Siehe ergänzend Rdn 545 ff. Rz. 566 Sind z.B. die Ansprüche mehrerer Hinterbliebener zu kapitalisieren, ist mit Differenzfaktoren den veränderten Unterhaltsverpflichtungen Rechnung zu tragen (sog. "Schadenharfe"). Rz. 567 Beispiel 1.18 (Beispiel mit vereinfachter Berechnung) Der aufgrund eines Schadenereignisses verstorbene Ehegatte V (zum Todeszeitpunkt 45 Jahr...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Familienmitversicherung

Rz. 876 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nicht nur gegenüber dem Bediensteten (Beamten), sondern u.U. auch gegenüber Ehegatten und Kinder. Voraussetzung ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres (verlä...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Vertreter

Rz. 404 Hervorzuheben ist, dass auch Dritte Pflichten haben. Soweit Dritte (z.B. Eltern, Ehegatten; u.U. auch ­Sozialleistungsträger) für den unmittelbar Verletzten gehandelt haben, trifft den Verletzten bzw. seinen Vertreter (Anwalt, Vormund, Pfleger, Eltern) eine Nachforschungs- und Erkundigungspflicht. Siehe auch § 5 Rdn 391 ff.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kappungsgrenze

Rz. 455 Für besonders hohe Einkommen gilt eine Sättigungsgrenze (Kappungsgrenze).[335] Rz. 456 Überdurchschnittlich hohes Einkommen ist nicht vollständig dem Familienunterhalt zuzuführen. Bei hohen Einkommen besteht aber jedenfalls eine Vermutung, dass dieses nicht vollständig verbraucht worden wäre, sondern Rücklagen gebildet werden.[336] Auch übertriebener Aufwand der Ehega...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 854 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI[744] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 855 Beim späteren Ausscheiden aus der Famil...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Erwachsene

Rz. 597 Bei erwachsenen Personen kann ein Betreuer oder Pfleger bestellt sein. Dann gilt die Regelung des Vormundschaftsrechtes (Erfordernis der familien-/betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei einem Wert von mehr als 3.000 EUR) in § 1822 Nr. 12 BGB entsprechend für Betreuer (§ 1908i Abs. 1S. 1 BGB) und Pfleger (§ 1915 Abs. 1 BGB). Rz. 598 Hinweis Gerade bei schweren Unfälle...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 521 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. § 1629 BGB – Vertretung des Kindesmehr

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§ 5 Verjährung / bb) Anmeldung

Rz. 514 Es bedarf der Anmeldung durch den Geschädigten. Es reicht daher nicht aus, wenn nur der Haftpflichtversicherer von sich den Geschädigten anschreibt, ohne dass dieser seinerseits Ansprüche rechtzeitig geltend macht.[476] Rz. 515 Die Schadenanzeige des Versicherungsnehmers ist nicht als Anmeldung i.S.v. § 115 Abs. 2 S. 3 VVG, § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F. zu werten.[477] Rz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (d) Scheidung

Rz. 465 Grundsätzlich ist auch dem Aspekt einer möglichen Scheidung (siehe auch § 6 Rdn 147 f.).[347] Rechnung zu tragen: In der Praxis wird dies relevant, wenn deutliche Anzeichen dafür vorhanden sind, dass die Ehe vor dem Tod des Unterhaltspflichtigen bereits zum Scheitern verurteilt war. Rz. 466 Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Schädiger. Bei mehr als drei Jahre g...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Einbindung Dritter

Rz. 790 Auf Seiten des Anspruchsberechtigten müssen u.U. Dritte mit einbezogen werden, insbesondere dann, wenn eheliche Gütergemeinschaft (dazu Rdn 656 ff.) (manche Haftpflichtversicherer berücksichtigen dieses bereits im Text ihrer Abfindungsformulare) besteht oder mögliche Unterhaltsansprüche (dazu Rdn 676 ff.) in Betracht kommen. Es kann sich hier aus reiner Vorsorge empf...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) ALG II

Rz. 392 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (e) Waise

Rz. 467 Den Waisen ist bis zum Ende der familienrechtlich geschuldeten Ausbildung Schadenersatz wegen entgangenen Barunterhaltes zu zahlen. Der familienrechtliche Barunterhaltsanspruch der Kinder endet häufig mit der Lehre (16. – 18. Lebensjahr), kann allerdings (z.B. bei Aufnahme eines Studiums) auch darüber hinaus andauern.[348] Rz. 468 Der Betreuungsschaden tritt nur bis z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Sachverhaltsaufarbeitung, Feststellung der Beeinträchtigung

Rz. 199 Hinweis Siehe auch Rdn 197, 223 ff. Rz. 200 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen (tatsächlicher Lebenssachverhalt) zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Die Sachverhaltsaufklärung umfasst Aspekte zu Schadengrund und Schadenhöhe, aber auch zu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 124 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[66] (siehe Rdn 845 ff.). Rz. 125 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz siehe § 1 Rdn 48, Rdn 470 ff. Rz. 126 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehör...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.2.1 Erstattungspflichtiger

Rz. 10 Zur Erstattung verpflichtet ist derjenige, der die Leistung zu Unrecht erhalten hatte. Das ist im Regelfall auch derjenige, dem gegenüber der VA aufzuheben ist und zu dem das echte oder vermeintliche Sozialrechtsverhältnis bestand oder dem sonst eine Leistung nach sozialrechtlichen Vorschriften gewährt wurde. Da im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II die Kos...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.1 Beginn der Wirksamkeit (Satz 1)

Rz. 3 § 39 definiert den Begriff der Wirksamkeit nicht. Der Inhalt dieses Begriffes wird vielmehr vorausgesetzt, wobei in Literatur und Rechtsprechung zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit unterschieden wird (BVerwG, Urteil v. 21.6.1961, 7 C 398.59). Die äußere Wirksamkeit eines VA setzt mit seiner Bekanntgabe ein (§ 37), womit der VA existent wird. Mit dem Begriff...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.5 Aufhebung ab Änderung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Nach Abs. 1 Satz 2 soll der VA mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die in Ziff. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen. Die rückwirkende Aufhebung gegenüber der Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft ist keine eigenständige Regelung, sondern lediglich eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Bestimmung des Zeitpunktes, ab de...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gehört zu den Vorschriften, die auch für den Fall der bereits eingetretenen Unanfechtbarkeit nach § 39 Abs. 2 die Durchbrechung der Bestandskraft wirksam erlassener Verwaltungsakte (VA) ermöglichen. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Rücknahme eines bestandskräftigen VA mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit erfolgen darf, wird die im Einzel...mehr