Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Ausgleichung / 1. Ausgleichung bei Zuwendungen des Erblassers

Rz. 96 Im ersten Schritt ist der Ausgangsnachlass zu ermitteln. Hierfür ist zunächst ein vorhandener Ehegatte mit seinem gesetzlichen Erbteil auszuscheiden. Im zweiten Schritt ist der Ausgleichungsnachlass zu bilden, indem dem Ausgangsnachlass sämtliche Zuwendungen – um den Kaufkraftschwund bereinigt – hinzuzurechnen sind. Im dritten Schritt sind die Ausgleichungserbteile de...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / VIII. Aufschub der Auseinandersetzung

Rz. 88 Häufig vereinbaren die Miterben durch formlos möglichen Vertrag,[112] die Erbengemeinschaft auf bestimmte Zeit nicht auseinanderzusetzen (§§ 2042 Abs. 2, 749 Abs. 2 und 3, 750 BGB). Die Vereinbarung muss einstimmig erfolgen, weil der Auseinandersetzungsanspruch dadurch nach § 2042 Abs. 1 BGB vertagt wird und es sich um keine Verwaltungsmaßnahme im Sinne von § 2038 BGB...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 1. Vertretung des Minderjährigen beim Erbteilserwerb

Rz. 67 Erwirbt ein minderjähriger Miterbe einen Erbteil von einem Miterben derselben Erbengemeinschaft, der er selbst auch angehört, können die Eltern ihr Kind vertreten. Wenn aber ein anderes minderjähriges Kind oder ein Elternteil der Veräußerer des Erbteils ist, kann er und der andere Elternteil das Kind, das den Erbteil erwerben will, nicht vertreten; dem steht das Verbot...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / f) Fehlender Hoferbe

Rz. 96 Ist kein Hoferbe nach den Vorschriften der Höfeordnung vorhanden, vererbt sich der Hof nach den allgemeinen Vorschriften. § 10 HöfeO ist anwendbar, wenn entweder kein Hoferbe der gesetzlichen Hoferbenordnungen lebt oder keiner von ihnen wirtschaftsfähig ist. Der Ehegatte, für den die Wirtschaftsfähigkeit nicht gegeben sein muss, scheidet als Hoferbe bei Vorliegen der ...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 1. Einführung

Rz. 74 Die Prüfung von Vorfragen ist für die Lösung erbrechtlicher Fälle von besonderer Bedeutung. Hieran hat auch die Einführung der EuErbVO nichts Grundlegendes geändert. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht sind Vorfragen von Beachtung. Bei einer Vorfrage handelt es sich um einen Teilaspekt der erbrechtlichen Angelegenheit, ohne dessen Klärung sich der Gesamtfall n...mehr

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§ 19 Mietrecht / V. Ablehnungsrecht

Rz. 49 Das Ablehnungsrecht steht den Eintrittsberechtigten Personen zu. Oft wird jedoch vergessen, dass der Eintritt in das Mietverhältnis grundsätzlich automatisch und somit ohne eigenes Zutun erfolgt. Verhindern können Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der Familien- oder Haushaltsangehörige diese Rechtsfolge nur, wenn dem Vermieter rechtzeitig erklärt wird, dass das Mietv...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 2. Anwendbarkeit des § 1371 BGB bei Auslandsbezug

Rz. 106 Es erscheint angebracht, deutsches Güterstatut und ausländisches Erbstatut als kombinationsfähig anzusehen und, soweit erforderlich, einer "anpassenden Reduktion" zu unterziehen.[226] Dies erhöht also den Erbteil des Ehegatten (pauschalierter Zugewinnausgleich) trotz des Umstandes, dass der § 1371 BGB derzeit noch als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist[2...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Familiäre Verhältnisse

Rz. 6 Die familiären Verhältnisse zeigen den Rahmen auf, in dem eine Nachlassgestaltung erfolgen kann. Es werden Probleme (Pflichtteilsberechtigte) und Lösungsansätze (Minderung der Steuerlast durch Verteilung auf mehrere Personen/Generationen) offenbar. Der "vergessene" Pflichtteilsberechtigte oder die unbeachtete Unterhaltspflicht für einen früheren Ehegatten können das sc...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Aufnahme der Erbquote nach § 1371 BGB

Rz. 148 Durch das ENZ können nicht nur eine Alleinerbenstellung, sondern auch eine Miterbenstellung und sogar eine lediglich zeitweilige Erbenstellung (wie etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft oder vergleichbarer Institute) bescheinigt werden.[310] Nicht hingegen erfasst ist der Ausgleich des Güterrechts (Zugewinnausgleich). Dieser kann insoweit nicht bescheinigt werden, al...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Mandatsbearbeitung

Rz. 25 Auch wenn der zukünftige Erblasser gemeinsam mit den zu bedenkenden Personen zu den Beratungsgesprächen erscheint, darf der Rechtsanwalt nur eine Person vertreten. Meist wird dies der zukünftige Erblasser sein. Die Interessen sind oft unterschiedlich: Der zukünftig zu Bedenkende wird sich eine persönlich und wirtschaftlich hervorgehobene Stellung und möglichst weitgeh...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / I. Einzelner Miterbe als Testamentsvollstrecker

Rz. 5 Nach gängiger Auffassung kann ein Alleinerbe nicht alleiniger Testamentsvollstrecker sein.[10] Etwas anderes gilt für Miterben: Der Erblasser kann einen Miterben zum Testamentsvollstrecker ernennen. Dann stellt sich die Frage nach dem Umfang der Testamentsvollstreckung: Ist sie als Erbteilstestamentsvollstreckung nur für die Erbteile der anderen Miterben angeordnet ode...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 25 Auslandsberührung / I. Güterstatut

Rz. 103 Das Verhältnis zwischen Erbstatut und Güterrechtsstatut kann im Rahmen der Nachlassabwicklung mit internationalem Bezug problembehaftet sein. Schließlich findet im Erbfall sowohl im Erb- als auch im Güterstatut die Verteilung von Vermögen statt. Stimmen Erbstatut und Güterstatut überein, unterliegen also derselben Rechtsordnung, so kommt es im Rahmen der Nachlassabwi...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / III. Neuer testamentarischer Regelungsbedarf im Pflichtteilsrecht

Rz. 172 In der Vergangenheit war das Erbstatut aus deutscher Sicht starr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers gebunden. War ein Erblasser deutscher, so war die Anwendung deutschen Erbrechts in aller Regel für im Inland lebende Pflichtteilsberechtigte klar. Durch die Einführung der EuErbVO kommt es jedoch nunmehr nicht mehr auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Be...mehr

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§ 19 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 34 Nach den allgemeinen erbrechtlichen Regeln geht ein Mietverhältnis nach den §§ 1922, 1967 BGB auf den oder die Erben über. Die Regeln der §§ 563, 563a BGB legen ein hiervon abweichende Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes[50] fest. Dieses Konzept genießt somit Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.[51] Eine hiervon abweichende Regelung zum Nachteil des Mieters ist unz...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / B. Stand der Forschung

Rz. 4 Raiser und Rottleuthner zeigen, auf welche Themen sich die Rechtssoziologie bis heute konzentrierte: Es sind etwa die Verfahrenssoziologie (z.B. Dauer und Ablauf von Gerichtsverfahren), Richtersoziologie (z.B. soziale Herkunft der Richter) sowie die Effektivität und Selektivität der Strafverfolgung – das Erbrecht wird nicht erwähnt.[6] Entsprechend stellt Leipold zutref...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 3. Ausscheiden des Minderjährigen aus der Erbengemeinschaft aufgrund Abschichtungsvertrags

Rz. 84 Der Minderjährige wird bei dem Grundvertrag durch seinen gesetzlichen Vertreter, sei es ein Elternteil, beide Eltern oder einen Vormund, vertreten. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf es, wenn der gesetzliche Vertreter selbst zu den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben gehört oder wenn er zugleich einen anderen minderjährigen Miterben vertritt. Da...mehr

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§ 12 Der Minderjährige in d... / 4. Erfüllung von Vermächtnissen und sonstigen Verbindlichkeiten

Rz. 35 Zu den Aufgaben, die der Erbengemeinschaft obliegen, gehört auch die Erfüllung aller Vermächtnisse, wenn sie – und nicht ein einzelner Erbe – mit einem solchen belastet ist (vgl. § 2147 BGB). Sofern die Erbengemeinschaft Inhaber des Gegenstandes ist, der in Erfüllung des Vermächtnisses auf den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist, müssen grundsätzlich alle Miterben gemä...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 51 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[68] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

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§ 7 Ausgleichung / III. Zusammentreffen von Ausgleichung und Anrechnung: Zuwendung ist gleichzeitig ausgleichungs- und anrechnungspflichtig (§ 2316 Abs. 4 BGB)

Rz. 100 Ist die Zuwendung an einen pflichtteilsberechtigten Abkömmling gleichzeitig nach §§ 2050 ff. BGB ausgleichungs- und nach § 2315 BGB anrechnungspflichtig, hätte eine Berechnung seines Pflichtteils zur Folge, dass die Zuwendung eine ihren Wert übersteigende (1 ½-fache) Berücksichtigung findet.[189] Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zum jeweils erklärten Normzweck. Z...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 & Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen.[39] Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseina...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / V. Der landwirtschaftliche Zugewinn im Nachlass

Rz. 47 Befindet sich im Nachlass der Erbengemeinschaft ein Zugewinnausgleichsanspruch bzw. eine Zugewinnausgleichsforderung, die konkret geltend gemacht werden, weil das Scheidungsverfahren entweder zu Lebzeiten eigeleitet wurde oder ausnahmsweise der Zugewinnanspruch konkret und nicht über § 1371 BGB ausgeglichen wird, sind abweichende Besonderheiten zu beachten. § 1376 Abs....mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 3. Alleineigentum oder gemeinschaftliches Eigentum

Rz. 70 Die Vorschrift setzt zwingend Alleineigentum einer natürlichen Person oder allenfalls gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten voraus. Der Hof kann mithin nicht Eigentum einer Gesellschaft sein. Abzustellen ist auf die Eintragung im Grundbuch. Miteigentum an allen Hofgrundstücken hindert die Entstehung und den Fortbestand der Hofeigenschaft.[93] Vorerbschaftseigentum...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Wünsche des Mandanten

Rz. 20 Möchte ein Mandant mehrere Personen bedenken, spielen für die Art der Verteilung des Nachlasses oft verschiedene Überlegungen und Motivationen eine Rolle. Gegenüber Kindern soll es entweder zu einer "gerechten" – meist in einer bestimmten Weise gleichmäßigen – Verteilung kommen oder es soll personenbedingten Besonderheiten Rechnung getragen werden. Eine ungleiche Begün...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 2. Familienheim

Rz. 7 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG n.F. bleibt der Erwerb eines Grundstückes von Todes wegen steuerfrei, soweit der Erblasser in dem Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und Erwerber Kinder oder Enkel der Steuerklasse I Nr. 2 sind und soweit die Wohnung 200 m² nicht übersteigt. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für den Erwerb des Eigentums, sondern a...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / V. Zunahme von Erbengemeinschaften mit vielen Miterben und deren Folgen für die Auseinandersetzung

Rz. 19 Die demographische Entwicklung kann auch dazu führen, dass mehr Personen an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind. Es könnte weniger direkte, gesetzliche Erben geben, die folgende Generationen ausschließen, wenn eine Zunahme der Personen ohne Kinder bzw. Ehegatten angenommen wird. Zudem hinterlassen Erblasser aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung regelmäßig mehr A...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / IX. Geschwister in Erbengemeinschaft

Rz. 29 Für das Verhalten der Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander als Teil der Konfliktforschung bilden aus Geschwistern bestehende Gemeinschaften ein relativ großes und soziologisch-psychologisch interessantes Forschungsfeld. Lettke reißt zentrale Probleme der aus Geschwistern bestehenden Erbengemeinschaft an.[53] Zum einen falle eine elterliche Autorität weg, we...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Betreuungsgesetz [1] trat am 1.1.1992 in Kraft. Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" hat es gerade erst geschafft, anerkannt und seit dem 1.7.2005 das erste Mal im BGB genannt zu werden.[2] Von der Warte des Erbrechtlers aus steckt das, was man unter dem Begriff des "Vorsorgerechts" zusammenfassen kann, vielleicht nicht mehr in den Kinderschuhen, aber noch in einem f...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 1. Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 105 Vorherrschend ist, dass § 1371 BGB, obwohl eine mit dem Erbrecht sehr enge Verzahnung besteht, noch immer als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist.[222] Dabei ist jedoch beachtlich, dass über § 1371 BGB der schematisierte Zugewinnausgleich, welcher im Güterrecht der Ehegatten seinen Ausgangspunkt hat, erbrechtlich realisiert wird.[223] Unerheblich ist dabe...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / a) Einleitung

Rz. 22 Die Regelungen der §§ 1795 f. BGB sind gem. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB sinngemäß auf die Betreuung anzuwenden. Die Vertretungsmacht des Betreuers kann nach §§ 1795 Abs. 2, 181 BGB und nach § 1795 Abs. 1 BGB eingeschränkt sein. § 1795 Abs. 1 BGB erweitert das in § 181 BGB enthaltene Verbot. Bei betreuten Miterben ist oft die Alternative des § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB erheblic...mehr

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§ 13 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 25 Auslandsberührung / a) Bedingte und befristete Rechtswahl

Rz. 21 Sowohl eine bedingte als auch eine befristete Rechtswahl ist gemäß Art. 22 EuErbVO zulässig.[38] Denkbar ist also als möglicher praktischer Anwendungsbereich einer bedingten bzw. befristeten Rechtswahl, dass in einer wechselseitigen Verfügung von Todes wegen die getroffene Rechtswahl der Ehegatten nur für den ersten Erbfall (Todesfall) gelten soll. Auf den Erbfall des...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 8. Umfang und Spezifizierung des Erbstatuts bis zum 17.8.15

Rz. 73 Anhand des Erbstatuts i.S.d. EGBGB wurden alle erbrechtlichen Fragen beurteilt. Vom Erbstatut umfasst sind demnach: Ferner umfasst das Erbstatut:mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / aa) Missglückte Nachfolge

Rz. 151 Von einer missglückten Nachfolge spricht man, wenn der durch die qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger nicht Erbe des verstorbenen Gesellschafters wird. Einen solchen Fall hatte der BGH am 25.5.1987[252] zu entscheiden. Beispiel Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erb...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / II. Person des Zuweisungsempfängers

Rz. 53 Die Zuweisung soll an den Miterben erfolgen, der nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers, den Betrieb übernehmen sollte. Hierbei ist insbesondere auf unwirksame letztwillige Verfügungen oder die Übergabe zur Bewirtschaftung zu Lebzeiten des Erblassers abzustellen. Nach § 15 Abs. 1 GrdstVG muss der bedachte Miterbe zur Bewirtschaftung bereit und in ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / II. Gebühren beim Grundbuchamt

Rz. 55 Setzt sich die Erbengemeinschaft auseinander oder wird eine Nachlassimmobilie auf den Ehegatten oder Abkömmlinge übertragen, so kam die Kostenprivilegierung nach § 60 Abs. 2 KostO zum Tragen. Danach ermäßigte sich die Gebühr auf die Hälfte. § 70 Abs. 2 GNotKG enthält nun für die Gesamthandsgemeinschaft eine vergleichbare Ermäßigung auf die Hälfte. Für die Eintragung de...mehr

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§ 19 Mietrecht / II. Regelungsinhalt, § 563a Abs. 1 BGB

Rz. 62 Die Sonderrechtsnachfolge des § 563a BGB knüpft daran an, dass Personen Mitmieter von Wohnraum geworden sind. Verstirbt eine dieser Personen, so steht der überlebenden Person ein Eintrittsrecht in den Anteil des Verstorbenen zu.[84] Nur wenn beide den Mietvertrag auf Mieterseite abgeschlossen haben, kommt § 563a BGB zur Anwendung.[85] Und genau hier liegt das praktisch...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / D. Sondererbfolge nach Landesrecht

Rz. 59 In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt die Höfeordnung. Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen zum Landwirtschaftserbrecht in Form von Anerbenrechten, Landgütergesetz oder Höfegesetzen in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz, ähnlich den höferechtlichen Vorschriften. In Hessen ist nur ein Üb...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Der "erweiterte Erblasserbegriff"

Rz. 53 Als Erblasser im Sinne der Vorschrift des § 2050 BGB ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht bzw. dessen Vermögen durch die Zuwendung geschmälert wurde.[112] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[113] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden...mehr

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§ 14 Testamentvollstreckung / III. Andere Gründe für das Entstehen einer Erbteilsvollstreckung

Rz. 13 Eine Erbteilstestamentsvollstreckung kann schließlich auch dadurch entstehen, dass die für alle Miterben angeordnete Testamentsvollstreckung hinsichtlich einzelner Miterben unwirksam ist. Rz. 14 Das kann zum einen wegen eines Verstoßes gegen die Bindungswirkung eines Erbvertrags oder Ehegattentestaments der Fall sein. Hat der Erblasser einen Vertragserben oder seinen E...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Familienpool

Rz. 132 Für den so genannten Familienpool gibt es keine feste Definition. Einvernehmlich wird darunter grob eine Zusammenfassung von Vermögen zugunsten von Familienmitgliedern verstanden, regelmäßig in einer Gesellschaft.[189] Die wesentlichen Ziele des Familienpools sind der möglichst weitgehende Ausschluss der Verteilung von Vermögen bei einem Erbfall unter Vermeidung einer...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Ohne Gegenleistung

Rz. 36 Viele Pflichtteilsverzichte wurden ohne (konkrete) Gegenleistung erklärt. Problematisch kann dann eine spätere Angreifbarkeit der Vereinbarung sein. Verzichtende Kinder oder Ehegatten mögen sich unter Druck gesetzt empfinden. Kannten sie die Vermögensverhältnisse des Verzichtsempfängers nicht oder haben sich diese später geändert, können sich die Verzichtenden getäusc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 28 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 9 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung de...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / d) Berechnung der Abfindungsansprüche

Rz. 111 Für die Berechnung der Abfindung sind nach § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO vom Hofeswert die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen, die von den Erben im Verhältnis untereinander und vom Hoferben allein zu tragen sind. Der Begriff der Nachlassverbindlichkeiten ist in § 1967 Abs. 2 BGB bestimmt. Vom Hofeswert sind Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche nicht abzuziehen. Sie unt...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 72 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent“ – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei."[67] Zum einen meint er damit aber woh...mehr