Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2019

Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2019 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt

1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden

 
a) für Erwerbstätige 1.080 EUR
b) für Nichterwerbstätige 880 EUR
 
2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.300 EUR
 
3. gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.200 EUR
 
4. gegenüber Eltern mindestens 1.800 EUR

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