Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.4 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Der Unterhaltsverpflichtete ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). 21.2.Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellt...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Ausgleichsforderung, § 1378 BGB

Rz. 432 Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten denjenigen des anderen Ehegatten, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu. Dabei wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes, bzw. der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags[269]...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 24. Mangelfall

24.1 Ein absoluter Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten zur Deckung seines notwendigen Selbstbehalts und der gleichrangigen Unterhaltsansprüche der Kinder nicht ausreicht. Zur Feststellung des Mangelfalls entspricht der einzusetzende Bedarf für minderjährige und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern dem Zahlbetrag, der aus der ersten Ein...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Unterhaltstatbestände

Rz. 372 Zu den einzelnen Tatbeständen: Unterhalt wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, § 1570 BGB: Betreut[229] der eine Elternteil ein gemeinsames Kind der Parteien und ist er deshalb gehindert, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so hat er einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil, sofern und soweit ihn dies an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hin...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er ist auch dann nicht nach dem Einkommen des Pflichtigen zu bemessen, wenn dieser mit dem betreuenden Elternteil zusammengelebt hat (BGH FamRZ 2008, 1739; 2010, 357). Der Bedarf, der sich auch aus einem Unterhaltsanspruch gegen einen früheren Ehegatten ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 337 Das klagende Land machte gegen den Beklagten aus nach § 5 Abs. 1 OEG, § 81a Abs. 1 S. 1 BVG übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend. Rz. 338 Am 23.3.2004 wurde F. G. (im Folgenden: Geschädigter) als Sohn des Beklagten und dessen damaliger Ehefrau geboren. Im April 2004 trennten sich die Ehegatten, kamen jedoch überein, aus finanziellen Gründen weiterhin m...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / f) Neue Partnerbeziehung des Unterhaltsberechtigten

Rz. 46 Grob unbillig ist die Inanspruchnahme des anderen Ehepartners dann, wenn der Berechtigte sich gegen den Willen seines Ehegatten einem anderen Ehepartner zuwendet und dem neuen Partner die Hilfe und Fürsorge zukommen lässt, die dem Ehegatten geschuldet ist. Ist das Verhalten des Berechtigten für das Scheitern der Ehe ursächlich, so kann der Unterhalt verwirkt sein, §§ ...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / 1.7 Anhänge

Anhang 1 - Tabelle zum Kindesunterhalt Anhang 2 Unterhaltstabelle - Zahlbeträge Anhang 3 Selbstbehalts- und Bedarfssätze ab 1. Januar 2016 unverändertmehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Ausländerrecht

VG Berlin, Urt. v. 28.9.2018 – VG 3 K 349.16 V Wer eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, hat keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten.mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 3. Aussetzung des Antrags auf Ehescheidung

Rz. 259 Das Scheidungsverfahren kann auf Antrag des Antragstellers bis zu zweimal und insgesamt für die Dauer von einem Jahr, bei mehr als dreijähriger Trennung bis zu sechs Monaten, ausgesetzt werden (§ 136 Abs. 2 und 3 FamFG). Rz. 260 Das Gericht soll das Scheidungsverfahren aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Leben die E...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 340 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 341 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / a) Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO

Rz. 479 Nach § 148 ZPO kann das Gericht den Rechtsstreit von Amts wegen, aber auch auf "Anregung" der Parteien aussetzen, wenn ein anderweitiger Rechtsstreit anhängig ist, dessen Gegenstand eine Vorfrage des auszusetzenden Rechtsstreits betrifft. Das Gleiche gilt, wenn eine Vorfrage durch eine Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Rz. 480 Die Vielzahl der veröffentlichten En...mehr

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AGS 01/2019, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 veröffentlicht – aber schon nicht mehr aktuell

Im Bundesgesetzblatt ist die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2019 v. 19.12.2018 veröffentlicht worden.[1] Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch[2] wurden einzelne Freibeträge des § 115 Abs. 1 ZPO neu ausgerichtet. Bezugsgröße der Freibeträge nach § 115 Abs. 1 ZPO ist der höchste Regelsatz, der nach...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / I. Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtlich maßgebliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. 1. Geldeinnahm...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / b) Die Duldung der Untersuchung zur Feststellung der Abstammung nach § 372a ZPO

Rz. 615 Eine besondere Form der Duldungspflicht enthält § 372a ZPO. Aufgrund der Tatsache, dass die Verfahren zur Feststellung der Abstammung nunmehr abschließend in § 178 FamFG geregelt sind, spielt diese Vorschrift kaum noch eine Rolle. Eine Inzidentfeststellung der Abstammung ist grundsätzlich unzulässig.[371] Rz. 616 Der (ausnahemsweise zulässige) Beweisbeschluss, der zur...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 6. Widerstreitende Anträge zur selben Ehewohnungssache

Sofern beide Eheleute zur Überlassung der Ehewohnung im selben Verfahren widerstreitende Anträge stellen, liegt kein Fall von Antrag und Widerantrag nach § 39 Abs. 1 FamGKG vor. Vielmehr ist von vornherein nur eine einzige Ehewohnungssache gegeben, die insgesamt nach § 48 Abs. 1 FamGKG zu bewerten ist. Ggfs. kommt insoweit eine Erhöhung des Regelwerts nach § 48 Abs. 3 FamGKG...mehr

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FF 01/2019, Haben Sie Ihre Bewertungen schon gelesen?

Dr. Undine Krebs Vor kurzem begrüßte mich meine Mitarbeiterin mit der Frage, ob ich schon die neue Bewertung auf einem bekannten Anwaltsportal gelesen hätte. Eine gewisse Andrea Müller habe dort geschrieben, dass ich leider kein Interesse habe, einen Vergleich auszuarbeiten oder Kosten zu sparen, sondern nur das Verfahren in die Länge ziehen wolle, da ich keine konstruktiven ...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Scheidung nach dreijähriger Trennung

Rz. 254 Leben die Ehegatten mehr als drei Jahre getrennt voneinander, wird gem. § 1566 Abs. 2 BGB unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Auf den Scheidungswillen des Antragsgegners kommt es in diesen Fällen nicht mehr an. Rz. 255 Ein Abweisungsantrag kann in diesen Fällen nur Erfolg haben, wenn die Voraussetzungen des § 1568 BGB gegeben sind.mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 32 Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in OLGR Nürnberg 2008, 403 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Freistellungsbegehren des Klägers sei nicht begründet, weil eine gesamtschuldnerische Haftung der Parteien im Sinne der §§ 421, 426, 840 BGB nicht vorliege. Zwar stehe die Haftung des Klägers gegenüber der Geschädigten aufgrund des Urteils des OLG München fest. ...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / f) Besondere Fälle der Parteivernehmung

Rz. 692 Auch außerhalb von § 445 ZPO wird die Parteivernehmung im Zivilprozess angesprochen. Rz. 693 In der Praxis nur selten zur Anwendung gebracht wird die besondere Möglichkeit der Parteivernehmung nach § 287 ZPO . Ist die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach manifestiert und herrscht bei den Parteien nur noch Streit über die Frage, ob tatsächlich ein Schaden entstanden is...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (1) Unterhaltssachen

Rz. 284 In Unterhaltssachen ist im Verhältnis zu den anderen EU-Mitgliedstaaten die Europäische Unterhaltsverordnung (EG) 4/2009 vom 18.12.2008 (EuUnthVO) zu berücksichtigen. In Bezug auf Dänemark ist zu beachten, dass die Kapitel VI und VII der EuUnthVO nicht anwendbar sind.[218] Rz. 285 Die EuUntVO findet Anwendung auf sämtliche gesetzliche Unterhaltsansprüche, die einen fa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Eigentümeridentität

Rz. 52 [Autor/Stand] Zu einer wirtschaftlichen Einheit dürfen nur solche Grundstücksflächen zusammengefasst werden, die demselben Eigentümer gehören. Flächen, die im Eigentum eines Eigentümers stehen, und Flächen, die ihm und anderen Personen gemeinsam – gesamthänderisch oder nach Bruchteilen – gehören, können daher grundsätzlich nicht eine wirtschaftliche Einheit bilden.[2]...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Internationales

KG, Beschl. v. 13.11.2018 – 1 W 36/18 1. Kennt das gewählte Recht keinen Familiennamen, der auf den Ehegatten oder die Kinder übertragen werden kann, ist es gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB möglich, den vom Eigennamen eines Elternteils abgeleiteten Vaters- oder Mutternamen zum Familiennamen des Kindes zu bestimmen. 2. Nach mongolischem Recht führt das nichteheliche Kind d...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / aa) Elementarunterhalt

Rz. 164 Der Elementarunterhalt wird pauschaliert oder (bei sehr guten Einkommensverhältnissen konkret) anhand des Alters des Kindes und des Einkommens des Verpflichteten ermittelt (s. Rdn 163 in der Tabelle). Die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass der Unterhaltsverpflichtete gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet ist. Weicht die tatsächliche...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verfahren. Nunmehr ist in § 151 FamFG ...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB) richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils; er beträgt aber in der Regel monatlich mindestens 880 EUR (ohne Kranken- und Pflegeversicherungskosten, die zusätzlicher Bedarf sein können). Die Inanspruchnahme des Pflichtigen ist durch den Halbteilun...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Auskunftsanspruch, § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 469 Zwischen der Trennung der Parteien und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags werden bekanntermaßen Vermögenswerte verschoben, um sie nicht mit dem zukünftigen Ex-Ehegatten teilen zu müssen. Um dies zu unterbinden, besteht:mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / 2. Zwang und Ausschluss der Mandatsübernahme

Rz. 19 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, ein Mandat zu übernehmen. Der Rechtsanwalt ist freier Unternehmer und kann deshalb frei entscheiden, welche Interessen und welchen Mandanten er vertreten möchte. Dabei wird der Rechtsanwalt die Übernahme eines konkreten Mandats aber auch immer an seinen persönlichen Fähigkeiten und seinen sachlichen und personelle...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Eintragung ihrer Mitmutterschaft für das von ihrer Ehefrau geborene Kind in das Geburtenregister. [2] Die Beteiligten zu 1 (Kindesmutter) und zu 2 (im Folgenden: Antragstellerin) lebten seit Mai 2014 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und schlossen am 12.10.2017 durch Umwandlung dieser Lebenspartnerschaft die Ehe. Am 3.11.2017 ge...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / b) Leistungsfähigkeit überprüfen!

Rz. 363 Wird das Scheidungsverfahren eingeleitet, ist oftmals das Trennungsjahr schon abgelaufen, so dass sich steuerliche Nachteile ergeben:mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615 l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt mindestens 880 EUR; er ist jedoch nicht höher als der fiktive Bedarf eines Ehegatten in gleicher Situation. 19. Elternunterhalt Der Unterhaltsbedarf der Eltern ist konkret darzulegen. Leistungen nach §§ 41-43 SGB XII (Grundsicherung) sind anzu...mehr

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AGS 01/2019, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte einen Stufenantrag zum Zugewinn eingereicht und beantragt, den Antragsgegner (ihren getrenntlebende Ehegatten) zu verpflichten, Auskunft über den Bestand seines Vermögens zu dem von ihr behaupteten Trennungszeitpunkt zu erteilen und einen nach Auskunftserteilung noch zu beziffernden Betrag zu zahlen. Der Antragsgegner hat den Trennungszeitpunkt bestr...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2019

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2019 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2019 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kin...mehr

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AGS 01/2019, Antrag auf Zus... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Verfahrenswertfestsetzung für ein Verfahren auf Zustimmung zur Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld im Grundbuch. Die Beteiligten sind Ehegatten, die in Trennung leben. Sie sind Miteigentümer zu ½ der von der Antragsgegnerin bewohnten ehelichen Immobilie. Der Grundbesitz ist belastet mit zwei unter den laufenden Nr. 1) ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Inverzugsetzen des Unterhaltsschuldners

Rz. 49 Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist der Gegner aufzufordern, den geschuldeten Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Ehegattenunterhalts richtet sich gem. § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Ist das Einkommen des Gegners nicht bekannt, so sollte er im Wege der Stufen...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Arrestanspruch

Rz. 34 Der Arrestanspruch ist die Hauptsacheforderung, deren Vollstreckung für den Fall ihrer späteren Titulierung gesichert werden soll; der Antragsteller muss sich einer Geldforderung berühmen oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann.[45] Rz. 35 Arrestfähig sind nach § 916 Abs. 2 ZPO auch betagte Ansprüche, deren Fälligkeit kalendermäßig feststeht oder...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XVI. Muster: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe

Rz. 355 Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Muster 3.16: Ermittlung der Ratenhöhe bei Prozesskostenhilfe Nettoeinkommen normaler Monatmehr

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§ 5 Klageerhebung / XXIV. Muster: Haupt- und Hilfsantrag

Rz. 327 Muster 5.36: Haupt- und Hilfsantrag Muster 5.36: Haupt- und Hilfsantrag An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – wegen: _________________________ Streitwert: _________________________ EUR Namens und im Auftrag der Klägerin erheben...mehr

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FF 01/2019, Eherecht in Europa mit Eingetragene Lebenspartnerschaft und Adoption

Süß/Ring (Hrsg.) 3. Auflage 2017, 1.520 Seiten, 169 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1495-8 Gut strukturiert, auf den Punkt gebracht, praxistauglich – auch in seiner dritten Auflage präsentiert sich das Handbuch für die anwaltliche und notarielle Tätigkeit in seiner bewährten Gliederungsschematik. Den einzelnen Länderberichten – in der neuen Auflage um Bulgarien er...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / 2. Die Grundzüge der Beweislastverteilung

Rz. 14 Mit der Grundregel, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfall zu substantiieren hat, korrespondiert dann grundsätzlich auch die Beweislastverteilung. Es gilt also auch hier der Grundsatz, dass jede Partei die ihr günstigen Tatsachen zu beweisen hat, soweit der Prozessgegner diese bestritten hat und sie für die Entscheidung des Rech...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVI. Muster: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 205 Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting Muster 22.16: Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting An das Amtsgericht – Familiengericht –[183] _________________________ Antrag auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting [184] In Sachen des Herrn _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächti...mehr