Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / B. Die Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Durch die Wahl des richtigen Güterstandes kann somit die Erb- und Pflichtteilsquote aller am Erbfall Beteiligten beeinflusst werden. Der Anwalt, der einen Mandanten bezüglich eines Testamentes berät, hat dies immer zu berücksichtigen. Besteht nämlich beispielsweise die Gefahr, dass sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / D. Taktisches Vorgehen durch den Berater

Rz. 19 Für die Wahl zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung kommt es darauf an, wie hoch der konkrete Zugewinnausgleich im Verhältnis zum Nachlass ist und neben welcher Erbenordnung der Ehegatte Erbe würde.[21] Nieder [22] hat für den Fall, dass nur der verstorbene Ehegatte einen Zugewinn erzielt hat, folgende Rechenformel aufgestellt: Rz. 20 Nieder'sche Fo...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse unter Ehegatten

Rz. 454 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Teilungsvertrag: Wenn der Erbteil des Ehepartners sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zustimmung des anderen erforderlich.[490] Für eine etwaige Er...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 341 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5.1.1 Ehegatten

Wurde keine bzw. keine wirksame Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anwendbare Recht nach einer Anknüpfungsleiter. Danach ist folgendes Recht anzuwenden: das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen Aufenthalt haben (Art. 26 Abs. 1 lit. a EuGüVO) oder das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpu...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / Literaturtipps

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / f) Die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten

Rz. 37 Die Rechtsprechung lässt u.U. auch eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als Schenkung i.S.v. § 2287 BGB genügen,[56] insbesondere wenn sie unterhaltsrechtlich oder für Zwecke der Altersvorsorge nicht geboten ist.mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.1 Zuständigkeit im Falle des Todes eines Ehegatten/Partners, Art. 4 EuGüVO/ EuPartVO

Bei Anrufung eines mitgliedsstaatlichen Gerichts nach der EuErbVO im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehegatten/Partners, ist dieses auch für sämtliche güterechtlichen Fragen "in Verbindung mit diesem Nachlass" zuständig. Es handelt sich hier um eine ausschließliche Zuständigkeit, die weder durch Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 7 EuGüVO bzw. Art. 7 EuPartVO) noch durch rügelos...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Forderungen des überlebenden Ehegatten aus einer "Innengesellschaft"

Rz. 36 Hat ein Ehegatte im Geschäft oder Betrieb des anderen mitgearbeitet und findet – aus welchen Gründen auch immer – ein Ausgleich des Zugewinns nicht statt, so können Forderungen des überlebenden Ehegatten aus dem "Innengesellschaftsverhältnis" bestehen. Diese Forderungen auf Abrechnung und Zahlung des Abfindungsguthabens sind ebenfalls Erblasserschulden, die den Nachla...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 4. OLG Stuttgart: Keine Unentgeltlichkeit einer Zuwendung, die der Altersversorgung des Ehegatten dient

Rz. 39 Beschluss des OLG Stuttgart v. 26.1.2011: Es ging im Rahmen einer Beschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren um die Frage, ob aus der Einzahlung des Ehemannes in eine Rentenversicherung zugunsten der Ehefrau Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können. Zitat "… Die Antragsgegnerin hat vorgetragen, dass die Einzahlung durch den Erblasser erfolgt sei, da si...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 605 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten (auch ehebedingte oder ehebezogene Zuwendungen genannt) behandelt der BGH im Zusammenhang mit § 2287 BGB wie Schenkungen, soweit sie objektiv unentgeltlich sind; davon sei im Regelfall auszugehen.[658]mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / b) Nießbrauchsrecht des Ehegatten

Rz. 158 Das Ehegattennießbrauchsrecht ist im romanischen Rechtskreis noch verbreitet. Ob es in einem deutschen Erbschein als Verfügungsbeschränkung Erwähnung finden sollte, war lange Zeit umstritten.[329] Wirkt es als Verfügungsbeschränkung und entsteht es unmittelbar mit dem Erbfall z.B. in Form eines Vindikationslegat (wie z.B. in Belgien), so soll es im Erbschein aufgefüh...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / IV. Die Anfechtung bindend gewordener Verfügungen nach Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten – wegen Hinzutretens eines weiteren Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

1. Die Selbstanfechtung durch den gebundenen Erblasser Rz. 7 Der Selbstanfechtung testamentarisch bindend gewordener Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. Das Gesetz hat für die Anfechtung bindend gewordener wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament keine besonderen Vorschriften vorgesehen. Deshalb finden die...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die mangelnde Testierfreiheit aufgrund Erbvertrags oder bindenden Ehegattentestaments

Rz. 47 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Mandanten. Diese kann beispielsweise dadurch eingeschränkt sein, dass der Mandant sich bereits durch einen Erbvertrag oder ein bindend gewordenes Ehegattentestament verpflichtet hat. Beim Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / hh) Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung in Einzelfällen

Rz. 313 Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten Fallkonstellation: Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann (EM) bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die E...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / III. Interessenkonflikt bei der Beratung hinsichtlich eines Ehegattentestaments

Rz. 27 Im Rahmen der Beratung von Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments werden in der Regel übereinstimmende Vorstellungen der Beteiligten vorliegen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass dies zumeist auch dann der Fall ist, wenn es beispielsweise um Fragen einer Wiederverheiratungsklausel geht, da vielfach keinem der Ehegatten daran gelegen ist, da...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / g) Gleichzeitiges Versterben und testamentarische Katastrophenklauseln

Rz. 160 Steht bei einem zeitnahen Versterben von Ehegatten nicht fest, wer wen überlebt hat, muss das Nachlassgericht zunächst die genauen Todeszeitpunkte der Ehegatten ermitteln, um die jeweilige Erbfolge bestimmen zu können. Erst wenn diese Aufklärung erfolglos geblieben ist, greift die Vermutung des gleichzeitigen Versterbens des § 11 VerschG ein.[137] Rz. 161 Haben die Eh...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Bei der Einheitslösung

Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen. Um dem hierdu...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / F. Die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Rz. 14 Der gesetzliche Erbteil hängt von der Zahl der "gesetzlichen Miterben" ab, da sich danach die Erbquote bestimmt. Bei der Bestimmung der Erbquote werden gemäß § 2310 S. 1 BGB auch die Enterbten (§ 1938 BGB), die für erbunwürdig Erklärten (§§ 2339 ff. BGB) und diejenigen, die ausgeschlagen haben, mitgezählt. Rz. 15 Nicht mitgezählt werden dagegen diejenigen, die zum Zeit...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Der Anfechtungsverzicht

Rz. 425 Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die Frage der Beseitigung der Bindungswirkung durch Selbstanfechtung eines Ehegatten und um das Anfechtungsrecht Dritter. Die eigene wechselbezügliche Verfügung, die erst nach dem Tod des Erstversterbenden bindend geworden ist, kann in analoger Anwendung der §§ 2281 ff., §§ 2078, 2079 BGB selbst angefocht...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslösung

Rz. 454 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- und Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des Erstversterbenden und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Beide Vermögensgegenstände verschmelzen im Zeitpunkt des ersten Todesfalls zu einer Vermögensmasse. Rz. 455 Gestaltet man die Wiederverheiratungsklausel lediglich dahingehend, dass "im Falle d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / G. Übersicht: Arten von Auskunftsansprüchen

Rz. 207 Aus den verschiedenen Rechtsgebieten sind folgende Arten von Auskunftsansprüchen von praktischer Bedeutung: erbrechtlich, pfandrechtlich, nießbrauchrechtlich, familienrechtlich mit erbrechtlicher Auswirkung, schuldrechtlich, verfahrensrechtlich.mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 17. Güterrechtliche Zustimmungserfordernisse

Rz. 527 Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte bei bestehender Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen oder über sein wesentliches Vermögen zu verfügen. Das bedeutet für den Abschichtungsvertrag: Wenn die erbrechtliche Beteiligung des Ehegatten sein ganzes oder wesentliches Vermögen darstellt, ist die Zus...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 375 Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen:[404] "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen und unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung

Rz. 436 Hauptzweck des Ehegattentestaments ist es, dass die gemeinschaftlichen Verfügungen wechselbezüglich[474] angeordnet werden und dass diese dann nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 1 BGB ganz oder teilweise Bindungswirkung entfalten. Ob zwischen Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Wechselbezüglichkeit vorliegt, ist – sofern ...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / c) Die Ermittlung und Erörterung des Erbfallszenariums als wesentlicher Teil der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 21 Unter dem Erbfallszenarium sind die mit Eintritt des Erbfalls entstehende neue Rechtslage und deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für die Beteiligten zu verstehen. Wenn bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung der Berater nicht auf die unterschiedlichen Angriffs- und Verteidigungsrechte der einzelnen Beteiligten nach dem Erbfall deutlich hingewiese...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.5.1.5 Ausweichklausel

Grundsätzlich ist das Güterstatut – vorbehaltlich einer späteren Rechtswahl – unwandelbar. Dieser Grundsatz wird durch Art. 26 Abs. 3 EuGüVO aufgeweicht. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dem Gericht auf Antrag eines Ehegatten erlaubt, das Recht eines anderen Staates als Güterrecht anzuwenden. Bei dieser Vorschrift dürfte es sich um eine Kompromisslösung für diejenigen M...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.6 Schutz Dritter

Die Güterrechtsverordnungen regeln nicht nur das Verhältnis Ehegatten/Partner untereinander sondern auch das Verhältnis der Ehegatten/Partner zu Dritten.[1] Die Verordnungen beziehen somit insbesondere auch güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie §§ 1365, 1357 oder 1362 BGB mit ein.[2] Bei grenzüberschreitenden Fällen ist für den Dritten im Rechtsverkehr oftmals nicht er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Änderungsvorbehalt bei der Einheitslösung

Rz. 442 Im Rahmen der Wechselbezüglichkeit und Bindungswirkung spielt die Frage eines Abänderungsrechts des überlebenden Ehegatten (Freistellungsklausel) eine große Rolle. In § 2270 Abs. 1 BGB ist es den Ehegatten freigestellt, ob sie ihre letztwilligen Verfügungen wechselbezüglich und bindend treffen wollen. Die Ehegatten können sich demnach auch das Recht einräumen, ihre V...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / 7. Zugewinnausgleich

Rz. 67 Der Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1378 BGB verjährt seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts am 1.1.2010 nach der Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB.[37] Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet und ist der überlebende Ehegatte von der Erbfolge ausgeschlossen (§ 1371 Abs. 2 BGB) oder wählt er die "güterrechtli...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.4.1 Formstatut der Rechtswahl

Nach Art. 23 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 1 EuPartVO bedarf die Rechtswahl zumindest der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen, wobei elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen, der Schriftform gleichgestellt sind. Des Weiteren sehen Art. 23 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 23 Abs. 2 EuPartVO vor, dass, w...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / dd) Gestaltungsfragen

Rz. 13 In der Regel ist es unproblematisch, wenn Ehegatten im Rahmen der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testamentes beraten werden. Sind sich die Ehegatten allerdings uneins, welches der Kinder beispielsweise zum Erben berufen werden soll, darf der Rechtsanwalt nicht weiter beraten. Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich die Ehegatten wegen Änderung einer früheren ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Einleitung

Rz. 407 Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments besteht die Besonderheit, dass Verfügungen von Todes wegen für zwei Sterbefälle getroffen werden. Es unterscheidet sich dabei vom Einzeltestament insoweit, als beide Ehegatten ihre Verfügungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde errichten. Ein rechtlicher Unterschied ist, dass die Auswirkungen der Wechselbezüglich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 446 Die Wiederverheiratungsklausel [482] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten eines weiteren pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[483] Das, was die Ehegatten den Schlusserben – meistens den eigenen Kindern – zugedacht haben, soll diesen auch letztendlich zukommen. Ohne besondere Anhaltspunk...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Güterrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 19 In den Fällen des § 1371 Abs. 2 BGB hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben des anderen nach § 1379 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den stichtagsgenauen Bestand des Anfangs- und Endvermögens des Erblassers. Geschuldet wird die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses i.S.v. § 260 BGB. Das Anfangsvermögen bestimmt sich nach § 1374 BGB, wobei während de...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 575 Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären. Die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Ist der andere Vertragsteil geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Rücktritt von einem Erbvertrag auch gege...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ll) Zusammentreffen von Testamentsvollstreckung und Nießbrauch in einer Person

Rz. 220 Der überlebende Ehegatte soll aufgrund gemeinschaftlicher Verfügung von Todes wegen häufig sowohl Nießbraucher am Nachlass als auch Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des gesamten Nachlasses des Erstversterbenden werden. Der Nießbraucher, dem sonst nur Verwaltungs- und geringe Verfügungsbefugnisse an den dem Nießbrauch unterliegenden Nachlassgegenständen zustehen,...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 39 Es gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[47] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil § 440 Abs. 2 ZPO auf das eigenhändige Testament keine Anwendung findet. Die Echtheit der Unterschrift ist noch kein Beweis,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / e) Zusammenhängendes Schriftstück

Rz. 154 Dazu das LG München I (Leitsatz):[131] Zitat "Ein aus mehreren Blättern bestehendes, auf einem Blatt unterschriebenes Testament ist nur dann gültig, wenn zwischen den einzelnen Blättern durch Nummerierung oder fortlaufenden Text ein Zusammenhang erkennbar ist." Rz. 155 Das KG sah zwar einen ausreichenden Zusammenhang zwischen zwei losen Blättern eines gemeinschaftlichen...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 5.2 Problem: Doppel- oder Mehrstaater

Die EuGüVO/EuPartVO enthalten keine ausdrückliche Regelung zu der Frage, auf welche Staatsangehörigkeit es für die Zulässigkeit der Rechtswahl ankommt, wenn einer oder beide Ehegatten mehrfache Staatsangehörigkeiten haben. Der Erwägungsgrund 50 S. 1 der EuGüVO und 49 S. 1 EuPartVO behandelt die Frage nach der Behandlung einer Person mit mehrfacher Staatsangehörigkeit als Vor...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / V. Zuwendungsverzicht eines Schlusserben

Rz. 67 Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach § 2265 BGB bzw. § 10 LPartG ein gemeinschaftliches Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen errichtet und ist der erste Erbfall eingetreten, führt die sich aus der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ergebende Bindungswirkung dazu, dass der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner das Recht auf Widerruf seiner w...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 32 Nach § 2267 BGB kann unter Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament (§ 2265 BGB) in der Weise handschriftlich errichtet werden, dass ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt, unterschreibt und der andere mitunterschreibt. Damit ist für den Mitunterschreibenden eine Ausnahme von dem Erfordernis der Eigenhändigkeit des Testamentstextes gemacht. Eingetragene Le...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / XIV. Dingliche Surrogation im ehelichen bzw. partnerschaftlichen Güterrecht

Rz. 103 Als Vorfrage für die Klärung des Nachlassbestandes ist beim Tod eines Ehegatten wichtig, welcher Ehegatte Eigentümer welcher Gegenstände war. Da die Erwerbsvorgänge oft Jahrzehnte zurückliegen, ist die Surrogation von erheblicher Bedeutung. 1. Surrogation bei der Zugewinngemeinschaft Rz. 104 § 1370 BGB, der sich auf Haushaltsgegenstände bezieht, regelt gleichzeitig die...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Anrechnung des Eigengeschenks, § 2327 BGB

Rz. 114 Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, sind nach § 2327 BGB zu berücksichtigen und auch ohne ausdrückliche Anrechnungsbestimmung in Abzug zu bringen.[177] Bei der Ermittlung des Ergänzungsnachlasses ist das Eigengeschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und von dem daraus ermittelten Ergänzungsanspruch in voller Höhe abzuziehen.[178] Z...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / bb) Fehlende objektive Beeinträchtigung

Rz. 97 Eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist schon dann zu verneinen, wenn die Zuwendung die Höhe des Pflichtteils und/oder der Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten erreicht und damit diese Ansprüche ohnehin als abgegolten angesehen werden können. Übersteigt der Wert der Schenkung Pflichtteil und/oder Zugewinnausgleichsforderung des Beschenkten, so kan...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr