Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Unternehmen oder ein in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 166 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Nichtsteuerbarkeit einer GiG nach § 1 Abs. 1a UStG setzt grundsätzlich voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (vgl. Rn. 169 ff.) oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb (vgl. Rn. 181 ff.) veräußert werden (Abschn. 1.5 UStAE). Rz. 167 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Eine nicht steuerbare GiG kann auf ...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / IV. Kritik und Ausblick

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist weitgehend auf Zustimmung gestoßen,[84] kritische Stimmen sind allenfalls zu einzelnen Punkten vernehmbar.[85] Die Zahl der veröffentlichten Entscheidungen ist deutlich zurückgegangen, sodass sich die Betroffenen offensichtlich auf die Gegebenheiten eingestellt haben. Gleichwohl ist das gesetzgeberische Ziel, die Eigenverantwortu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Unternehmerfähigkeit

Rz. 14 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Unternehmerfähigkeit hängt von der Steuerrechtsfähigkeit ab. Steuerrechtsfähig (also Träger von Rechten und Pflichten im umsatzsteuerlichen Sinne) ist jedes selbständige Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistung gegen Entgelt ausführt (Abschn. 2.1 Abs. 1 S. 2 ­UStAE). Nicht entscheidend sind die zivilrechtliche Rechtsform bzw. Rechtsfäh...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer Pflichtverletzung hinsichtlich eines Erbvertrags. Die Klägerin ist die Tochter der Beklagten. Durch notariellen Vertrag mit der Urkundsnummer ... vom 19.7.2002 des Notars ... in ... schloss die Klägerin mit ihren Eltern, der Beklagten und deren am 10.9.2008 verstorbenen Ehemann Herrn ..., einen Erbvertrag....mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Anmerkung

1. Das OLG Düsseldorf hatte sich mit dem Streit über die fragliche Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung zu befassen. Diesmal aber nicht wie so häufig mit der Frage, ob durch individuelle Auslegung die gesetzliche Vermutungsfolge des § 2270 BGB widerlegt werden kann. In dem Besprechungsfall hatten die Ehegatten sich gegenseitig zu nicht befreiten Vorerben berufen und jewe...mehr

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ZErb 12/2018, Keine Anhörun... / Aus den Gründen

(...) In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Soweit sich die Beschwerde vom 7.8.2018 gegen die Zwischenverfügung vom 19.4.2018 insgesamt richtet, also ausdrücklich auch gegen die in Ziff. 1 der Zwischenverfügung an den Antragsteller gerichtete Aufforderung der Grundbuchrechtspflegerin, maßgebliche Beweggründe einer vollentgeltlichen Verfügung substantiiert darzulegen, ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Streitwert: Erhöhung bei mehreren rechtshängigen Besteuerungszeiträumen

Nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG ist in finanzgerichtlichen Verfahren für die Bestimmung der Höhe des Streitwerts regelmäßig die vom Kläger in seinem Antrag bezifferte Geldleistung oder ein hierauf bezogener Verwaltungsakt maßgebend. Hat der Antrag des Klägers offensichtlich absehbare Auswirkungen auf künftige Geldleistungen oder auf noch zu erlassende, auf derartige Geldleistung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sparer-Pauschbetrag

Stand: EL 111 – ET: 05/2019 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist ein Sparer-Pauschbetrag gesetzlich geregelt (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 10). Er beträgt 801 EUR und bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 1 602 EUR. Der Abzug der tatsächlich anfallenden Werbungskosten wird aber durch diesen Sparer-Pauschbetrag ausgeschlossen. Für Vereine gilt: Bezieht ein gemeinnütziger Verein K...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / 2. Die Formalien der Klage

Rz. 219 Nach § 604 Abs. 1 ZPO muss bereits die Klageschrift [211] die Erklärung enthalten, dass die Klage im Wechselprozess erhoben werden soll. Insoweit wird die Vorschrift des § 593 ZPO weiter präzisiert. Die Klageschrift[212] ist demnach mit "Klage im Wechselprozess" oder "Wechselklage" bzw. mit "Klage im Scheckprozess" oder "Scheckklage" zu bezeichnen. Rz. 220 Hinweis Da §...mehr

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Keine Gewinnrealisierung durch Vergütungsvorschuss für bilanzierenden Insolvenzverwalter; keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung

Leitsatz 1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt. 2. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unte...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 4. Lösungsvorschlag von Weber, aufgegriffen in der Stellungnahme des Deutschen Notarvereins zum Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Güterrecht und zur Änderung von IPR-Vorschriften

Eine Erhöhung des Ehegattenerbteils um ein Viertel kann also nur noch dann stattfinden, wenn der erstversterbende Ehegatte nach deutschem Erbrecht beerbt wird (sofern die Ehegatten im Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft lebten) – oder (wie der deutsche Notarverein zutreffend anmerkt "sehr theoretisch"), wenn ein anwendbares ausländisches Erbrecht selbst eine entspr...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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FF 11/2018, FF 11/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 1.8.2018 – XII ZB 159/18 1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / V. Neue Entwicklungen beim Getrenntlebensunterhalt: § 1361 Abs. 3 BGB i.V.m. § 1579 Nr. 2–8 BGB (analog)

Die Entwicklung beim Getrenntlebensunterhalt ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Dauer der Lebensgemeinschaft (früher regelmäßig mindestens 2–3 Jahre) nicht mehr maßgeblich ist. Nicht nur Amtsgerichte, sondern auch Oberlandesgerichte haben sich inzwischen zu eigen gemacht, dass schon nach einem Jahr die Möglichkeit besteht, je nach Einzelfall, auch zu einem Aussch...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 1 Gründe:

[1] Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zurückzuweisen, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. [2] I. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wendet sich mit der bereits eingelegten und begründeten Rechtsbeschwerde gegen die Befristung ihres Elementarunterhalts bis einsc...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VII. Ausblick – Solidarität als maßgebliches Kriterium

Entscheidend ist vor allem im Zusammenhang mit der verfestigten Lebensgemeinschaft, dass sich der geschiedene Ehegatte, der eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, damit endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt. Die verfestigte Lebensgemeinschaft muss als Anwendungsfall der Unbilligkeit nach § 1579 BG...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / Leitsatz

1. Ehebedingte Nachteile i.S.d. § 1578b Abs. 1 S. 2 BGB können nicht mit den durch die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehe verursachten geringeren Rentenanwartschaften begründet werden, wenn für diese Zeit ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. Nachteile in der Versorgungsbilanz sind dann in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und somit vollstä...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / IV. Objektive Kriterien als Maßstab

Leistungsfähigkeit des Partners Neu ist zweifellos, dass entsprechend der Begründung des Gesetzes die Leistungsfähigkeit des neuen Partners keine Rolle mehr spielen soll. Es mag sein, dass sich der geschiedene Ehegatte bei beengten finanziellen Verhältnissen überlegen wird, ob er auf die finanzielle Unterstützung durch den geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehepartner verzich...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / Leitsatz

Begehrt ein Ehegatte von dem anderen dessen Mitwirkung an der Durchführung der gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer, richtet sich der Wert eines Verfahrens, mit dem ein hierauf gerichteter Anspruch verfolgt wird, nach den Vorstellungen des antragstellenden Ehegattens, soweit sie durch getätigte Feststellungen verobjektivierbar sind. OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.9.2018 ...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.3 EuGH (Rechtssache Mahnkopf): rein erbrechtliche Qualifikation

Am 1.3.2018 hat der EuGH[31] auf einen Vorlagebeschluss des KG[32] – bei dem es um die Frage der Aufnahme eines sich durch die Regelung über den Zugewinnausgleich im Todesfall erhöhenden Erbteils des überlebenden Ehegatten in ein Europäisches Nachlasszeugnis ging – nun aber entschieden, dass Art. 1 Abs. 1 EuErbVO dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Au...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1

Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so erfolgt der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 Abs. 1 BGB – der eine nicht ganz unproblematische Verknüpfung von Ehegüterrecht und Ehegattenerbrecht normiert[1] – dadurch, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht (wobei e...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / II. Verfahrensrecht

Stirbt in einem Verfahren vor dem Familiengericht einer der Beteiligten, richten sich die Wirkungen sowohl nach der Art als auch nach dem Stand des Verfahrens. 1. Im Scheidungsverbundverfahren ist die zentrale Vorschrift § 131 FamFG. Danach ist das Scheidungsverfahren in der Hauptsache ex lege beendet, wenn einer der Beteiligten stirbt. Auch die Folgesachen teilen das Schicks...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.2 BGH: rein güterrechtliche Qualifikation

Der BGH[20] hat dann 2015 – roma locuta, causa finita, so stand es jedenfalls zu vermuten – festgestellt, dass der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren sei[21], die hiergegen vorgebrachte Kritik in Gestalt abweichender Auffassungen[22] (unter 2.1) und die güterrechtliche Qualifikation auch nicht durc...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / III. § 1579 Nr. 2 BGB: Verfestigte Lebensgemeinschaft als neuer Härtegrund

Dieser Härtegrund, der bisher in der schwammigen Vorschrift des Nr. 7 erfasst wurde, ist als eigenständiger Ausschlusstatbestand normiert worden. Die Vorschrift will an rein objektive Gegebenheiten anknüpfen und eine Veränderung in den Lebensverhältnissen des Unterhaltsbedürftigen berücksichtigen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Die Rechtf...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 2.1 Meinungsstreit

Nach der wohl hM wurde § 1371 Abs. 1 BGB bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Mahnkopf (unter 2.3) iSd Art. 15 und 25 EGBGB rein güterrechtlich qualifiziert mit der Folge, dass dessen Anwendungsbereich bei Maßgeblichkeit deutschen Rechts als Güterstatut unabhängig vom einschlägigen Erbstatut eröffnet war.[12] Das OLG München[13] hat dazu ausgeführt, dass die Vors...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 3. Wiederaufleben eines Problems

Mit der Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt, den Weber [40] zutreffend als "Klassiker" bezeichnet. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH (vorstehend unter 2.1) ist infolge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssa...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / II. § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehe)

Zunächst ist von der Dauer der Ehe auszugehen. Wenn die kurze Ehedauer festgestellt worden ist, ist dann im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung zu prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig ist. Die Betreuungszeit ist also nicht der Ehedauer hinzuzurec...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG die beantragten Pfändungen abgelehnt. Hoffnungen und Erwartungen sind nicht pfändbar Eine Pfändung vo...mehr

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AGS 11/2018, Streitwert für... / 3 Anmerkung

Verfahren zwischen Eheleuten aus Anlass steuerlicher Veranlagung sind Familienstreitsachen nach § 266 Abs. 1 FamFG. Soweit nicht eine bezifferte Geldforderung verlangt wird (§ 35 FamGKG), richtet sich der Wert solcher Verfahren nach der Auffangvorschrift des § 42 Abs. 1 FamGKG. Beantragt ein Ehegatte von dem anderem, dass dieser der gemeinsamen Veranlagung oder dem begrenzten...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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ZErb 11/2018, Keine Pfändun... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 793 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerdefrist des § 569 ZPO gewahrt. In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Amtsgericht die beantragten Pfändungen abgelehnt. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Ein...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / 3 Der Praxistipp

Zwischen bestehender und künftiger Forderung ist zu unterscheiden Die Entscheidung überzeugt nur bedingt, weil sie durch die Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung den Eindruck erweckt, die Unpfändbarkeit von Erb- und Pflichtteil vor dem Erbfall und des Zugewinnausgleichsanspruchs vor der Beendigung des Güterstandes, d.h. vor Stellung des Scheidungsantrages, sei hinreich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verwertungsverbot (§ 384a Abs. 3 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Gemäß § 384a Abs. 3 AO dürfen eine Meldung nach Art. 33 DSGVO und eine Benachrichtigung nach Art. 34 Abs. 1 DSGVO in einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die meldepflichtige Person oder einen ihrer in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung der meldepflichtigen Person verwertet werden. Art. 33 DSGVO Meldung von Verletzungen des Sc...mehr

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FoVo 11/2018, Pfändung von ... / Leitsatz

1. Eine Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen ist vor Eintritt des Erbfalls nicht zulässig. 2. Vor Beendigung des Güterstands können mögliche künftige Ansprüche eines Ehegatten auf Zugewinnausgleich nicht gepfändet werden. LG Trier, Beschl. v. 9.7.2018 – 5 T 48/18mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 6

Auf einen Blick Mit der Mahnkopf-Entscheidung des EuGH ist der Meinungsstreit um die kollisionsrechtliche Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB wieder aufgelebt. Die rein güterrechtliche Bewertung der pauschalen Zugewinnausgleichsregelung des § 1371 Abs. 1 BGB durch den BGH im Jahre 2015 ist infolge der EuGH-Entscheidung in Bezug auf Erbfälle, die dem Anwendungsbereich der EuE...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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ZErb 11/2018, Eintragung ei... / Aus den Gründen

III. Die nach § 78 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Erwägungen des Beschwerdegerichts halten einer rechtlichen Nachprüfung stand. 1. Ohne Rechtsfehler nimmt das Beschwerdegericht an, dass das Grundbuchamt den auf § 36 GBO gestützten Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen hat; denn...mehr

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§ 6 Haftung / III. Ehegatte ist Erbe

Rz. 300 Erbt ein Ehegatte, der in einer Gütergemeinschaft lebt, und verwaltet er das Gesamtgut nicht, kann er nach § 1432 BGB dennoch entscheiden, ob er die Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Die Zustimmung des anderen Ehegatten benötigt er nicht, § 1432 Abs. 1 S. 1 BGB. Fällt die Erbschaft ins Vorbehalts- oder Sondergut, haftet nach § 1439 BGB das Gesamtgut nicht für die di...mehr

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§ 6 Haftung / II. Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft ist Erblasser

Rz. 299 Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird der Güterstand durch den Tod des Erstversterbenden grundsätzlich nicht beendet, sondern nach § 1483 BGB in der Regel mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen[564] fortgesetzt.[565] Nach § 1483 Abs. 1 S. 3 BGB gehört der Anteil des Verstorbenen am Gesamtgut nicht zum Nachlass, im Übrigen wird der Ehegatte nach den allgemeine...mehr

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§ 6 Haftung / I. Ehegatte einer normalen Gütergemeinschaft ist Erblasser

Rz. 298 Wurde Gütergemeinschaft vereinbart und verstirbt einer der Ehegatten, gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gemäß § 1482 BGB zum Nachlass, sofern keine fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart wurde.[557] Die Erbfolge richtet sich gemäß § 1482 S. 2 BGB nach den allgemeinen Vorschriften. Gleiches gilt für Vorbehalts- und Sondergut, die ebenfalls z...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 2. Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehegatten

Rz. 93 Die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten bei Zusammenveranlagung werden gem. § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasst, sodass nur ein Bescheidschriftstück für beide Bescheide ergeht. Es handelt sich inhaltlich weiterhin um zwei einzelne Steuerbescheide.[115] Verstirbt ein Ehegatte, richtet sich der zusammengefasste Bescheid zum einen an den überlebenden Ehegatten und zum...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Eintritt des Ehegatten, § 563 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 41 Das Eintrittsrecht des Ehegatten regelt § 563 Abs. 1 BGB. Diese Eigenschaft beginnt mit der standesamtlichen Eheschließung nach den §§ 1310 ff. BGB und endet mit der Scheidung nach den §§ 1564 ff. BGB, §§ 606 ff., 622 ff. ZPO oder der Aufhebung nach §§ 1313 ff. BGB. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte mit dem Verstorbenen einen gemeinsamen Haushalt geführt hat. Lebt ...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / b) Nießbrauchsrecht des Ehegatten

Rz. 158 Das Ehegattennießbrauchsrecht ist im romanischen Rechtskreis noch verbreitet. Ob es in einem deutschen Erbschein als Verfügungsbeschränkung Erwähnung finden sollte, war lange Zeit umstritten.[330] Wirkt es als Verfügungsbeschränkung und entsteht es unmittelbar mit dem Erbfall z.B. in Form eines Vindikationslegat (wie z.B. in Belgien), so soll es im Erbschein aufgefüh...mehr

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§ 6 Haftung / b) § 1568b BGB – Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Rz. 35 Nach § 1586b BGB erlischt der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten mit dem Tode des Verpflichteten nicht, sondern geht auf dessen Erben über. Nach § 1586b Abs. 1 S. 3 BGB ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem fiktiven Pflichtteil des Unterhaltsberechtigten entspricht. Bei der Ermittlung der Quote dieses fiktiven Pflichtteilsanspruches sind nach § 1...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / d) Zusammenfassung

Rz. 128 Eine vollständige Begünstigung des überlebenden Ehegatten ohne Enterbung der Abkömmlinge könnte so aussehen:[174] Muster 10.25: Nießbrauchsvorausvermächtnis für Ehegatten Muster 10.25: Nießbrauchsvorausvermächtnis für Ehegatten I. Nießbrauchsvorausvermächtnis Dem überlebenden Ehegatten wird der lebenslange, unentgeltliche Nießbrauch an den Erbteilen unserer Abkömmlinge ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Testamentsvollstreckung

Rz. 127 Für die minderjährigen Kinder kann eine aufschiebend bedingte oder eine gestaffelte Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Kirchner hat ein Modell entwickelt, nach dem Vormundschaft und Testamentsvollstreckung "hintereinander geschaltet" werden.[168] Für die minderjährigen Kinder beginnt die Testamentsvollstreckung durch den überlebenden Elternteil aufschiebend be...mehr