Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Grundsatz

Rz. 96 Ist der Beschenkte der überlebende Ehegatte (Stiefmutterfälle!) und hat in der nunmehr aufgelösten Ehe Zugewinngemeinschaft bestanden, so liegt ein Fall des § 1371 Abs. 2 BGB vor, wonach der überlebende Ehegatte den rechnerischen Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil verlangen kann, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Ein solcher Fall liegt am häuf...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 8. Schiedsfähigkeit von ehegüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 26 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand lebten, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten[65] zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansprüchen aus dem ehelichen Gü...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / i) Die Anfechtung durch den Verfügenden selbst

Rz. 362 Dem Erblasser steht bezüglich der eigenen bindenden Verfügungen ein Selbstanfechtungsrecht nach § 2281 BGB zu. Die weit reichende Anfechtbarkeit von wechselbezüglichen Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament bzw. Erbvertrag ist nichts anderes als eine Abschwächung von deren Bindungswirkung, die nur dadurch umgangen werden kann, dass ein ausdrücklicher Anfechtungs...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Allgemeines

Rz. 144 Der Erblasser braucht einem Vermächtnisnehmer nicht zwingend ein dingliches Vollrecht zuzuwenden; er kann einer Person auch alle beschränkten dinglichen Rechte, die das Sachenrecht kennt, einräumen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Nießbrauchsvermächtnis, das auch eine steuergünstige Alternative zur nicht befreiten Vorerbschaft darstellt.[188] Häu...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB bzw. nach § 6 S. 2 LPartG/§ 1365 BGB

Rz. 282 Stellt der Anteil des Antragstellers sein ganzes oder wesentliches Vermögen i.S.v. § 1365 BGB dar, so ist die Zustimmung seines Ehegatten erforderlich, wenn er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, weil der Antrag auf Teilungsversteigerung auf die Veräußerung des Grundstücks gerichtet ist.[300] Die Zustimmung ist dem Antrag beizufügen.[301] Allerdings prüft da...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 3. Zugewinnausgleichsforderung

Rz. 35 Eine Besonderheit ist auch für die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu beachten: Wählt der überlebende Ehegatte die güterrechtliche Lösung, die zu einer Zugewinnausgleichsforderung führt, so ist diese eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1371 Abs. 2, 3 BGB). Sie hat insbesondere Vorrang vor Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.[33] Teilweise wird...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fiktiven Nachlass ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 3. Exkurs: Die neue Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Nach Einführung der EuErbVO wurde schnell der Ruf nach einer weiteren Harmonisierung auch im Bereich des Familienrechts laut. Der Rat verabschiedete am 26.6.2016 die Verordnung 2016/1103 "zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des eheli...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Auflösung der Innengesellschaft

Rz. 43 Die Innengesellschaft wird aufgelöst durch Scheidung, Tod eines Ehegatten, § 727 BGB, oder einvernehmliche Auflösung. Das Auseinandersetzungsguthaben kann im Falle der Auflösung durch Tod entweder Nachlassforderung oder Nachlassverbindlichkeit sein – je nachdem, welchem Ehegatten das Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung zusteht. Bei einer Ehegatteninnengesellscha...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 434 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[472] Aber: Dieser erweiterte Erblasserbegriff gilt nur bei der Erbteilung, nicht auch im P...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Der Erb- und Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB

Rz. 181 Gemäß § 2346 Abs. 1 BGB können die zu gesetzlichen Erben berufenen Verwandten und der Ehegatte auf das gesetzliche Erbrecht verzichten. Ein Erbverzicht umfasst dem Wortlaut des Gesetzes nach auch einen Pflichtteilsverzicht. Es wird in der Regel angenommen, dass der Verzichtende auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichten will (§ 2346 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Dennoch is...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Anfechtungsvoraussetzungen

Rz. 329 In § 2078 Abs. 1 BGB sind die gleichen Tatbestände wie in § 119 Abs. 1 BGB, der Inhalts- und Erklärungsirrtum, geregelt, so dass insoweit die Grundsätze der §§ 119 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 330 Beispiele für einen Erklärungsirrtum sind das Verschreiben beim eigenhändigen Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB), der Irrtum des Ehegatten beim gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 2. Frist

Rz. 8 Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr nach Wiederverheiratung, § 2283 Abs. 1 BGB. Irrt sich der nach Wiederverheiratung anfechtungsberechtigte überlebende Ehegatte über die Bindungswirkung, hindert das nicht den Beginn der Anfechtungsfrist.[9]mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Surrogation bei der Gütergemeinschaft

Rz. 105 Nach § 1418 Abs. 2 Nr. 3 BGB gehören u.a. solche Gegenstände zum Vorbehaltsgut, "die ein Ehegatte aufgrund eines zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Rechtes oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Vorbehaltsgut gehörenden Gegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht." Dies ist deshalb wic...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / b) Ermittlung der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 19 Der zentrale Punkt im Erbrecht sowohl vor wie auch nach dem Erbfall ist die Willensbildung. Die Erfahrung lehrt, dass der Mandant sich bei der Bildung seines Willens schwer tut. Wie sollte er sich denn auch leicht entscheiden können, wenn ihm der für seinen Fall konkrete erbfallrelevante Sachverhalt nicht hinreichend bekannt, er sich insbesondere seiner rechtlichen Au...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (5) Nießbrauch an Erbteilen

Rz. 208 In Ehegattentestamenten oder Ehegattenerbverträgen wird dem Überlebenden häufig ein Nießbrauchsrecht zugewandt. Dabei ist besonders zu differenzieren, ob der Nießbrauch am Nachlass zugewandt wurde – dann gelten die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch, §§ 1085 ff. BGB – oder der Nießbrauch am jeweiligen Erbteil der Kinder – dann handelt es sich jeweils um einen ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 7. Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 97 Gemäß § 2325 Abs. 3 S. 1, 2 BGB sind grundsätzlich nur solche Schenkungen ergänzungspflichtig, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgten.[147] Für Erbfälle ab dem 1.1.2010[148] sieht das Gesetz dabei in § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB statt dem früher geltenden Alles-oder-Nichts-Prinzip eine Abschmelzung vor: Für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall ver...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.2 Materielle Wirksamkeit der Rechtswahl

Nach Art. 24 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 24 Abs. 1 EuPartVO bestimmt sich das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung oder einer ihrer Regelungen nach dem Recht, das die Ehegatten/Partner nach Art. 22 festgelegt haben. Somit wird das Einverständnis der Ehegatten/Partner entsprechend dem von ihnen gewählten Recht geregelt. Art. 24 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 24...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 38 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[37] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaffun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die Übertragung gegen Nießbrauch

Rz. 649 Die Übergabe unter Nießbrauchsvorbehalt kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Übergeber die umfassende Nutzung des Vertragsgegenstandes weiterhin für sich beansprucht, insbesondere auf die Miet- und Pachteinnahmen aus dem Vertragsobjekt weiterhin angewiesen ist. Gesetzlich geregelt ist der Nießbrauch in den Vorschriften der §§ 1030 ff. BGB. Rz. 650 Auch im Rah...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Problembeschreibung

Rz. 37 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[36] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende f...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Katastrophenklausel

Rz. 430 Die Katastrophenklausel erfasst den Fall, dass die Ehegatten aufgrund desselben Ereignisses (z.B. eines Flugzeugabsturzes) gleichzeitig versterben. Dann soll es nicht zu einer gegenseitigen Beerbung der Ehegatten kommen, vielmehr sollen die Schlusserben sogleich auch Erben des Erstversterbenden werden. Dabei legt die Rechtsprechung die Formulierung "gleichzeitiges Ve...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Wiederverheiratungsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung)

Rz. 449 Haben die Ehegatten das Modell der Vor- u. Nacherbschaft gewählt, kommen folgende Wiederverheiratungsklauseln in Betracht: Rz. 450 Liegt eine nach § 2136 BGB befreite Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten vor, so bietet sich als am wenigsten intensiver Eingriff die Möglichkeit an, durch die Bedingung der Wiederverheiratung eine nicht befreite Vorerbschaft eintreten ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VI. Vorempfänge und Schenkungen als fiktives Vermögen

Rz. 36 Der Erblasser und sein evtl. vorverstorbener Ehegatte[12] können sowohl Abkömmlingen als auch dem Ehegatten oder fremden Dritten Vermögenswerte lebzeitig zugewendet haben. Vorempfänge, die dann möglicherweise nach den §§ 2050 ff. BGB ausgleichungspflichtig sind, können nur Abkömmlinge erhalten, wohingegen es bei ergänzungspflichtigen Schenkungen (§§ 2325 ff. BGB) zunä...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / F. Gesetzlicher Ausgleichsanspruch bei Abkömmlingen nach § 2057a BGB

Rz. 16 Handelt es sich bei der pflegenden Person um einen Abkömmling des Erblassers, dann kann im Falle des Todes eine Ausgleichung der erbrachten Pflegeleistung nach der Vorschrift des § 2057a Abs. 1 S. 2, 1 BGB erfolgen, sofern die Leistung des Abkömmlings in besonderem Maße dazu beigetragen haben, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Nach dem Ausglei...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Änderungsvorbehalt bei der Trennungslösung

Rz. 445 Haben die Ehegatten bei ihrer Verfügung für den ersten Sterbefall die Vor- und Nacherbschaft gewählt (Trennungslösung), so ist zu beachten, dass eine Änderungsbefugnis des überlebenden Ehegatten nur in Bezug auf sein von der Vorerbschaft nicht umfasstes Eigenvermögen möglich ist. Bezüglich des Vorerbenvermögens liegt nämlich schon eine Bindung aufgrund der Vor- und N...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.1 Wahlmöglichkeiten

Folgende wählbare Rechtsordnungen stehen Ehegatten/eingetragenen Partnern nach Art. 22 EuGüVO/EuPartVO zur Wahl: das Recht des Staates, in dem zum Zeitpunkt der Rechtswahl einer der Ehegatten/Partner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (lit. a) oder das Recht des Staates, dem zum Zeitpunkt der Rechtwahl einer von ihnen angehört (lit. b). Bei eingetragenen Lebenspartnern ste...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestament

Rz. 24 Auch bei der Frage, ob ein gemeinschaftliches oder ein Einzeltestament errichtet werden soll, ist nicht nur die Vermögensstruktur, sondern sind auch die persönlichen Verhältnisse der Mandanten zu berücksichtigen. Die Gründe, die für ein Einzeltestament sprechen, sind z.B.:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Wohnungsrecht

Rz. 643 Als Gegenleistung kann zunächst die Vereinbarung eines Wohnungsrechts getroffen werden. Bei der Art des Wohnungsrechts ist zum einen das dingliche Wohnungsrecht nach § 1093 BGB und zum anderen das schuldrechtliche Wohnrecht, welches durch eine sog. Wohnungsreallast zu sichern ist, zu unterscheiden. Rz. 644 Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Wohnungsre...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile im Erbscheinsverfahren

Rz. 350 Ist die Wirksamkeit einer ausländischen Ehescheidung Vorfrage in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Erbscheinsverfahren oder in einem Erbrechtsprozess (z.B. beim gesetzlichen Erbrecht oder Pflichtteilsrecht des Ehegatten), stellt sich die Frage, ob das Scheidungsurteil unmittelbar in Deutschland Wirkung entfaltet oder förmlich anerkannt werden muss. Handelt es sic...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / j) Anfechtung durch Dritte bei gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag

Rz. 377 Ein Anfechtungsrecht Dritter kann beim Erbvertrag erst mit dem Tode des Erblassers entstehen, da zuvor allein Letzterer anfechtungsberechtigt ist.[387] Der im Einzelnen anfechtungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2080 BGB. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die Anfechtung von Erbeinsetzungen und Auflagen gegenüber dem Nachlassgericht, die Anfechtung ei...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 5 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament, soweit es wechselbezügliche Verfügungen enthält. Gem. § 2270 Abs. 3 BGB kann Wechselbezüglichkeit nur bezüglich Erbeinsetzung, Vermächtnis- un...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Form und Inhalt des Antrags

Rz. 364 Anders als das deutsche Erbscheinsverfahren verlangt der Antrag auf Zeugnisausstellung keinen Sachantrag, sondern nur einen Verfahrensantrag. Gleichwohl kann ein konkreter Antrag zweckmäßig sein, damit das Nachlassgericht erkennt, was der Antragsteller verlangt.[276] Rz. 365 Über § 35 Abs. 1 IntErbRVG gilt Art. 65 EuErbVO. Die Norm nimmt in Abs. 3 Bezug auf ein umfang...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Einführung

Rz. 74 Die Prüfung von Vorfragen ist für die Lösung erbrechtlicher Fälle von besonderer Bedeutung. Hieran hat auch die Einführung der EuErbVO nichts grundlegendes geändert. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht sind Vorfragen von Beachtung. Bei einer Vorfrage handelt es sich um einen Teilaspekt der erbrechtlichen Angelegenheit, ohne dessen Klärung sich der Gesamtfall n...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (3) Begründung der ehelichen Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 606 Die Begründung der Gütergemeinschaft ist ein ehebezogener Vertrag und daher regelmäßig keine Schenkung.[659] Auch in der Begründung der ehelichen Gütergemeinschaft kann jedoch ausnahmsweise eine beeinträchtigende Schenkung im Sinne des § 2287 BGB gesehen werden, wenn ein Ehegatte kein Vermögen einbringt.[660]mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Mietverhältnis

Rz. 50 Mit dem Tod eines Mieters treten nach § 563 BGB der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Mieters, die Kinder des Mieters oder andere Familienangehörige, die mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, in das Mietverhältnis ein, sofern sie nicht erklären, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Der Vermieter kann das Mietver...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung

Rz. 552 Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unter den Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses "nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a BGB zu bewirken, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2204 BGB)." Kommt der TV dieser Pflicht nicht nach, so kann er von den Erben dazu verklagt werden.[568] Die Auseinandersetzung...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB)

Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Inhalt der erbrechtlichen Rechtsstellung

Rz. 603 Die Frage, ob jemand zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört, ob er Ehegatte, eheliches, nichteheliches oder adoptiertes Kind ist, ist grundsätzlich eine unabhängig vom Erbstatut selbstständig zu klärende Vorfrage. Das Erbstatut regelt die Einordnung der Rechtsstellung als Erbe oder Vermächtnisnehmer und bei einer Personenmehrheit alle mit der Erbengemeinschaft zusamm...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Vorbehaltenes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB)

Rz. 568 Das im Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht bietet dem Erblasser die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung vom Vertrag loszukommen. Ob und in welchem Umfang die Rücktrittsmöglichkeit bestehen soll, unterliegt dem Willen der Vertragsparteien und ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch auf den Empfängerhorizont abzustellen ist. Versäumt der Rechtsanw...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 592 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Freistellungsklausel für den Überlebenden

Rz. 49 OLG Frankfurt, Urt. v. 29.4.2009:[78] Zitat "Der dem Vertragserben nach § 2287 BGB zukommende Schutz reicht nicht weiter als die vertragliche Bindung, die der Erblasser mit dem Erbvertrag eingegangen ist. Daher gilt § 2287 BGB bei gemeinschaftlichen Testamenten nur bezüglich der bindend gewordenen Verfügungen. Keine Bindung tritt ein, wenn die Erblasser die Bindung durc...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / C. Der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen

Rz. 5 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Rz. 6 Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und se...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In der Praxis kommt es nicht selten zu missbräuchlichen Verfügungen des gebundenen Erblassers. Ist ein Ehepartner vorverstorben, hat der überlebende Ehegatte im Falle der Wiederverheiratung wegen des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2303 BGB) die Möglichkeit, einen vorhandenen Erbvertrag bzw. ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament binnen der ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Checkliste: Pflichtteilsberechtigte

Rz. 268 I. Die ausdrückliche Enterbung II. Die Pflichtteilsentziehung III. Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absichtmehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / II. Personen und Güterstände

Rz. 8 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers anfertigen. Anhand eines solchen Stammbaums lassen sich schnell die einzelnen Erbenordnungen und somit auch die quote...mehr