Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, FF, 10/2018 / Versorgungsausgleich

BAG, Urt. v. 26.4.2018 – 3 AZR 738/16 Die materielle Rechtskraft eines familiengerichtlichen Beschlusses über den Versorgungsausgleich erfasst nicht die Vorfrage, ob und in welchem Umfang einem der Ehegatten gegen seinen Arbeitgeber oder einen externen Versorgungsträger künftige Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zustehen. BGH, Beschl. v. 27.6.2018 – X...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 10/2018, Inhalt und Fo... / bb) Erbfallschulden

Bei der Berechnung des Nettonachlasses gem. § 1967 Abs. 2 BGB mindernd zu berücksichtigen und deshalb im Rahmen der Auskunft anzugeben sind die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten. Abzugsfähig sind damit Verbindlichkeiten, die vom Pflichtteilsberechtigten, wäre er gesetzlicher Erbe geworden, ebenfalls zu tragen gewesen wären.[10] Hierzu zählen insbesondere Bee...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vermögensverwalter

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Begriff des Vermögensverwalters fallen z. B. Insolvenzverwalter (BFH v. 28.11.2002, VII R 41/01, BStBl II 2003, 337; BGH v. 24.05.2007, IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556: Ausübung des Wahlrechts nach § 26 EStG in der Insolvenz eines Ehegatten) und vorläufige Insolvenzverwalter, auf die die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergega...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung der angemessenen Gestaltung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss diejenige Gestaltung festgestelltwerden, die nach Grund und/oder Höhe den wirtschaftlichen Vorgängen, Umständen und Verhältnissen angemessen ist. Diese Gestaltung ist der Besteuerung im Wege der Tatsachenfiktion zugrunde zu legen (BR-Drs 544/07, 106). Die hier zu lösende Aufgabe bedeutet die Ermittlung und Feststellung tatsächli...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Mitteilung über die Buchführungspflicht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 Abs. 2 AO stellt für den Beginn der Buchführungspflicht nicht auf das objektive Überschreiten der Betragsgrenzen des § 141 Abs. 1 AO ab, sondern auf eine förmliche Mitteilung der Finanzbehörde, mit der der Stpfl. auf den Beginn der Verpflichtung hingewiesen wird (auch wenn bereits zuvor freiwillig Bücher geführt wurden, s. BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Entstehung und Festsetzung des Zinsanspruchs

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinsanspruch entsteht erst im Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes oder der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung. Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem die Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs feststeht. Dementsprechend ist ein vor Beendigung des Rechtsmittelverfahrens ergangener Zinsbescheid rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2018, Verfahrenswert... / Leitsatz

In Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG bemisst sich der Verfahrenswert gem. § 50 Abs. 1 FamGKG mit 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten je auszugleichendem Anrecht. Als auszugleichende Anrechte sind alle Anrechte zu verstehen, die dem Grunde nach einer Teilung unterliegen, mithin auch solche, bei denen die Teilung etwa infolge einer Anwendung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Versicherung der Wahrheit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 150 Abs. 2 AO sind die Angaben in der Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Eine derartige Verpflichtung kann sich naturgemäß nur auf Tatsachen beziehen (weitergehend auch für eine notwendige rechtliche Beurteilung: Heuermann in HHSp, § 150 AO Rz. 17 ff.). Zu steuerrechtlichen Folgen s. beispie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / IV. Kein Abzug von Kinderfreibeträgen

Unabhängig davon, ob man im Rahmen der Ehesache (§ 43 Abs. 1 FamGKG) bei der Wertfestsetzung vom dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute Kinderfreibeträge abzieht oder nicht,[19] ist dies jedenfalls beim Versorgungsausgleich nicht zulässig. Hier ist das dreifache Nettoeinkommen ohne Abzug von Kinderfreibeträgen maßgebend.[20] Beispiel (kein Abzug von Kinderfreibeträgen): Das mo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Mehrheit von Verpflichteten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An einem Steuerschuldverhältnis können aus verschiedenen Gründen mehrere Personen als Verpflichtete beteiligt sein: Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Sinne des § 43 AO kann sich eine Mehrheit von Steuerschuldnern aus dem in Betracht kommenden Einzelsteuergesetz ergeben; s. z. B. § 20 ErbStG, § 13 GrEStG, § 10 Abs. 3 GrStG und Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2018, Zweimal Steue... / I. Das Problem

Ehegatten mit Kind haben Steuerklasse IV Wir betreiben als anwaltliche Bevollmächtigte für den Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und haben dessen Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Wir haben nachfolgend vom Drittschuldner eine Lohnabrechnung des verheirateten Schuldners erhalten. Aus dieser ergab sich die Lohnsteuerklasse IV und dass der Schuldner ein Kind h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verwendung zum Unterhalt des Stifters, § 58 Nr. 6 AO

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zulässige Verwendung des Stiftungseinkommens ist in zweifacher Weise eingeschränkt. Es darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens in der aufgeführten Weise verwendet werden. Der unter Einsatz dieses Einkommensteils gewährte Unterhalt, die Gräberpflege und die Ehrung des Andenkens muss in angemessener Weise erfolgen (s. § 55 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesamtschuldner

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Besteht hinsichtlich des zu verzinsenden Anspruchs Gesamtschuldnerschaft, z. B. bei zusammenveranlagten Ehegatten, werden auch die Zinsen von jedem der Gesamtschuldner geschuldet (§ 44 Abs. 1 Satz 2 AO). Wie die Hauptschuld können auch die Zinsen nur einmal gefordert werden. Die Vorschriften über die Aufteilung der Gesamtschuld nach §§ 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamts (§ 19 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist für die Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen das Wohnsitz-FA örtlich zuständig. Darunter versteht man das FA, in dessen Bezirk der Stpfl. seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Zum Begriff des Wohnsitzes s. § 8 AO; zum Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Dritter i. S. von § 262 AO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter ist, wer nicht Vollstreckungsschuldner ist (§ 253 AO). Als Dritter gilt auch, wer zur Duldung der Vollstreckung in ein Vermögen, das von ihm verwaltet wird, verpflichtet ist, wenn er geltend macht, dass ihm gehörende Gegenstände von der Vollstreckung betroffen sind (§ 262 Abs. 1 Satz 2 AO). Ehegatten, die zusammen zur Einkommenst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Kunden, WM Beilage 1/1998; Reichle, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, wistra 1998, 91; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antrag auf Zusammenveranlagung mitunterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Leistungsgebot als Vollstreckbarkeitsvoraussetzung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 254 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung, Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl das Leistungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift begründet eine Haftung der Steuerhinterzieher und der Steuerhehler sowie der Teilnehmer an solchen Steuerstraftaten für die durch diese verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Als Steuerstrafe ist die Haftung nicht anzusehen, ihrer Rechtsnatur nach hat sie Schadensersatzcharakter (BFH v. 26.02.1991,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Einspruchsführer

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Urheber des Einspruchs muss aus der Erklärung erkennbar sein (§ 357 Abs. 1 Satz 2 AO). Fehlt es an der Unterschrift, kann sich seine Person aus einem Firmenbriefkopf, aus der Steuernummer oder aus der Angabe des Absenders ergeben (Seer in Tipke/Kruse, § 357 AO Rz. 11 ff.). Soll der Einspruch im Fall der Zusammenveranlagung auch für ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verlängerung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die regelmäßige Festsetzungsfrist verlängert sich im Falle einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) auf zehn Jahre und im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) auf fünf Jahre. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO verweist ausschließlich auf die Tatbestände der §§ 370, 378 AO (BFH v. 02.04.2014, VIII R 38/13, BStBl. II 2014, 698). Das stra...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Ablaufhemmung in persönlicher Hinsicht

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In persönlicher Hinsicht wirkt die Ablaufhemmung durch die Außenprüfung in Bezug auf diejenigen Personen, auf deren steuerliche Verhältnisse sich die Prüfung unter Beachtung des zulässigen sachlichen Umfangs einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 und 2 AO) erstreckt. Eine Erstreckung auf Ansprüche gegen Dritte, mit denen diese Personen in Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehlender oder nichtiger Verwaltungsakt

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist die Ermittlungsmaßnahme kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt, muss das materiellrechtlich relevante Verwertungsverbot unmittelbar im Rechtsbehelfsverfahren gegen die die Erkenntnisse auswertenden Steuerfestsetzung oder -feststellung geltend gemacht werden (BFH v. 14.08.1985, I R 188/82, BStBl II 1986, 2; Kuhfus/Schmitz, BB 1996,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Rücknahme

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Rücknahme des Einspruchs wird das Verfahren beendet. Einer abschließenden Entscheidung bedarf es nicht; sie ist aber als rein deklaratorisch wirkende Verfügung für die Klarheit der verfahrensrechtlichen Lage möglich. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die trotz wirksamer Einspruchsrücknahme erlassene Einspruchsentscheidung is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Schuldner des Verspätungszuschlags

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verspätungszuschlag ist nach dem Wortlaut des § 152 Abs. 1 AO dem gegenüber festzusetzen, dem die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung obliegt (dazu s. § 149 AO Rz. 4 ff.). Dieses ist bei handlungsunfähigen Personen nach § 34 AO deren gesetzlicher Vertreter (s. § 149 AO Rz. 5). Andererseits steht das Verschulden eines gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 5. Anrechte ohne Ehezeitanteil

Umstritten ist, ob und ggf. wie Anrechte zu bewerten sind, bei denen sich herausgestellt hat, dass in der Ehezeit keine Anrechte erworben worden sind, etwa weil die Wartezeit noch nicht erfüllt, das ermittelte Anrecht noch nicht unverfallbar ist oder während der Ehezeit nichts mehr eingezahlt worden ist. Eine Auffassung[14] will solche Anrechte bei der Bewertung außer Ansatz ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 AO bestimmt – wenn auch nicht abschließend (s. z. B. § 7 der V zu § 180 Abs. 2 AO, § 180 AO Rz. 34, 64 ff. und § 42f. EStG) –, in welchen Fällen eine Außenprüfung zulässig ist. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern müssen die Prüfungsvoraussetzungen nach § 193 Abs. 1 AO oder nach § 193 Abs. 2 AO für jeden Ehegatten/Leben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerschuldner

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner ist, wer eine Steuer schuldet. Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner ist. Dies richtet sich danach, in wessen Person sich die subjektiven und objektiven Merkmale des Steuertatbestandes verwirklichen, an den die Leistungspflicht anknüpft (s. § 38 AO). Steuerschuldner können zugleich mehrere Personen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 90 Entscheidung grundsätzlich auf Grund mündlicher Verhandlung

Schrifttum Rudloff, Die mündliche Verhandlung im Steuerprozeß, DStR 1984, 392; Lemaire, Die drei Phasen der mündlichen Verhandlung – Hinweise und Tipps zum Ablauf, AO-StB 2002, 348. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 FGO regelt den Grundsatz der Mündlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens (s. Vor FGO Rz. 51). Die mündliche Verhandlung des Rechtsstreite...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfehler

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsfehler und damit keine offenbare Unrichtigkeit liegt vor, wenn die mehr als theoretische Möglichkeit eines verfahrens- oder materiell-rechtlichen Fehlers besteht (BFH v. 17.05.2017, X R 45/16, BFH/NV 2018, 10). Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Unrichtigkeit eine bewusste – wenn auch einfache – Schlussfolgerung auf rec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Regelung in § 147a Abs. 1

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a AO begründet für Stpfl. mit – positiven – Überschusseinkünften von insgesamt mehr als 500 000 EUR besondere Aufbewahrungspflichten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung), die nach § 147 AO nicht beste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 59 Streitgenossenschaft

Schrifttum Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 59 ZPO Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft oder Identität des Grundes Mehrere Personen können als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden, wenn sie hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Mehrere Steuerbescheide

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der bestimmte Sachverhalt muss in mehreren Bescheiden erfasst sein. Berücksichtigt werden Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide (s. Rz. 5). Die mehrfache Berücksichtigung (s. Rz. 14) muss durch zwei oder mehr Bescheide geschehen. Nicht in den Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 AO fällt die doppelte Erfassung einer Tatsache...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedürftigkeit

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bedürftigkeit als subjektive Voraussetzung für die Gewährung der PKH ist unter Berücksichtigung des Einkommens und des einzusetzenden Vermögens zu beurteilen. Sie wird schematisch durch die Tabelle des § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO bestimmt. Einsetzen muss der Kläger sein Einkommen i. S. von § 82 Abs. 2 SGB XII, das nicht einkommensteuerr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60a Begrenzung der Beiladung

Schrifttum Von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 60a FGO regelt ein vereinfachtes Beiladungsverfahren für die Fälle, in denen mehr als 50 Personen notwendig beizuladen sind (§ 60 Abs. 3 FGO). Die Vorschrift hat in § 360 Abs. 5 AO ein Gegenstück für das Einspruchsverfahren. § 60a FGO dient d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sonderregelungen

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 AO gilt die Regel des Satzes 1 insoweit nicht, wenn sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Ausnahme entweder in den Steuertatbestand eines Steuergesetzes ausdrücklich aufgenommen wurde oder im Wege der Auslegung bei der Anwendung dieses Steuergesetzes zu beacht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Zustellung durch Post mittels Zustellungsurkunde (§ 3 VwZG)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Postzustellung erfolgt entweder mit Zustellungsurkunde (§ 3 VwZG) oder mittels eingeschriebenen Briefs (§ 4 VwZG). "Post" ist jeder Erbringer von Postdienstleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 VwZG und § 33 Postgesetz, Rz. 21). Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Zustellung mit Zustellungsurkunde muss auf der Zustellurkunde der E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung der unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallenden Bescheide (s. Rz. 1) ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern zwingend. Die Finanzbehörde ist von Amts wegen zu Korrektur verpflichtet; der Stpfl. hat einen Rechtsanspruch auf die in § 173 Abs. 1 AO angeordnete Aufhebung oder Änderu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Dritter

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter i. S. des § 174 Abs. 5 AO ist, wer im ursprünglichen Bescheid nicht als Steuerschuldner angegeben war (BFH v. 15.06.2004, VIII R 7/02, BStBl II 2004, 914; AEAO zu § 174, Nr. 8.2). Verfahrensrechtlich sind die zusammenveranlagten Ehegatten zwei Steuerschuldner, folglich auch Dritte i. S. des § 174 Abs. 5 AO (BFH v. 20.11.2013, X ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Ehegatte als Mandant

A. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten Rz. 1 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung enthalten. Dem Ehegatten steht neben den Ordnungserben eine Art Sondererbrecht zu. Entscheidend für die Höhe des Ehegattenerbteils ist zum einen der eheliche Güterstand und zum anderen, neben welcher Erbenordnung der Ehegatte Erbe wird. Der Ehegatte des Erblassers ist nicht e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Beratung des durch ein... / D. Der bezugsberechtigte (begünstigte) Ehegatte

Rz. 11 Ein häufiges Problem ist die Frage, ob der in einer Lebensversicherung als bezugsberechtigt genannte Ehegatte im Valutaverhältnis zu den Erben die Zuwendung behalten darf, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers bereits geschieden wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 2077 BGB nicht analog auf die Nennung der des Ehegatten als Bezugsberechtigten anzuwenden.[14]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Ehegatte als Mandant / A. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 1 Das Erbrecht des Ehegatten ist in keiner Erbenordnung enthalten. Dem Ehegatten steht neben den Ordnungserben eine Art Sondererbrecht zu. Entscheidend für die Höhe des Ehegattenerbteils ist zum einen der eheliche Güterstand und zum anderen, neben welcher Erbenordnung der Ehegatte Erbe wird. Der Ehegatte des Erblassers ist nicht erbberechtigt, wenn zum Zeitpunkt des Tode...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Ehegatte als Mandant / E. Der Voraus des Ehegatten nach § 1932 BGB

Rz. 22 Bei der Ermittlung des Umfangs des Ehegattenerbrechts wird in der Praxis oftmals der Ehegattenvoraus nach § 1932 BGB übersehen. Bei dem Voraus handelt es sich um ein gesetzliches Vorausvermächtnis zugunsten des überlebenden Ehegatten. Der Voraus umfasst die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände sowie die Hochzeitsgeschenke. Die Vorschrift des § 1932 BGB kommt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Der Ehegatte als Mandant / C. Das Wahlrecht des überlebenden Ehegatten beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 12 Ebenso wie der pflichtteilsberechtigte Erbe hat der überlebende Ehegatte beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein sogenanntes "taktisches" Ausschlagungsrecht. Im Unterschied zu § 2306 BGB steht dem Ehegatten nach § 1371 Abs. 3 BGB das Ausschlagungsrecht auch dann zu, wenn der Erbteil nicht durch Anordnung von Beschränkungen und Beschwerungen belastet ist. Wird der...mehr